Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41901.pdf
Größe
178 kB
Erstellt
03.12.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/162/2014
öffentlich
26.11.2014
Amt 10 Simon Häusler
9. Änderung der Hauptsatzung
hier: Umbenennung des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.12.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Bedingt durch die Anpassung der Stadtbezirke (§ 4 der Hauptsatzung) zu Beginn der
laufenden Wahlperiode 2014/2020 hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Merkens in der
Ratssitzung am 24.09.2014 beantragt, den Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath, zu
dessen Stadtbezirk seit Beginn der Wahlperiode die Ortsteile Borschemich und Borschemich (neu) gehören, in Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich umzubenennen.
Die Namensänderung des Bezirksausschusses bedarf einer Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz. Eine entsprechende Änderungssatzung ist dieser Vorlage
als Anlage beigefügt.
Beschlussentwurf:
„Die der Anlage beigefügte 9. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung
der Stadt Erkelenz wird hiermit beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
9. Änderungssatzung
9. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2014
zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 17. April 2008
in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 03. Juli 2014
Präambel
Aufgrund von § 7 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe
f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, Seiten 666
ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat
der Stadt Erkelenz am 17. Dezember 2014 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl
der Mitglieder des Rates die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
In § 12 der Hauptsatzung wird die Bezeichnung „Stadtbezirk 08 – Bezirksausschuss
Keyenberg/Venrath“ durch die Bezeichnung „Stadtbezirk 08 – Bezirksausschuss
Keyenberg/Venrath/Borschemich“ ersetzt.
Artikel 2
Die vorstehende Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.