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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
41943.pdf
Größe
455 kB
Erstellt
03.12.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:15
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/164/2014 öffentlich 08.12.2014 Amt 10 Simon Häusler Antrag auf Nutzung des Stadtwappens Beratungsfolge: Datum Gremium 17.12.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Mit Schreiben vom 02.12.2014 beantragt der Ortsverband Übach-Palenberg des Technischen Hilfswerks (THW) stellvertretend für alle anderen Ortsverbände im THW-Geschäftsführerbereich Mönchengladbach (u. a. Erkelenz, Hückelhoven, Übach-Palenberg, Mönchengladbach etc.) die Genehmigung, das Erkelenzer Stadtwappen auf einer Geschenktafel aus Schiefer, die als Geschenk für potenzielle Anforderer, Institutionen, Städte und Gemeinden Verwendung finden soll, für den Ortsverband Erkelenz nutzen zu können. Der schriftliche Antrag mit einem Muster (hier: für das THW Mönchengladbach mit dem Wappen der Stadt Mönchengladbach) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Gemäß § 5 Abs. 3 der Richtlinien für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz vom 15.12.2010 kann die Verwendung durch Vereine auf offiziellen Vereinsfahnen, Wimpeln, Medaillen, Orden etc. genehmigt werden, wenn dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nimmt mit seinen mehr als 600 Ortsverbänden, die ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen, Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes im In- und Ausland wahr. Der beantragende Ortsverband ist somit kein Verein im Sinne des § 5 Abs. 3 der Richtlinie. Allerdings sind im vorliegenden Fall keine besonderen Gründe ersichtlich, die einer Genehmigungserteilung im Wege stehen sollten. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in diesem Fall analog wie bei Vereinen zu verfahren und die Genehmigung zur Nutzung des Stadtwappens zu erteilen. Beschlussentwurf: „Dem Antrag des THW-Ortsverbandes Übach-Palenberg zur Nutzung des Erkelenzer Stadtwappens auf Geschenktafeln für den THW-Ortsverband Erkelenz wird hiermit entsprochen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Antrag des THW vom 02.12.2014 Vorlage A 10/164/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Ortsverband Übach-Palenberg Landesverband Nordrhein-Westfalen Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Ortsverband Übach-Palenberg, Werkstraße 3, 52531 Übach-Palenberg HAUSANSCHRIFT Stadtverwaltung Erkelenz -Der Bürgermeister- z. Hd. Herrn Häusler Johannismarkt 17 41812 Erkelenz TEL MOBIL FAX BEARBEITET VON E-MAIL INTERNET - Werkstraße 3 52531 Übach-Palenberg 02451 909550 0160-95570807 02451 909551 Karl Zanders Schirrmeister k.zanders@thw-uebach.de http://www.thw-uebach.de AZ DATUM Übach-Palenberg, 2. Dezember 2014 Genehmigung zur Benutzung des Erkelenzer „Stadtwappens“ Guten Tag Herr Häusler, ¾ vielen Dank für das angenehme Telefonat und die Erinnerung an Ihre Ratssitzung. Anbei sende ich Ihnen den Entwurf zu unserer Ehrentafel des THW Geschäftsführerbereiches Mönchengladbach. Diese Tafel soll als Geschenk für potenzielle Anforderer, Institutionen, Städte und Gemeinden genutzt werden um eine Verbundenheit zu symbolisieren. Das Grundmaterial besteht aus einer Schieferplatte mit den Maßen von ca. 25 x 25 cm. Die Platte wird entsprechend durch eine professionelle Druckerei bedruckt. - Jeder unserer 10 angeschlossenen Ortsverbände bekommt ein großzügiges Kontingent mit dem jeweiligen Stadtwappen zur Verfügung gestellt. Ich würde mich über eine positive Entscheidung Ihrerseits sehr freuen, damit das Wappen der Stadt Erkelenz entsprechend in die Welt getragen wird. Ich bedanke mich im Vorfeld für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Karl Zanders - Schirrmeister -