Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41943.pdf
Größe
455 kB
Erstellt
03.12.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/164/2014
öffentlich
08.12.2014
Amt 10 Simon Häusler
Antrag auf Nutzung des Stadtwappens
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.12.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 02.12.2014 beantragt der Ortsverband Übach-Palenberg des
Technischen Hilfswerks (THW) stellvertretend für alle anderen Ortsverbände im
THW-Geschäftsführerbereich Mönchengladbach (u. a. Erkelenz, Hückelhoven,
Übach-Palenberg, Mönchengladbach etc.) die Genehmigung, das Erkelenzer Stadtwappen auf einer Geschenktafel aus Schiefer, die als Geschenk für potenzielle Anforderer, Institutionen, Städte und Gemeinden Verwendung finden soll, für den Ortsverband Erkelenz nutzen zu können.
Der schriftliche Antrag mit einem Muster (hier: für das THW Mönchengladbach mit
dem Wappen der Stadt Mönchengladbach) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Richtlinien für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz vom 15.12.2010 kann die Verwendung durch
Vereine auf offiziellen Vereinsfahnen, Wimpeln, Medaillen, Orden etc. genehmigt
werden, wenn dem nicht besondere Gründe entgegenstehen.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist eine nicht rechtsfähige Anstalt
des öffentlichen Rechts und nimmt mit seinen mehr als 600 Ortsverbänden, die ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen, Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes im In- und Ausland wahr. Der beantragende
Ortsverband ist somit kein Verein im Sinne des § 5 Abs. 3 der Richtlinie. Allerdings
sind im vorliegenden Fall keine besonderen Gründe ersichtlich, die einer Genehmigungserteilung im Wege stehen sollten.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in diesem Fall analog wie bei Vereinen zu verfahren und die Genehmigung zur Nutzung des Stadtwappens zu erteilen.
Beschlussentwurf:
„Dem Antrag des THW-Ortsverbandes Übach-Palenberg zur Nutzung des Erkelenzer
Stadtwappens auf Geschenktafeln für den THW-Ortsverband Erkelenz wird hiermit
entsprochen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Antrag des THW vom 02.12.2014
Vorlage A 10/164/2014 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Ortsverband Übach-Palenberg
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Ortsverband Übach-Palenberg,
Werkstraße 3, 52531 Übach-Palenberg
HAUSANSCHRIFT
Stadtverwaltung Erkelenz
-Der Bürgermeister-
z. Hd. Herrn Häusler
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
TEL
MOBIL
FAX
BEARBEITET VON
E-MAIL
INTERNET
-
Werkstraße 3
52531 Übach-Palenberg
02451 909550
0160-95570807
02451 909551
Karl Zanders
Schirrmeister
k.zanders@thw-uebach.de
http://www.thw-uebach.de
AZ
DATUM
Übach-Palenberg, 2. Dezember 2014
Genehmigung zur Benutzung des Erkelenzer „Stadtwappens“
Guten Tag Herr Häusler,
¾
vielen Dank für das angenehme Telefonat und die Erinnerung an Ihre Ratssitzung.
Anbei sende ich Ihnen den Entwurf zu unserer Ehrentafel des THW Geschäftsführerbereiches
Mönchengladbach.
Diese Tafel soll als Geschenk für potenzielle Anforderer, Institutionen, Städte und Gemeinden
genutzt werden um eine Verbundenheit zu symbolisieren.
Das Grundmaterial besteht aus einer Schieferplatte mit den Maßen von ca. 25 x 25 cm. Die
Platte wird entsprechend durch eine professionelle Druckerei bedruckt.
-
Jeder unserer 10 angeschlossenen Ortsverbände bekommt ein großzügiges Kontingent mit dem
jeweiligen Stadtwappen zur Verfügung gestellt.
Ich würde mich über eine positive Entscheidung Ihrerseits sehr freuen,
damit das Wappen der Stadt Erkelenz entsprechend in die Welt getragen wird.
Ich bedanke mich im Vorfeld für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Karl Zanders
- Schirrmeister -