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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
41829.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
03.12.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:15

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechnungsprüfungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 14/069/2014 nichtöffentlich/öffentlich 21.11.2014 Amt 14 Martin Jansen Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 04.12.2014 Personalausschuss 10.12.2014 Hauptausschuss 17.12.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Nach § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgendes Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW am 30.04.2014 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat am 02.07.2014 zur Feststellung zugeleitet. Nach § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW muss die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2013 erfolgen, also spätestens bis zum 31.03.2014. Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung erfolgen. Auf der anderen Seite kann auch in diesem Jahr darauf verwiesen werden, dass der zugeleitete Jahresabschlussentwurf 2013 einer der ersten Jahresabschlüsse in ganz NRW ist. Gemäß Beschluss des Rates vom 02.07.2014 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW). Sofern der Rat in seiner Sitzung am 17.12.2014 den Feststellungsbeschluss gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist 31.12.2014 für den Jahresabschluss 2013 eingehalten. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im § 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind: 1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. 2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. 3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen. 4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob - ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 erteilt werden. Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungs-vermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungs-ausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 einen Fehlbetrag von 580.779,37 € aufweist. Dieser soll aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Entnahme Vorlage A 14/069/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 10.892.068,36 €. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat): „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2013, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt. Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW). Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass 1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt; 2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind; 3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen; 4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln. 2) Der Jahresabschluss 2013 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. 3) Der Jahresfehlbetrag von 580.779,37 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2013 Vorlage A 14/069/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz Örtliche Rechnungsprüfung A ERKELENZ Tradition und Fortschritt Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 24.11.2014 zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Erkelenz Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungs ausschusses vom 04.12.2014 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz Inhaltsverzeichnis: 1 Vorbemerkungen 2 Prüfungsauftrag 3 Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz 3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf 3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung 3.2 Unregelmäßigkeiten 3 4 5 5 5 6 7 9 10 10 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4.1 Gegenstand der Prüfung 4.2 Art und Umfang der Prüfung 11 5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegungl2 5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 12 5.2 Jahresabschluss 13 5.3 Lagebericht 14 5.4 Anhang 14 5.5 Anlagenspiegel 14 5.6 Forderungsspiegel 15 5.7 5.8 5.9 6 6.1 6.2 Verbindlichkeitenspiegel Rückstellungsspiegel Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft Haushaltswirtschaftliche Organisation Haushaltswirtschaftliche Grundsätze 6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage 7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) 7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva) 8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung 9 Bestätigungsvermerk 10 Anlagen zum Prüfbericht Seite 2 15 15 15 16 16 16 16 17 17 19 19 19 20 22 23 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz 1 Vorbemerkungen Die Stadt Erkelenz hat 2013 ihren siebten Jahresabschluss nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen des sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt. Mit dem Jahresabschluss 2013 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten. Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange (Ziele und Aufgaben) dies erfordern. Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen. Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen ( 37 Abs. 2 GemHVO NRW). Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten Sachverhalte i. 5. d. § 44 Abs. 2 GemHVO NRW sind anzugeben und zu erläutern. Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den § 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen ( 44 Abs. 3 GemHVO NRW). Seite3 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz Erstmals wurde für bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 eine Prüfsoftware eingesetzt. Hierbei handelt es sich um die Software „AuditSolutions für Kommunale Prüfung der Fa. Audicon. Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung doppischer Jahresabschlüsse gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software „AuditSolutions“ bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung. Im Rahmen des Datenimportes einer Summen-Salden-Liste aus dem bei der Stadt Erkelenz eingesetzten Buchführungssystems INFOMA werden die Salden des Vorjahres 2012 und die Salden des zu prüfenden Haushaltsjahres 2013 in die Prüfsoftware übernommen. Die importierten Datensätze (Konten) werden den jeweiligen Bilanzpositionen zugeordnet. 2 Prüfungsauftrag Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 Satz ii. V. m. § 101 Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung. Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Prüfberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer und der Bürgermeister durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Entwurf des Prüfberichtes informiert. Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfbericht, der in Anlehnung an die vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten “Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (1 DR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde. Seite4 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz 3 Grundsätzliche Feststellungen 31 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz 3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Zum Gesamtjahresergebnis 2013 bleibt festzustellen, dass sich das geplante Defizit in Höhe von 1.732.000,00 € um 1.151.220,63 € verringert hat und somit das Jahr 2013 mit einem Fehlbetrag van 580.779,37 € abschließt Die Verbesserung des Ergebnisses ermittelt sich gern. nachfolgender Tabelle aus der Addition von verringerten ordentlichen Erträgen in Höhe von 273.100,76 € und verringerten ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 103.591,60€. lfd. Nr. aus Ergebnis- Bezekhung rechnung 01 02 03 04 Steuern u.ä. Abgaben Zuwendungen und allg. umlagen sonstige Tranfererträge öff. recht!. Leistungsentgelte privatrecht!. Leistungsentgelte 05 06 07 08 Kostenerstattungen u. Umlagen sonstige ordentliche Ertäge aktivierte Eigenleistung 09 10 11 12 13 14 Bestandsveränderungen Summe der ordentlichen Erträge Personalaufwendungen versorgungsaufwendungen Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen 15 16 17 19 20 21 29 Haushaltsansatz Ist-Ergebnis Differenz in +/- 49.352.908,00€ 17.629.745,00€ 270.700,00€ 9.101.139,00€ 409.120,00€ 2.047.049,00€ 45.914.493,60€ -3.438.414,40€ 17.262.394,34€ -367.350,66€ 1.693.605,85€ 1.422.905,85€ 9.041.258,84€ -59.880,16€ 538.882,09€ 129.762,09€ 3.334.820,36€ 1.287.771,36€ 4.965.862,54€ 738.059,54€ 4.227.803,00€ 360.000,00€ 374.045,62€ 0,00€ 83.125.363,24€ 14.045,62€ 0,00€ 0,00€ 83.398.464,00€ -273.100,76€ -19.579.132,00€ -19.455.856,48€ 123.275,52€ -1.876.200,00€ -2.469.067,05€ -592.867,05€ -19.544.123,00€ -17.626.705,05€ 1.917.417,95€ -8.369.780,00€ -7.606.231,89€ 763.548,11€ Tranferaufwendungen -35.020.495,00€ -34.673.691,51€ 346.803,49€ sonstige ordentliche Aufwendungen -4.859.691,00€ -7.314.277,42€ -2.454.586,42€ Summe ordentliche Aufwendungen -89.249.421,00€ -89.145.829,40€ 103.591,60€ Finanzerträge 5.517.005,00€ 6.452.091,33€ 935.086,33€ Zinsen u. sonstige Finanzaufw. -1.398.048,00€ -1.012.404,54 € 385.643,46€ Finanzergebnis 4.118.957,00€ 5.439.686,79€ 1.320.729,79€ Jahresergebnis -1.732.000,00€ -580.779,37€ 1.151.220,63€ Die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen bleiben mit 3,7 Mio. € hinter den geplanten Gewerbesteuereinnahmen zurück. Auf der Ertragsseite sind hier insbesondere die Erträge aus Erstattungen nach dem Einheitsiasten abrechnungsgesetz in Höhe von 1.426.103,07 € für die Jahre 2007 bis 2012 die bei lfd. Nr. 03 (sonstige Transfererträge) gebucht wurden. Zusätzlich konnte auch beim Finanzergebnis eine Verbesserung in Höhe von 1.320.729,79 € erzielt werden. Seite 5 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz 3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Lagebericht des Kämmerers werden folgende Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen: „2013 neigt sich haushaltsrechtlich dem Ende entgegen. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Minus von 580.779,37 € ab, die liquiden Mittel konnten in der Finanzrechnung zum Jahresende mit 3.040.564,55 € ermittelt werden. Und die Bilanzsumme ist nahezu unverändert mit 407.269.002,44 € (-0,13 %) gegenüber 2012 geblieben. Welche Rückschlüsse ergeben sich aus diesen Ergebnissen für das abgelaufene Jahr und welche Chancen/Risiken ergeben sich dadurch für die künftige Ha u sh a Itse ntwickl u ng? Die Ergebnisrechnung wurde 2013 mit einem Ergebnis von ca. 581 T€ abgeschlossen, was gegenüber der Planung eine Verbesserung von 1.151 T€ entspricht. Also ein äußerst erfolgreicher Verlauf des Jahres gegenüber der Planung! Können noch Rückschlüsse aus dem Jahresergebnis für die zukünftige Entwicklung gezogen werden? Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt zunächst ein Blick auf die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuererträge, die sich von 2004 bis 2012, also in einem Zeitraum von 8 Jahren, von 10,5 auf 21,2 Mio, € mehr als verdoppelt haben, haben sich 2013 auf einem hohen Niveau von 18,3 Mio. € konsolidiert. Geplant waren 22,0 Mio. €. Ein Minus von 3,7 Mio. €. Die ersten Monate des Jahres 2014 bestätigen aber bereits, dass es sich in 2013 um eine Konsolidierung auf hohem Niveau handelte. Von einer Trendumkehr kann also bei der Gewerbesteuer keine Rede sein. Letztendlich konnten diese geringeren Erträge von 3,7 Mio. € durch Mehrerträge — sind insbesondere die erstmalige Abrechnung nach dem hier Einheitslastenabrechnungsgesetz (+1.426 T€), zusätzliche Kostenerstattungen (+1.287 T€) aber auch zusätzliche Finanzerträge (+935 T€) — als auch durch Minderaufwendungen — insbesondere bei den „Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 1.917 T€- mehr als kompensiert werden. Wieder einmal zeigt sich, dass unser Haushalt nicht allein von einzelnen Ertragsarten abhängig sind — und das ist auch gut so! Bei einem Volumen von knapp 95 Mio. € in der Ergebnisrechnung aber auch nicht weiter verwunderlich. Wichtig bleibt es also, bereits bei der alljährlichen Planung ein gesundes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken in den elementaren Ertrags- und Aufwandsarten zu berücksichtigen. So konnten in 2013 neben Verbesserungen in den zuvor genannten Aufwands- und Ertragsarten nahezu Punktiandungen bei den restlichen „Steuern und ähnlichen Abgaben“, den „Zuwendungen“, den „öffentlich-rechtlichen Entgelten“ sowie auf der Aufwandsseite bei den „Personalaufwendungen“ und den „Transferaufwendungen“ festgestellt werden. Alles Ertrags- und Aufwandsarten, deren Ergebnisse entscheidend für das jeweilige Jahresergebnis sind. Seite6 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz Sollten die Verschlechterungen einmal unterjährig nicht durch entsprechende Verbesserungen kompensiert werden können, bleibt immer noch als Ultima Ratio ein erhöhter Griff in die Ausgleichsrücklage, die zum 31.12.2013 einen satten Bestand von 10,9 Mio. € ausweist. Ein gutes Gefühl, was aber nicht dazu verleiten sollte, unterjährige Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung zu vernachlässigen! In der Finanzrechnung konnte neben einem Überschuss beim „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ von 1,3 Mb. €‚ lnvestitionsauszahlungen von 6,4 Mb. €‚ zum Stichtag nicht vorhandene Liquiditätsdarlehen auch erfreulicherweise in Liquiditätsbestand von 3.040 T€ festgestellt werden. Unter Berücksichtigung der investiven Ermächtigungsübertragungen und der unterjährigen zweck entsprechenden Verwendung dieser liquiden Mittel sollte versucht werden, diese Mittel zusätzlich zur Entschuldung zu nutzen. Gelingt dies, dürfte relativ kurzfristig der Schuldenstand des städtischen Haushalts unter 20 Mio. € sinken. Der Schuldenstand hätte sich dann innerhalb von 8 Jahren um ca. 11 Mio. € reduziert. Wie eingangs bereits erwähnt, bleibt die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Auch das Eigenkapital von knapp 203 Mio. € verändert sich gegenüber dem Vorjahr nur marginal (-0,42 %). Dies bedeutet nichts anderes als dass die von der GPA so gern zitierte Eigenkapitalreichweite zum Bilanzstichtag bei 350 Jahren liegt. Beide Kennzahlen sollte man einfach einmal ohne weitere Kommentierung wirken lassen. Insgesamt also hoffnungsvolle und ausbaufähige Ansätze, die trotz des negativen Jahresergebnisses zuversichtlich für die Zukunft stimmen 31.3 Zusammenfassende Beurteilung Der Landrat des Kreises Heinsberg teilt mit Schreiben vom 18.01.2013 mit1 dass gem. § 75 Abs. 2 GO NRW der Haushalt in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Er ist dann ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Satz 3 der v. g. Vorschrift sieht jedoch einen fiktiven Haushaltsausgleich vor. Dieser ist möglich, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes konnten die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 — 2009 in Höhe von 7.822.725,81 der Ausgleichrücklage 2012 zugeführt werden. Der aktuelle Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2013 11.472.847,73 €. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Fehlbetrag 2013 die Ausgleichsrücklage auf 10.892.068,36€ reduzieren. Dieser Bestand könnte im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung die Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz durch die Aufsichtsbehörde Kreis Heinsberg voraussichtlich verhindern. Erstmals wurde im Jahresabschluss 2013 von der Neuregelung des § 43 GemHVO NRW Gebrauch gemacht. § 43 GemHVO NRW sieht vor, das Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögens Seite7 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz gegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen sind, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden können. Die einzelnen Aufwendungen und Erträge der betroffenen Finanzvorfälle sind, wie es § 43 Abs. 3 GemHVO NRW fordert, im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Die Gesamtsumme der betroffenen Finanzvorfälle beträgt -259.419,18 €. Der Bestand der allgemeinen Rücklage verringert sich dadurch und durch die Entnahme der Überschüsse aus den Jahre 2007—2009 (7.822.725,81) auf 190.277.261,11 €. In der nachfolgenden Tabelle ist das prognostizierte Ergebnis des Jahres 2013, das tatsächliche Ergebnis des Jahres 2013 sowie die Ergebnisplanungen der Jahre 2014 -2018 aus der aktuellen Ergebnisplanung 2015 ersichtlich. Entwicklung des Jahresergebnisses: Fodgeschriebener Ansatz 2013 [ ordentiche ErfrIge order&he Autwenduen Finanzertrane Zinsen u. so. Aufwenduren Jahres ergebnis Ergebns 2013 PIanig 2014 Planung 2015 Planizig 2016 PJarnig 2017 Planung 2018 83.398.46400 € 83 125 363 24€ 83.556.114,00€ 83.302.351,00 € 85.511.858,00€ 86.193.533,00 88.456.241,00€ 89.249.421,00€ 8914582940€ 90.625.627,00€ 91.006.023,00 € 9184765500€ 9126634600€ 92.322.356,00€ 5.517.005,00€ 645209133€ 6.004.405,00€ 6.050.132,00€ 5.891.865,00€ 570889,00€ 5.631.862,00€ 1.398.048,00€ 1 01240454€ 1.174.892,00€ 956.460,00€ 869.968,00€ 820.476,00€ 757047,00€ -1.73Z000,00€ -580.779,37€ 2.180.000,00€ 2.660.000,00€ -1.333.900,00€ -112.400,00€ 1.208.700,00€ Die Ergebnisrechnung des Jahres 2013 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 580.779,37 €. Der prognostizierte Fehlbetrag betrug ursprünglich 1.732.000,00 €. Eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 1.151.220,63€. Die Ursächlichkeiten hierfür sind unter 3.1.1. näher erläutert. Entwicklung des Eigenkapitals: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Allgen‘eine Rücidage 186.945.557,30€ 191.618.001,17€ 194.458.339,41€ 198.359.406,10€ 198.359.406,10€ 198.359.406,10€ 190.277.261,11€ Sonderrücklage Ausgleichsrucklage 1.450.352,02€ 1.601.643,66€ 1.579.622,34€ 1.593.293,91€ 1.606.244,55€ 1.637.424,56€ 1.627.081,56€ 14.705.653,00€ 14.705.653,00€ 14.705.653,00€ 14.705.653,00€ 12.369.192,45€ 6.760.581,72€ 11.472.847,73€ Jahresüberschuss / 3.405.053,67€ 2.748.703,34€ 1.668.968,80€ 2.336.460,5S € 5.608,61O,73 € 3.110.459,80 580 779 7€ -fehlb&ag Surm Egenkapitat 206.506.615,99€ 210.674.001,27€ 212.412.583,55€ 212.321.892,46€ 206.726.232,37€ 203.646,952,58 € 202.796.411,03€ Durch die einmalige Möglichkeit der Aufstockung der Ausgleichsrücklage durch das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahresabschluss 2012 konnte die Ausgleichsrücklage um 7.822.725,81 € aufgestockt werden. Die Planung der Jahresergebnisse für die künftigen Haushaltsjahre mit dem Haushaltsplan 2015 weisen zwar weiter fallende Jahresfehlbeträge bzw. einen Jahresüberschuss ab dem Jahr 2018 aus, dennoch muss weiterhin besonderes Augenmerk auf eine verstärkte Ausgabendisziplin gelegt werden. Seite8 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz Die Örtliche Rechnungsprüfung schließt sich der Einschätzung des Kämmerers an, trotz eines „satten“ Bestandes von 10,9 Mio. € in der Ausgleichsrücklage die Haushaltskonsolidierung nicht zu vernachlässigen. In der Hauptausschusssitzung am 19.09.2012 wurde letztmalig über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Sparen/Haushaltskonsolidierung berichtet. Die Örtliche Rechnungsprüfung unterstützt weiterhin das Bestreben der Verwaltungsleitung und des Rates der Stadt Erkelenz im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellung Einfluss zu nehmen. Die Örtliche Rechnungsprüfung zitiert noch einmal den Kämmerer aus dem Lagebericht 2012: „Gehen also die derzeit bundesweit sprudelnden Steuereinnahmen markant zurück, wird sich dies unweigerlich auch negativ durch geringere Erträge auf unseren Haushalt auswirken.‘ Der Städte u. Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) informiert mit Mitteilungsschreiben vom 07.11.2014, das im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung die Finanzfachleute ihre Prognose nach unten korrigiert haben. Demnach entfallen auf die Kommunen bundesweit geringere Einnahmen von 4,6 Mrd. Euro. Demnach steht weniger steuerliche Verteilmasse zur Verfügung. Maßgeblichen Anteil daran hat die Ausgestaltung des Gemeindefinanzierungs gesetzes (GFG). Die finanzielle Leistungsfähigkeit hängt zunehmend von der Ausgestaltung dieses Gesetzes ab, Die finanziellen Belastungen die der Stadt Erkelenz durch den Gesetzgeber auferlegt werden, werden nicht entsprechend ausgeglichen. Die Entwicklung für die kommenden Jahre bleibt abzuwarten. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass bei weiteren Fehlbeträgen in den kommenden Jahren in ähnlicher Höhe, wie die für 2015 prognostizierten 2.660.000,00€, die Ausgleichsrücklage noch bis 2018 reichen wird. 3.2 Unregelmäßigkeiten Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen festgestellt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass nach § 95 Abs. 3 GO NRW der Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2013 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen, also bis zum 31.03.2014. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 30.04.2013 durch den Kämmerer aufgestellt, am gleichen Tage durch den Bürgermeister bestätigt und am 02.07.2014 dem Rat der Stadt Erkelenz zur Feststellung zugeleitet. Seite9 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz Durch Ratsbeschluss vom 02.07.2014 wurde die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Dieser bedient sich gern. § 101 Abs. 8 GO NRW der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2013 nicht fristgerecht, aber wieder zeitnah aufgestellt wurde. Von daher ergeht durch die Örtliche Rechnungsprüfung auch lediglich der Hinweis darauf, dass § 95 Abs. 3 GO NRW weiterhin Gültigkeit hat. 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4.1 Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den Jahresabschluss zum 31.12.2013 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang (Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2013 (Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft. Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen und ausgeräumt. Seite 10 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz 42 Art und Umfang der Prüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den § 101 und 103 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss prüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind. Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten risikoorientierten Prüfungsansatzes und des VERPA-Prüferarbeitsplatzes ist eine am Risiko der Stadt Erkelenz ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden. Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten in der Prüfung geführt: > Bilanzierung der Forderungen und sonstige Vermögensgegenständen > Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage Rückstellungen > Analyse der Ergebnisrechnung (Abweichungen zum Planansatz, Vergleich Vorjahr) Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte vom 03.07.2014 bis 24.11.2014. - mit Unterbrechungen - im Zeitraum Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft. Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögens gegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird. Seite 11 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt. Die Rückstellungen wurden auf Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe wurde durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen vorgenommen. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. 5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der Buchhaltungssoftware New System Kommunal, INFOMA welches die bis dahin eingesetzte Software »KIRP° ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MS EXCEL, MS-Qutlook, MS- Word etc. im Einsatz. Im lfd. Jahr 2013 wurde das Betriebssystem Windows XP durch Windows 7 ersetzt. Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2012 wurden richtig in das Berichtsjahr 2013 vorgetragen. Der Jahresabschluss 2013 wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt. - Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert am 20.11.2013, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Seitel2 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und lT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 5.2 Jahresabschluss Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Investitionen ausgewiesen. wurden entsprechend einzeln in der Teilfinanzrechnung Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Die mit Hilfe der Prüfsoftware erstellte Bilanz für den Jahresabschluss 2013 stimmt mit der Bilanz des Jahresabschlusses der Stadt Erkelenz 2013 überein. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses hat die Örtliche Rechnungsprüfung keine Umbuchungs- oder Umgliederungsvorschläge gemacht. Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2013 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Seite 13 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz 5.3 Lagebericht Der vom Kämmerer verfasste Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht > mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht; > insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt; > die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, > alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. Gern. der Handreichung für Kommunen des Innenministers für das Land NRW muss der gemeindliche Lagebericht, als eigenständiges Instrument innerhalb des Jahresabschlusses, die Sicht der Gemeindeführung (Bürgermeister, Kämmerer und Verwaltungsvorstand) wiederspiegeln. 5.4 Anhang Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO NRW erforderlichen Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsrnethoden werden allgemein angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den § 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen. 5.5 Anlagenspiegel Der nach § 45 GemHVO NRW beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (W Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird die gesetzlich geforderte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens vollständig und richtig dargestellt. Seite 14 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz 5.6 Forderungsspiegel Der nach § 46 GemHVO NRW beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (W Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 24). Der Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit und entspricht damit den gesetzlichen Forderungen. 5.7 Verbindlichkeitenspiegel Der nach § 47 GemHVO NRW beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (W Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 25). Der Verbindlichkeitenspiegel enthält die gesetzlich geforderte Aufstellung aller bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt. Nachrichtlich angegeben wurden die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Ausfallbürgschaften. 5.8 Rücksteflungsspiegel Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 1995 der 5. Auflage der Handreichung des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. 5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend vorgenommen wurde. Seitel5 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz 6 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft 6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat, Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen. Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten. Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt. 62 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und -klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2013 für vier Zeiträume aufgenommen. Die Haushaltssatzung sah einen festgelegten Höchstbetrag bis zu 12.000.000,00€ vor, der nicht überschritten wurde. 63 Haushaltswirtschaftliche Lage Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor. Zum 31,12,2013 beträgt die Eigenkapitalquote 1 = 49,79 %‚ (Vorjahr 49,94%), die Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital + Sonderposten) = 78,81% (Vorjahr 79,02%). Die ordentlichen Erträge haben die ordentlichen Aufwendungen nicht decken können. Die mittelfristige Finanzplanung sieht vor, dass voraussichtlich im Jahr 2018 wieder ein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden kann. Der Stand der Schulden konnte weiterhin reduziert werden. Seitel6 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz 7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 71 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen. Zur besseren Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat die Örtliche Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ausgewählte Eckdaten im folgenden Überblick erfasst. Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2013 schließt mit einer Bilanzsumme von 407.269.272,44 € ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz 2013 der Stadt Erkelenz vergleichsweise wie folgt dar: Aktiva Anagermegen UmIauNrmogen 31.12.2011 392 287 936,06€ 15 491 679,35€ 31.12.2012 39043393977€ 13213894,79€ 3 668 193,67€ 4 139765,77€ 4 218 705,31 € 78 939,54 2,15% Summe 411 447 809,08€ 407787600,33€ 407269272,44€ -51832789 -0,13% Passiva Eigenkapital Sonderposten Rucksteiungen Verbindlichkeiten 31.12.2011 206726232,37€ 115443487,81€ 45600832,77€ 36 011 064,31 € 31.12.2012 203 646 952,58€ 119800446,89€ 48 158 398,60€ 27789330,58€ 31.12.2013 202.796 411,03€ 119,118728,85€ 50 346 680,02€ 26542604,05€ Differenz -850541,55€ -681 718,04€ 2 188281,42€ -1 246726,53€ in % -0,41% -0,59% 4,80% -3,46% 7666 191,82€ 8392471,68€ 8464578,49€ 72106,81€ 0.94% 497.269 002,44€ -518597,89€ -0,13% Aktne Rechnungsabgrenzungsposten PassiveRechnungs abgrenzungsposten Surrne 411 447809,08€ j 033€ 31.112013 Differenz Vorjahi in % 382.716 41738€ -7 717 522 39 -1,97% 20 334 149,75€ 7 120 254,96 45,96% In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKF Kennzahlenset erarbeitet worden. Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten. Seite 17 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquate 1“ und »Eigenkapitalquote 2‘ seit der Einführung des NKF im Jahr 2007 betrachtet. Diese Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation. Dazu wurden die Daten in der nachfolgenden Tabelle entsprechend aufgeführt und den Ergebnissen des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) gegenübergestellt. Hierzu wurden 15 kreisangehörige Kommunen in der Größenordnung 40.000 50.000 Einwohner verglichen. — Entwicklung der Eigenkapitalquoten: Eigenkapitalquote 1 2 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 5250% 79,50% 52,42% 78,80% 51,96% 77,54% 51,40% 77,69% 50,24% 77,94% 49,94% 79,02% 49,79% 79,02% 1 KVS Vergleich 2013 3860% 6719% Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Eigenkapitalquote 1 Eigenkapital xlOQ Bilanzsumme = = 202.796.411,03€x 100 407.269.002,44 € = 49,79% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen. Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. Eigenkapitalquate 2 (202.796.411.03 € 407.269.002,44 € + = (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 Bilanzsumme 80.324.644,62€ ÷ 37.833.428,08€) x 100 = 78,81 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße ‚Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/ Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 Seite 18 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen. Sowohl die Eigenkapitalquote 1“ als auch die „Eigenkapitalquote 2‘ liegen im inter kommunalen Vergleich damit erfreulicherweise weit über den Durchschnittswerten. 7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen. 7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit 382.716.147,38 € (31.12.2012 = 390.433.939,77 €) beim Anlagevermögen. Zum 31.12.2013 liegt eine Reduzierung des Anlagevermögens im Vergleich zum 31.12.2012 um 7.717.792,39€ (-1,98%) vor (s. Anlagespiegel). Das Umlaufvermögen erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 7.120.254,96€. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2013 4.218.705,31 € (Voriahr 4.139.765,77 €). Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. 7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva) Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die Kreditwürdigkeit und gewährt finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan belasten. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes von der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig. An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit 202.796.411,03 € (31.12.2012 = 203.646.952,58 €). Davon entfällt auf die Ausgleichsrücklage ein Bestand von 11.472.847,73 €. Nach dem noch gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des Rates über die Behandlung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 580.779,37 € wird die Ausgleichrücklage dann 10.892.068,36€ betragen. Die Verbindlichkeiten konnten von bisher 27.789.330,58 € auf 26.542.604,05 weiter reduziert werden. Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. Seitel9 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz 8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2013 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2013, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz vom 03.07.2014 bis 24.112014 geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Ortliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Seite2o Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.‘ Erkelen4, den 24.11.2014 Lothar J4nsen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Erkelen, den 24.11.2014 Lothar Jnsen Leiter dd Örtlichen Rechnungsprüfung Seite 21 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz 9 Bestätigungsvermerk »Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2013, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz vom 03.07.2014 bis 24.11.2014 geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des lnventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein - Seite22 ---- Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Erkelenz zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.‘ Erkelenz, den 04.12.2014 H.-J. Paffen Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses 10 Anlagen zum Prüfbericht Anlage 1 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2013 Anlage 2 Anhang mcl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und Rücksteilungsspiegel Anlage 3 Lagebericht Seite23 Anlage 1 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2013 Jahresabschluss 2013 Bilanz zum 31 .1 2.2013 Bezeichnung 31.12.2013 Vorjahres- Bezeichnung zahlen 31.12.2013 Vorjahreszahlen AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände PASSIVA 107.23003 125.756,36 1. Eigenkapital 1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücktage 1.2 1 Unbebaute Grundstücke u. gr.stücksgl. Rechte 1.2 Sonderrücklage 1.2.1.1 Grünflächen 1,2.1,2Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Summe unbebaute Grundstücke 54.866.53871 55.619.504.64 1 3 Ausgletchsrücktage 2.035.189,22 2.875.179.19 1,4Jahresüberschussi Jahresfehlbetrag 546468,57 543.468,87 3.247,256,29 1.2.2.2 Schuten 1.2.2,3 Wohnbauten 1,2.2,4 Sonst. Dienst-, Gesch.u.a. Betriebsgebäude Summe Bebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 62.303.486,55 2.1 für Zuwendungen 60.685.453,09 2.2 für Beiträge 7.496.891,08 2.3 Iürden Gebührenausgleich 7.502.995,39 60.482.384,15 63.365.055,85 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 2.4 Sonstige Sonderposten 4.714.776,79 Summe Sonderposten 3.333.001,24 117.575.727,73 123.225,353,24 3.1 Pensionsrückstetlungen 25.525,66598 821.772,21 25.406.369,04 - 3.3 lnstandhallungsrückstet lungen 851.952,10 3.4 Sonstige Rückstellungen Summe Rückstellungen 1,2.3,4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsantagen 1.676.187,62 1.2.3.5 Straßennetz m. Wegen, Plätzen, Verkehrsanlagen 72.215.852.36 72.506.229.94 2.252.97 2.658.69 4,2 Verbindlichkeiten a. Krediten f. Investitionen 100.441.731,14 101.989.589.07 4.2.1 von verbundenen Unternehmen Summe Infrastrukturvermögen 1.2.4 Bauten aut tremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände. Kutturdenkmäter 11.472.847,73 6.760.581,72 -580.779,37 -3.110.459,80 202796411,03 203,646.952,58 80.324.644,62 75.642.673,33 37.833.42B,05 39.961 .189,90 736.413,16 979.464,88 224.242,99 217.115,78 119.118.728,85 119.500.446,89 35.799.084,00 34.467.009,00 4.954,707,74 3.440.076,19 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 1.2.3.3 Gleisant. mit Streckenausr. u.Sicherh anlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.637.424,56 47,648,629,52 3. Rückstellungen 46.557.346,95 1.2.3 tnfrastrukturvermögen 1.2,3.1 Grund und Boden des In trastru ktuwe rm ög en s Summe Eiger.kapitai 195.359.406,10 1.627.051.56 3.265.333,55 2. Sonderposten 1,2.2 Bebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 1.2.2,1 Kinder‘ und Jugendeinrichtungen J 190.277.261,11 1.052.905,96 45.365,80 9.592.888,28 10.251.313,41 50.346.680,02 48,1 58.398,60 2.833.049,90 880.653.22 3.222.679,30 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anteihen 4 1.110.272,84 4.2.2 von Beteiligungen 45 365.80 4.2.3 von Sondervermögen 1.2.6 Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge 1.988.073.43 2.196 084,32 4.2.4vomöflenttichen Bereich 1.2.7 Betriebs- und Geschättsausstattung 4.082.812,06 4.225.675.49 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 18.766.9B9,18 20.169.795,71 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 7.095,615,34 5.860.450,30 21.600.039,08 21.050.448,93 293.267.684,55 300.956.577,61 1.046.533,25 861,408,45 Summe Sachanlagen 1,3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Summe Verbindlichk. a. Krediten f. Investitionen 4.3 Verbindt. a. Krediten z. Liquiditätssicherung 4.4 Verbindl. a.Vorg.,die Kreditaufn. gleichkommen 4.675.365,56 4.685,705,56 4.5 Verbindt. aus Lieferungen und Leistungen Jahresabschluss 2013 Bezeichnung 1.3.2 Beteitgungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2013 Vorjahres Bezeichnung zahlen 990.793,31 37.421.530,74 234.206,43 990793,31 37.421.530,74 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 234,206,43 46.019.336.76 46.019.336,76 SUMME PASSIVA 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Summe Anlagevermögen 382.716.147,38 390.433.939,77 492.733,08 469.576,89 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs• u. Betriebsstoffe, Waren 2,1,2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen u. sonstigen Vermögensgegenstände 22.1 Öfl.rechtl. Ford. u. Ford. aus Translerlstg. 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 388.644,32 350105,64 22.1.3 Steuern 7.740.284,70 6.675.500,98 519.046,55 175.266,14 2.2.1.5 Sonstige ölt, rechtlichen Forderungen 3095.454,86 2.016.303,94 Summe Öff .rechtt. Ford. u. Ford. aus Transferleistungen 12.236.163,54 9,686.753,59 825.945,82 696.792,83 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistu ng en 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.22 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteiligungen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.937.642,53 Summe Privatrechtliche Forderungen 3.763.588.35 696.792,83 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 1.293.833,31 473.757,84 17.293.555,20 10.857.30426 Summe Forderungen u. sonst. Vermögensgeg en stände 2.3 Wedpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel Summe Umlaulvermögen 3. Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA Summe Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 4.6 Verbindl, aus Transferleislungen 3.040.564,55 2.356.590,53 20.334.149,75 13.213,894,79 4.218.705,31 4.139.765,77 407.269.002.44 407.787,60033 31.12.2013 Vorjahreszahlen 658.34471 752.51 1,50 3.237.687,01 5.124.961,70 26.542.604,05 27.789.330,58 8.464.578,49 8392.471,68 407.269.002,44 407.787.600,33 Anlage 2 Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Rückstellungsspiegel 0 Stadt Erkelenz Anhang für das Haushaltsjahr 2013 A. Vorbemerkungen Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Phvatwirtschaft ausgerichteten öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit verbundenen Erstellung einer (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der siebte Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Zum 01.01.2007 wurden die vorhandenen Aktiv- und Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen einerseits die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKF Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab 2013 zur Anwendung kamen. Lediglich die Regelung zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 durch den Rat bereits für das Jahr 2012 beschlossen. B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. 1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschafftings- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. 2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. 3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel ersichtlich. 4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte lnvestitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. 6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich. 0 II. 7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Erläuterungen zur Bilanz Aktivseite 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2013 (Anlage 1 zum Anhang). Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe Erläuterungen zu B. Nrt‘). Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. und der BetriebsBereichen einzelnen wurden Vereinfachungsgründen in Aus Geschäftsausstattung Festwerte mit 50 % der Anschaffungskosten gebildet. Sie werden im Jahresabschluss mit insgesamt T€ 1015 berücksichtigt (Schulbereich T€ 535, Kindergärten T€ 333, FeuerwehrT€ 125, Mehrzweckhallen T€ 22). Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.122013 insgesamt T€ 7.096 Nachfolgend werden die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt: H 06020101 Erweiterung KG Adolf-Kolping-Hof T€ 178 H 06020601 Erweiterung KG Am Hagelkreuz T€ 233 E 12018001 lmmerath Umsiedlungsstandort T€ 1.786 E 12018002 Borschemich Umsiedlungsstandort T€ 1.675 S 08010001 Sportanlagen Borschemich (neu) T€ 306 S 08010003 Herrichtung der Ersatzflächen (Aschenplatz) Westpromenade T€ 126 E 12010049 GIPCO II westl. Teil T€241 H 03030001 Umbau- und Erweiterung ERKA-Halle, Europaschule Umbau- und Erweiterung ERKA-Halle, Cusanunsgymnaium H 03040005 T€ 1.055 T€ 1.057 E 12010046 Baugebiet Schuldng T€ 106 E 1201005 Katzem, Zum Eichhof T€ 106 Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410€ ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst und im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht. Vermägensgegenstände unter 60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht. -i. UI“,.., 0 2. Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus: alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte. Walter und Elfriede Meyer-Stiftung Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt Erkelenz dar (T€ 1.627). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite der Bilanz folgt. Gemäß Vermögensrechnung 2013 erfolgte eine Verminderung in Höhe von T€ 10. alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE) Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. - 3. Die Beteiligungen betreffen: - - Gesellschafteranteil von 4,125% an den Kreiswerken Heinsberg Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist ( 116 GO), wird die Beteiligung gern. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€). Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG) Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt. 4. Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt. 5. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile, Gemäß Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein. 6. In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NW und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausge\Mesen. 7, 8. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Auf Forderungen, bei denen ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung von 90 % vorgenommen. Die Erhöhung bei der Summe aller Forderungen von ca. 6,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr, ergibt sich insbesondere aus der Erhöhung der Steuerforderungen von ca. 1,06 Mio. €‚ aus der Erhöhung der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen von ca. 1,08 Mio. € und insbesondere aus der Erhöhung der Forderungen gegen Sondervermögen (Abwasserbetrieb) von ca. 2,94 Mio. €. Im Vorjahr bestand hier noch eine Verbindlichkeit gegenüber dem städt. Abwasserbetrieb. Die Gebührenforderungen erhöhen sich geringfügig um 23 T€ und die Beitragsforderungen um 39 T€. Bei den Transferforderungen ist eine Steigerung von 344 T€ festzustellen. Die ‚privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich‘ erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 129 T€. Bei den sonstigen LIflOPU 0 Vermögensgegenständen ist schließlich eine Erhöhung um 820 T€ zu verzeichnen. Diese ist insbesondere darauf zurück zu führen, dass Ackerlandflächen, die nicht dauerhaft im Besitz der Stadt verbleiben sollen, ins UmlauNermögen umzubuchen sind. 9. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. 10. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zuwendungen der Stadt Erkelenz an die Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (T€ 2.038). Die jährliche Auflösung orientiert sich an der Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen Abschreibungssätzen. Weiterhin betragen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.631. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (T€ 230) für Januar 2013, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (T€ 110) sowie sonstige geleistete Auszahlungen. die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 (T€ 210) darstellen, erfasst. Passivseite 1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2013 T€ Erläuterungen zum Punkt 3 ‚Ausgleichsriicklag&). 190.277 (vgl. auch die Die Allgemeine Rücklage hat sich seit dem 31.12.2012 wie folgt entwickelt: Stand 3112,2012 198.359.406,10€ Zuführung der Jahresüberschüsse der Jahre 2007—2009 in die Ausgleichsrücklage (sh. Ratsbeschluss vom 18.12.2013) .1. 7.822725,81 € Verrechnung gem. § 43 GemHVQ mit der allgemeinen Rücklage 1. 259419,18€ 190.277.261,11€ Stand 31.12.2013 Im Rahmen des 2013er Jahresabschlusses sind erstmalig nach der Neuregelung des § 43 GemHVO Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Für 2013 bedeutet dies, dass die Erträge(+) /Aufwendungen (-) folgender Finanzvorfälle unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind: Veräußerung unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte Abgang unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte Veräußerung bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte Abgang bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte Abgang Infrastrukturvermögen Veräußerung Infrastrukturvermögen Veräußerung Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen Abgang Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen Veräußerung Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Abgang Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Verrechnung gern. § 43 GemHVO: 86.319,40 -10.806,94 709.218,26 -1.060.250,59 +10.285,80 0,00 +3.448,58 0,00 +3,170,01 -803,70 -259419,18 a Ikkfldkl 0 2. Die Sonderrücklagen betragen zum 3112.2013 T€ 1.627 Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Verrnögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite). 3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2013 insgesamt 11.472.84773 €. Sie wird sich jedoch nach erfolgtem Ratsbeschluss zum Ausgleich des diesjährigen Fehlbetrages in 2013 um 580.77937 € auf 10,892.06836 € reduzieren. Gemäß den Regelungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.12.2013 wurden die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 bis 2009 der Allgemeinen Rücklage entnommen und der Ausgleichsrücklage zugeführt. Unter Berücksichtigung der rückwirkenden Zuführung der Jahresüberschüsse der Jahre 2007 2009 hat sich der Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2012 wie folgt verändert: Bestand zum 31.12.2012: 6.760.581,72€ Entnahme zum Ausgleich des Jahresergebnisses 2012: -3,110.459,80 € Zuführung der Überschüsse der Jahre 2007-2009 nach dem NKFWG 7.822.725.81 € Bestand der Ausgleichs rücklage zum 31.12.2013: 11.472.847,73€ 4. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 581 resultiert aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2013. Er verbessert sich gegenüber dem geplanten Ergebnis um T€ 1.151. 5, Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen wurde pauschal anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil‘ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 6. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gern. § 56 Abs. 5 GemHVD des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Verrnögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 7. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (T€ 736). Gemäß § 6 Abs.2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen. 9 5. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 224). Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit dem Stifteswillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt. 9. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis eines versichewngsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2013 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz (T€ 27.761) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€ 8.038). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richifafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren und dem Anpassungsfaktor. 10. Die lnstandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die lnstandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2014-2017 durchgeführt. Entwicklung der lnstandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2013: Erneuerung Heizkessel Johannismarkt 17-Rathaus FWGH Matzerath: Ern. HeizungUmstellung Gas ‘ 7 6 . .. ‚‘ 8 ‘ 10 ‘ . ‘ € € 000 Zuführung Stand 31.12.2013 € € Auflösung 0,00 58.000,00 58.000,00 0,00 0,00 0,00 23.000,00 30.500,00 0,00 0,00 0,00 30.500,00 80.000 00 -75.670,42 -4.329,58 0,00 0,00 0 OD 0,00 0,00 40.000,00 40,000,00 0 OD 0,00 0,00 6.252,60 6.252,60 000 0.00 0,00 16 192,74 16.192,74 50.000,00 0,00 0.00 0,00 50.000.00 40.000 00 0,00 0,00 0.00 40.000,00 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale 0,00 0.00 0,00 150.000,00 150.000,00 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale 0,00 0,00 0,00 80.000,00 80.000,00 Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung Dach Verwaltung Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung äußerer Sonnenschutz Nysterbachschule Lövenich: Zimmerarbeiten Nysterbachschule Lövenich Dacharbeiten Grundschule Gerderath. Erneuerung Dach Grundschule Gerderath. Ern. Außentoiletten ‘ Inanspruchnahme 23.000,00 FWGH Matzerath: Ern. Sanitärbereich 3. Stand 01.01.2013 0 Stand 0101.2013 € Inanspruchnahme € Zuführung Auflösung € Stand 31.12.2013 € 12. Franziskusschule: Ern. Fenster 2+3. BA 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 13 Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern, Dach Turnhalle 32.000,00 0, 000 0,00 32.000,00 85.000,00 0,00 0,00 0,00 85.000,00 50.000,00 0 0,00 50.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55,000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 60.000,00 0,00 0,00 10.000,00 70.000,00 70.000,00 0,00 0.00 30.000,00 100.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 42.000,00 0.00 0,00 0,00 42.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50,000,00 1,292,15 0,00 -1,292,15 0,00 0,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 65.000,00 -55,058,09 -9.941,91 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000.000,00 1,000.000,00 0,00 0,00 0,00 59.130,42 59.130,42 152.865,54 0,00 0,00 0,00 152.865,54 45.000,00 0,00 -25.000,00 0,00 20.000,00 78.000,00 0,00 0,00 0,00 78.000,00 Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster Turnhallen+Umkleide 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25,000,00 Cusanus-Gymnasium. Ern. Dach Bauteil C 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 ‘ ‘ 16. Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Duschen Turnhalle Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Hetzerath: Ern. Fenster GS Keyenberg: Ern. Dach einschl. Dämrung GS Kückhoven: Ern. Dach einschl, Dämmung GS Schwanenberg: Ern. Dach Umkleide+Turnhalle -‚ ‘ 20. 21. 22. 24 ‘ ‘ 26 ‘ ‘JE 28 ‘ 3ft 31 32 33. 34 ‘ 35 GS Schwanenberg: Ern. Außentoiletten GS Schwanenberg: Ern. Duschen Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Fenster÷Türen+Umkleide GS Houverath: Ern. Dach einschl. GS Houverath: Ern. Außentoiletten Hauptschule Erkelenz: Ern. Siehtschutzrollos Hauptschule Erkelenz: Ern. Dach Turnhalle Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 1. BA (im Vorjahr aufgeteilt auf + 2. BA) Europaschule: Ern. Dachabdichtung 1. BA Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 3.+4.BA Europaschule: Dachsanierung Cusanus-Gymnasium: Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung Cusanus-Gymnasium: Abbruch Baracken Cusanus-Gymnasium: Erneuerung Dach, Turnhallen und Außentoiletten 0 Inanspruchnahme € Stand 01012013 € 36 Cusanus-Gymnasium: Ern Kesselanlage 5500000 37 Cusanus-Gymnasium: Ern Lüftung Chemieräume 38. 39 • 40 . ‘7 ‘ 42 . . 44 ‘ 46. “ 48. “ ‘ ‘j 51 ‘ ‘ ‘ 000 000 55.000,00 20.000,00 -17.161,83 -2838,17 0,00 0,00 Cusanus-Gymnasium: Gerüstbauarbeiten 3.559,24 -3.542,84 -16,40 0,00 0,00 Cusanus-Gymnasium. Metallarbeiten 5043769 0.00 0,00 0,00 50.437,69 40.469,53 -34.352,19 0,00 0,00 6.117,34 68.694,64 -68.694,64 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 89,791,13 89.791,13 100.000,00 -100.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 130.000,00 3.082,89 0,00 -3.082,89 0,00 0,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 35.000,00 45.000,00 -45.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 8.413,46 -7.178,86 -1.234,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 86.500,00 86.500,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 42.000,00 0,00 0,00_L 0,00 13.354,07 13.354,07 0,00 0,00 0,00 5.201,61 5.201,61 3.750,31 0,00 -3.750,31 0,00 0,00 25.000,00 0,00 -15000,00 0,00 10.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000:00 3.761,58 0,00 -3.761,58 0,00 0,00 Cusanus-Gymnasium. Fassadenarbeiten Cusanus-Gymnasium: Dachsanierung Cusanus-Gymnasium. Fassadenarbeiten Ccrnelius-Burgh-Gymnasium: Brandschutzmaßnahmen Ccrnelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Schulhof Pestalozzischule: Erneuerung Dach Altbau Pest&ozzischule: Erneuerung Dach Altbau (2. BA) Pestalozzischule: Ern. Fenster Nordfassade Pestalozzischule: Ern. Duschen, Außentodetten Leonhardskapelle: Bodenbelag Haus Spiess. Ern. Dach Hauptgebäude Haus Spiess: Ern. Außenanstrich KG Adalf-Kolping-Hof: Heizungsarbeiten KG Adolf-Kolping-Hof: Sanitärarbeiten 55. KG Qerather Mühlenfeld: Außenanlage 56. KGWestpromenade: Dämmung Kellerdecke 58. € Stand 31122013 € 000 Cornelius-Burgh-Gymnasium: Sanitärarbeiten 45 1 Zuführung Auflösung KG Gerderath: Dämmung Speicher Altbau KG Granterath: Heizungsanlage —____________ w 0 Stand 01.01.2013 € ““ 61 62. 64 65 ‘ 66 . ‘E‘ 68. 69. 70. 71. Z‘ Sportumkleide Gerderaih: lngenieurleistung Turnhalle Gerderath: Ern. Dach 34 Anteil Turnhalle Gerderath: Ern. Hallenfußboden Turnhalle Holzweiler: Ern. Dach einschl. Dämmung Hallenbad Gerderath‘ Ern Dach %Anteil Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich Hallenbad Gerderath: Dämmung Fassade der Umkleide Asylantenwohnheim Bellinghoven: Abbru6harbeiten Asylantnwohnheim Oerath: Abbrucharbeiten Unterkunft Neuhaus: Sanierung Sanitäranla9en Unterkunft Neuhaus: &nierun von 16 Wohneinheiten Instandhaltungsrückstellung Kriegsgräber FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Dachabdichtung FHH Er,elenz-Mitte: Ern. Heizungsregelung MZG Matzerath: Erneuerung Dach Altbau und Dämmung MZG Matzerath: Erneuerung Außenputz mit Dämmung MZG Katzem (alte Schule): Ern. Dachstuhl, OG-Decke u. Eindeckung MZG Katzem (alte Schule): Ern. der Dacheindeckung_(2._BA) 76 80. 81 . MZG Kückhoven: Erneuerung Hallenfußboden MZH Dacheindeckung MZH Kückhoven: Erneuerung Sportboden MZH Gerderhahn: Ern. Flachdach Halle MZH Gerderhahn: Dacheindeckung Inanspruchnahme € Zuführung Auflösung € Stand 31.12,2013 € 4.72186 -4.349,06 -372,80 0,00 0,00 25.000,00 -22.093,23 -2.906,77 0,00 0,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 25.000,00 -19.428,45 -5.571,55 0,00 0,00 60.000,00 000 0,00 0,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 24.000,00 0,00 -24.000,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 70.000,00 80.000,00 18,872,84 -1.567,89 0,00 0,00 17.304,95 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 25.000,00 -25.000,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 6.059,65 8,059,65 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 82. MZH Golkrath: Ern. Dach 1. Erweiterung 12.000,00 0,00 0,00 0,00 12,000,00 83 MZH Golkrath: Ern. Dach Umkleide 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10,000,00 0 Inanspruchnahme € Stand 01.01.2013 € MZH Hetzerath: 85 ‘ 89 91 92 ‘ ‘ ‘ € 0,00 0,00 0,00 40.000,00 45.00000 0,00 0,00 0,00 45,000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000.00 21.000,00 0.00 0,00 0.00 21.000,00 22 000,00 0,00 0,00 0,00 22.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 12.654,46 -12.654,46 0,00 0,00 0,00 3.440.076,19 491.751,96 -103.098,71 2.109.48222 4.954.707,74 MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung 87 Stand 31.12.2013 € 40.000,00 Ern Dacheindeckung MZH Hetzerath. Ern. Duschen und Toilette • Zuführung Auflösung MZH Granterath: Ern. Außentoiletten MZH Schwanenberg: Ern._Dach_Umkleiden MZH Schwanenberg: Ern. Duschen_und_Toiletten MZG Haizweiler (AJIe Schule). Ern._Dacheindeckung MZH Houverath. Ern. Dach einschl. Dämmung MZG Geneiken (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Geneiken (Alte Schule): Ern. Außentoiletten MZH Houverath. Erneuerung Duschen 11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind: Stand Zuführung InanspruchStand 31,12,2013 nahm&Auf01.01.2013 lösung € € € € 2.948.213,33 141.949,68 0,00 2.806.263,65 490.040,30 30.084,87 0,00 459.955,43 76.455,13 0,00 12.052,02 88.507,15 280.000,00 0,00 70.529,23 350.529.23 52.222,25 0,00 25.000,00 77.222,25 5.299.806,57 0,00 0,00 5.299.806,57 sonst. Rückstellungen 914.075,83 479.471,83 0,00 434.604,00 Rückstellungen Prozesskoste,hsiko 190.500,00 114.500,00 0,00 76.000,00 10.251.313,41 766.006,38 107.581,25 9.592.888,28 Rückstellungen für Pitersteilzeit Urlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Sonstige Rückstellung PeisonaiauMnd LoB - Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Lhi LLUI% 0 Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres eingestellt. Gleiches gilt für die am Biianzstichtag bestehenden Uberstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Uberstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung Personalaufwand wurde gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) i.H.v. 4.000€, die erst Ende April 2014 für den Zeitraum vom 01.01.2013 31.12.2013 zurAuszahlung gelangen sowie aufgrund einer anhängigen Klage gegen die Kürzung bzw. Nichtgewährung einer Besoldungserhöhung der sogenannten Hochgehälter, für die eine Rückstellung in Höhe von 66.529,23 € gebildet worden ist. - Die Drohverlustrückstellung wurde gebildet, weil ein Gewerbesteuerschuldner gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung angeordnet. Wird der Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten Forderung. Es bestehen demnach die Notwendigkeit und der Bedarf hierfür eine Rückstellung zu bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2012 vorgenommenen Bewertung haben sich in 2013 keine Änderungen ergeben. Im Rahmen einer Betriebsprüfung hat sich herausgestellt, dass die für den Bäderbetrieb in Vorjahren gebildete Gewinnrücklage wohl nicht aufwandsreduzierend anerkannt wird. Hierfür wurde bereits zum 31.12.2012 eine Rückstellung in Höhe von 549.233,00 € gebildet. Gem. Bescheid vom 23.01.2014 des Finanzamtes Erkelenz sind nun für die Jahre 2009-2012 Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 434.604,00€ zu zahlen. In dieser Höhe ist zum 31.12.2013 eine entsprechende Rückstellungen in die Bilanz einzustellen bzw. die bereits zum 31.12.2012 gebildete Rückstellung um 114.629 € zu reduzieren. Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen. 12. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. 13. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€ 6.228). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.631 T€. Daneben liegen noch weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 606 T€ vor. 0 Übersicht über das Vermögen, Kapital und Schulden 31.12.2013 Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen Finanzanlagen SUMME ANLAGEVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel SUMME UMLAUFVERMÖGEN Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passiva Rechnungsabgrenzung SUMME PASSIVA III. % der Bilanzsumme 107 293.268 89341 382.716 17.293 3.041 20.334 4.219 407.269 0,03 7201 2194 93,98 424 075 4,99 1,03 100,00 202.796 119.119 50.347 26.543 8.464 49,79 29,25 12,36 6,52 2,08 100,00 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: GrundsteuerA Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Sonstige Vergnügungssteuer Hundesteuer Familienlastenausgleich 2. 278 6.323 18.342 16.907 1.364 668 254 1 .778 45.914 Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen: Schlüsselzuweisungen Allgemeine Zuweisungen Land Zuweisungen und Zuschüsse Ertrage aus der Auflösung von Zuwendungen T€ 8.197 121 6.816 2.128 17.262 3. Bei den sonstigen Transfererträgen (1.694 T€) handelt es sich u.a. um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05 ‚Soziale Hilfen“ und 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (268 T€). In 2013 wurden daneben erstmalig Erstattungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) für die Jahre 2007 bis 2012 geleistet (1.426 T€). Dies erklärt den Anstieg der sonstigen Transfererträge im Vergleich zum Vorjahresergebnis 2012. 4, Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (9.041 T€) betreffen Verwaltungsgebühren (658 T€), Benuftungsgebühren (5.932 T€) und Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (2.451 T€). 5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (539 T€) enthalten Mieten und Pachten (306 T€), Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (155 T€) und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (78 T€). 6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 3,335 T€ erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstaffungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstaffungen vom Städt. Abwasserbetrieb. Die Mehrerträge liegen im Wesentlichen in der Erstattung von vorgeleisteten Jugendhilfeaufwendungen begründet. 7. Im Haushaltsjahr 2013 wurden sonstige ordentliche Erträge Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist: Konzessionsabgaben Erstattung von Steuern Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden Bußgelder u.a. Säumniszuschläge u.dgl. Stundungs- und Aussetzungszinsen Erträge aus Ersatzvornahmen Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen Sonst. nicht zahlungswirksame ordentl. Erträge Andere sonst. ordentl. Erträge erzielt, deren T€ 2.201 530 647 143 426 7 21 791 3 197 4.966 8. Das Jahresergebnis für 2013 bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 374 T€. 9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 21.925 T€ des Haushaltsjahres 2013 entfällt mit 3.269 T€ auf Beamtenbezüge, mit 15.481 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1,334 T€ auf Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte, 426 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 260 T€ und Versorgungsempfänger 166 T€) und mit 61 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt T€ 1.354, die ausschließlich für Beschäftigte (352 T€ für Pensionen, 32 T€ für Beihilfen) und für Pensionäre (755 T€ für Pensionen, 193 T€ für Beihilfen, 22 T€ für sonstige Versorgungsaufwendungen) aufgebracht wurden. .0 10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2013 zeigt die folgende Aufstellung: Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens Bewirtschaftung der Grundstücke und bau!. Anlagen Bewirtschaftung Energie Bewirtschaftung Reinigung Haltung von Fahrzeugen Unterhaltung der Geräte Anschaffung von Geräten 60 -410 EUR Besondere Aufwendungen für Beschäftigte Aus- und Fortbildung Lernmitte! nach dem Lernmittefreiheitsgesetz Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen davon: T€ 221 Verpflegungs-Aufw. in Schulen u. Kindergärten T€ 1.478 Kostenanteil Straßenentwässerung T€ 1,958 Abfallgebühren us. T€ 1.396 Sonst. Verw, u. Betriebsaufwendungen Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten - - - - Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen davon: Aufwendungen EDV und Software Schülerbeförderungskosten Aufwendungen offener Ganztag Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll Ubr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen T€ 1.989 398 745 1.814 1.003 355 334 219 79 141 299 5.053 201 4.997 T€ 792 T€ 1 916 T€ 1.170 T€ 678 T€ 441 17.627 11. Die bilanziellen Abschreibungen (7.606 T€) umfassen einmal die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen (7.533 T€) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für investive Maßnahmen (73 T€). 12. Die Transferaufwendungen 2013 (34.674 T€) setzen sich wie folgt zusammen: Zuweisungen und Zuschüsse Sozialtransferaufwendungen Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit Kreisumlage Krankenhausinvestitionsumlage T€ 4.950 6.111 1.367 1.328 20.429 489 34.674 0 13. Im Jahre 2013 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet. T€ Sonst. Personalaufwendungen 36 Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten 296 Mieten und Pachten 289 Leasingkosten 75 Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D. 628 Geschäftsaufwendungen 542 Steuern, Versicherungen 2.079 Zuschreibung Sonderposten 14 Erstattungen für lfd. Tätigkeiten 480 Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen 678 Verfügungsmittel 2 Fraktionszuwendungen 27 Repräsentationen 22 Ehrungen u,ä, 12 Zuführung sonst. Rückstellungen 2.134 7.314 14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (6.452 T€) haben die Zinserträge sonstiger inländischer Bereich mit T€ 3.791 und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie öffentlicher Sonderrechnungen mit 2.646 T€. Die übrigen Zinserträge betragen 15 T€, 15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt 1.012 T€. 16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden. 17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 werden keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen. IV. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben. haben sich in 2013 wie folgt entwickelt: Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen erleichtern: • In 2012 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen von 2.260.649,79 € gebildet. Deren Abwicklung in 2013 wird an späterer Stelle dargestellt. • Ebenso sind in 2012 zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite nach § 86 Abs. 2 GO NRW von insgesamt 2.000.000€ gebildet worden. • Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte „Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2013“ in den jeweiligen Zeilen mit aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software lnfoma“ 0newsystem auch kommunal die den Komfort, dass Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO in einer separaten Spalte in der Gesamffinanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auch in 2013 gezogen. Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurde von den Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.260.649,79 € ein Betrag von - 0 941.478,50 € in Anspruch genommen. 1.172.734,68€ wurden im Laufe des Jahres 2013 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und 146.436,61 € wurden weiter nach 2014 übertragen, Rechnet man die übertragenen Auszahlungsermächtigungs übertragungen als auch die Einzahlungsermächtigungsübertragungen aus 2013 sowie die darauf entfallenden Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung aufgeführten Zahlen heraus, ergeben sich in den Zeilen 17, 23 und 30 bis 38 folgende Ergebnisse: Bezeichnung Nr. 17 23 30 ... — Saldo aus lfd. Verwaltungs tätigkeit (9 und 16) Einzahlungen aus lnvestitionstätigkeil aus =Auszahlungen — — 1WS0!tiiDisi1 31 32 33 34 35 36 37 38 Inves =Saldo aus titionstätigkeit (23 und 30) =Finanzmiltelüberschuss/ fehlbelrag (17 und 31) +Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen +Aufnahme von Krediten zur Liguiditätssicherung -Tilgung und Gewährung von Darlehen -Tilgung von Krediten zur Liguiditätssicherung aus der =Saldo Finanzierungstätigkeit =Anderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (32 und 37) — — — — — — — Vergleich Ansatz/ist Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 1.275.064,00€ 1.340.504,00€ 65.440.00 € 8.335.91 1,00€ 8.254.678,78 € -81.232,22€ 9.785.911,00€ 5.501.885,96€ -4.284.025,04€ -1.450.000,00€ 2.752.792,82€ 4.202.792,82€ -174.936,00€ 4.093.296,82€ 4.268.232,82€ 1.200.000,00€ -2.550.000,00€ 12,000.000,00 € 0,00 € -12.000.000,00 € 3.753.000,00€ 2.660.265,34€ -1.092.734,66€ 12.000.000,00€ 0,00€ -12.000.000,00€ -3.000,00€ -1.460.265,34€ -1.457.265,34€ -177.936,00€ 2.633.031,48€ 2.810.967,48€ 3.750.000,00€ — Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2 GemHVQ NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 7 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in jflr tabellarischen Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich werden würde. Es bleibt daher nur die Möglichkeit, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in verschiedenen Nebenrechnungen nachzukommen. Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Gesamtflnanzrechnung: 1. Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also zur Summe aus der Summe der Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen dargestellt. Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein Überschuss von 1.341 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer Verbesserung um 65 T€. Dabei konnten geringere Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 3,052 T€ erfreulicherweise durch geringere Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 3.117 T€ mehr als kompensiert werden. Die Veränderung bei den Einzahlungen ergeben sich rechnerisch durch geringere Einzahlungen von 5.389 T€ bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 73 T€ bei den „öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten“ und von 478 T€ bei den „Sonstigen Einzahlungen‘. Denen stehen Mehreinzahlungen von 20 T€ bei den „Zuwendungen und —- 0 allgemeinen Umlagen» €‚ von 1094 T€ bei den »sonstigen Transfereinzahlungen“, von 143 T€ privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 1.009 T€ bei den bei den »Kostenerstallungen und Kostenumlagen“ sowie von 622 T€ bei den »Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen» gegenüber. Auf der Auszahlungsseite sind insbesondere Minderauszahlungen bei den »Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“ von 1 .993 T€ zu verzeichnen. Daneben liegen noch Minderauszahlungen von 218 T€ bei den »Personal- und Versorgungsauszahlungen“, von 359 T€ bei den »Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen», von 155 T€ bei den »Transferauszahlungen“ sowie von 392 T€ bei den »Sonstigen Auszahlungen“ vor. Daneben haben sich noch Liquiditätsverbesserungen durch einem verbesserten Saldo aus der Investitionstätigkeit von 5.522 T€ ergeben. Diese lassen sich als Ergebnis von verringerten »Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 5.603 T€ als auch als Konsequenz aus geringeren »Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 81 T€ herleiten. Demgegenüber lässt sich beim »Saldo aus Finanzierungstätigkeir eine Verschlechterung von 1.457 T€ feststellen. Diese »gute Verschlechterung“ lässt sich insbesondere darauf zurückführen, dass Kreditaufnahmen nicht im eingeplanten Umfang aufgenommen werden mussten bzw. zusätzliche Tilgungsleistungen erbracht werden konnten. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass in 2013 gegenüber der Planung eine erfreuliche Liquiditätsverbesserung von 4.130 T€ bei den eigenen Finanzmitteln erzielt werden konnte. Bei den gesamten liquiden Mitteln ergibt sich u.a. daraus resultierend gegenüber dem Stichtag 31.12.2012 zum 31.12.2013 eine erfreuliche Verbesserung von 684 T€ auf 3,040.56455 €. Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln, Fremde Finanzmittel sind solche finanziellen Mittel. die die Kommune ifir einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mitteln an den/die Drillen abzuführen bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen Finanzmiffel unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie nicht im Haushaltsplan aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in gesonderten Plänen dargestellt werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden. Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen Ein- und Auszahlungen kontenmäßig von der Stadtkasse abgewickelt werden sowie insbesondere Mittel des Kreises Heinsberg, der sich bei der Zahlbarmachung der verschiedenen Hilfearten nach dem SGB ebenfalls der Stadtkasse bedient. Zum Ende des Jahres betrug der Bestand an fremden Finanzmitteln insgesamt 4 T€. Mithin hat der städtische Haushalt zum 31 .12.2013 noch in dieser Höhe in 2014 an Dritte weiterzuleitende Mittel in der Kasse. Daneben wies der Bestand aus der Bewirtschaftung der Mittel des Städtischen Abwasserbetriebes einen positiven Saldo aus. Dieser betrug 2.937 T€ (31.12.2012: -74 T€), so dass der Gesamtbestand, der zum 31.12.2013 für Dritte verwaltet wurde. 2.941 T€ betrug. Die 2013er Finanzrechnung wurde aus Gründen der Klarheit und Nachvollziehbarkeit wie in den Vorjahren um die Zeilen 39 a und 39 b erweitert. Beide Zeilen stellen die Veränderung der ForderungNerbindlichkeiten gegenüber dem Städtischen Abwasserbetrieb dar. Dadurch wird gleichzeitig erreicht, dass die in Zeile 41 ausgewiesenen »liquiden Mitteln» sich nun 1:1 auf der Aktivseite der Bilanz wiederfinden - weitergehende Erklärungen als auch Nebenrechnungen werden dadurch entbehrlich. Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus (eigenen und fremden) Finanzmitteln ein (Netto-)Saldo von 5.974 T€. Abgebildet wird dieser Betrag aufgrund der NKF-Vorschriften in der Bilanz zum 31.12.2013 als Summe aus den liquiden Mitteln (T€ 3.040), Forderungen gegenüber dem Abwasserbetrieb (2.938 T€ siehe Bilanzposten »Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen“) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (Teilbetrag von 4 T€ aus den »Verbindlichkeiten aus Transferleistungen» von 658 T€). teure‘, 0 Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2012 gern. 2. § 22 GemHVO NRW Vorschriften, seinerzeit gesetzlichen nach aktuellen konnten Es den Ermächtigungsübertragungen von zahlungswirksamen Aufwendungen, also Auszahlungen, als auch von Auszahlungen für Investitionen vorgenommen werden. Diese wurden in 2013 wie folgt abgewickelt: 2.1 Für zahlungswirksame Aufwendungen! also in den Fällen, in denen Aufwand gleich Auszahlung ist, wurden in 2012 keine Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO NRW gebildet. 2,2 Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen 2012 gem. investive Auszahlungen: § Enntohtigungs. Nr. Bezeichnung Auftragssachkonlo -aus 2012 1 1 abgerechnet In 2013 Teilflnanarechnung 010600 Zeninie Dienste 001060001 Mobliar Maschinen, Fahrzeuge 41 0€ Organieatlonsangeleganhalten und lechnikuntentützte Inronnllonevora,beltung Einzelansohsffungen unter 10000€- EDV 3444.21 3 33168 408025 Software Logo Data VN Server und, Ernoruntung und Oaienr.grsuon 556700 Te)iflnanzrechnung 2 6011 00012 3 6011 00026 £ 601100332 1 001130001 Erwerb von Gwndstucken und Getauden Teilfinarmechnung 021500 Gefaiuvnsbwehr und Gefahrenvorbeugung 5 H02150002 7 602157010 Neubau FWGH Sorschem:os (neu) Tan3sa!araeugTLF 2-3/43 SL 5 22 GemHVO NRW Ersparnis! In Abgang für . Nach 2014 zu Uberingen 11 2.53 000 000 0,00 4 08026 0,00 556700 000 32 i 1074 32 119.74 000 571 734 13 7051.57 004 742 83 000 740453 1 56540 2 235.81 360332 2-3 320,03 000 1 001.01 1931893 Teilfinanrechnung 030101 Grundschule,, 6 603010001 Aznsd‘aafftjng unter ID 000€ Grwldsc1rden 1037541 982631 546.60 0-00 9 H03010007 E&ter,ang Lrstse.Henset-Sznuie 1272355 234765 002 1037500 Teiiflnannchnung 030102 Hauptachulen 10 000 0-3 € Hauo‘schute 5 037,96 5032,00 506 000 1000000€ Europaschuie 5 037.98 3 198.13 1 639.85 0,00 33,698,63 0,00 33 696.83 000 6,700,00 3 269.46 3,430,54 000 5 00514 4 368.35 636,79 0,00 2 250,31 2 250,31 0,00 0,8° 3 429,92 0,00 0,00 10 .—.saoatungen 602023001 Telifinannechnuag 030103 Realschule 603030001 Anschaffungen Teiiflnanzrechnung 030104 Gymnasien 12 H03040001 13 803040003 11 16 006020603 17 806021603 18 H06021701 Brandschulzmaßnahmen Cuaanua Gymnastum Ansobatlungen c ‚000000€ Comcltus.SurghGymnasium Tageseinrichtungen und Tageapflege Auszahlungen für den Erwerb von beweghchem Anlagevermögen Kindergarten Gerdereth Auszahlungen für den Erwerb von beweghchem Anlagevermögen Kindergarten Buscherhot Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Kindelgellen Buerbterhof U3 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 70 Weslpromenade u3 Kindergarten immeraih (neu) Teilflnanznohnung 060202 14 606020501 15 806020801 Telifinanarechnung 050302 Einrichtungen der Jugendarbeit 19 806030202 Spielgeraie für Spreiplatze ‘410€ 20 506030203 Spiel- und Bolzplau immerae, (neu) Teiiflnanzrechnung 080100 BereItstellung und Betrieb von Sportanlagen 3 429,92 II 386.55 9 949,55 1 437,01 0,00 32 286,97 1240391 10 333,87 9849,19 6 423,47 5 423,47 0,00 0,00 759,28 474,39 284,59 000 48526 4 637,12 21 N06010001 Umeteide tymenin (neu) 672953 0 €0713 22 608010031 1 SpfliaD Immeraln (neu) 305683 305683 000 23 h26010005 i 102,101,60 47 104,21 3804825 24 505030001 ff08030001 000 16251 3 Bereitstellung und Seldeb von Bidem Teifflnanzrechnung 030300 25 Tumintele rn,mera:n(neui [ [ Aunsctaffur.gen Sc.nwimmbader Neubau ERKA-Bad 5 730 06 1 274 04 4 469 22 0 00 295 80651 25529,18 271 279,33 000 -u 0 Nr uiiragasaU*cn1o Eezethnun; 28 H00330003 Neubau ParkOtait ERV-8ad 27 508020604 Herate)(ung AtZor ar1ager. ERKA.6a0 TelIfln.nuechnung 120101 StnRen, Wege, Platze,,, Brocken u. Tunnel 26 9)2010017 S(rnO2r4meuerJr.g Rcsenatra2e 29 012010618 SoasenemeLer.ml GjcxJ.ut-Siratiz 20 912010027 5t‘aOanemeterng Gra(-Re,ra:0.St,a‘Ze 31 El 2010029 St‘atOenemeuerrg Bemnari.H3M-Swa1uo EracI;eBung Parkweg SlraRenbau 32 1201 0033 33 01201 0048 34 01201 3001 Matzerath. Schwarzer Weg 35 01201 6002 ßorschemrch, UmaiedIungoaIandOll 36 7120)0015 Kre(overkehr Tenholtor StraSe Tellfinanarochnung 1 20200 Verleehreanlagen 37 612029000 Nie Stadileie .Offenl(iche s)rar>anbeteuch‘ung 36 T12026000 UmaLed(ungastandorl (mnorath Tellfinanzrechnung 130100 ÖffentlIches Grün 613010006 Grinordnung Emmome, (not) Tellllnanzrechnung 130200 Natur u. Landschaft 40 513020003 Oko(og. AusgLeich Immerau, (not) 41 513020004 Landacllaftapark im S(ah,es‘ Tollfinenznchnung 130500 Frledhöle 39 41 ErkeLenz Slelbner Sb,ße (St Pochua Weg: 513050002 Fdedhof Dorocnem)ch (neu) Tollflnanzrochnung 150202 Mehnweckgebäude 43 [116020202 44 Ml 5020203 MZH Oorachem)di (neu) Veminaräume )mmerali (neu) 45 H 15020204 Kaiserese) )mmerath neu) Summen: 3. Ermac3tgungsubenragung Nach 2014 Ersparn:o in Abgang-z‘juOenragen abgered‘nel )n 2013 571280 1 477.97 423413 0 0‘2 147 698 92 12902623 1567059 3006 CO 57242 57041 000 000 726 47.25 000 000 106 471 65 9395556 2 515 000 3743400 2581036 1 62364 000 6 092,45 4 33573 55541.78 6000000 1 75372 000 000 5 54, 78 ‘ 72 465,49 3637906 3406643 000 340 834(4 340 1 34,14 0.00 000 7.610.64 2 923,73 466691 000 5.000,00 1 173,10 3 826.90 0.00 2597664 0.00 25 976.64 000 Ii 917,46 0.00 OßO II 917.46 15 200.00 0,00 0.00 15 200,00 2 561,25 1 39741 0,60 1.153.84 3 417,68 3 417,68 000 000 57545.01 19 921,72 1098880 26636,40 4511,23 4 040,82 11770 352,71 141.239,18 19 516,06 10691463 1360649 2.260,649,79 041.478,50 1.172.734,St 146.430,01 Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gern. § 86 Abs. 2 GO NRW Es wurden aus 2012 insgesamt Kreditermächtigungen von 2.000.000 € beim Produktsachkonto 160200.692800 nach 2013 übertragen. Diese wurden im Jahr 2013 auch in voller Höhe in Anspruch genommen. 4. Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 1 GernHVO NRW Nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung hat der Rat der Stadt Erkelenz am 25.09.2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Nachfolgende Ermächtigungsübertragungen wurden somit gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 25.09.2013 im Jahr 2013 gebildet: 4.1 Für Aufwendungen werden in 2013 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet. 4.2 Für konsumtive Auszahlungen wird im Jahr 2013 eine Ermächtigungsübertragung gebildet: 080300344200 - Kapitalertragsteuer BgA „Bäderbetrieb“ in Höhe von 434.604 € - n171 fuOLtNI 0 Im Rahmen der Betriebsprüfung hat das Finanzamt am 29. Juli 2013 angekündigt, dass in 2011 2013 insgesamt 525563,99 € an Kapitalertragsteuer für die Jahre 2008 nachzuzahlen seien. Aufgrund der Ankündigung wurde dieser Betrag am 25.09.2013 überplanmäßig durch den Rat der Stadt bereitgestellt. Die endgültigen Bescheide zu diesen Sachverhalten sind jedoch erst am 24.01 .2014 ergangen und schließen aufgrund eines zwischenzeitlichen schriftlichen Einwandes gegen die Höhe der Nachforderung mit einer zu zahlenden Summe von 434.604 € ab. Eine Bereitstellung im Haushaltsplan 2014 war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. - Auf die Ergebnisrechnung 2014 ‘wfrkt sich diese Übertragung nicht aus. In der Finanzrechnung 2014 führt diese Übertragung bei Inanspruchnahme zu einer Verschlechterung der liquiden Mittel. 4.3 Für investive Auszahlungen übertragungen gebildet: werden im Jahr 2013 Ermächtigungs nachfolgende 4t lItT ZU BnelcMung Auflrg>saoh5onto Nr. überingen aus di, Ermlchtlgungs• EachtlgungsOberftaglIng aus 2013 Emiächllgtmgs• ubenragungen Insgesamt 0.00 819.91 519.91 4 080,26 17 633,00 21.913,28 0.00 400 000.00 400,000,00 Übertragung Erlaulerungen au, 2012 010500 TetinnanzolanaIeDIenst 601 060001 1 Lieferuni Sofa für Sesored,unosraum Amt 51 - 2 3 Tellffnanzplan 011000 Organlaatlonsangelegenhelten und technik. unterstützte Intonnatlonaveratbellung 601100012 Einzetanschaffungon Tellnnanzolan 011 301 Grundstücks und Gebäudeverwaltunn Erwerb und Verkauf von Gwndatucicen und Gebauden Gefahrenabwehr und Gefahrenvotteugung CDI 130001 Tellnnaniplan 021500 < 10.000 € 4 H02150002 5 8 H02 150004 002157002 FWGH Oorschemtch neu Enichtuno Feuerwehroeraoe Vene .Bereicr, Gerate. Algemein. Anschaffungen >410€ 7 602 157010 Tanklöschlahrzeug TLF 20140 SL 8 602157011 Staffel LFIO/6 Verwaltung o 1 Teilflnanzolsn ooioi 603010001 ff33010007 1 1 1 Gmndsthulsn Anr.aff.nlen ratten 10000€ Gmncscrtu:en Ero.w-reruroLu 85 Henael 1 Teilfinanzolan 030102 1 HALIDtSChLden 9 1 1 1 1 H03020003 Kaurtachude Erkelenz, E;nbau e;nea Aufzugs 0,00 3.603.32 0,00 10.201,62 9.302,16 10, 201 .62 9 302 16 19.318,99 260. 595 .66 279 914.65 0,00 648.55 648,55 3 603,32 0.00 Ab-wcktunn laufendes Ceochaft upfade Software Alda (5 0 auf 6 0), Erstellung Datenbank für das Adress und Ausweffungepoltal, Eraatzbe achaffuns Bearner Sitzunoasaal Abwicklung laufendes Geachaft Abwickluno offener Auftrale Abwickluno offener Auftraqe AtwUCung offener Auftrage (Emchlung Sirene Gerderhahn) Ersalzüeuo‘affung Tanklöschfahrseug TLF 20140 St. Rechnung lur Desdintlung Feuerwehffahrzeug 1 1 006 10 275,90 1 10 375 90 1 1 Abwcktuno o‘fenerAuftaoe Abw,ck‘wtc offener Luftra,e 1 1 0 03 1887970 1227070 5-3 900,00 - 50 ‘000 90 Verscfuebung Maonahmer,beg:r.n natur 2014 12 Tellflnanzptan 030103 ff03030001 13 503039301 Realschule Umbau-u Erwetl.ErEa- HalteAnteI Eumoaschule Anacnafftsnoen u 10000€ 9uronasuIe 14 t 603030009 Sc.‘Je-nrdi.fursq tnfonmal‘k Eutaschu!e Tellflnanzplan 030104 Gynnuslen 15 633040001 Alnocuraffungen 16 633040003 10000€ Cusanue.Gymnas.un Msien e 10900€ Ccme!.us‘Bu‘gnGvrnnasum 0.00 72 313.28 72 313,86 Abwoktung offener Auftrage 000 43 038 20 43 038 20 D.00 5.40212 540212 AswcJ,luno offener Autaze Aawrckrung offener Aufirane 0,93 25,751.62 28 751,62 Atwtcktuno offenerAunrage 090 3,531.25 3 £31.25 A2rrckftasg offener Auffrage - ItsIltZ 0 r Nr. Aragssachkonto niterna übertragen aus der E1chtIgungs. Bereichnung Übertragung Em,schffgungs. übegung aus 2013 Enn4chttgungsüflngungen Insgesamt 7231406 72,314,06 Abwicklung offener Auftrage 111.806.18 111 806.18 Abwicklung offener Aufirage Abwtckluno offener Auftraae EriIemngen aus 2012 ff03040005 17 Umbau.u.EMeI‘teroErta.Haite.AbtsilI0.O0 Cuaanut.Gymnasium 503040017 l8 Schuteinnchtung Bioloqiemum - 0.00 Cusanus-Gym. Tellilnanwlan 0602 Teoeaeinrlchtunqen u. Taaeaofleae Ig 508020101 Anschaffunoen >410€ KG A -Kl-lot 0,00 7. 32 0 .00 7,32000 20 ff06020101 Erwaiteruno u. Umbau KG AdOII-KOIO1nO-Hct U 3 0,00 8 9. 537 ‚95 89 537.96 Abwickluno offener Aufütoe 21 006020601 Auszaht 0 00 20 000,00 20 00Q00 Verschiebung Ma5nehmenbegrnn nach 22 ff06020601 Erwettemno u. Umbau KG Am Naoetkreuz 0,00 30 729,66 30 72965 Abwtckluna offener Aufirtle 23 906020801 Auszahl c 10000€ KG BuIcheffiol 0,00 2613,45 2 613,45 24 005020805 Emeucnjng Spietgemt 0,00 12 000,00 12060,00 006021201 Aut:ahun3 3001358 1301358 < 10006€ KG Am Hagetkreuz 2014 KG Ousclierffof 13000€ KG Oaudicf Abwickluna offener Aullraoe Verschiebung Nannahmonbeg‘nn nach 2014 Abwlcküng offener Aufirage A2aziaOun04n dIe u‘sprur3!:un liii 2013 -cr00 sehen waren 506021101 Aus:ahiurO 10060 € KG Venreln 17 805021201 Aus:ah:uno 10 020 € KG Kücklroven 26 006021001 Ans20aftun9en >l0 € Kcmb 7ageeennonrung 29 908011701 Abschanunoen ff56021701 KG Immerern neu 26 921.35 921 25 0,02- 6 000 00 5 000.00 verscmetuno der Fjarr.ahme nacr. 2314 0 00‘ 4720c0 4 700 00 Verschiebung 0er Maonanme nach 2014 0 00 8 000 00 8 000 00 Verscheuurooer Malunahrse nach 2014 9 549 19 000 A,c*lodurro offener Auftrage Wesr pnomen sIe 410 Euro KG Immerats-neu Teilfin.n,nlan 010100 2ereltst.Itunn sand BetrIeb von Soofl.nlaoen ff00010001 Umk!eide inmerem Neu 21 505010203 Hemchrung de Smatz1lachen (Aschenffalzl 33 3080 10003 Kunstrasenolatz Sciewansnberg 34 ff080 10005 Tumhaoe lmmerath Neu Tellnnanzotan 050300 Beraltalelluno und Betrieb von Badem £58030004 fferatenuno Auoenanlaoen ERIKA-Bad -‘ 35 4 63T 12 0,00 38 .251, 13 1 952939 AtwrtCuno tautender Ot1rzoe 0,00 463712 Atwickisr- 3259361 3? 59351 AraIckung offener Auftrage 3 997,03 3 99703 AN6cklunq offener Auftrage 0.00 16 25113 Abwicklung offener Auftrage Abwickfunu offener Auffraoe offener Auttragr -———— 3 00000 0,00 3, 000, 00 flifinanzpIan 120101 StraSen. Weoe. fl8tzen. Brücken 36 T12010003 Notdtangente 3. OauabtdlnjtI 0,00 25 50000 25 500,00 Schluasveiwendunganachweis mrd erst in 2014 oeorüff und aboeredlnet 37 712010004 Umbau ZOB II 0,00 30 00000 30 000,00 Schluaavenvendunganachweia wird erst In 2014 qeprüff und abqerachnet 38 712010005 Beaeib‘gung Bahnübergang Neuhaus! Mennekmth 0,00 65 000,00 65 000,00 Schluasvenwendunganachwetn wird erst in 2014 ceohitt und aboerechnet Tunnel 39 732010006 Kreiswirkehr Aachener Gewetteaw Sud 0,00 50 000 00 60 00000 ScnlussverwendungsnachweIs wird oral In 2014 oeorüff und eboerechnet 40 T12010016 Kre eveillehr BruckatraSe 0.00 30 000 00 30 00000 Sch[uaaverwen dungan achmeis wird erst in 2034 gernff und abgerechnet 41 012010019 Strasenem Kolberger SIraRe 0 00 9 236 30 9 236,30 51-212-223 SIfalanem. Memeirtle 5 521 78 5541.78 iunz olfenerAufritge 5 541,75 0 00 5541,79 AcwOrunl offener Auftrage 002 es 552,27 95 55247 Abwz:uno offener Auffraoe 0,00 15 809,93 18 809,93 AbwtcKOung offener Auftrage 0 00 II 917,45 Ach.%rc,iunra offener AuIlraae 1520000 0 OD 15 200.00 Atv2ckLung cffrner Auftrage 1 15384 0 00 1 163,84 Abwicklung offener Auftrage 26 635.40 0,00 26 63540 352.71 0.00 352.71 Abwicklung IaufenderAuhrage 14,806,49 0,00 14,80649 Abwickiung IaulenderAutfraoa — 511012046 44 1 45 511018001 Effeler: Stetner SaRe ISt Rochus gRegt tmneraz, Lftlais&.siosatandon Tellflnanzobn 1 20200 Verkehnanboen 512020022 Saugte V112 Schutong westt. Friedhof Abwscltl ung cffener Auftrage 0ffentrche Beleuchtung 25 Tetafinaniolan 130100 ÖffentlIches 513010025 —————.— C-njnorcnur,s im.memm Neu Teltffnanzptan 130200 Grün : Natur tu. Landschaft 37 5130 20003 Ouctogrsuner Ausgleich Immeratb Neu 48 533020003 Landscj,atlspark Im Elather Tellilnanaptan 150200 Mehizweckgeblude 49 III 5020202 MZH Borschemich Neu 50 ff15020203 Vereinsraume lmmeralh Neu 51 ff15020204 Karsersaal Immeraih Neu 1 Abwicklung laufender AulIrage rj „Lohn, 0 Nr. Bezeichnung Aufirageserhkonto . weflcr zu übertragen aus der Em,ächelgungsÜbertragung auS 2012 Ermächtigungs. Übertragung aus 2013 Erm&htlgungs übedragungen insgesamt Ehauiewngen 000 57.363.37 57.363.37 Fofliurutnlg der Maßnatvne 146.430,61 l.72S.568,68 1.876.40529 — 52 T.Iinnsnzp(an 150300 515033003 Sunvuen: 5. St.&marketin,. Wegwe;sung Radtcurenne 1 Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gern. § 86 Abs. 2 Es werden in 2013 insgesamt Krediterrnächtigungen Produktsachkonto 160200.692600 nach 2014 übertragen. 6. von !fl 20‘ 3 teonnene. GO NRW 1.450.000 € vorn Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen Als Saldo aus der Übertagung der Kreditermächtigung von 1.450.000€ und aus den zuvor unter den Punkten 4 und 5 erläuterten Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.310.00929 € ergibt sich ein Betrag von 860.009,29 €. Demgegenüber ist im Haushaltsplan 2014 unterstellt worden, dass zum 31.12.2013 liquide Mittel von 2.178.655 € vorhanden sind (vgl. 5. 50 des Haushaltsplanes 2014). Tatsächlich konnten aber zum 31.12.2013 liquide eigene Mittel von 3,036,985,55 € festgestellt werden (vgl. vorhergehende Ausführungen zur Entwicklung der Liquidität zum 31.12.2013), so dass insbesondere diese erhöhten Liquiditätsbestände ebenfalls zur Finanzierung der zuvor dargestellten Ermächtigungsübertragungen genutzt werden können. 7. Besonderheiten in der investiven Finanzrechnung Siehe Ausführungen zum Punkt 5 unter V — Sonstige Angaben“ im nächsten Absatz. V. Sonstige Angaben 1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr mit 909.416,17 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das Jahr 2013 in Höhe von 415.000,00 € entsteht für das Jahr 2013 ein Überschuss in Höhe von 241.996,99 €. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich 5Müllabfuhr hat damit zum 31.12.2013 einen Bestand von 736.413,16 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. 2. Beim Gebührenhaushalt ‚Straßenreinigung“ entsteht in 2013 ein Fehlbetrag in Höhe von 976,19 €. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2013 noch ein Fehlbetrag von 16.518,60€. 3. Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe“ schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2013 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 85.117,36 € ab. Der Gebührenhaushalt Friedhöfe weist somit zum 31.12.2013 einen Fehlbetrag von -15.068,65€ aus. 4. Aufgrund von in 2013 eingegangenen Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen: tITII%J 0 Konto Maßnahme H03030001 Erweiterung und Umbau ERKA-Halle Anteil Europaschule H03040005 Betrag - ERv&terung und Umbau ERKA-Halle Anteil Cusanus- Gymnasium 297.707€ 298.707 € - S08010004 Kunstrasenplatz Schwanenberg 195.000€ E12010040 Straßenbau SL-Rochus-Weg 44.839€ E12015005 Straßenbau Zum Eichhof - - - 24.173€ - GESAMT 5. - 860.426 € Die Firma RWE-Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandode Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE-Power Kostenerstaftungen in folgender Höhe geleistet Umsiedlungsstandort lmmerath 3.108.883,46€ Umsiedlungsstandort Borschemich 2.349.54339 € Spiel- und Bolzplatz Borschemich (neu) 143.876,97 € Spiel- und Bolzplatz lmmerath (neu) 151.01073 € Sportanlagen Borschemich (neu) 24.41702 € Sportanlagen lmmerath (neu) 400,768,98 € Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu) 88.584,11 € Grünordnung Borschemich (neu) 359.41522 € Grünordnung lmmerath (neu) 239.358,75€ Friedhof Borschemich (neu) 637.156,91 € Friedhof lmmerath (neu) 535.980,56€ Umsiedlungsstandort lmmerath öffentl. StraßenbeleUchtung 249.818,66€ Umsiedlungsstandort Borschemich öffentl. Straßenbeleuchtung 145.471,45 € Ökologischer Ausgleich lmmerath (neu) 78.373,71 € Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu) 16.017,96€ Neubau Feuerwehrgertehaus Borschemich (neu) 273.198,83€ Erweiterung FW-Gertehaus Kückhoven f. Immerath (neu) 173.993,15€ Zwei-Gruppen-Kindergarten lmmerath (neu) 1.137.859,38€ Neubau Sportumkleiden lmmerath (neu) 287.589,38 € Neubau Turnhalle lmmerath (neu) 1.360.019,44€ Mehrzweckhalle, Bürgerräume Borschemich (neu) 2.049.959,99€ Vereinsraum lmmerath (neu) 120.329,37€ Kaisersaal lmmerath (neu) 1.501.645,99€ Neubau Friedhofshalle lmmerath (neu) 40.965,11 € Neubau Friedhofshalle Borschemich (neu) 40.965,10€ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Durch die Neuerrichtung der Infrastruktur in den Umsiedlungsstandorten ergeben sich auch künftig für die Stadt Erkelenz erhebliche finanzielle Verpflichtungen. Für die in den Vorjahren gezahlten Zuschüsse haben sich wie in 2012 auch in 2013 in der investiven Finanzrechnung bei den Konten 681100, 681700 und beim Konto 682350 Besonderheiten ergeben. Diese Zuschüsse wurden entsprechend im Jahr der Zahlung in der Zeile 18 „Zuwendung für lnvestitionsmaßnahmen“ vereinnahmt. Sie dienten einerseits als Ausgleich für die Restbuchwerte von den entsprechenden öffentlichen Bauten in den alten Umsiedlungsorten Borschemich, Immerath und Pesch und sollten andererseits auch als Zuschuss für die lI!ILNI 0 seinerzeit noch zu erstellenden Öffentlichen Bauten in Borschemich (neu) und lmmerath (neu) verwendet werden. Da seinerzeit noch nicht feststand! welcher Anteil des Zuschusses auf den Altbestand entfallen würde und welche Anteile der Zuschüsse den neuen Objekten zugeordnet werden mussten wurden sämtliche Zahlungen in der Zeile 18 vereinnahmt. Aufgrund der betriebsfertigen Herstellung der entsprechenden Gebäude in 2012 und 2013 konnte dieser Prozess nun aber abgeschlossen werden und die seinerzeit in der Zeile 18 der Finanzrechnung vereinnahmten Zuschüsse von RWE Power mussten von dieser teilweise weggebucht und zur Zeile 19 „Einzahlung aus der Veräußerung von Sachanlagen“ für die Restbuchwerte der Altanlagen umgebucht werden! Umgesetzt wurde dies konkret durch Einzahlungsabgänge bei den Konten 681100 und 681700 sowie Einzahlungsanordnungen bei den Konten 681700 sowie 682350. Unter dem Strich heben sich natürlich die Salden aus den Einzahlungsabgängen und Einzahlungsanordnungen für diese Umbuchungen wie bereits in 2012 auch in 2013 wieder auf. 6. Leasingverträge bestanden in 2013 für die Anmietung der Diensffahrzeuge (ca. 13 T€), der Kuvertiermaschine (ca. 4 T€), der Kopierer (ca. 7 T€) und der Hardware (PC, Bildschirme, Drucker) der PC-Arbeitsplätze (ca. 51 T€). 0 Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Lfd. Nr. Produktsachkonto 1 150400 544200 Haushaltsjahr 2013- Bezeichnung Ansatz Euro Kapitalertragsteueru. a. 000 Mehr Euro 31.650,00 Tag der Zustimmung 17.10.2013 Gemäß Beschluss der Versammlung des Sparkassenzweckverbandes vom 04.07.2013 zahlt die Kreissparkasse Heinsberg für das Geschäftsjahr 2012 an ihre Träger erstmals eine Ausschuttung aus. Auf die Stadt Erkelenz entfällt ein Ausschüttungsbetrag in Höhe von 200.000,— €. Die darauf entfallende Kapitatertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) in Höhe von 31.650,-€ ist nach dem Bruttoprinzip als Aufwand zu buchen. Deckuno: Mehrerträge beim Produktsachkonto: 150400 465600 Sonstige wirtschaftliche Unternehmen Gewinnanteile öffentliche Sonderrechnungen - 2 050303 733940 Leistungen nach § 4 AsylbLG bei Krankheit u,a, + 50.000,00 21 (1) GemHVO 35.066,87 = 85.066,87 19.703,49 31.650,00 EUR 18,12.2013 Infolge der gestiegenen Anzahl an Asylbewerbern (2012=42 Personen, 2013 bis Ende Nov. 2013 bereits 72 Personen) mussten im Jahr 2013 vermehrt Leistungen nach § 4 AsytBLG bei Krankheit u.a. gewährt werden, Von den Mehrauszahlungen in Höhe von 54.770,36 € konnten 35.066,87 € im Rahmen der Budgetierung nach § 21(1) GemHVO gedeckt werden. Die restlichen 19.703,49€ mussten überplanmäßig gem. § 83(1) GO NRW bereitgestellt werden. Deckun: 3 Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto; 160100603100- Vergnügungssteuer- 010800 515100 19.703,49 Personalmanagement Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 154.84000 531.873,00 EUR 02.04.2014 - - Gemäß Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse sind insgesamt 1.332.075,00€ den Pensions- und Beihilferückstellungen zuzuführen. Aufgrund einer damaligen Hochrechnung wurden 800.202,00€ Zuführungsaufwendungen eingeplant. Deckuna: Mehrerträge beim Produktsachkonto: 160100429100- Steuern, aflgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Andere sonstige Transfererträge - - 531,873,00 EUR flflPU 0 Lfd. Nr. Produktsachkonto 4 010800 507500 Tag der Zustimmung 000 49.000,D0 03.04.2014 0,00 21.529,23 03,04.2014 insgesamt: 70.529,23 Personatmanagement -Zuführung sonstige RückstellungenPersonalmanagement -Zuführung sonstige Rückstellungen Vers org u ngs aufwendungen- 010800 517500 Mehr Euro Ansatz Euro Bezeichnung Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 sind Rückstellungen u a, für die sog. Höchstgehälter zu bilden. Die letzte Tariferhöhung sah lediglich für die unteren Besoldungsstufen eine Ubernahme des Tarifabschlusses für die Tariflich Beschaftigten vor. Die Besoldungsstufen All und A12 bekamen eine 1%ige Erhöhung. Ab A13 gab es keine Erhöhung. Beim Land liegt dagegen eine Klage vor. Falls die Klage Erfolg hat, muss mit Mehraufwendungen in Höhe von 66.529,23€ gerechnet werden. Dafür sind Rückstellungen zu bilden. Darüber hinaus ist eine Rückstellungserhöhung von 4000€ für die LOB Leistungsentgelte durchzuführen. Für 2013 wurden ursprünglich 280.000€ eingeplant. In 2014 werden tatsachlich 284.000 € ausgezahlt. Deckung: Einsparung beim Produktsachkonto‘ 010800514100- Personalmanagement dgl. für Versicherungsempfänger - Beihilfen. Unterstützungsleistungen und 70.529.23 - EUR lnstandhaltungsrückstellungen: 5 010600 549500 Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Zentrale Dienste Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Grundschulen Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Europaschule Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Gymnasien Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Pestalozzischule Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Kulturförderung Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen KG Adolf-Kolping-Hof. Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Bereitstellung und Betrieb von Bädern Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Verwaltung und Betrieb Obdach Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Verwaltung und Betrieb Unterkünfte Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Mehrzweckgebaude 030101 549500 - 030105 549500 - 060201 549500 23 04.2014 1.059.130,42 23.04.2014 219.791,13 23.04.2014 35.000,00 23.04.2014 128,500,00 23.04.2014 18.555,68 23.04.2014 25.000,00 23.04.2014 70.000,00 23.04.2014 115.000,00 23.04.2014 48.059,65 23.04.2014 - - - 040100 549500 332.445.34 - - 030104 549500 23.04.2014 - - 030103 549500 58.000,00 - - - - 080300 549500 - - 100602 549500 - - 100603 549500 - - 150202 549500 - - Mehraufwand insgesamt: 2.109.482,22 lnstandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen. Deckung; a) Der Mehraufwand wird durch Mehrertrage bei folgendem Produktsachkonto gedeckt: 160100 458205 Ertrage aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen b) Der Mehrbetrag wird durch Minderaufwendungen bei folgenden Produktsachkonten gedeckt: Bauliche Unterhaltung Hauptschule 030102 521100 Bauliche Unterhaltung Realschule 030103 521100 Bauliche Unterhaltung Gymnasien 030104 521100 Bauliche Unterhaltung Kulturelle Förderung 040100 521100 Bauliche Unterhaltung Verwaltung, Betrieb Unterkünfte 100603 521100 Übertrag: - - - - - - - - - - 287.138,97 € 29.148,66€ 63.760,72€ 159.005,48 € 55.895,40€ 76.707,89€ 384,518,15 € 0 Lfd. Nr. Produktsachkonto Bezeichnung 160100 534100 160100 534200 160200 551600 160200 551700 030101 571100 030104 571100 120101 571100 150202571100 6 170101 544700 Ansatz Euro Mehr Euro Tag der Zustimmung Übertrag: Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit Zinsaufwendungen an öffentliche Sonderrechnungen Zinsaufwendungen an private Unternehmen Abschreibung a. Sachanlagen Grundschulen Abschreibung a. Sachanlagen Gymnasien Abschreibung a. Sachanlagen Straßen, Wege, Plätze Abschreibung auf Sachanlagen Mehrzweckgebäude 384.518,15€ 462,9gB,00 € 449.76B,00 € 83.08247 € 50.666,48 € 77.124,09€ 52.485,66€ 202.02402 € 59.676,38€ insgesamt: 2.109.482,22€ - - - - Becker-von-Berg-Stiftung Zuschreibung Sonderposten - 0,00 1392421 30.04.2014 - Im Geschäftsjahr 2013 wurden Ackerflächen der Becker-von-Berg-Stiftung an- und verkauft, wodurch sich der Bestand der Becker-von-Berg-Stiftung erhöht hat, Der Wert des Sonderpostens Becker-von-Berg-Stiftung muss angepasst werden, da dieser in derselben Höhe wie der Anlagenbestand ausgewiesen werden muss. Deckung: Mehrerträge beim Produktsachkonto: 160100 403100 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Vergnügungssteuer 13.924.21 - - 7 010600783210 Auszahlungen für den Erwerb von bewegt. Sachen des Anlagevermögens <410€ Zentrale Dienste Auszahlungen für den Erwerb von bewegt. Sachen des Anlagevermögens <410€ Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ Baubetriebshof Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ Grundschulen Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ Hauptschule Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ Europaschule Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens < 410€ Gymnasien Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ Förderschule Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ KG Adolf-Kolping-Hof - ‘011000 783210 EUR - 0,00 7.226,99 06.05.2014 0,00 2.289,18 06.05,2014 0,00 3.609,95 06.05.2014 0,00 19.043,51 06.05,2014 0,00 45.783,65 06.05,2014 0,00 6.959,56 06.05.2014 0,00 30.019,34 06,05,2014 0,00 32.990,95 06.05.2014 0,00 326,00 06,05,2014 0,00 203,27 06,05,2014 Übertrag: 148.452,40 - - - 011800 783210 - - 021500 783210 - 030101 783210 - - 030102 783210 - - 030103 783210 - - 030104 783210 - 030105 783210 - 060201 783210 - - - - - Lg 0 Lfd. Nr. 060202 783210 Ansatz Euro Bezeichnung Produktsachkonto 000 1.406,05 06 05.2014 0,00 697,66 06.05.2014 000 919,02 06.05.2014 0,00 727.60 06.05,2014 0.00 222,00 06.052014 0,00 5963,80 06.05.2014 000 542,40 06.05.2014 0.00 598,57 06.05.2014 000 13.343,72 06.05.2014 0,00 810,21 06.05.2014 0,00 3.811,43 06.05.2014 0,00 7.934,09 06.052014 000 3.404,44 06.05.2014 0.00 1.729,67 06.05.2014 0.00 633,79 06.05.2014 2.613,45 06.05.2014 15.148,59 06.05.2014 - - - 060210 783210 06.05.2014 - - 060209 783210 37536 - - 060208 783210 000 - - 060207 783210 143.45240 - - 060206 783210 Tag der Zustimmung Übertrag: Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ KG Granleralh Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ KG Gerderath Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens < 410€ KG Am Hagelkreuz Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ KG Hetzerath Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ KG Buscherhof Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ KG Ldvenich Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ KG Bauxhof Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ KG Venrath Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ KG Kückhoven Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ KG Oerather Mühlenfeld Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ Kombinierte Tageseinrichtungen Westpromenade/Zehnthofweg Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ Einrichtungen der Jugendarbeit Auszahlungen für den Erwerb von bewegE Sachen des Anlagevermögens <410€ Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens c 410€ Bereitstellung und Betrieb von Badern Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ Verwaltung und Betrieb von Unterkünften Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens < 410€ Abfalkvirtschaft Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens < 410€ Friedhöfe Auszahlungen fürden Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens <410€ Mehrzweckgebäude insgesamt: - 050205 783210 Mehr Euro - 060211 783210 - - 060212 783210 - - 060213 783210 - - 060216 783210 - - 060302 783210 - - 080100 783210 - - 080300 783210 - - 100603 783210 - - 110100 783210 - - 130500 783210 - 150202 783210 - - 000 - 209.334,25 In? 0 Lfd. Nr Produktsachkonto Bezeichnung Ansatz Euro Mehr Euro Tag der Zustimmung Gemäß dem Ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetz (1.NKFWG) vom 1809,2012 besteht seit dem 01.01.2013 die Möglichkeit Vermögensgegenstände von 60€ bis 410€ unmittelbar als Aufwand zu buchen. Diese Option wurde durch die Stadt Erkelenz in Anspruch genommen, da hierdurch in der täglichen Praxis eine nicht unerhebliche Arbeitserleichterung eintritt, Die entsprechenden Auszahlungen für die Vermögensgegenstände von 60 € bis 410 € sind jedoch entgegen der Planung im Haushalt 2013 als investive Auszahlung zu veranschlagen. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 eine Umbuchung der entsprechenden Auszahlungen vom konsumtiven Auszahlungskonto 725620 zum investiven Auszahlungskonto 783210 vorzunehmen. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 209.334,25 €. Deckung: Der Mehrbetrag wird durch Minderaufwendungen bei folgenden Produktsachkonten gedeckt: 010600 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v,60 €41 0€- Zentrale Dienste 011000725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung011800 725620 Anschaffung von Geräten mil einem Wert v.60 €-410 € - Baubetriebshof 021500 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 030101 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Grundschulen 030102 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Hauptschule 030103 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Europaschule 030104 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-41 0 € - Gymnasien 030105 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-41 0€- Förderschule Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - KG Adolf-Kotping-Hof 060201 725620 060202 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - KG Granlerath 060205 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - KG Gerderath 060205 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €410 € - KG Am Hagelkreuz 060207 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - KG Hetzerath 060208 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €41 0€- KG Buscherhof 060209 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €410 € - KG Lövenich Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-41 0€- KG Bauxhof 060210 725620 060211 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €410 € - KG Venrath 060212 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v,60 €410 € - KG Kückhoven 060213 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-41 0€- KG Oerather Mühlenfeld 060216 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Kombinierte Tageseinrichtung Westpromenade/Zehnthofweg 060302 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v,60 €-410 € - Einrichtungen der Jugendarbeit 080100 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €410 € - Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 080300 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Bereitstellung und Betrieb von Bädern 100603 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften 110100 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v,60 €-410 € - Abfaliwirtschaft 130500 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € Friedhöfe 150202 725620 Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €410 € - Mehrzweckgebäude - - - - insgesamt EUR 7.226,99 2.289,18 3.60995 19.04351 45,783,65 6.959,56 30.019,34 32.99095 326,00 203,27 375,36 1.40605 697,66 91902 727,60 222,00 5.963,80 542,40 598,57 13.343,72 810,21 3,811,43 7.934,09 3.404,44 1.72967 633,79 2.613,45 15.148, 59 209.334,25 RLH1Nt 0 Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige investive Mehrauszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Lfd. Nr. lnvestitionskonto 1 E12015004 Haushaltsjahr 2013 - Mehr Euro Ansatz Euro Bezeichnung Katzem, Straßenemeuerung Jägerstraße 000 14.33092 Tag der Zustimmung 24.06 2013 Die Maßnahme Straßenerneuerung Jagerstraße wurde in 2012 kurzfristig hergestellt. Es besteht derzeit noch ein offener Ingenieur-Auftrag. Eine Mittetübertragung musste in entsprechender Höhe durchgeführt werden. Deckung: Einsparung beim lnvestitionskonto: T12029000 Alle Stadtteile Öffentliche Straßenbeleuchtung c10.000 EUR- 2 508010004 14.330,92 EUR - 0,00 Kunstrasenplatz Schwanenberg 36.000,00 08.08,2013 Dem SV Schwanenberg wurde gemäß Ratsbeschluss vom 17.07.2013 die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes erteilt, Im Rahmen dieses Beschlusses hat die Stadt Erkelenz die Errichtung einer Zaunanlage um den Kunstrasenplatz vorzunehmen. Die Mittel dafür müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Einsparung beim lnvestitionskonto: G01130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden - 3 S13050007 Rampenantage Friedhof Lövenich 36.000,00 EUR - 0,00 10,98617 18,10.2013 Herstellung eines behindedengerechten Zugangs zum Friedhof Lövenich. Die dafür zu erstellende Rampenanlage sollte ursprünglich bei der Maßnahme S13050001 Ausbau Friedhofswege <10,000,00 € gebucht werden. Die Ausschreibung ergab aber einen Finanzierungsbedarf von mehr als 10.000,00 €‚ so dass für die Maßnahme ein separates Konto einzurichten war. - - Deckung: Einsparung beim lnvestitionskonto: S13050006 Erweiterung Zentralfriedhof Erkelenz 4 H021 50004 10.986,17 EUR - - Errichtung Feuerwehrgarage Verwaltungsbereich 60.000,00 14.000,00 12.11.2013 - - Bedingt durch die Vorgaben des Statikers und der Lage in einer Erdbebenzone 2 sind die Baukosten wesentlich höher ausgefallen als ursprünglich geplant. Deckung: Einsparung beim lnvestitionskonto: B02157011 Staffel LF 10/6 (Verwaltung) - - 14.000,00 EUR 0 Erläuterungen zur Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Lfd. Nr. 1 lnvestitionskonto/ Produktsachkonto Haushaltsjahr 2013 Bezeichnung 602157010 - Ansatz Euro Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL Mehr Tag der ustiflmupa,,, 000 260.59566 27.02.2013 Für die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz, Löschgruppe Holzweiler, ist aufgrund eines Totalschadens eine Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 20/40 SL vorzunehmen, Siehe Beschluss des Rates vom 27.02.2013. Deckung: Mehreinzahlungen (aus Versicherungsleistung) beim lnvestitionskonto: 602157010 Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL - 2 080300 744200 Kapitalertragsteuer u.a. Kapitalertragsteuernachzahlungen Bäderbetrieb 2011 25.09.2013. Deckung: 260.595,66 EUR - + 199.000,00 525.563,99 25.09.2013 2012 in Höhe von 525.563,99€. Siehe Beschluss des Rates vom Mehreinzahtungen bei den Produktsachkonten: 110201 665100- Gewinnanteile aus verb. Unternehmen und Beteiligungen 150400665600- Gewinnanteile öffentliche Sonderrechnungen - - 399.896,99 EUR 125.667,00 EUR 525.563,99 EUR 0 Erläuterungen erheblichen von Genehmigung zur ermächtigungen gemäß § 85(1) GO NW. - Lfd. Nr. 1 Tag der Zustimmung Mehr Euro Ansatz Euro Kunstrasenpiatz Schwanenberg S08010004 Verpflichtungs Haushaltsjahr 2013- Bezeichnung Investitionskonto außerplanmäßigen VB-Ansatz Mehr VE-Ansatz 19500000 000 08082013 Dem SV Schwanenberg wurde gemäß Ratsbeschluss vom 17.072013 die Genehmigung zur Errichtung eines Kunst rasenplatzes erteilt. Im Rahmen dieses Beschlusses hat die Stadt Erkelenz sich verpflichtet einen Saukostenanteil von 195000,00 € in 2014 zu übernehmen. Die Sicherung dieser Zusage gegenüber dem SV Schwanenberg musste im Rahmen einer außerplanmßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgen. Deckung: Kürzung der Verpfiichtungsermchtigung beim investilionskonto: GOl 130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden . 195.000,00 EUR - 2 E12010040 Straßenausbau 51.-Rochus-Weg Mehr VB-Ansatz 44.838,58 VB-Ansatz 0,00 24.09.2013 Außerplanmßige Verpflichtungsermächtigung für den Straßenausbau St.-Rochus-Weg in Erkelenz. Die Maßnahme wurde im Bau- und Betriebsausschuss am 11.07.2013 vorgeslellt und beschlossen. Das Ausschreibungsergebnis ergab gegenüber dem Haushaltsansalz von 120.000,00 € einen um 44.838,58 € höheren Bedarf, der aber erst in 2014 kassenwirksam wird. Deckung: 3 Kürzung der Verpflichtungsermächtigung beim lnvestitionskonto: El 2010026- Straßenerneuerung Bruckstraße- E12015005 Straßenausbau Zum Eichhof 44.838,58 EUR Mehr VB-Ansatz 24.172,55 VB-Ansatz 0,00 24.09.2013 Außerplanmaßige Verpflichtungsermächtigung für den Straßenausbau „Zum Eichhof in Katzem. Die Maßnahme wurde im Bau- und Betriebsausschuss am 11.07.2013 vorgestellt und beschlossen, Das Ausschreibungsergebnis ergab gegenüber dem Haushaltsansatz von 100.000,00 € einen um 24.172,55 € höheren Bedarf, der aber erst in 2014 kassenwirksam wird. Deckung: Kürzung der Verpflichtungsermächtigung beim lnvestitionskonto E12010026 Straßenerneuerung Brückstraße - - 24.172,55 EUR Antaoe 1 zum Anhang Anlagenspiegel Sladt Erkelenz Abschreibungen Anschaltungs- und Hersleiiungskosien Stand am 31.12.2012 Euro 1. lrwnated&le Yerrnögensqeqenständc 2. SachanLagen 21 Unbebaute Grundstücke und gntndstücksg!eiche Rechte 2-1 1 Grüntlächen 2.1.2 Ackerland 2.1.3 W&d, Fürsten 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 2-2 Bebaute Grundstücke und gmndstücksgleiche Rechte 2-2 1 Kinderlageseinhchtur.qen 2.2.2 Schuten 2.2.3 Wohnbauten 2.2.4 Sonstige Dional- Geschätis- und Setriebsgobäude 2.3 IntmstnMuwenniögen 2.3.1 Grund und Süden das lnrrastwkfurvermö9ens 2.2.2 Brücken und Tunnel 2.33 Gleraantagen 2.34 Enlwässerungs- und Abwasserboseitigungsanlagon 2.35 Straßennetz mit Wegen. Plätzen und Verkehrslonkungsartlagen 2.3.6 Sonstige Bauten des irtlrasln,kturvermögena 2 4 Bauten auf fremden Grund und Süden 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und lechnische Anlagen. Fahrzeuge 2.7 Betriebs und Gnschättsssuslaitung 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Sau 3. Flnanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 3.3 Sondervermögen 3.4 Wedpapiere des Anlagevermögens 3.5 Ausleihungen 3,5.1 alt verbundene Unternehmen 3.5.2 an Beteiligungen 3.5.3 an Sondervnrmögen 3,5,4 Sonstige Ausleihungen Zugänge in 2013 Euro Abgänge in 2013 Euro Umbuchungen In 2013 Euro Abschreibungen in 2013 Euro Zuschielbungen In 2013 Euro Buchwed Kumutierle Ala (auch Vorjahr) Euro Stand am 31.12.2013 Euro am 31.112012 Euro 784 827,50 53 85474 0,00 0.00 .73,411,07 0,00 ‘732,452,21 107 230,03 t25 786.36 55 995 59,45 2,675.17g,lg 543.468,87 3,265.333 ES 537030,44 -754 133,83 000 52 0t7,29 ‘191 122,93 ‘112 814.00 0,00 0.00 165,00413 26.968.91 3 000,00 ‘170 033,85 ‘t89.816,68 0,00 0,00 0,00 0.00 0,00 000 0,00 ‘566.271.49 0,00 0.00 0.00 54.856,53871 2,035.189,22 536,465,87 3,247.256,2g 55 Sf9 50464 2,875,179.lg 543 463,87 3 265.333.85 6,276.288.74 71.426.265,69 5.342 667.01 52,391 184,17 0.00 -l 557 083,16 000 7.557 038,16 0.00 -7,044,93 ‘1.532,809,01 ‘1,928 781.05 151.036.20 9.933.53 10,465,00 282,663,40 .g24,328,g5 ‘487.321.76 ‘5 734,807.73 T502,g95,39 60 $82.381,15 3,333,001.24 26,557,336,95 7,396 691.08 63 365 055.85 4 714,776,79 47.648 629,52 25 406369.04 1 042 097,34 000 3665364,65 93 007 547.43 404269 1 453.539,45 -15 355,60 3 935 758,34 6,739 157,22 5.660-45030 5 $50,00 0,00 0,00 0,00 988.01 0,00 0,00 0,00 476 972,59 312 742,44 5 745 884,44 ‘6 969,05 0,00 000 -1 352,87600 -i 301.221,94 0,00 0,00 0,00 ‘34,815,37 ‘520,00 0,00 4,585,708,56 990.793,31 37.427.530,74 234.206,43 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46,019,335,76 431.512.542.14 -144 ‘1 328 -49 ‘1,030 93t,89 472,13 459.91 076,45 0,00 0.00 0,00 0,00 120 815,00 0.00 0,00 000 3,924 339 13 0.00 0,00 0,00 0,00 ‘73.412,05 ‘4,510,749,40 0,00 .30,179,83 0,00 .38 676,16 ‘3 756.221,99 -405,72 ‘57.366,68 382 218,4t ‘4.72 003,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 000 0.00 0,00 0,00 0.00 0,00 0,00 ‘220 225.13 000 ‘336,401 03 ‘23,402 800,28 ‘1 769,92 ‘400 633,49 0,80 ‘2,101,842,13 ‘2.955.155,55 0,00 25,525,66598 82t 772.21 0,00 1 876 187,62 72 215 652,36 2.252,97 t,052 905,96 45 355.60 1,188,073,43 4,082,812,06 7,095,515,34 25,405 369,01 851 952.70 000 322267930 72 506.229,94 2 658,69 i 110,272,83 45 365,60 2 196 083,32 4.225 675,‘tg 5 660 450,30 ‘10,343,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0.00 0,00 0,00 0,00 0.00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.575.365,55 990,793,37 37,421.530,74 234.206,43 4 665 703,56 990 793,3! 37 42t .530,74 234 208,43 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0.00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0.00 46.019.335,75 0,00 0,00 0,00 46,019 336,76 5.149.734,19 4,682.31731 0,00 ‘7.533.464,02 000 -47.263.811.64 382.716.147,38 390.433.939,77 .938968197 $tadt Erkelenz Mlaoe 2 zum Anhang Forderungsaplegel zum 31. Dezember2013 Gesamtbetrag des Haushaltsjahre. bis zu 1 Jahr Restlaulz eit 1 bIst Jahren Resstauft a4 überS Jahre Gesamtbetrag des Vorjahres Euro Euro Euro Euro Euro 1 1 Gebühren 49273308 469 35462 22 795.43 l2Beiiräge 38864432 35397102 2387330 1 3 Steuern 7 740 28410 7 74020022 8448 An der Forderungen RestIaufze,t t. Ölfentllch.rechtjlche Forderungen und Forderungen aus transferleistungen 1 4 Forderungen aus Trunsferleistungen 1.5 Sonstige dlfenttch-rechtiicne Forderungen 583 02 . - 469 576 St 35010554 6.675 5009t 519 046.55 51893258 114.00 175 266,1 309545486 303577795 967691 2,016 303,54 825.545 82 822 47093 3474 89 2. Privatrechtliche Forderungen 2 1 gegenüber dem pnvaen Beroid, 2 2 gegenüber dem öltenlitchen Bereich . 23 gegen verbundene unternehmen - 2 4 gegen Beteiligungen 2 5 gegen Sondervermögen 3. Summe aller Forderungen . ‘ - ‘ - 2.937,642 53 2 937 642,53 15.99975189 15.939.34986 - 695 752.82 - - - - - 59,81901 583,02 10.383,546,4i Anlage 3 zum Anhang Verbind 1 Ichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2013 . An der Verblndtlchkettea Gesamtbetrag des Haushattajahres Rastlautreit bis zu 1 Jahr Resttaurzeit 1 bIs 5 Jahren Reettautesit über 5 Jahre Gesamtbetrag des Vorjahres Euro Euro Euro Euro Euro 1. AnleIhen 2 VerbIndlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2 1 von verbundenen Untemenmen - 2 2 von Beteiigungen - 23 von Sondervermögen - 2 4 vorn öttentlchen Dereich 24lvornEund 232vomLand 243vcnGemeirden(GV) 2 4 4 von Zweckverbinden - - - - - - - - - - - - - - . - - - 2 4 5 vom sonstigen öFtentilchen Dereicn - - 880 653,22 119041328 1 532 533.30 378 282,31 1.514 253.18 7 477 645,85 9 733 309,54 867 974.69 3.670 538,01 4.858 295.14 10.436 48817 - - - - - - - - . - 283304990 ‚10 10332 251 von Danken und Kreditinstituten 9.370.181,34 2.5.2 von übrigen Kreditgebem 9.396.807.84 - 246 von sonstigen öffentlichen Sonder- - - rechnungen 2 5 vorn privaten Kreditmarkt 3. VerbIndlichkeIten aus Krediten zur Llquidltätsslchemng 3.1 vom öffentlichen Bereich 3 2 vom privaten Kreditmarkt 4. Verblndticttkelten aus Vorgängen, dIe Kreditaufnahmen wIrtschaftlich gleichkommen . 5. Verblndltchketten aus Lieferungen und Leistungen 6. Vortlndlichketten aus Transferlolstungen 7. Sonstige Verbindtichkeiten 8. Summe aller Verbindlichkeiten 1 046 533 25 1 045 533‘5 858 34471 656 344,71 3 237.687.01 3 237 587.01 25.542.604,051 6 238.925,29 - - . 6.375.204,47 861 40545 752 511.50 - - 13.868.474,291 5 122 96170 27.789.330,58 Nachrichttich: Hallungsverhattnisse aus der Bestattung von Stcheflneiten Eörgschalten lurdie Her.ann-Josef-Stt1ung Erkelenz Bürgschaften tor do Grundstücks- und Enhücktungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbh & Co KG tGEE) insgesamt. 18 255 303,16 3.960 000.00 20.215.308,16 — Stadt Erkelenz zmAnh,n Rückstellungsspiegel Veränderungen im Haustlatlsiahr Arien der Ruckste1ungen Pensionsrückstefungen Beschättiglo BehliotOcksleittngen Beschätligle Pensionsrüeksletlungen Versorgungsempfänger Soltilforüekstellungen Versorgungsempfänger Sonstige Rückstellung lPersnnelaulwand) LoB u.a. nstandhaäungsrC.desteungen Zentrale Denste lnstandhaäungsrüdesteik,ngon Getatrrenabwehr lnstandhaftungsrücksteängen Grundachulen lnstandhattungsrüdcsleflengen Hauptschulen lnstandhaltungsrüacstellungen Europaschule lnstandhallungsrückste!ftingen Gymnasren Instendhaftungsrückstetlungen Pestaleulschule tnstandhafiungsrockstellungen Kuäudärderung lnctandtiaftungsrücksle5ungen KG Oerather t.lühlentefd lnstandhalungsrücFslellungen Wesfpromenade lnslanduialungstüdssteäingen KG Adorf.Kolp:ng-Hot nstandhal1ungsnksieläjngen KG Graneralh )nstandhaftungs.‘ücirs!e9jngen KG Gerderalh Instandhallungsrücksteiungen Sportanlagen Instandhallungsrücksteflungen Bädetbelrreh Inslor‘dhaflungsrückstellungen UttlerkOnhe Wohnungslose Instandhaftungsrückstellungen Unterkünfte Spälaussiedler lnrlandhallungsrückslellungen Kriegsgräber Inslandhaflungsrücksleäungen Friedhöfo Instandhaltungsrücksteäungen Mehrnveckgebäudo Rückslelhjngen tor Allersteizeit Urfaubsrückstellungen Üborsfundenrückslellungen Rückelel[ungen Prüfung GPA Orohverlustr0ckstellungon Übrige sonst. Rückstellungen Sonst. Rücksfelungen Rücksle:lungen Prozesskostenra‘ko Gesatn?‘ - Gesamt‘ betrag am 01.01.2013 EUR 13753711.00 4.026.752.00 32 899.957,00 3.786.589.00 280 000,00 0.00 53.500.00 949.000.00 46.292.15 565.000.00 667.100,53 200.000.00 8413.46 3.750.31 25000.00 000 3.761,58 15.000.00 333.721,86 85.000.00 34.000.00 0.00 18872,84 55000,00 595.654,46 2.948.213,33 490.040,30 76.455,13 52.222.25 5.209 806,57 0,00 914.075,83 190.500.00 46.158.398.60 Zufuh‘ rungen 0 352.280,00 31.740,00 754.753,00 193.302,00 70,529,23 58.000,00 0_Go 331445.34 0.00 1.059.130.42 219.79113 35.000.00 128.500.00 0.00 000 18.555.68 0.00 0,00 0.00 25.000,00 70000.00 115.000,00 0.00 0.00 48.059.65 0,00 0,00 12.052,02 25.000,00 0,00 0,00 0,00 0.00 3.549.13847 Laufende Aufiosungett 600 0,00 0,00 0,00 000 000 0,00 000 75 670,32 000 55.058.09 223.751,50 45000.00 7.178,66 000 0.00 0.00 000 0.00 26.442.29 19.428.45 0.00 0.00 1.567,89 0.00 37.654.46 141.949,63 30.034.87 0,00 0,00 0.00 0.00 77703,86 134500.00 855.990,37 Grund entfallen 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0.00 0.00 4.329.58 1.292.15 9.911.93 30.937.46 0.00 1.234.60 3.750.31 35.000.00 0.00 3761.53 0,00 3.279.57 5.571,55 24.000.00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 401.767,97 0,00 504.866,68 Gesamt‘ betrag a,n31.12,2013 600 14.105.000,00 4.056.402,00 13.654.710,00 3.979.893,00 350.529.23 58000.00 53.500,00 1.201 445.34 45000,00 1.559.330.42 632.23 3.70 190 000.00 128.500.00 0.00 10.000.00 18 555.68 0.00 3500000 85000.00 85.000.00 80.000.00 315000,00 37.304.95 55.000.00 606.059,65 2.806.263.65 459.955,43 88.507,15 77.222,25 5.299.806,57 0,00 434.604,00 7600000 50.346.680,02 Anlage 3 Lagebericht Lagebericht 1. Allgemeines Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß beizufügen. § 48 GemHVO Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Uberblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Uber Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale Finanzmanagement eingeführt und legt somit den siebten Jahresabschluss auf der Basis dieses neuen Rechnungswesens vor. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -1.732.000 € konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von -580.779,37 € (Jahresfehlbetrag des Vorjahres 3.110.459,80 €) abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung des Geschäftsverlaufes um 1 .151 .220,63 €. Ursächlich für diesen verbesserten Geschäftsverlauf waren insbesondere Verbesserungen von 1,3 Mio. € bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen als auch bei der erstmaligen Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz, die zu einer Verbesserung von 1,4 Mio. € geführt haben, festzustellen. Auf der anderen Seite sind bei den Steuern und ähnlichen Abgaben insgesamt 3,4 Mio. € und bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen 0,4 € weniger Erträge als geplant vereinnahmt worden. Daneben schließen die sonstigen ordentlichen Erträge mit einer Verbesserung von 0,7 Mio. € ab. Die restlichen 0,1 Mio. € Mehrerträge sind bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten zu verzeichen. Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier geringere Aufwendungen von lediglich 0,1 Mio. €. Wird der Focus jedoch auf die einzelnen Aufwandspositionen gelegt, ergeben sich hier größere Verschiebungen zwischen Planansatz und Ergebnis. Zunächst einmal sind geringere Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1,9 Mio. € festzustellen. Daneben lassen sich auch bei den bilanziellen Abschreibungen Einsparungen von 0,8 Mic. € - und bei den Transferaufwendungen von insgesamt 0,4 Mio. € feststellen. Dagegen sind bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen Mehraufwendungen von 0,5 Mio. € und bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen von 2,5 Mb. € zu verzeichnen. vorgenommenen 2013 2012 in der nach Einbeziehung Unter von 2.260.649,79 € und den Ermächtigungsübertragungen bei den Auszahlungen Einzahlungen von 2.000.000,00 € verbesserte sich der Bestand der Finanzrechnung an eigenen Finanzmitteln gegenüber der Planung um 4.130.138,77€. Der Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit verbesserte sich um 65.440,00 €‚ der Saldo aus der Investitionstätigkeit um 5.521.964,11 € und der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit reduzierte sich um 1 .457.265,34 €. Ausgehend von einem in der Bilanz ausgewiesenen Bestand an liquiden Mittel von insgesamt 3.040.564,55 €‚ ergeben sich unter Berücksichtigung einer Forderung gegenüber dem Städt. Abwasserbetriebes in Höhe von 2.937.642,53 € (im Jahre 2012 bestand hier eine Verbindlichkeit in Höhe von 73.515,48 €) und abzüglich des Bestandes an sonstigen fremden Finanzmittel in Höhe von 3.579,05 € kurzfristig zu realisierende städtische Mittel von 5.974.628,03 € zum 31.12.2013. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2013 auf 407.269.002,44€ beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2013 um 518.597,89 € vermindert. Dabei beträgt das Anlagevermögen 382.716.147,38 € (Vorjahr: 390.433.939,77 €)‚ was einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 2,0 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen 93,97 % der Bilanzsumme, während dieser Wert in 2012 noch 95,74 % betrug. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 20.334.149,75 € oder 5,00 % (Vorjahr bzw. 3,24 %) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist = 13.213.894,79 € Zahlungen in Höhe von 4.218.705,31 € bzw. 1,03 % (Vorjahr 4.139.765,77€ bzw. 1,02 %) der Bilanzsumme aus. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 107.230,03€ Sachanlagen von 293.267.684,55 € ( - 7.688.893,06 €) Finanzanlagen von 89.341.232,80 € (- 10.343,00 €) ( - 18.556,33 €) Das Umlaufvermögen besteht aus • • öffentlichen und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 17.293.585,20 € (+ 6.436.280,94 €) liquiden Mitteln von 3.040.564,55 € ( ÷ 683.974,02€) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag 4.218.705,31 € (÷ 78.939,54€). 4. Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus • • • • der allgemeinen Rücklage in Höhe von der Sonderrücklage in Höhe von der Ausgleichsrücklage in Höhe von dem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 190.277.261,11 1.627.081,56 11.472.847,73 580.779,37 € € € €. Weiter rechnet man zum Eigenkapital die • Sonderposten in Höhe von 119.118.728,85 €‚ die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungs aufwand anteilig neutralisiert. Die vorstehenden Passivposten umfassen 321.915.139,88 € und weisen somit ein Eigenkapital von 79,04 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,32 %). Die Rückstellungen in Höhe von 50.346.680,02 €‚ die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 26.542.604,05 € betragen (bisher 27.789.330,58 €). Sie reduzieren sich also um 1.246.726,53 € (= 4,49 %). - Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 18,88 % (bisher 18,62 %). Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.464.578,49 € = 2,08 % der Bilanzsumme (bisher 8.392.471,68 € = 2,06 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast ausschließlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren. 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: Eigenkapital x 100 Bilanzsumme Eigenkapitalquote 1 = 49,79 Vorjahr: 49,94 0/, % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. Ek 2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme 79,04 % Vorjahr: 79,32 % Die Kennzahl Eigenkapitalquote 2“ (Ek 2) misst den Anteil des ‚wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital‘ um die langfristigen Sonderposten erweitert. Anlagendeckungsgrad 1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 52,99 % Vorjahr 52,16% Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ zeigt an, wie viel Prozent des Anlage vermögens durch Eigenkapital finanziert ist. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2013 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungs oder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz 2013 neigt sich haushaltsrechtlich dem Ende entgegen. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Minus von 580.779,37 € ab, die liquiden Mittel konnten in der Finanzrechnung zum Jahresende mit 3.040.564,55 € ermittelt werden und die Bilanzsumme ist nahezu unverändert mit 407.269.002,44 (-0,13 %) gegenüber 2012 geblieben. Welche Rückschlüsse ergeben sich aus diesen Ergebnissen für das abgelaufene Jahr und welche Chancen/Risiken ergeben sich dadurch für die künftige Haushaltsentwicklung? Die Ergebnisrechnung wurde 2013 mit einem Minus von ca. 581 T€ abgeschlossen, was gegenüber der Planung eine Verbesserung von 1.151 T€ entspricht. Also ein äußerst erfreulicher Verlauf des Jahres gegenüber der Planung! Können noch Rückschlüsse aus dem Jahresergebnis für die zukünftige Entwicklung gezogen werden? Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt zunächst ein Blick auf die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuererträge, die sich von 2004 bis 2012, also in einem Zeitraum von 8 Jahren, von 10,5 auf 21,2 Mio. € mehr als verdoppelt haben, haben sich 2013 auf einem hohen Niveau von 18,3 Mio. € konsolidiert. Geplant waren 22,0 Mio. €. Ein Minus von 3,7 Mio. €. Aber diese geringeren Erträge von 3,7 Mio. € konnten durch Mehrerträge hier sind insbesondere die erstmalige Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (+1.426 T€), zusätzliche Kostenerstattungen (+ 1.287 T€) aber auch zusätzliche Finanzerträge (+ 935 T€) als auch durch Minderaufwendungen insbesondere bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ von 1.917 T€ mehr als kompensiert werden. Wieder einmal zeigt sich, dass unser Haushalt nicht allein von einzelnen Ertragsarten abhängig sind und das ist auch gut so! Bei einem Volumen von knapp 95 Mio. € in der Ergebnisrechnung aber auch nicht weiter verwunderlich. Wichtig bleibt es also, bereits bei der alljährlichen Planung ein gesundes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken in den elementaren Ertrags- und Aufwandsarten zu berücksichtigen. So konnten in 2013 neben den Verbesserungen in den zuvor genannten Aufwands- und Ertragsarten nahezu Punktlandungen bei den restlichen „Steuern und ähnlichen Abgaben“, den „Zuwendungen“, den „öffentlich-rechtlichen Entgelten“ sowie auf der Aufwandsseite bei den „Personalaufwendungen“ und den Transferaufwendungen“ festgestellt werden. Alles Ertrags- und Aufwandsarten, deren Ergebnisse entscheidend für das jeweilige Jahresergebnis sind. - - - - — Sollten die Verschlechterungen einmal unterjährig nicht durch entsprechende Verbesserungen kompensiert werden können, bleibt immer noch als Ultima Ratio ein erhöhter Griff in die Ausgleichsrücklage, die zum 31.12.2013 einen satten Bestand von 10,9 Mio. € ausweist. Ein gutes Gefühl, was aber nicht dazu verleiten sollte, unterjährige Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung zu vernachlässigen! In der Finanzrechnung konnte neben einem Überschuss beim „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ von 1,3 Mio. €‚ Investitionsauszahlungen von 6,4 Mio. €‚ zum Stichtag nicht vorhandene Liquiditätsdarlehen auch erfreulicherweise ein Liquiditätsbestand von 3.040 T€ festgestellt werden. Unter Berücksichtigung der investiven Ermächtigungsübertragungen und der unterjährigen zweckentsprechenden Verwendung dieser liquiden Mittel sollte versucht werden, diese Mittel zusätzlich zur Entschuldung zu nutzen. Gelingt dies, dürfte relativ kurzfristig der Schuldenstand des städtischen Haushalts unter 20 Mio. € sinken. Der Schuldenstand hätte sich dann innerhalb von 8 Jahren um ca. 11,0 Mio. € reduziert. Wie bereits eingangs erwähnt, bleibt die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Auch das Eigenkapital von knapp 203 Mio. € verändert sich gegenüber dem Vorjahr nur marginal (-0,42 %). Dies bedeutet nichts anders als dass die von der GPA so gern zitierte Eigenkapitalreichweite zum Bilanzstichtag bei 350 Jahren hegt. Beide Kennzahlen sollten man einfach einmal ohne weitere Kommentierung wirken lassen. Insgesamt also hoffnungsvolle und ausbaufähige Ansätze, die trotz des negativen Jahresergebnisses zuversichtlich für die Zukunft stimmen.