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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
41901.pdf
Größe
178 kB
Erstellt
03.12.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:15
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/162/2014 öffentlich 26.11.2014 Amt 10 Simon Häusler 9. Änderung der Hauptsatzung hier: Umbenennung des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath Beratungsfolge: Datum Gremium 17.12.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Bedingt durch die Anpassung der Stadtbezirke (§ 4 der Hauptsatzung) zu Beginn der laufenden Wahlperiode 2014/2020 hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Merkens in der Ratssitzung am 24.09.2014 beantragt, den Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath, zu dessen Stadtbezirk seit Beginn der Wahlperiode die Ortsteile Borschemich und Borschemich (neu) gehören, in Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich umzubenennen. Die Namensänderung des Bezirksausschusses bedarf einer Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz. Eine entsprechende Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussentwurf: „Die der Anlage beigefügte 9. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: 9. Änderungssatzung 9. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 17. April 2008 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 03. Juli 2014 Präambel Aufgrund von § 7 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, Seiten 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Erkelenz am 17. Dezember 2014 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel 1 In § 12 der Hauptsatzung wird die Bezeichnung „Stadtbezirk 08 – Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath“ durch die Bezeichnung „Stadtbezirk 08 – Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich“ ersetzt. Artikel 2 Die vorstehende Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.