Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41829.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
03.12.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/069/2014
nichtöffentlich/öffentlich
21.11.2014
Amt 14 Martin Jansen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gemäß § 101
i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
04.12.2014
Personalausschuss
10.12.2014
Hauptausschuss
17.12.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Nach § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgendes Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW am
30.04.2014 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht
dem Rat am 02.07.2014 zur Feststellung zugeleitet. Nach § 95 Absatz 3 Satz 2 GO
NRW muss die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres
2013 erfolgen, also spätestens bis zum 31.03.2014. Aufgrund der noch immer sehr
umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung erfolgen. Auf der anderen Seite kann auch in
diesem Jahr darauf verwiesen werden, dass der zugeleitete Jahresabschlussentwurf
2013 einer der ersten Jahresabschlüsse in ganz NRW ist.
Gemäß Beschluss des Rates vom 02.07.2014 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW).
Sofern der Rat in seiner Sitzung am 17.12.2014 den Feststellungsbeschluss gemäß
§ 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist
31.12.2014 für den Jahresabschluss 2013 eingehalten.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im § 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind:
1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet
worden sind.
3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die
Prüfung einbezogen.
4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im
Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er
hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben
muss, ob
-
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird
oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der
Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen.
Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es
kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 erteilt werden.
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungs-vermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Absatz 7 GO
NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von
Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungs-ausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt
für das Ergebnis der Prüfung und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 einen
Fehlbetrag von 580.779,37 € aufweist. Dieser soll aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Entnahme
Vorlage A 14/069/2014 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
10.892.068,36 €.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat):
„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des
Entwurfes des Jahresabschlusses 2013, der dem Original dieser Niederschrift als
Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass
1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;
2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;
4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
2) Der Jahresabschluss 2013 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.
3) Der Jahresfehlbetrag von 580.779,37 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO
NRW aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2013
Vorlage A 14/069/2014 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz
Örtliche Rechnungsprüfung
A
ERKELENZ
Tradition und Fortschritt
Prüfbericht und Bestätigungsvermerk
der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 24.11.2014
zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Erkelenz
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungs
ausschusses vom 04.12.2014
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
Inhaltsverzeichnis:
1
Vorbemerkungen
2 Prüfungsauftrag
3 Grundsätzliche Feststellungen
3.1
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz
3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung
3.2
Unregelmäßigkeiten
3
4
5
5
5
6
7
9
10
10
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
4.1
Gegenstand der Prüfung
4.2
Art und Umfang der Prüfung
11
5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegungl2
5.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
12
5.2
Jahresabschluss
13
5.3
Lagebericht
14
5.4
Anhang
14
5.5
Anlagenspiegel
14
5.6
Forderungsspiegel
15
5.7
5.8
5.9
6
6.1
6.2
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände
Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der
Haushaltswirtschaft
Haushaltswirtschaftliche Organisation
Haushaltswirtschaftliche Grundsätze
6.3
Haushaltswirtschaftliche Lage
7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
7.1
Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
7.2
Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
7.3
Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva)
7.4
Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva)
8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung
9 Bestätigungsvermerk
10 Anlagen zum Prüfbericht
Seite 2
15
15
15
16
16
16
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17
19
19
19
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22
23
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
1
Vorbemerkungen
Die Stadt Erkelenz hat 2013 ihren siebten Jahresabschluss nach dem System der
doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen des
sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt.
Mit dem Jahresabschluss 2013 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die
Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu
einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen
bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen
strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten.
Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert
sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große
Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er
weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange
(Ziele und Aufgaben) dies erfordern.
Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der
Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem
Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen ( 37 Abs. 2 GemHVO
NRW).
Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz
die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die
Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass
sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können.
Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu
beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden
Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche
finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten
Sachverhalte i. 5. d. § 44 Abs. 2 GemHVO NRW sind anzugeben und zu erläutern.
Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine
besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den § 45 bis 47 GemHVO
NRW beizufügen ( 44 Abs. 3 GemHVO NRW).
Seite3
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
Erstmals wurde für bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 eine Prüfsoftware
eingesetzt. Hierbei handelt es sich um die Software „AuditSolutions für Kommunale
Prüfung der Fa. Audicon.
Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung doppischer
Jahresabschlüsse gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der
Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz
entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software
„AuditSolutions“ bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung.
Im Rahmen des Datenimportes einer Summen-Salden-Liste aus dem bei der Stadt
Erkelenz eingesetzten Buchführungssystems INFOMA werden die Salden des
Vorjahres 2012 und die Salden des zu prüfenden Haushaltsjahres 2013 in die
Prüfsoftware übernommen. Die importierten Datensätze (Konten) werden den
jeweiligen Bilanzpositionen zugeordnet.
2 Prüfungsauftrag
Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen.
Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den
Jahresabschluss. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3
Satz ii. V. m. § 101 Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient
sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung
der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung.
Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den
Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Entwurf des Prüfberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer und der Bürgermeister
durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Entwurf des
Prüfberichtes informiert.
Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfbericht, der in Anlehnung an die
vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten “Leitlinien zur Berichterstattung bei
kommunalen Abschlussprüfungen (1 DR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde.
Seite4
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
3
Grundsätzliche Feststellungen
31 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz
3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Zum Gesamtjahresergebnis 2013 bleibt festzustellen, dass sich das geplante Defizit
in Höhe von 1.732.000,00 € um 1.151.220,63 € verringert hat und somit das Jahr
2013 mit einem Fehlbetrag van 580.779,37 € abschließt
Die Verbesserung des Ergebnisses ermittelt sich gern. nachfolgender Tabelle aus
der Addition von verringerten ordentlichen Erträgen in Höhe von 273.100,76 € und
verringerten ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 103.591,60€.
lfd. Nr. aus
Ergebnis- Bezekhung
rechnung
01
02
03
04
Steuern u.ä. Abgaben
Zuwendungen und allg. umlagen
sonstige Tranfererträge
öff. recht!. Leistungsentgelte
privatrecht!. Leistungsentgelte
05
06
07
08
Kostenerstattungen u. Umlagen
sonstige ordentliche Ertäge
aktivierte Eigenleistung
09
10
11
12
13
14
Bestandsveränderungen
Summe der ordentlichen Erträge
Personalaufwendungen
versorgungsaufwendungen
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
15
16
17
19
20
21
29
Haushaltsansatz
Ist-Ergebnis Differenz in +/-
49.352.908,00€
17.629.745,00€
270.700,00€
9.101.139,00€
409.120,00€
2.047.049,00€
45.914.493,60€ -3.438.414,40€
17.262.394,34€
-367.350,66€
1.693.605,85€ 1.422.905,85€
9.041.258,84€
-59.880,16€
538.882,09€
129.762,09€
3.334.820,36€ 1.287.771,36€
4.965.862,54€
738.059,54€
4.227.803,00€
360.000,00€
374.045,62€
0,00€
83.125.363,24€
14.045,62€
0,00€
0,00€
83.398.464,00€
-273.100,76€
-19.579.132,00€ -19.455.856,48€
123.275,52€
-1.876.200,00€
-2.469.067,05€
-592.867,05€
-19.544.123,00€ -17.626.705,05€ 1.917.417,95€
-8.369.780,00€
-7.606.231,89€
763.548,11€
Tranferaufwendungen
-35.020.495,00€ -34.673.691,51€
346.803,49€
sonstige ordentliche Aufwendungen
-4.859.691,00€
-7.314.277,42€ -2.454.586,42€
Summe ordentliche Aufwendungen -89.249.421,00€ -89.145.829,40€
103.591,60€
Finanzerträge
5.517.005,00€
6.452.091,33€
935.086,33€
Zinsen u. sonstige Finanzaufw.
-1.398.048,00€
-1.012.404,54 €
385.643,46€
Finanzergebnis
4.118.957,00€
5.439.686,79€ 1.320.729,79€
Jahresergebnis
-1.732.000,00€
-580.779,37€ 1.151.220,63€
Die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen bleiben mit 3,7 Mio. € hinter den
geplanten Gewerbesteuereinnahmen zurück. Auf der Ertragsseite sind hier
insbesondere die
Erträge
aus
Erstattungen
nach
dem
Einheitsiasten
abrechnungsgesetz in Höhe von 1.426.103,07 € für die Jahre 2007 bis 2012 die bei
lfd. Nr. 03 (sonstige Transfererträge) gebucht wurden.
Zusätzlich konnte auch beim Finanzergebnis eine Verbesserung in Höhe von
1.320.729,79 € erzielt werden.
Seite 5
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Im Lagebericht des Kämmerers werden folgende Aussagen zu den Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen:
„2013 neigt sich haushaltsrechtlich dem Ende entgegen. Die Ergebnisrechnung
schließt mit einem Minus von 580.779,37 € ab, die liquiden Mittel konnten in der
Finanzrechnung zum Jahresende mit 3.040.564,55 € ermittelt werden. Und die
Bilanzsumme ist nahezu unverändert mit 407.269.002,44 € (-0,13 %) gegenüber
2012 geblieben.
Welche Rückschlüsse ergeben sich aus diesen Ergebnissen für das abgelaufene
Jahr und welche Chancen/Risiken ergeben sich dadurch für die künftige
Ha u sh a Itse ntwickl u ng?
Die Ergebnisrechnung wurde 2013 mit einem Ergebnis von ca. 581 T€
abgeschlossen, was gegenüber der Planung eine Verbesserung von 1.151 T€
entspricht. Also ein äußerst erfolgreicher Verlauf des Jahres gegenüber der Planung!
Können noch Rückschlüsse aus dem Jahresergebnis für die zukünftige Entwicklung
gezogen werden?
Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt zunächst ein Blick auf die Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuererträge, die sich von 2004 bis 2012, also in einem Zeitraum von 8
Jahren, von 10,5 auf 21,2 Mio, € mehr als verdoppelt haben, haben sich 2013 auf
einem hohen Niveau von 18,3 Mio. € konsolidiert. Geplant waren 22,0 Mio. €. Ein
Minus von 3,7 Mio. €. Die ersten Monate des Jahres 2014 bestätigen aber bereits,
dass es sich in 2013 um eine Konsolidierung auf hohem Niveau handelte. Von einer
Trendumkehr kann also bei der Gewerbesteuer keine Rede sein.
Letztendlich konnten diese geringeren Erträge von 3,7 Mio. € durch Mehrerträge —
sind
insbesondere
die
erstmalige
Abrechnung
nach
dem
hier
Einheitslastenabrechnungsgesetz (+1.426 T€), zusätzliche Kostenerstattungen
(+1.287 T€) aber auch zusätzliche Finanzerträge (+935 T€) — als auch durch
Minderaufwendungen — insbesondere bei den „Aufwendungen für Sach- u.
Dienstleistungen 1.917 T€- mehr als kompensiert werden.
Wieder einmal zeigt sich, dass unser Haushalt nicht allein von einzelnen Ertragsarten
abhängig sind — und das ist auch gut so! Bei einem Volumen von knapp 95 Mio. € in
der Ergebnisrechnung aber auch nicht weiter verwunderlich.
Wichtig bleibt es also, bereits bei der alljährlichen Planung ein gesundes Verhältnis
zwischen Chancen und Risiken in den elementaren Ertrags- und Aufwandsarten zu
berücksichtigen. So konnten in 2013 neben Verbesserungen in den zuvor genannten
Aufwands- und Ertragsarten nahezu Punktiandungen bei den restlichen „Steuern
und ähnlichen Abgaben“, den „Zuwendungen“, den „öffentlich-rechtlichen Entgelten“
sowie auf der Aufwandsseite bei den „Personalaufwendungen“ und den
„Transferaufwendungen“ festgestellt werden. Alles Ertrags- und Aufwandsarten,
deren Ergebnisse entscheidend für das jeweilige Jahresergebnis sind.
Seite6
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
Sollten die Verschlechterungen einmal unterjährig nicht durch entsprechende
Verbesserungen kompensiert werden können, bleibt immer noch als Ultima Ratio ein
erhöhter Griff in die Ausgleichsrücklage, die zum 31.12.2013 einen satten Bestand
von 10,9 Mio. € ausweist. Ein gutes Gefühl, was aber nicht dazu verleiten sollte,
unterjährige Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung zu vernachlässigen!
In der Finanzrechnung konnte neben einem Überschuss beim „Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit“ von 1,3 Mb. €‚ lnvestitionsauszahlungen von 6,4 Mb. €‚ zum
Stichtag nicht vorhandene Liquiditätsdarlehen auch erfreulicherweise in
Liquiditätsbestand von 3.040 T€ festgestellt werden. Unter Berücksichtigung der
investiven
Ermächtigungsübertragungen
und
der
unterjährigen
zweck
entsprechenden Verwendung dieser liquiden Mittel sollte versucht werden, diese
Mittel zusätzlich zur Entschuldung zu nutzen. Gelingt dies, dürfte relativ kurzfristig
der Schuldenstand des städtischen Haushalts unter 20 Mio. € sinken. Der
Schuldenstand hätte sich dann innerhalb von 8 Jahren um ca. 11 Mio. € reduziert.
Wie eingangs bereits erwähnt, bleibt die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr
nahezu unverändert. Auch das Eigenkapital von knapp 203 Mio. € verändert sich
gegenüber dem Vorjahr nur marginal (-0,42 %). Dies bedeutet nichts anderes als
dass die von der GPA so gern zitierte Eigenkapitalreichweite zum Bilanzstichtag bei
350 Jahren liegt. Beide Kennzahlen sollte man einfach einmal ohne weitere
Kommentierung wirken lassen.
Insgesamt also hoffnungsvolle und ausbaufähige Ansätze, die trotz des negativen
Jahresergebnisses zuversichtlich für die Zukunft stimmen
31.3 Zusammenfassende Beurteilung
Der Landrat des Kreises Heinsberg teilt mit Schreiben vom 18.01.2013 mit1 dass
gem. § 75 Abs. 2 GO NRW der Haushalt in Planung und Rechnung ausgeglichen
sein muss. Er ist dann ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe
der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Satz 3 der v. g. Vorschrift sieht jedoch
einen fiktiven Haushaltsausgleich vor. Dieser ist möglich, wenn der Fehlbedarf im
Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden
kann.
Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes konnten die Jahresüberschüsse
der Jahre 2007 — 2009 in Höhe von 7.822.725,81 der Ausgleichrücklage 2012
zugeführt werden. Der aktuelle Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt zum
31.12.2013 11.472.847,73 €. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Fehlbetrag
2013 die Ausgleichsrücklage auf 10.892.068,36€ reduzieren. Dieser Bestand könnte
im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung die Genehmigungspflicht der
Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz durch die Aufsichtsbehörde Kreis Heinsberg
voraussichtlich verhindern.
Erstmals wurde im Jahresabschluss 2013 von der Neuregelung des § 43 GemHVO
NRW Gebrauch gemacht. § 43 GemHVO NRW sieht vor, das Erträge und
Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögens
Seite7
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
gegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen sind, sondern unmittelbar
mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden können.
Die einzelnen Aufwendungen und Erträge der betroffenen Finanzvorfälle sind, wie
es § 43 Abs. 3 GemHVO NRW fordert, im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.
Die Gesamtsumme der betroffenen Finanzvorfälle beträgt -259.419,18 €. Der
Bestand der allgemeinen Rücklage verringert sich dadurch und durch die Entnahme
der Überschüsse aus den Jahre 2007—2009 (7.822.725,81) auf 190.277.261,11 €.
In der nachfolgenden Tabelle ist das prognostizierte Ergebnis des Jahres 2013, das
tatsächliche Ergebnis des Jahres 2013 sowie die Ergebnisplanungen der Jahre 2014
-2018 aus der aktuellen Ergebnisplanung 2015 ersichtlich.
Entwicklung des Jahresergebnisses:
Fodgeschriebener
Ansatz 2013
[
ordentiche
ErfrIge
order&he
Autwenduen
Finanzertrane
Zinsen u. so.
Aufwenduren
Jahres
ergebnis
Ergebns 2013
PIanig 2014
Planung 2015
Planizig 2016
PJarnig 2017
Planung 2018
83.398.46400 €
83 125 363 24€
83.556.114,00€
83.302.351,00 €
85.511.858,00€
86.193.533,00
88.456.241,00€
89.249.421,00€
8914582940€
90.625.627,00€
91.006.023,00 €
9184765500€
9126634600€
92.322.356,00€
5.517.005,00€
645209133€
6.004.405,00€
6.050.132,00€
5.891.865,00€
570889,00€
5.631.862,00€
1.398.048,00€
1 01240454€
1.174.892,00€
956.460,00€
869.968,00€
820.476,00€
757047,00€
-1.73Z000,00€
-580.779,37€
2.180.000,00€
2.660.000,00€
-1.333.900,00€
-112.400,00€
1.208.700,00€
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2013 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von
580.779,37 €. Der prognostizierte Fehlbetrag betrug ursprünglich 1.732.000,00 €.
Eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 1.151.220,63€. Die Ursächlichkeiten hierfür
sind unter 3.1.1. näher erläutert.
Entwicklung des Eigenkapitals:
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Allgen‘eine Rücidage 186.945.557,30€ 191.618.001,17€ 194.458.339,41€ 198.359.406,10€ 198.359.406,10€ 198.359.406,10€ 190.277.261,11€
Sonderrücklage
Ausgleichsrucklage
1.450.352,02€
1.601.643,66€
1.579.622,34€
1.593.293,91€
1.606.244,55€
1.637.424,56€
1.627.081,56€
14.705.653,00€
14.705.653,00€
14.705.653,00€
14.705.653,00€
12.369.192,45€
6.760.581,72€
11.472.847,73€
Jahresüberschuss /
3.405.053,67€
2.748.703,34€ 1.668.968,80€ 2.336.460,5S € 5.608,61O,73 € 3.110.459,80
580 779 7€
-fehlb&ag
Surm Egenkapitat 206.506.615,99€ 210.674.001,27€ 212.412.583,55€ 212.321.892,46€ 206.726.232,37€ 203.646,952,58 € 202.796.411,03€
Durch die einmalige Möglichkeit der Aufstockung der Ausgleichsrücklage durch das
1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahresabschluss 2012 konnte die
Ausgleichsrücklage um 7.822.725,81 € aufgestockt werden.
Die Planung der Jahresergebnisse für die künftigen Haushaltsjahre mit dem
Haushaltsplan 2015 weisen zwar weiter fallende Jahresfehlbeträge bzw. einen
Jahresüberschuss ab dem Jahr 2018 aus, dennoch muss weiterhin besonderes
Augenmerk auf eine verstärkte Ausgabendisziplin gelegt werden.
Seite8
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
Die Örtliche Rechnungsprüfung schließt sich der Einschätzung des Kämmerers an,
trotz eines „satten“ Bestandes von 10,9 Mio. € in der Ausgleichsrücklage die
Haushaltskonsolidierung nicht zu vernachlässigen.
In der Hauptausschusssitzung am 19.09.2012 wurde letztmalig über die Ergebnisse
der Arbeitsgruppe Sparen/Haushaltskonsolidierung berichtet. Die Örtliche
Rechnungsprüfung unterstützt weiterhin das Bestreben der Verwaltungsleitung und
des Rates der Stadt Erkelenz im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Vorfeld der
Haushaltsplanaufstellung Einfluss zu nehmen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung zitiert noch einmal den Kämmerer aus dem
Lagebericht 2012: „Gehen
also die derzeit bundesweit sprudelnden
Steuereinnahmen markant zurück, wird sich dies unweigerlich auch negativ durch
geringere Erträge auf unseren Haushalt auswirken.‘
Der Städte u. Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) informiert mit
Mitteilungsschreiben vom 07.11.2014, das im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung die
Finanzfachleute ihre Prognose nach unten korrigiert haben. Demnach entfallen auf
die Kommunen bundesweit geringere Einnahmen von 4,6 Mrd. Euro. Demnach steht
weniger steuerliche Verteilmasse zur Verfügung.
Maßgeblichen Anteil daran hat die Ausgestaltung des Gemeindefinanzierungs
gesetzes (GFG). Die finanzielle Leistungsfähigkeit hängt zunehmend von der
Ausgestaltung dieses Gesetzes ab, Die finanziellen Belastungen die der Stadt
Erkelenz durch den Gesetzgeber auferlegt werden, werden nicht entsprechend
ausgeglichen. Die Entwicklung für die kommenden Jahre bleibt abzuwarten.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass bei weiteren Fehlbeträgen in den
kommenden Jahren in ähnlicher Höhe, wie die für 2015 prognostizierten
2.660.000,00€, die Ausgleichsrücklage noch bis 2018 reichen wird.
3.2 Unregelmäßigkeiten
Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen festgestellt.
Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass nach § 95 Abs. 3 GO NRW der Entwurf
des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres
2013 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen, also bis zum
31.03.2014.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 30.04.2013 durch den Kämmerer
aufgestellt, am gleichen Tage durch den Bürgermeister bestätigt und am 02.07.2014
dem Rat der Stadt Erkelenz zur Feststellung zugeleitet.
Seite9
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
Durch Ratsbeschluss vom 02.07.2014 wurde die Prüfung des Entwurfs des
Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Dieser bedient sich gern. § 101 Abs. 8 GO NRW der Örtlichen Rechnungsprüfung.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2013 nicht
fristgerecht, aber wieder zeitnah aufgestellt wurde. Von daher ergeht durch die
Örtliche Rechnungsprüfung auch lediglich der Hinweis darauf, dass § 95 Abs. 3 GO
NRW weiterhin Gültigkeit hat.
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
4.1 Gegenstand der Prüfung
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des
Bürgermeisters der Stadt Erkelenz.
Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der
durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht
abzugeben.
Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar,
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den
Jahresabschluss zum 31.12.2013 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang
(Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2013
(Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung
nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen
Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den
Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung geprüft.
Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche
Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung
aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen
und ausgeräumt.
Seite 10
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
42 Art und Umfang der Prüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den § 101 und 103 GO NRW
und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der
Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss
prüfung vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung
eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der
Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind.
Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten
risikoorientierten Prüfungsansatzes und des VERPA-Prüferarbeitsplatzes ist eine am
Risiko der Stadt Erkelenz ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden.
Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden
Schwerpunkten in der Prüfung geführt:
> Bilanzierung der Forderungen und sonstige Vermögensgegenständen
> Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage
Rückstellungen
> Analyse der Ergebnisrechnung (Abweichungen zum Planansatz, Vergleich
Vorjahr)
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der
Einsatz der Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter
Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte
vom 03.07.2014 bis 24.11.2014.
-
mit Unterbrechungen
-
im Zeitraum
Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der
Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft.
Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes
waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter
Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt
worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen.
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögens
gegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass
die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit
für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird.
Seite 11
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
Von der zutreffenden
Bilanzierung
der
Forderungen
und
sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche
Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt.
Die Rückstellungen wurden auf Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung
der Rückstellungshöhe wurde durch eine stichprobenhafte Prüfung der
Berechnungen vorgenommen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.
5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit
der Rechnungslegung
5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen
Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der
Buchhaltungssoftware New System Kommunal, INFOMA welches die bis dahin
eingesetzte Software »KIRP° ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New
System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt
Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MS
EXCEL, MS-Qutlook, MS- Word etc. im Einsatz. Im lfd. Jahr 2013 wurde das
Betriebssystem Windows XP durch Windows 7 ersetzt.
Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF
Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine
klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle
wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden
ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die
Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2012 wurden richtig in das Berichtsjahr 2013
vorgetragen. Der Jahresabschluss 2013 wurde aus der Buchführung zutreffend
entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt.
-
Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert
am 20.11.2013, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung
und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser
Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der
Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig
durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt.
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum
Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der
Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.
Seitel2
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen
Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten
und lT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften
Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu
einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht.
5.2 Jahresabschluss
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen
sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.
Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.
Die Investitionen
ausgewiesen.
wurden
entsprechend
einzeln
in
der
Teilfinanzrechnung
Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der
Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der
Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die
sonstigen Pflichtangaben.
Die mit Hilfe der Prüfsoftware erstellte Bilanz für den Jahresabschluss 2013 stimmt
mit der Bilanz des Jahresabschlusses der Stadt Erkelenz 2013 überein.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses hat die Örtliche Rechnungsprüfung
keine Umbuchungs- oder Umgliederungsvorschläge gemacht.
Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss
zum 31.12.2013 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften
Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie
ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
entspricht.
Seite 13
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
5.3 Lagebericht
Der vom Kämmerer verfasste Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.
Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen
den gesetzlichen Vorschriften.
Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht
> mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht;
> insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt;
> die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
> alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und
Erläuterungen enthält.
Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres
eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu
berichten wäre.
Gern. der Handreichung für Kommunen des Innenministers für das Land NRW muss
der gemeindliche Lagebericht, als eigenständiges Instrument innerhalb des
Jahresabschlusses, die Sicht der Gemeindeführung (Bürgermeister, Kämmerer und
Verwaltungsvorstand) wiederspiegeln.
5.4 Anhang
Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO NRW erforderlichen Angaben zu den
einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig
wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsrnethoden werden allgemein
angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung
nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den § 45 bis 47 GemHVO
NRW beizufügen.
5.5 Anlagenspiegel
Der nach § 45 GemHVO NRW beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form
dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster
(W Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird
die gesetzlich geforderte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens vollständig
und richtig dargestellt.
Seite 14
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
5.6 Forderungsspiegel
Der nach § 46 GemHVO NRW beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der
Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen
Muster (W Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 24). Der
Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen
Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit und entspricht damit den
gesetzlichen Forderungen.
5.7 Verbindlichkeitenspiegel
Der nach § 47 GemHVO NRW beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in
der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen
Muster (W Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 25). Der
Verbindlichkeitenspiegel enthält die gesetzlich geforderte Aufstellung aller
bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit
unterteilt. Nachrichtlich angegeben wurden die Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Ausfallbürgschaften.
5.8 Rücksteflungsspiegel
Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt
zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen
bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das
Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen
Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 1995 der 5. Auflage der Handreichung
des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der
Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten
Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass
die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend vorgenommen wurde.
Seitel5
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
6
Feststellungen und Erläuterungen zur
Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft
6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation
Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene
Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat,
Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen
hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen.
Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer
Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse
werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister
unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten.
Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der
Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und
Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die
Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt.
62 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze
Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und
-klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden
systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle
erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2013 für
vier Zeiträume aufgenommen. Die Haushaltssatzung sah einen festgelegten
Höchstbetrag bis zu 12.000.000,00€ vor, der nicht überschritten wurde.
63 Haushaltswirtschaftliche Lage
Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor.
Zum 31,12,2013 beträgt die Eigenkapitalquote 1 = 49,79 %‚ (Vorjahr 49,94%), die
Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital + Sonderposten) = 78,81% (Vorjahr 79,02%).
Die ordentlichen Erträge haben die ordentlichen Aufwendungen nicht decken
können. Die mittelfristige Finanzplanung sieht vor, dass voraussichtlich im Jahr 2018
wieder ein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden kann.
Der Stand der Schulden konnte weiterhin reduziert werden.
Seitel6
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
71 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst
werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden
Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen.
Zur besseren Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat
die Örtliche Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und
ausgewählte Eckdaten im folgenden Überblick erfasst.
Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2013 schließt mit einer Bilanzsumme von
407.269.272,44 € ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz 2013 der Stadt
Erkelenz vergleichsweise wie folgt dar:
Aktiva
Anagermegen
UmIauNrmogen
31.12.2011
392 287 936,06€
15 491 679,35€
31.12.2012
39043393977€
13213894,79€
3 668 193,67€
4 139765,77€
4 218 705,31 €
78 939,54
2,15%
Summe
411 447 809,08€
407787600,33€
407269272,44€
-51832789
-0,13%
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
Rucksteiungen
Verbindlichkeiten
31.12.2011
206726232,37€
115443487,81€
45600832,77€
36 011 064,31 €
31.12.2012
203 646 952,58€
119800446,89€
48 158 398,60€
27789330,58€
31.12.2013
202.796 411,03€
119,118728,85€
50 346 680,02€
26542604,05€
Differenz
-850541,55€
-681 718,04€
2 188281,42€
-1 246726,53€
in %
-0,41%
-0,59%
4,80%
-3,46%
7666 191,82€
8392471,68€
8464578,49€
72106,81€
0.94%
497.269 002,44€
-518597,89€
-0,13%
Aktne Rechnungsabgrenzungsposten
PassiveRechnungs
abgrenzungsposten
Surrne
411 447809,08€ j
033€
31.112013
Differenz Vorjahi in %
382.716 41738€ -7 717 522 39
-1,97%
20 334 149,75€
7 120 254,96
45,96%
In
gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden
der Gemeinden
und
Gemeindeverbänden sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche
Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für
die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKF
Kennzahlenset erarbeitet worden.
Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen
Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch
unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich
an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten.
Seite 17
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquate 1“ und
»Eigenkapitalquote 2‘ seit der Einführung des NKF im Jahr 2007 betrachtet. Diese
Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation.
Dazu wurden die Daten in der nachfolgenden Tabelle entsprechend aufgeführt und
den Ergebnissen des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) gegenübergestellt.
Hierzu wurden 15 kreisangehörige Kommunen in der Größenordnung 40.000
50.000 Einwohner verglichen.
—
Entwicklung der Eigenkapitalquoten:
Eigenkapitalquote
1
2
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
5250%
79,50%
52,42%
78,80%
51,96%
77,54%
51,40%
77,69%
50,24%
77,94%
49,94%
79,02%
49,79%
79,02%
1 KVS
Vergleich
2013
3860%
6719%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die
Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Eigenkapitalquote 1
Eigenkapital xlOQ
Bilanzsumme
=
=
202.796.411,03€x 100
407.269.002,44 €
=
49,79%
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die
Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen.
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit
Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.
Eigenkapitalquate 2
(202.796.411.03 €
407.269.002,44 €
+
=
(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100
Bilanzsumme
80.324.644,62€ ÷ 37.833.428,08€) x 100
=
78,81 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße ‚Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/
Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der
Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen.
Sowohl die Eigenkapitalquote 1“ als auch die „Eigenkapitalquote 2‘ liegen im inter
kommunalen Vergleich damit erfreulicherweise weit über den Durchschnittswerten.
7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen
Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen.
7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva)
Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit
382.716.147,38 € (31.12.2012 = 390.433.939,77 €) beim Anlagevermögen. Zum
31.12.2013 liegt eine Reduzierung des Anlagevermögens im Vergleich zum
31.12.2012 um 7.717.792,39€ (-1,98%) vor (s. Anlagespiegel).
Das Umlaufvermögen erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 7.120.254,96€.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2013 4.218.705,31 €
(Voriahr 4.139.765,77 €).
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite
ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva)
Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier
erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals
aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher
Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die
Kreditwürdigkeit
und
gewährt
finanzielle
Unabhängigkeit.
Ein
hoher
Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan
belasten. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes von der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig.
An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit
202.796.411,03 € (31.12.2012 = 203.646.952,58 €). Davon entfällt auf die
Ausgleichsrücklage ein Bestand von 11.472.847,73 €. Nach dem noch gemäß § 96
Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des Rates über die Behandlung des
Jahresfehlbetrages in Höhe von 580.779,37 € wird die Ausgleichrücklage dann
10.892.068,36€ betragen. Die Verbindlichkeiten konnten von bisher 27.789.330,58
€ auf 26.542.604,05 weiter reduziert werden.
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der
Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
Seitel9
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen
Rechnungsprüfung
Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als
Anlage beigefügten Jahresabschluss 2013 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls
beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2013, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz vom 03.07.2014 bis 24.112014 geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der
VERPA-Prüferarbeitsplatz.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Ortliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Seite2o
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.‘
Erkelen4, den 24.11.2014
Lothar J4nsen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7
GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe
von Ort und Tag zu unterzeichnen.
Erkelen, den 24.11.2014
Lothar Jnsen
Leiter dd Örtlichen Rechnungsprüfung
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
9 Bestätigungsvermerk
»Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2013, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz vom 03.07.2014 bis 24.11.2014 geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des lnventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der
VERPA-Prüferarbeitsplatz.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2013 der Stadt Erkelenz
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.‘
Erkelenz, den 04.12.2014
H.-J. Paffen
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
10 Anlagen zum Prüfbericht
Anlage 1
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2013
Anlage 2
Anhang mcl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und
Rücksteilungsspiegel
Anlage 3
Lagebericht
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Anlage 1
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2013
Jahresabschluss 2013
Bilanz zum 31 .1 2.2013
Bezeichnung
31.12.2013 Vorjahres- Bezeichnung
zahlen
31.12.2013 Vorjahreszahlen
AKTIVA
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle
Vermögensgegenstände
PASSIVA
107.23003
125.756,36
1. Eigenkapital
1.2 Sachanlagen
1.1 Allgemeine Rücktage
1.2 1 Unbebaute Grundstücke u.
gr.stücksgl. Rechte
1.2 Sonderrücklage
1.2.1.1 Grünflächen
1,2.1,2Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke
Summe unbebaute Grundstücke
54.866.53871
55.619.504.64
1 3 Ausgletchsrücktage
2.035.189,22
2.875.179.19
1,4Jahresüberschussi
Jahresfehlbetrag
546468,57
543.468,87
3.247,256,29
1.2.2.2 Schuten
1.2.2,3 Wohnbauten
1,2.2,4 Sonst. Dienst-, Gesch.u.a. Betriebsgebäude
Summe Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
62.303.486,55 2.1 für Zuwendungen
60.685.453,09
2.2 für Beiträge
7.496.891,08 2.3 Iürden
Gebührenausgleich
7.502.995,39
60.482.384,15
63.365.055,85
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
2.4 Sonstige Sonderposten
4.714.776,79 Summe Sonderposten
3.333.001,24
117.575.727,73
123.225,353,24
3.1 Pensionsrückstetlungen
25.525,66598
821.772,21
25.406.369,04
-
3.3 lnstandhallungsrückstet lungen
851.952,10 3.4 Sonstige Rückstellungen
Summe Rückstellungen
1,2.3,4 Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsantagen
1.676.187,62
1.2.3.5 Straßennetz m. Wegen,
Plätzen, Verkehrsanlagen
72.215.852.36
72.506.229.94
2.252.97
2.658.69
4,2 Verbindlichkeiten a.
Krediten f. Investitionen
100.441.731,14
101.989.589.07
4.2.1 von verbundenen
Unternehmen
Summe Infrastrukturvermögen
1.2.4 Bauten aut tremdem Grund
und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände.
Kutturdenkmäter
11.472.847,73
6.760.581,72
-580.779,37
-3.110.459,80
202796411,03
203,646.952,58
80.324.644,62
75.642.673,33
37.833.42B,05
39.961 .189,90
736.413,16
979.464,88
224.242,99
217.115,78
119.118.728,85
119.500.446,89
35.799.084,00
34.467.009,00
4.954,707,74
3.440.076,19
3.2 Rückstellungen für
Deponien und Altlasten
1.2.3.3 Gleisant. mit
Streckenausr. u.Sicherh anlagen
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens
1.637.424,56
47,648,629,52 3. Rückstellungen
46.557.346,95
1.2.3 tnfrastrukturvermögen
1.2,3.1 Grund und Boden des
In trastru ktuwe rm ög en s
Summe Eiger.kapitai
195.359.406,10
1.627.051.56
3.265.333,55 2. Sonderposten
1,2.2 Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2,1 Kinder‘ und
Jugendeinrichtungen
J
190.277.261,11
1.052.905,96
45.365,80
9.592.888,28
10.251.313,41
50.346.680,02
48,1 58.398,60
2.833.049,90
880.653.22
3.222.679,30 4. Verbindlichkeiten
4.1 Anteihen
4
1.110.272,84 4.2.2 von Beteiligungen
45 365.80 4.2.3 von Sondervermögen
1.2.6 Maschinen und techn.
Anlagen, Fahrzeuge
1.988.073.43
2.196 084,32 4.2.4vomöflenttichen
Bereich
1.2.7 Betriebs- und
Geschättsausstattung
4.082.812,06
4.225.675.49 4.2.5 vom privaten
Kreditmarkt
18.766.9B9,18
20.169.795,71
1.2.8 Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau
7.095,615,34
5.860.450,30
21.600.039,08
21.050.448,93
293.267.684,55
300.956.577,61
1.046.533,25
861,408,45
Summe Sachanlagen
1,3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen
Unternehmen
Summe Verbindlichk. a.
Krediten f. Investitionen
4.3 Verbindt. a. Krediten z.
Liquiditätssicherung
4.4 Verbindl. a.Vorg.,die
Kreditaufn. gleichkommen
4.675.365,56
4.685,705,56 4.5 Verbindt. aus Lieferungen
und Leistungen
Jahresabschluss 2013
Bezeichnung
1.3.2 Beteitgungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögens
31.12.2013 Vorjahres Bezeichnung
zahlen
990.793,31
37.421.530,74
234.206,43
990793,31
37.421.530,74 4.7 Sonstige
Verbindlichkeiten
234,206,43
46.019.336.76
46.019.336,76 SUMME PASSIVA
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Summe Anlagevermögen
382.716.147,38
390.433.939,77
492.733,08
469.576,89
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs• u.
Betriebsstoffe, Waren
2,1,2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen u. sonstigen
Vermögensgegenstände
22.1 Öfl.rechtl. Ford. u. Ford.
aus Translerlstg.
2.2.1.1 Gebühren
2.2.1.2 Beiträge
388.644,32
350105,64
22.1.3 Steuern
7.740.284,70
6.675.500,98
519.046,55
175.266,14
2.2.1.5 Sonstige ölt, rechtlichen
Forderungen
3095.454,86
2.016.303,94
Summe Öff .rechtt. Ford. u. Ford.
aus Transferleistungen
12.236.163,54
9,686.753,59
825.945,82
696.792,83
2.2.1.4 Forderungen aus
Transferleistu ng en
2.2.2 Privatrechtliche
Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten
Bereich
2.2.22 gegenüber dem
öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen verbundene
Unternehmen
2.2.2.4 gegen Beteiligungen
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
2.937.642,53
Summe Privatrechtliche
Forderungen
3.763.588.35
696.792,83
2.2.3 Sonstige
Vermögensgegenstände
1.293.833,31
473.757,84
17.293.555,20
10.857.30426
Summe Forderungen u. sonst.
Vermögensgeg en stände
2.3 Wedpapiere des
Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
Summe Umlaulvermögen
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
Summe Verbindlichkeiten
5. Passive
Rechnungsabgrenzung
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene
Unternehmen
4.6 Verbindl, aus
Transferleislungen
3.040.564,55
2.356.590,53
20.334.149,75
13.213,894,79
4.218.705,31
4.139.765,77
407.269.002.44
407.787,60033
31.12.2013 Vorjahreszahlen
658.34471
752.51 1,50
3.237.687,01
5.124.961,70
26.542.604,05
27.789.330,58
8.464.578,49
8392.471,68
407.269.002,44
407.787.600,33
Anlage 2
Anhang
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
0
Stadt Erkelenz
Anhang
für das Haushaltsjahr 2013
A. Vorbemerkungen
Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Phvatwirtschaft ausgerichteten
öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit
verbundenen Erstellung einer (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der siebte
Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Zum 01.01.2007
wurden die vorhandenen Aktiv- und Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig
erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und
Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen einerseits
die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der
Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte
bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKF
Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab
2013 zur Anwendung kamen. Lediglich die Regelung zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den
Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum
Jahresabschluss 2012 durch den Rat bereits für das Jahr 2012 beschlossen.
B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden.
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag
bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach
Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
1.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschafftings- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden.
2.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
3.
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die
privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel
ersichtlich.
4.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5.
Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte lnvestitionspauschalen und zweckgebundene
Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung
des bezuschussten Vermögensgegenstandes.
6.
Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche
erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich.
0
II.
7.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
8.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene
Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
1.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das
Haushaltsjahr 2013 (Anlage 1 zum Anhang).
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe Erläuterungen zu B. Nrt‘). Die Festlegung
der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage
hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle
für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet.
und
der
BetriebsBereichen
einzelnen
wurden
Vereinfachungsgründen
in
Aus
Geschäftsausstattung Festwerte mit 50 % der Anschaffungskosten gebildet. Sie werden im
Jahresabschluss mit insgesamt T€ 1015 berücksichtigt (Schulbereich T€ 535, Kindergärten T€
333, FeuerwehrT€ 125, Mehrzweckhallen T€ 22).
Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.122013 insgesamt T€ 7.096 Nachfolgend werden
die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt:
H 06020101
Erweiterung KG Adolf-Kolping-Hof
T€ 178
H 06020601
Erweiterung KG Am Hagelkreuz
T€ 233
E 12018001
lmmerath Umsiedlungsstandort
T€ 1.786
E 12018002
Borschemich Umsiedlungsstandort
T€ 1.675
S 08010001
Sportanlagen Borschemich (neu)
T€ 306
S 08010003
Herrichtung der Ersatzflächen
(Aschenplatz) Westpromenade
T€ 126
E 12010049
GIPCO II westl. Teil
T€241
H 03030001
Umbau- und Erweiterung ERKA-Halle,
Europaschule
Umbau- und Erweiterung ERKA-Halle,
Cusanunsgymnaium
H 03040005
T€ 1.055
T€ 1.057
E 12010046
Baugebiet Schuldng
T€ 106
E 1201005
Katzem, Zum Eichhof
T€ 106
Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten
wertmäßig den Betrag von 410€ ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt
werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst
und im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht. Vermägensgegenstände unter
60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht.
-i.
UI“,..,
0
2.
Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus:
alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH
Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem
Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte.
Walter und Elfriede Meyer-Stiftung
Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt
Erkelenz dar (T€ 1.627). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen
für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf
der Passivseite der Bilanz folgt. Gemäß Vermögensrechnung 2013 erfolgte eine Verminderung
in Höhe von T€ 10.
alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE)
Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
-
3.
Die Beteiligungen betreffen:
-
-
Gesellschafteranteil von 4,125% an den Kreiswerken Heinsberg
Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung
i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung
nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist ( 116 GO), wird die Beteiligung gern. § 55
Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€).
Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Heinsberg mbH (WFG)
Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der
Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg
eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen
und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der
Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt.
4.
Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der
Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt.
5.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem
Bundesbesoldungsgesetz.
Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile, Gemäß Realisationsprinzip
dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich
realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der
Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein.
6.
In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NW und das
Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und
ausge\Mesen.
7,
8.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Auf Forderungen, bei denen ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird grundsätzlich eine
Einzelwertberichtigung von 90 % vorgenommen. Die Erhöhung bei der Summe aller Forderungen
von ca. 6,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr, ergibt sich insbesondere aus der Erhöhung der
Steuerforderungen von ca. 1,06 Mio. €‚ aus der Erhöhung der sonstigen öffentlich-rechtlichen
Forderungen von ca. 1,08 Mio. € und insbesondere aus der Erhöhung der Forderungen gegen
Sondervermögen (Abwasserbetrieb) von ca. 2,94 Mio. €. Im Vorjahr bestand hier noch eine
Verbindlichkeit gegenüber dem städt. Abwasserbetrieb. Die Gebührenforderungen erhöhen sich
geringfügig um 23 T€ und die Beitragsforderungen um 39 T€. Bei den Transferforderungen ist eine
Steigerung von 344 T€ festzustellen. Die ‚privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten
Bereich‘ erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 129 T€. Bei den sonstigen
LIflOPU
0
Vermögensgegenständen ist schließlich eine Erhöhung um 820 T€ zu verzeichnen. Diese ist
insbesondere darauf zurück zu führen, dass Ackerlandflächen, die nicht dauerhaft im Besitz der
Stadt verbleiben sollen, ins UmlauNermögen umzubuchen sind.
9.
Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten
ausgewiesen.
10. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zuwendungen der Stadt Erkelenz an die
Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (T€ 2.038). Die jährliche Auflösung orientiert sich an der
Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen Abschreibungssätzen. Weiterhin
betragen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.631.
Außerdem werden die Beamtenbesoldung (T€ 230) für Januar 2013, der Umlagebeitrag an die
Rheinische Versorgungskasse (T€ 110) sowie sonstige geleistete Auszahlungen. die
Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 (T€ 210) darstellen, erfasst.
Passivseite
1.
Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2013 T€
Erläuterungen zum Punkt 3 ‚Ausgleichsriicklag&).
190.277 (vgl. auch die
Die Allgemeine Rücklage hat sich seit dem 31.12.2012 wie folgt entwickelt:
Stand 3112,2012
198.359.406,10€
Zuführung der Jahresüberschüsse der Jahre 2007—2009
in die Ausgleichsrücklage (sh. Ratsbeschluss vom 18.12.2013)
.1. 7.822725,81 €
Verrechnung gem.
§ 43
GemHVQ mit der allgemeinen Rücklage
1.
259419,18€
190.277.261,11€
Stand 31.12.2013
Im Rahmen des 2013er Jahresabschlusses sind erstmalig nach der Neuregelung des § 43
GemHVO Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von
Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen, sondern unmittelbar mit der
allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Für 2013 bedeutet dies, dass die Erträge(+) /Aufwendungen
(-) folgender Finanzvorfälle unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind:
Veräußerung unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
Abgang unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
Veräußerung bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
Abgang bebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
Abgang Infrastrukturvermögen
Veräußerung Infrastrukturvermögen
Veräußerung Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen
Abgang Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen
Veräußerung Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Abgang Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Verrechnung gern.
§ 43
GemHVO:
86.319,40
-10.806,94
709.218,26
-1.060.250,59
+10.285,80
0,00
+3.448,58
0,00
+3,170,01
-803,70
-259419,18
a
Ikkfldkl
0
2.
Die Sonderrücklagen betragen zum 3112.2013 T€ 1.627 Hierbei handelt es sich um die
passivische Beschränkung der Verrnögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede
Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite).
3.
Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2013 insgesamt 11.472.84773 €. Sie wird sich jedoch
nach erfolgtem Ratsbeschluss zum Ausgleich des diesjährigen Fehlbetrages in 2013 um
580.77937 € auf 10,892.06836 € reduzieren.
Gemäß den Regelungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Verbindung mit dem
Ratsbeschluss vom 18.12.2013 wurden die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 bis 2009 der
Allgemeinen Rücklage entnommen und der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Unter Berücksichtigung der rückwirkenden Zuführung der Jahresüberschüsse der Jahre 2007 2009 hat sich der Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2012 wie folgt verändert:
Bestand zum 31.12.2012:
6.760.581,72€
Entnahme zum Ausgleich des
Jahresergebnisses 2012:
-3,110.459,80 €
Zuführung der Überschüsse
der Jahre 2007-2009 nach
dem NKFWG
7.822.725.81 €
Bestand der Ausgleichs
rücklage zum 31.12.2013:
11.472.847,73€
4.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 581 resultiert aus der Ergebnisrechnung für das
Haushaltsjahr 2013. Er verbessert sich gegenüber dem geplanten Ergebnis um T€ 1.151.
5,
Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die
Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten
Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen wurde pauschal anhand
von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der
„Vom-Hundert-Anteil‘ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren
Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer
tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend
aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
6.
Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem
Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der
Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage
von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gern. § 56 Abs.
5 GemHVD des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten
Zeitwertes des Verrnögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab
2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen
Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der
Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
7.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der
Abfallentsorgung (T€ 736). Gemäß § 6 Abs.2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der
nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der
Bilanz auszuweisen.
9
5.
Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 224).
Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung
der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit
dem Stifteswillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der
Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt.
9.
Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis
eines versichewngsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2013
angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt
Erkelenz (T€ 27.761) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€
8.038). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richifafeln von Prof. Dr. K.
Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu
Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren
und dem Anpassungsfaktor.
10. Die lnstandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36
Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die lnstandhaltungsrückstellungen
gebildet wurden, werden voraussichtlich 2014-2017 durchgeführt.
Entwicklung der lnstandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2013:
Erneuerung Heizkessel Johannismarkt
17-Rathaus
FWGH Matzerath: Ern. HeizungUmstellung Gas
‘
7
6
.
..
‚‘
8
‘
10
‘
.
‘
€
€
000
Zuführung
Stand
31.12.2013
€
€
Auflösung
0,00
58.000,00
58.000,00
0,00
0,00
0,00
23.000,00
30.500,00
0,00
0,00
0,00
30.500,00
80.000 00
-75.670,42
-4.329,58
0,00
0,00
0 OD
0,00
0,00
40.000,00
40,000,00
0 OD
0,00
0,00
6.252,60
6.252,60
000
0.00
0,00
16 192,74
16.192,74
50.000,00
0,00
0.00
0,00
50.000.00
40.000 00
0,00
0,00
0.00
40.000,00
GS Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizzentrale
0,00
0.00
0,00
150.000,00
150.000,00
GS Erkelenz-Mitte:
Ern. Regelzentrale
0,00
0,00
0,00
80.000,00
80.000,00
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung Dach Verwaltung
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung äußerer Sonnenschutz
Nysterbachschule Lövenich:
Zimmerarbeiten
Nysterbachschule Lövenich
Dacharbeiten
Grundschule Gerderath.
Erneuerung Dach
Grundschule Gerderath.
Ern. Außentoiletten
‘
Inanspruchnahme
23.000,00
FWGH Matzerath: Ern. Sanitärbereich
3.
Stand
01.01.2013
0
Stand
0101.2013
€
Inanspruchnahme
€
Zuführung
Auflösung
€
Stand
31.12.2013
€
12.
Franziskusschule: Ern. Fenster 2+3. BA
120.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
13
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern,
Dach Turnhalle
32.000,00
0,
000
0,00
32.000,00
85.000,00
0,00
0,00
0,00
85.000,00
50.000,00
0
0,00
50.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
120.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55,000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
60.000,00
0,00
0,00
10.000,00
70.000,00
70.000,00
0,00
0.00
30.000,00
100.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
42.000,00
0.00
0,00
0,00
42.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50,000,00
1,292,15
0,00
-1,292,15
0,00
0,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
500.000,00
65.000,00
-55,058,09
-9.941,91
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000.000,00
1,000.000,00
0,00
0,00
0,00
59.130,42
59.130,42
152.865,54
0,00
0,00
0,00
152.865,54
45.000,00
0,00
-25.000,00
0,00
20.000,00
78.000,00
0,00
0,00
0,00
78.000,00
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster Turnhallen+Umkleide
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25,000,00
Cusanus-Gymnasium.
Ern. Dach Bauteil C
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
‘
‘
16.
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
Duschen Turnhalle
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach
einschl. Dämmung
GS Hetzerath: Ern. Fenster
GS Keyenberg: Ern. Dach einschl.
Dämrung
GS Kückhoven: Ern. Dach einschl,
Dämmung
GS Schwanenberg: Ern. Dach
Umkleide+Turnhalle
-‚
‘
20.
21.
22.
24
‘
‘
26
‘
‘JE
28
‘
3ft
31
32
33.
34
‘
35
GS Schwanenberg: Ern. Außentoiletten
GS Schwanenberg: Ern. Duschen
Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern.
Fenster÷Türen+Umkleide
GS Houverath: Ern. Dach einschl.
GS Houverath: Ern. Außentoiletten
Hauptschule Erkelenz:
Ern. Siehtschutzrollos
Hauptschule Erkelenz:
Ern. Dach Turnhalle
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 1.
BA (im Vorjahr aufgeteilt auf + 2. BA)
Europaschule: Ern. Dachabdichtung 1.
BA
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster
3.+4.BA
Europaschule: Dachsanierung
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung
Cusanus-Gymnasium:
Abbruch Baracken
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach, Turnhallen und
Außentoiletten
0
Inanspruchnahme
€
Stand
01012013
€
36
Cusanus-Gymnasium:
Ern Kesselanlage
5500000
37
Cusanus-Gymnasium:
Ern Lüftung Chemieräume
38.
39
•
40
.
‘7
‘
42
.
.
44
‘
46.
“
48.
“
‘
‘j
51
‘
‘
‘
000
000
55.000,00
20.000,00
-17.161,83
-2838,17
0,00
0,00
Cusanus-Gymnasium:
Gerüstbauarbeiten
3.559,24
-3.542,84
-16,40
0,00
0,00
Cusanus-Gymnasium.
Metallarbeiten
5043769
0.00
0,00
0,00
50.437,69
40.469,53
-34.352,19
0,00
0,00
6.117,34
68.694,64
-68.694,64
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
89,791,13
89.791,13
100.000,00
-100.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
130.000,00
3.082,89
0,00
-3.082,89
0,00
0,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
35.000,00
45.000,00
-45.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
8.413,46
-7.178,86
-1.234,60
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
86.500,00
86.500,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
42.000,00
0,00
0,00_L
0,00
13.354,07
13.354,07
0,00
0,00
0,00
5.201,61
5.201,61
3.750,31
0,00
-3.750,31
0,00
0,00
25.000,00
0,00
-15000,00
0,00
10.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000:00
3.761,58
0,00
-3.761,58
0,00
0,00
Cusanus-Gymnasium.
Fassadenarbeiten
Cusanus-Gymnasium:
Dachsanierung
Cusanus-Gymnasium.
Fassadenarbeiten
Ccrnelius-Burgh-Gymnasium:
Brandschutzmaßnahmen
Ccrnelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Schulhof
Pestalozzischule:
Erneuerung Dach Altbau
Pest&ozzischule:
Erneuerung Dach Altbau (2. BA)
Pestalozzischule:
Ern. Fenster Nordfassade
Pestalozzischule:
Ern. Duschen, Außentodetten
Leonhardskapelle:
Bodenbelag
Haus Spiess.
Ern. Dach Hauptgebäude
Haus Spiess:
Ern. Außenanstrich
KG Adalf-Kolping-Hof:
Heizungsarbeiten
KG Adolf-Kolping-Hof:
Sanitärarbeiten
55.
KG Qerather Mühlenfeld:
Außenanlage
56.
KGWestpromenade:
Dämmung Kellerdecke
58.
€
Stand
31122013
€
000
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Sanitärarbeiten
45
1
Zuführung
Auflösung
KG Gerderath:
Dämmung Speicher Altbau
KG Granterath:
Heizungsanlage
—____________
w
0
Stand
01.01.2013
€
““
61
62.
64
65
‘
66
.
‘E‘
68.
69.
70.
71.
Z‘
Sportumkleide Gerderaih:
lngenieurleistung
Turnhalle Gerderath:
Ern. Dach 34 Anteil
Turnhalle Gerderath:
Ern. Hallenfußboden
Turnhalle Holzweiler:
Ern. Dach einschl. Dämmung
Hallenbad Gerderath‘
Ern Dach %Anteil
Hallenbad Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Hallenbad Gerderath:
Dämmung Fassade der Umkleide
Asylantenwohnheim Bellinghoven:
Abbru6harbeiten
Asylantnwohnheim Oerath:
Abbrucharbeiten
Unterkunft Neuhaus:
Sanierung Sanitäranla9en
Unterkunft Neuhaus:
&nierun von 16 Wohneinheiten
Instandhaltungsrückstellung Kriegsgräber
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Dachabdichtung
FHH Er,elenz-Mitte: Ern.
Heizungsregelung
MZG Matzerath:
Erneuerung Dach Altbau und Dämmung
MZG Matzerath:
Erneuerung Außenputz mit Dämmung
MZG Katzem (alte Schule):
Ern. Dachstuhl, OG-Decke u. Eindeckung
MZG Katzem (alte Schule):
Ern. der Dacheindeckung_(2._BA)
76
80.
81
.
MZG Kückhoven:
Erneuerung Hallenfußboden
MZH
Dacheindeckung
MZH Kückhoven:
Erneuerung Sportboden
MZH Gerderhahn:
Ern. Flachdach Halle
MZH Gerderhahn:
Dacheindeckung
Inanspruchnahme
€
Zuführung
Auflösung
€
Stand
31.12,2013
€
4.72186
-4.349,06
-372,80
0,00
0,00
25.000,00
-22.093,23
-2.906,77
0,00
0,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
25.000,00
-19.428,45
-5.571,55
0,00
0,00
60.000,00
000
0,00
0,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
24.000,00
0,00
-24.000,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
0,00
70.000,00
80.000,00
18,872,84
-1.567,89
0,00
0,00
17.304,95
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
25.000,00
-25.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
6.059,65
8,059,65
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
82.
MZH Golkrath:
Ern. Dach 1. Erweiterung
12.000,00
0,00
0,00
0,00
12,000,00
83
MZH Golkrath:
Ern. Dach Umkleide
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10,000,00
0
Inanspruchnahme
€
Stand
01.01.2013
€
MZH Hetzerath:
85
‘
89
91
92
‘
‘
‘
€
0,00
0,00
0,00
40.000,00
45.00000
0,00
0,00
0,00
45,000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000.00
21.000,00
0.00
0,00
0.00
21.000,00
22 000,00
0,00
0,00
0,00
22.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
12.654,46
-12.654,46
0,00
0,00
0,00
3.440.076,19
491.751,96
-103.098,71
2.109.48222
4.954.707,74
MZH Granterath:
Ern. Dacheindeckung
87
Stand
31.12.2013
€
40.000,00
Ern Dacheindeckung
MZH Hetzerath.
Ern. Duschen und Toilette
•
Zuführung
Auflösung
MZH Granterath:
Ern. Außentoiletten
MZH Schwanenberg:
Ern._Dach_Umkleiden
MZH Schwanenberg:
Ern. Duschen_und_Toiletten
MZG Haizweiler (AJIe Schule).
Ern._Dacheindeckung
MZH Houverath.
Ern. Dach einschl. Dämmung
MZG Geneiken (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Geneiken (Alte Schule):
Ern. Außentoiletten
MZH Houverath.
Erneuerung Duschen
11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in
Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind:
Stand
Zuführung
InanspruchStand
31,12,2013
nahm&Auf01.01.2013
lösung
€
€
€
€
2.948.213,33
141.949,68
0,00
2.806.263,65
490.040,30
30.084,87
0,00
459.955,43
76.455,13
0,00
12.052,02
88.507,15
280.000,00
0,00
70.529,23
350.529.23
52.222,25
0,00
25.000,00
77.222,25
5.299.806,57
0,00
0,00
5.299.806,57
sonst. Rückstellungen
914.075,83
479.471,83
0,00
434.604,00
Rückstellungen Prozesskoste,hsiko
190.500,00
114.500,00
0,00
76.000,00
10.251.313,41
766.006,38
107.581,25
9.592.888,28
Rückstellungen für Pitersteilzeit
Urlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Sonstige Rückstellung PeisonaiauMnd LoB
-
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Lhi
LLUI%
0
Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich
Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei
wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines
Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die
Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres eingestellt.
Gleiches gilt für die am Biianzstichtag bestehenden Uberstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls
über die Bildung einer Uberstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die
Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen
durchschnittlichen
Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung
Personalaufwand wurde gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) i.H.v.
4.000€, die erst Ende April 2014 für den Zeitraum vom 01.01.2013 31.12.2013 zurAuszahlung gelangen
sowie aufgrund einer anhängigen Klage gegen die Kürzung bzw. Nichtgewährung einer
Besoldungserhöhung der sogenannten Hochgehälter, für die eine Rückstellung in Höhe von 66.529,23 €
gebildet worden ist.
-
Die Drohverlustrückstellung wurde gebildet, weil ein Gewerbesteuerschuldner gegen den
Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung
angeordnet. Wird der Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der
kompletten Forderung. Es bestehen demnach die Notwendigkeit und der Bedarf hierfür eine Rückstellung
zu bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2012 vorgenommenen Bewertung
haben sich in 2013 keine Änderungen ergeben.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung hat sich herausgestellt, dass die für den Bäderbetrieb in Vorjahren
gebildete Gewinnrücklage wohl nicht aufwandsreduzierend anerkannt wird. Hierfür wurde bereits zum
31.12.2012 eine Rückstellung in Höhe von 549.233,00 € gebildet. Gem. Bescheid vom 23.01.2014 des
Finanzamtes Erkelenz sind nun für die Jahre 2009-2012 Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in
Höhe von 434.604,00€ zu zahlen. In dieser Höhe ist zum 31.12.2013 eine entsprechende Rückstellungen
in die Bilanz einzustellen bzw. die bereits zum 31.12.2012 gebildete Rückstellung um 114.629 € zu
reduzieren.
Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im
ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen.
12. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere
Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.
13. Die passiven
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte
Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€
6.228). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von
Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden
(Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.631 T€. Daneben liegen noch
weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 606 T€ vor.
0
Übersicht über das Vermögen, Kapital und Schulden
31.12.2013
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagevermögen
Finanzanlagen
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passiva Rechnungsabgrenzung
SUMME PASSIVA
III.
% der Bilanzsumme
107
293.268
89341
382.716
17.293
3.041
20.334
4.219
407.269
0,03
7201
2194
93,98
424
075
4,99
1,03
100,00
202.796
119.119
50.347
26.543
8.464
49,79
29,25
12,36
6,52
2,08
100,00
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
1.
Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
GrundsteuerA
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Sonstige Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Familienlastenausgleich
2.
278
6.323
18.342
16.907
1.364
668
254
1 .778
45.914
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt
zusammen:
Schlüsselzuweisungen
Allgemeine Zuweisungen Land
Zuweisungen und Zuschüsse
Ertrage aus der Auflösung von Zuwendungen
T€
8.197
121
6.816
2.128
17.262
3.
Bei den sonstigen Transfererträgen (1.694 T€) handelt es sich u.a. um den Kostenersatz für
soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05
‚Soziale Hilfen“ und 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (268 T€). In 2013 wurden daneben
erstmalig Erstattungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) für die Jahre 2007
bis 2012 geleistet (1.426 T€). Dies erklärt den Anstieg der sonstigen Transfererträge im
Vergleich zum Vorjahresergebnis 2012.
4,
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (9.041 T€) betreffen Verwaltungsgebühren
(658 T€), Benuftungsgebühren (5.932 T€) und Erträge aus den Auflösungen von
Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (2.451 T€).
5.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (539 T€) enthalten Mieten und Pachten (306 T€),
Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (155 T€) und sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte (78 T€).
6.
Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 3,335 T€
erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstaffungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der
UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden
und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstaffungen vom Städt.
Abwasserbetrieb. Die Mehrerträge liegen im Wesentlichen in der Erstattung von vorgeleisteten
Jugendhilfeaufwendungen begründet.
7.
Im Haushaltsjahr 2013 wurden sonstige ordentliche Erträge
Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:
Konzessionsabgaben
Erstattung von Steuern
Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden
Bußgelder u.a.
Säumniszuschläge u.dgl.
Stundungs- und Aussetzungszinsen
Erträge aus Ersatzvornahmen
Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen
Sonst. nicht zahlungswirksame ordentl. Erträge
Andere sonst. ordentl. Erträge
erzielt,
deren
T€
2.201
530
647
143
426
7
21
791
3
197
4.966
8.
Das Jahresergebnis für 2013 bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 374 T€.
9.
Der Personal- und Versorgungsaufwand von 21.925 T€ des Haushaltsjahres 2013 entfällt
mit 3.269 T€ auf Beamtenbezüge, mit 15.481 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu
Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1,334 T€ auf Beiträge zu
Versorgungskassen für Beamte, 426 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 260 T€ und
Versorgungsempfänger 166 T€) und mit 61 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur
Auffüllung von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur
Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen
Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen
insgesamt T€ 1.354, die ausschließlich für Beschäftigte (352 T€ für Pensionen, 32 T€ für
Beihilfen) und für Pensionäre (755 T€ für Pensionen, 193 T€ für Beihilfen, 22 T€ für sonstige
Versorgungsaufwendungen) aufgebracht wurden.
.0
10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2013 zeigt die
folgende Aufstellung:
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens
Bewirtschaftung der Grundstücke und bau!. Anlagen
Bewirtschaftung Energie
Bewirtschaftung Reinigung
Haltung von Fahrzeugen
Unterhaltung der Geräte
Anschaffung von Geräten 60 -410 EUR
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
Aus- und Fortbildung
Lernmitte! nach dem Lernmittefreiheitsgesetz
Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen
davon:
T€ 221
Verpflegungs-Aufw. in Schulen u. Kindergärten
T€ 1.478
Kostenanteil Straßenentwässerung
T€ 1,958
Abfallgebühren us.
T€ 1.396
Sonst. Verw, u. Betriebsaufwendungen
Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten
-
-
-
-
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
davon:
Aufwendungen EDV und Software
Schülerbeförderungskosten
Aufwendungen offener Ganztag
Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll
Ubr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen
T€
1.989
398
745
1.814
1.003
355
334
219
79
141
299
5.053
201
4.997
T€ 792
T€ 1 916
T€ 1.170
T€ 678
T€ 441
17.627
11. Die bilanziellen Abschreibungen (7.606 T€) umfassen einmal die Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen (7.533 T€) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für
investive Maßnahmen (73 T€).
12. Die Transferaufwendungen 2013 (34.674 T€) setzen sich wie folgt zusammen:
Zuweisungen und Zuschüsse
Sozialtransferaufwendungen
Gewerbesteuerumlage
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit
Kreisumlage
Krankenhausinvestitionsumlage
T€
4.950
6.111
1.367
1.328
20.429
489
34.674
0
13. Im Jahre 2013 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet.
T€
Sonst. Personalaufwendungen
36
Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten
296
Mieten und Pachten
289
Leasingkosten
75
Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D.
628
Geschäftsaufwendungen
542
Steuern, Versicherungen
2.079
Zuschreibung Sonderposten
14
Erstattungen für lfd. Tätigkeiten
480
Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen
678
Verfügungsmittel
2
Fraktionszuwendungen
27
Repräsentationen
22
Ehrungen u,ä,
12
Zuführung sonst. Rückstellungen
2.134
7.314
14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (6.452 T€) haben die Zinserträge sonstiger
inländischer Bereich mit T€ 3.791 und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen sowie öffentlicher Sonderrechnungen mit 2.646 T€. Die übrigen Zinserträge
betragen 15 T€,
15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt 1.012 T€.
16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 sind keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden.
17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 werden keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen.
IV.
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben.
haben sich in 2013 wie folgt entwickelt:
Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende
Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen
erleichtern:
•
In 2012 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen
von 2.260.649,79 € gebildet. Deren Abwicklung in 2013 wird an späterer Stelle
dargestellt.
•
Ebenso sind in 2012 zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite
nach § 86 Abs. 2 GO NRW von insgesamt 2.000.000€ gebildet worden.
•
Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte
„Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2013“ in den jeweiligen Zeilen mit
aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software
lnfoma“
0newsystem
auch
kommunal
die
den
Komfort,
dass
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO in einer separaten Spalte in der
Gesamffinanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der
Übersichtlichkeit auch in 2013 gezogen.
Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurde von den
Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.260.649,79 € ein Betrag von
-
0
941.478,50 € in Anspruch genommen. 1.172.734,68€ wurden im Laufe des Jahres
2013 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und 146.436,61 € wurden weiter nach
2014 übertragen, Rechnet man die übertragenen Auszahlungsermächtigungs
übertragungen als auch die Einzahlungsermächtigungsübertragungen aus 2013
sowie die darauf entfallenden Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung
aufgeführten Zahlen heraus, ergeben sich in den Zeilen 17, 23 und 30 bis 38
folgende Ergebnisse:
Bezeichnung
Nr.
17
23
30
...
—
Saldo aus lfd. Verwaltungs
tätigkeit (9 und 16)
Einzahlungen
aus
lnvestitionstätigkeil
aus
=Auszahlungen
—
—
1WS0!tiiDisi1
31
32
33
34
35
36
37
38
Inves
=Saldo
aus
titionstätigkeit (23 und 30)
=Finanzmiltelüberschuss/
fehlbelrag (17 und 31)
+Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen
+Aufnahme von Krediten
zur Liguiditätssicherung
-Tilgung und Gewährung
von Darlehen
-Tilgung von Krediten zur
Liguiditätssicherung
aus
der
=Saldo
Finanzierungstätigkeit
=Anderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(32 und 37)
—
—
—
—
—
—
—
Vergleich
Ansatz/ist
Ansatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
1.275.064,00€
1.340.504,00€
65.440.00 €
8.335.91 1,00€
8.254.678,78 €
-81.232,22€
9.785.911,00€
5.501.885,96€
-4.284.025,04€
-1.450.000,00€
2.752.792,82€
4.202.792,82€
-174.936,00€
4.093.296,82€
4.268.232,82€
1.200.000,00€
-2.550.000,00€
12,000.000,00 €
0,00 €
-12.000.000,00 €
3.753.000,00€
2.660.265,34€
-1.092.734,66€
12.000.000,00€
0,00€
-12.000.000,00€
-3.000,00€
-1.460.265,34€
-1.457.265,34€
-177.936,00€
2.633.031,48€
2.810.967,48€
3.750.000,00€
—
Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2
GemHVQ NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen
Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 7 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund
der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in jflr tabellarischen
Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich werden würde. Es bleibt daher nur
die Möglichkeit, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in
verschiedenen Nebenrechnungen nachzukommen.
Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Gesamtflnanzrechnung:
1.
Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also zur Summe aus der
Summe der Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen
dargestellt.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein
Überschuss von 1.341 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer
Verbesserung um 65 T€.
Dabei konnten geringere Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 3,052 T€
erfreulicherweise durch geringere Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 3.117 T€
mehr als kompensiert werden.
Die Veränderung bei den Einzahlungen ergeben sich rechnerisch durch geringere
Einzahlungen von 5.389 T€ bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 73 T€ bei den
„öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten“ und von 478 T€ bei den „Sonstigen
Einzahlungen‘. Denen stehen Mehreinzahlungen von 20 T€ bei den „Zuwendungen und
—-
0
allgemeinen Umlagen» €‚ von 1094 T€ bei den »sonstigen Transfereinzahlungen“, von 143
T€
privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 1.009 T€
bei den
bei den
»Kostenerstallungen und Kostenumlagen“ sowie von 622 T€ bei den »Zinsen und sonstigen
Finanzeinzahlungen» gegenüber.
Auf der Auszahlungsseite sind insbesondere Minderauszahlungen bei den »Auszahlungen
für Sach- und Dienstleistungen“ von 1 .993 T€ zu verzeichnen. Daneben liegen noch
Minderauszahlungen von 218 T€ bei den »Personal- und Versorgungsauszahlungen“, von
359 T€ bei den »Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen», von 155 T€ bei den
»Transferauszahlungen“ sowie von 392 T€ bei den »Sonstigen Auszahlungen“ vor.
Daneben haben sich noch Liquiditätsverbesserungen durch einem verbesserten Saldo
aus der Investitionstätigkeit von 5.522 T€ ergeben. Diese lassen sich als Ergebnis von
verringerten »Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 5.603 T€ als auch als
Konsequenz aus geringeren »Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 81 T€ herleiten.
Demgegenüber lässt sich beim »Saldo aus Finanzierungstätigkeir eine Verschlechterung
von 1.457 T€ feststellen. Diese »gute Verschlechterung“ lässt sich insbesondere darauf
zurückführen, dass Kreditaufnahmen nicht im eingeplanten Umfang aufgenommen werden
mussten bzw. zusätzliche Tilgungsleistungen erbracht werden konnten.
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass in 2013 gegenüber der Planung eine erfreuliche
Liquiditätsverbesserung von 4.130 T€ bei den eigenen Finanzmitteln erzielt werden konnte.
Bei den gesamten liquiden Mitteln ergibt sich u.a. daraus resultierend gegenüber dem
Stichtag 31.12.2012 zum 31.12.2013 eine erfreuliche Verbesserung von 684 T€ auf
3,040.56455 €.
Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die
Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln, Fremde Finanzmittel sind solche
finanziellen Mittel. die die Kommune ifir einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund
eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden
Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mitteln an den/die Drillen
abzuführen bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen
Finanzmiffel unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie nicht im
Haushaltsplan aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in gesonderten Plänen
dargestellt werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden.
Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen
Ein- und Auszahlungen kontenmäßig von der Stadtkasse abgewickelt werden sowie
insbesondere Mittel des Kreises Heinsberg, der sich bei der Zahlbarmachung der
verschiedenen Hilfearten nach dem SGB ebenfalls der Stadtkasse bedient.
Zum Ende des Jahres betrug der Bestand an fremden Finanzmitteln insgesamt 4 T€.
Mithin hat der städtische Haushalt zum 31 .12.2013 noch in dieser Höhe in 2014 an Dritte
weiterzuleitende Mittel in der Kasse. Daneben wies der Bestand aus der Bewirtschaftung
der Mittel des Städtischen Abwasserbetriebes einen positiven Saldo aus. Dieser betrug
2.937 T€ (31.12.2012: -74 T€), so dass der Gesamtbestand, der zum 31.12.2013 für Dritte
verwaltet wurde. 2.941 T€ betrug. Die 2013er Finanzrechnung wurde aus Gründen der
Klarheit und Nachvollziehbarkeit wie in den Vorjahren um die Zeilen 39 a und 39 b
erweitert. Beide Zeilen stellen die Veränderung der ForderungNerbindlichkeiten gegenüber
dem Städtischen Abwasserbetrieb dar. Dadurch wird gleichzeitig erreicht, dass die in Zeile
41 ausgewiesenen »liquiden Mitteln» sich nun 1:1 auf der Aktivseite der Bilanz wiederfinden
- weitergehende Erklärungen als auch Nebenrechnungen werden dadurch entbehrlich.
Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus
(eigenen und fremden) Finanzmitteln ein (Netto-)Saldo von 5.974 T€. Abgebildet wird
dieser Betrag aufgrund der NKF-Vorschriften in der Bilanz zum 31.12.2013 als Summe aus
den liquiden Mitteln (T€ 3.040), Forderungen gegenüber dem Abwasserbetrieb (2.938 T€ siehe Bilanzposten »Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen“) sowie
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (Teilbetrag von 4 T€ aus den »Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen» von 658 T€).
teure‘,
0
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2012 gern.
2.
§
22 GemHVO NRW
Vorschriften,
seinerzeit
gesetzlichen
nach
aktuellen
konnten
Es
den
Ermächtigungsübertragungen von zahlungswirksamen Aufwendungen, also Auszahlungen,
als auch von Auszahlungen für Investitionen vorgenommen werden. Diese wurden in 2013
wie folgt abgewickelt:
2.1
Für zahlungswirksame Aufwendungen! also in den Fällen, in denen Aufwand gleich
Auszahlung ist, wurden in 2012 keine Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO
NRW gebildet.
2,2
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen 2012 gem.
investive Auszahlungen:
§
Enntohtigungs.
Nr.
Bezeichnung
Auftragssachkonlo
-aus 2012
1
1
abgerechnet
In 2013
Teilflnanarechnung 010600
Zeninie Dienste
001060001
Mobliar Maschinen, Fahrzeuge 41 0€
Organieatlonsangeleganhalten und
lechnikuntentützte Inronnllonevora,beltung
Einzelansohsffungen unter 10000€- EDV
3444.21
3 33168
408025
Software Logo Data
VN Server und, Ernoruntung und Oaienr.grsuon
556700
Te)iflnanzrechnung
2
6011 00012
3
6011 00026
£
601100332
1
001130001
Erwerb von Gwndstucken und Getauden
Teilfinarmechnung 021500
Gefaiuvnsbwehr und Gefahrenvorbeugung
5
H02150002
7
602157010
Neubau FWGH Sorschem:os (neu)
Tan3sa!araeugTLF 2-3/43 SL
5
22 GemHVO NRW
Ersparnis!
In Abgang
für
.
Nach 2014
zu Uberingen
11 2.53
000
000
0,00
4 08026
0,00
556700
000
32 i 1074
32 119.74
000
571 734 13
7051.57
004 742 83
000
740453
1 56540
2 235.81
360332
2-3 320,03
000
1 001.01
1931893
Teilfinanrechnung 030101
Grundschule,,
6
603010001
Aznsd‘aafftjng unter ID 000€ Grwldsc1rden
1037541
982631
546.60
0-00
9
H03010007
E&ter,ang Lrstse.Henset-Sznuie
1272355
234765
002
1037500
Teiiflnannchnung 030102
Hauptachulen
10 000 0-3 € Hauo‘schute
5 037,96
5032,00
506
000
1000000€ Europaschuie
5 037.98
3 198.13
1 639.85
0,00
33,698,63
0,00
33 696.83
000
6,700,00
3 269.46
3,430,54
000
5 00514
4 368.35
636,79
0,00
2 250,31
2 250,31
0,00
0,8°
3 429,92
0,00
0,00
10
.—.saoatungen
602023001
Telifinannechnuag 030103
Realschule
603030001
Anschaffungen
Teiiflnanzrechnung 030104
Gymnasien
12
H03040001
13
803040003
11
16
006020603
17
806021603
18
H06021701
Brandschulzmaßnahmen Cuaanua Gymnastum
Ansobatlungen c ‚000000€ Comcltus.SurghGymnasium
Tageseinrichtungen und Tageapflege
Auszahlungen für den Erwerb von beweghchem
Anlagevermögen Kindergarten Gerdereth
Auszahlungen für den Erwerb von beweghchem
Anlagevermögen Kindergarten Buscherhot
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen Kindelgellen Buerbterhof U3
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen 70 Weslpromenade u3
Kindergarten immeraih (neu)
Teilflnanznohnung 060202
14
606020501
15
806020801
Telifinanarechnung 050302
Einrichtungen der Jugendarbeit
19
806030202
Spielgeraie für Spreiplatze ‘410€
20
506030203
Spiel- und Bolzplau immerae, (neu)
Teiiflnanzrechnung 080100
BereItstellung und Betrieb von Sportanlagen
3 429,92
II 386.55
9 949,55
1 437,01
0,00
32 286,97
1240391
10 333,87
9849,19
6 423,47
5 423,47
0,00
0,00
759,28
474,39
284,59
000
48526
4 637,12
21
N06010001
Umeteide tymenin (neu)
672953
0 €0713
22
608010031
1 SpfliaD Immeraln (neu)
305683
305683
000
23
h26010005
i
102,101,60
47 104,21
3804825
24
505030001
ff08030001
000
16251
3
Bereitstellung und Seldeb von Bidem
Teifflnanzrechnung 030300
25
Tumintele rn,mera:n(neui
[
[
Aunsctaffur.gen Sc.nwimmbader
Neubau ERKA-Bad
5 730 06
1 274 04
4 469 22
0 00
295 80651
25529,18
271 279,33
000
-u
0
Nr
uiiragasaU*cn1o
Eezethnun;
28
H00330003
Neubau ParkOtait ERV-8ad
27
508020604
Herate)(ung AtZor ar1ager. ERKA.6a0
TelIfln.nuechnung 120101
StnRen, Wege, Platze,,, Brocken u. Tunnel
26
9)2010017
S(rnO2r4meuerJr.g Rcsenatra2e
29
012010618
SoasenemeLer.ml GjcxJ.ut-Siratiz
20
912010027
5t‘aOanemeterng Gra(-Re,ra:0.St,a‘Ze
31
El 2010029
St‘atOenemeuerrg Bemnari.H3M-Swa1uo
EracI;eBung Parkweg SlraRenbau
32
1201 0033
33
01201 0048
34
01201 3001
Matzerath. Schwarzer Weg
35
01201 6002
ßorschemrch, UmaiedIungoaIandOll
36
7120)0015
Kre(overkehr Tenholtor StraSe
Tellfinanarochnung 1 20200
Verleehreanlagen
37
612029000
Nie Stadileie .Offenl(iche s)rar>anbeteuch‘ung
36
T12026000
UmaLed(ungastandorl (mnorath
Tellfinanzrechnung 130100
ÖffentlIches Grün
613010006
Grinordnung Emmome, (not)
Tellllnanzrechnung 130200
Natur u. Landschaft
40
513020003
Oko(og. AusgLeich Immerau, (not)
41
513020004
Landacllaftapark im S(ah,es‘
Tollfinenznchnung 130500
Frledhöle
39
41
ErkeLenz Slelbner Sb,ße (St Pochua Weg:
513050002
Fdedhof Dorocnem)ch (neu)
Tollflnanzrochnung 150202
Mehnweckgebäude
43
[116020202
44
Ml 5020203
MZH Oorachem)di (neu)
Veminaräume )mmerali (neu)
45
H 15020204
Kaiserese) )mmerath neu)
Summen:
3.
Ermac3tgungsubenragung
Nach 2014
Ersparn:o
in Abgang-z‘juOenragen
abgered‘nel
)n 2013
571280
1 477.97
423413
0 0‘2
147 698 92
12902623
1567059
3006 CO
57242
57041
000
000
726
47.25
000
000
106 471 65
9395556
2 515
000
3743400
2581036
1 62364
000
6 092,45
4 33573
55541.78
6000000
1 75372
000
000
5 54, 78
‘
72 465,49
3637906
3406643
000
340 834(4
340 1 34,14
0.00
000
7.610.64
2 923,73
466691
000
5.000,00
1 173,10
3 826.90
0.00
2597664
0.00
25 976.64
000
Ii 917,46
0.00
OßO
II 917.46
15 200.00
0,00
0.00
15 200,00
2 561,25
1 39741
0,60
1.153.84
3 417,68
3 417,68
000
000
57545.01
19 921,72
1098880
26636,40
4511,23
4 040,82
11770
352,71
141.239,18
19 516,06
10691463
1360649
2.260,649,79
041.478,50
1.172.734,St
146.430,01
Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gern.
§
86 Abs. 2 GO NRW
Es wurden aus 2012 insgesamt Kreditermächtigungen von 2.000.000 € beim
Produktsachkonto 160200.692800 nach 2013 übertragen. Diese wurden im Jahr 2013
auch in voller Höhe in Anspruch genommen.
4.
Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach
§ 22 Abs.
1 GernHVO NRW
Nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und
Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung hat der Rat der Stadt Erkelenz am
25.09.2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Nachfolgende Ermächtigungsübertragungen wurden somit gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO
NRW in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 25.09.2013 im Jahr 2013 gebildet:
4.1
Für Aufwendungen werden in 2013 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet.
4.2
Für konsumtive Auszahlungen wird im Jahr 2013 eine Ermächtigungsübertragung gebildet:
080300344200
-
Kapitalertragsteuer BgA „Bäderbetrieb“ in Höhe von 434.604 €
-
n171
fuOLtNI
0
Im Rahmen der Betriebsprüfung hat das Finanzamt am 29. Juli 2013 angekündigt, dass in
2011
2013 insgesamt 525563,99 € an Kapitalertragsteuer für die Jahre 2008
nachzuzahlen seien. Aufgrund der Ankündigung wurde dieser Betrag am 25.09.2013
überplanmäßig durch den Rat der Stadt bereitgestellt. Die endgültigen Bescheide zu
diesen Sachverhalten sind jedoch erst am 24.01 .2014 ergangen und schließen aufgrund
eines zwischenzeitlichen schriftlichen Einwandes gegen die Höhe der Nachforderung mit
einer zu zahlenden Summe von 434.604 € ab. Eine Bereitstellung im Haushaltsplan 2014
war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
-
Auf die Ergebnisrechnung 2014 ‘wfrkt sich diese Übertragung nicht aus. In der
Finanzrechnung 2014 führt diese Übertragung bei Inanspruchnahme zu einer
Verschlechterung der liquiden Mittel.
4.3
Für investive Auszahlungen
übertragungen gebildet:
werden
im
Jahr
2013
Ermächtigungs
nachfolgende
4t lItT ZU
BnelcMung
Auflrg>saoh5onto
Nr.
überingen
aus di,
Ermlchtlgungs•
EachtlgungsOberftaglIng
aus 2013
Emiächllgtmgs•
ubenragungen
Insgesamt
0.00
819.91
519.91
4 080,26
17 633,00
21.913,28
0.00
400 000.00
400,000,00
Übertragung
Erlaulerungen
au, 2012
010500
TetinnanzolanaIeDIenst
601 060001
1 Lieferuni Sofa für Sesored,unosraum Amt 51
-
2
3
Tellffnanzplan 011000
Organlaatlonsangelegenhelten und technik.
unterstützte Intonnatlonaveratbellung
601100012
Einzetanschaffungon
Tellnnanzolan 011 301
Grundstücks und Gebäudeverwaltunn
Erwerb und Verkauf von Gwndatucicen und
Gebauden
Gefahrenabwehr und Gefahrenvotteugung
CDI 130001
Tellnnaniplan 021500
<
10.000 €
4
H02150002
5
8
H02 150004
002157002
FWGH Oorschemtch neu
Enichtuno Feuerwehroeraoe Vene .Bereicr,
Gerate. Algemein. Anschaffungen >410€
7
602 157010
Tanklöschlahrzeug TLF 20140 SL
8
602157011
Staffel LFIO/6 Verwaltung
o 1
Teilflnanzolsn ooioi
603010001
ff33010007
1
1
1
Gmndsthulsn
Anr.aff.nlen ratten 10000€ Gmncscrtu:en
Ero.w-reruroLu 85 Henael
1
Teilfinanzolan 030102
1
HALIDtSChLden
9
1 1
1
1
H03020003
Kaurtachude Erkelenz, E;nbau e;nea Aufzugs
0,00
3.603.32
0,00
10.201,62
9.302,16
10, 201 .62
9 302 16
19.318,99
260. 595 .66
279 914.65
0,00
648.55
648,55
3 603,32
0.00
Ab-wcktunn laufendes Ceochaft
upfade Software Alda (5 0 auf 6 0),
Erstellung Datenbank für das Adress
und Ausweffungepoltal, Eraatzbe
achaffuns Bearner Sitzunoasaal
Abwicklung laufendes Geachaft
Abwickluno offener Auftrale
Abwickluno offener Auftraqe
AtwUCung offener Auftrage
(Emchlung Sirene Gerderhahn)
Ersalzüeuo‘affung Tanklöschfahrseug
TLF 20140 St.
Rechnung lur Desdintlung
Feuerwehffahrzeug
1
1
006
10 275,90 1
10 375 90
1
1
Abwcktuno o‘fenerAuftaoe
Abw,ck‘wtc offener Luftra,e
1
1
0 03
1887970
1227070
5-3 900,00
-
50 ‘000 90
Verscfuebung Maonahmer,beg:r.n natur
2014
12
Tellflnanzptan 030103
ff03030001
13
503039301
Realschule
Umbau-u Erwetl.ErEa- HalteAnteI
Eumoaschule
Anacnafftsnoen u 10000€ 9uronasuIe
14 t 603030009
Sc.‘Je-nrdi.fursq tnfonmal‘k Eutaschu!e
Tellflnanzplan 030104
Gynnuslen
15
633040001
Alnocuraffungen
16
633040003
10000€ Cusanue.Gymnas.un
Msien e 10900€ Ccme!.us‘Bu‘gnGvrnnasum
0.00
72 313.28
72 313,86
Abwoktung offener Auftrage
000
43 038 20
43 038 20
D.00
5.40212
540212
AswcJ,luno offener Autaze
Aawrckrung offener Aufirane
0,93
25,751.62
28 751,62
Atwtcktuno offenerAunrage
090
3,531.25
3 £31.25
A2rrckftasg offener Auffrage
-
ItsIltZ
0
r
Nr.
Aragssachkonto
niterna
übertragen
aus der
E1chtIgungs.
Bereichnung
Übertragung
Em,schffgungs.
übegung
aus 2013
Enn4chttgungsüflngungen
Insgesamt
7231406
72,314,06
Abwicklung offener Auftrage
111.806.18
111 806.18
Abwicklung offener Aufirage
Abwtckluno offener Auftraae
EriIemngen
aus 2012
ff03040005
17
Umbau.u.EMeI‘teroErta.Haite.AbtsilI0.O0
Cuaanut.Gymnasium
503040017
l8
Schuteinnchtung Bioloqiemum
-
0.00
Cusanus-Gym.
Tellilnanwlan 0602
Teoeaeinrlchtunqen u. Taaeaofleae
Ig
508020101
Anschaffunoen >410€ KG A -Kl-lot
0,00
7. 32 0 .00
7,32000
20
ff06020101
Erwaiteruno u. Umbau KG AdOII-KOIO1nO-Hct U 3
0,00
8 9. 537 ‚95
89 537.96
Abwickluno offener Aufütoe
21
006020601
Auszaht
0 00
20 000,00
20 00Q00
Verschiebung Ma5nehmenbegrnn nach
22
ff06020601
Erwettemno u. Umbau KG Am Naoetkreuz
0,00
30 729,66
30 72965
Abwtckluna offener Aufirtle
23
906020801
Auszahl c 10000€ KG BuIcheffiol
0,00
2613,45
2 613,45
24
005020805
Emeucnjng Spietgemt
0,00
12 000,00
12060,00
006021201
Aut:ahun3
3001358
1301358
<
10006€ KG Am Hagetkreuz
2014
KG Ousclierffof
13000€ KG Oaudicf
Abwickluna offener Aullraoe
Verschiebung Nannahmonbeg‘nn nach
2014
Abwlcküng offener Aufirage
A2aziaOun04n dIe u‘sprur3!:un liii 2013
-cr00 sehen waren
506021101
Aus:ahiurO
10060 € KG Venreln
17
805021201
Aus:ah:uno
10 020 € KG Kücklroven
26
006021001
Ans20aftun9en >l0 € Kcmb 7ageeennonrung
29
908011701
Abschanunoen
ff56021701
KG Immerern neu
26
921.35
921 25
0,02-
6 000 00
5 000.00
verscmetuno der Fjarr.ahme nacr. 2314
0 00‘
4720c0
4
700 00
Verschiebung 0er Maonanme nach 2014
0 00
8 000 00
8
000 00
Verscheuurooer Malunahrse nach 2014
9 549 19
000
A,c*lodurro offener Auftrage
Wesr pnomen sIe
410 Euro KG Immerats-neu
Teilfin.n,nlan 010100
2ereltst.Itunn sand BetrIeb von Soofl.nlaoen
ff00010001
Umk!eide inmerem Neu
21
505010203
Hemchrung de Smatz1lachen (Aschenffalzl
33
3080 10003
Kunstrasenolatz Sciewansnberg
34
ff080 10005
Tumhaoe lmmerath Neu
Tellnnanzotan 050300
Beraltalelluno und Betrieb von Badem
£58030004
fferatenuno Auoenanlaoen ERIKA-Bad
-‘
35
4
63T 12
0,00
38 .251, 13
1
952939
AtwrtCuno tautender Ot1rzoe
0,00
463712
Atwickisr-
3259361
3? 59351
AraIckung offener Auftrage
3 997,03
3 99703
AN6cklunq offener Auftrage
0.00
16 25113
Abwicklung offener Auftrage
Abwickfunu offener Auffraoe
offener Auttragr
-————
3 00000
0,00
3, 000, 00
flifinanzpIan 120101
StraSen. Weoe. fl8tzen. Brücken
36
T12010003
Notdtangente 3. OauabtdlnjtI
0,00
25 50000
25 500,00
Schluasveiwendunganachweis mrd erst
in 2014 oeorüff und aboeredlnet
37
712010004
Umbau ZOB II
0,00
30 00000
30 000,00
Schluaavenvendunganachweia wird erst
In 2014 qeprüff und abqerachnet
38
712010005
Beaeib‘gung Bahnübergang Neuhaus!
Mennekmth
0,00
65 000,00
65 000,00
Schluasvenwendunganachwetn wird erst
in 2014 ceohitt und aboerechnet
Tunnel
39
732010006
Kreiswirkehr Aachener Gewetteaw Sud
0,00
50 000 00
60 00000
ScnlussverwendungsnachweIs wird oral
In 2014 oeorüff und eboerechnet
40
T12010016
Kre eveillehr BruckatraSe
0.00
30 000 00
30 00000
Sch[uaaverwen dungan achmeis wird erst
in 2034 gernff und abgerechnet
41
012010019
Strasenem Kolberger SIraRe
0 00
9 236 30
9 236,30
51-212-223
SIfalanem. Memeirtle
5 521 78
5541.78
iunz olfenerAufritge
5 541,75
0 00
5541,79
AcwOrunl offener Auftrage
002
es 552,27
95 55247
Abwz:uno offener Auffraoe
0,00
15 809,93
18 809,93
AbwtcKOung offener Auftrage
0 00
II 917,45
Ach.%rc,iunra offener AuIlraae
1520000
0 OD
15 200.00
Atv2ckLung cffrner Auftrage
1 15384
0 00
1 163,84
Abwicklung offener Auftrage
26 635.40
0,00
26 63540
352.71
0.00
352.71
Abwicklung IaufenderAuhrage
14,806,49
0,00
14,80649
Abwickiung IaulenderAutfraoa
—
511012046
44
1
45
511018001
Effeler: Stetner SaRe ISt Rochus gRegt
tmneraz, Lftlais&.siosatandon
Tellflnanzobn 1 20200
Verkehnanboen
512020022
Saugte V112 Schutong westt. Friedhof
Abwscltl ung cffener Auftrage
0ffentrche Beleuchtung
25
Tetafinaniolan 130100
ÖffentlIches
513010025
—————.—
C-njnorcnur,s im.memm Neu
Teltffnanzptan 130200
Grün
:
Natur tu. Landschaft
37
5130 20003
Ouctogrsuner Ausgleich Immeratb Neu
48
533020003
Landscj,atlspark Im Elather
Tellilnanaptan 150200
Mehizweckgeblude
49
III 5020202
MZH Borschemich Neu
50
ff15020203
Vereinsraume lmmeralh Neu
51
ff15020204
Karsersaal Immeraih Neu
1
Abwicklung laufender AulIrage
rj
„Lohn,
0
Nr.
Bezeichnung
Aufirageserhkonto
.
weflcr zu
übertragen
aus der
Em,ächelgungsÜbertragung
auS 2012
Ermächtigungs.
Übertragung
aus 2013
Erm&htlgungs
übedragungen
insgesamt
Ehauiewngen
000
57.363.37
57.363.37
Fofliurutnlg der
Maßnatvne
146.430,61
l.72S.568,68
1.876.40529
—
52
T.Iinnsnzp(an 150300
515033003
Sunvuen:
5.
St.&marketin,.
Wegwe;sung Radtcurenne
1
Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gern.
§ 86 Abs. 2
Es werden in 2013 insgesamt Krediterrnächtigungen
Produktsachkonto 160200.692600 nach 2014 übertragen.
6.
von
!fl
20‘ 3 teonnene.
GO NRW
1.450.000
€
vorn
Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen
Als Saldo aus der Übertagung der Kreditermächtigung von 1.450.000€ und aus den zuvor
unter den Punkten 4 und 5 erläuterten Ermächtigungsübertragungen von insgesamt
2.310.00929 € ergibt sich ein Betrag von 860.009,29 €. Demgegenüber ist im
Haushaltsplan 2014 unterstellt worden, dass zum 31.12.2013 liquide Mittel von 2.178.655
€ vorhanden sind (vgl. 5. 50 des Haushaltsplanes 2014). Tatsächlich konnten aber zum
31.12.2013 liquide eigene Mittel von 3,036,985,55 € festgestellt werden (vgl.
vorhergehende Ausführungen zur Entwicklung der Liquidität zum 31.12.2013), so dass
insbesondere diese erhöhten Liquiditätsbestände ebenfalls zur Finanzierung der zuvor
dargestellten Ermächtigungsübertragungen genutzt werden können.
7.
Besonderheiten in der investiven Finanzrechnung
Siehe Ausführungen zum Punkt 5 unter V — Sonstige Angaben“ im nächsten Absatz.
V. Sonstige Angaben
1.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich
„Müllabfuhr mit 909.416,17 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das
Jahr 2013 in Höhe von 415.000,00 € entsteht für das Jahr 2013 ein Überschuss in Höhe von
241.996,99 €. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich 5Müllabfuhr hat damit zum
31.12.2013 einen Bestand von 736.413,16 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind
Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen.
2.
Beim Gebührenhaushalt ‚Straßenreinigung“ entsteht in 2013 ein Fehlbetrag in Höhe von
976,19 €. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2013 noch ein
Fehlbetrag von 16.518,60€.
3.
Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe“ schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2013 mit einem
Fehlbetrag in Höhe von 85.117,36 € ab. Der Gebührenhaushalt Friedhöfe weist somit zum
31.12.2013 einen Fehlbetrag von -15.068,65€ aus.
4.
Aufgrund von in 2013 eingegangenen Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in
künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren
nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen:
tITII%J
0
Konto
Maßnahme
H03030001
Erweiterung und Umbau ERKA-Halle Anteil Europaschule
H03040005
Betrag
-
ERv&terung und Umbau ERKA-Halle Anteil Cusanus-
Gymnasium
297.707€
298.707 €
-
S08010004
Kunstrasenplatz Schwanenberg
195.000€
E12010040
Straßenbau SL-Rochus-Weg
44.839€
E12015005
Straßenbau Zum Eichhof
-
-
-
24.173€
-
GESAMT
5.
-
860.426 €
Die
Firma RWE-Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandode
Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE-Power Kostenerstaftungen in folgender Höhe
geleistet
Umsiedlungsstandort lmmerath
3.108.883,46€
Umsiedlungsstandort Borschemich
2.349.54339 €
Spiel- und Bolzplatz Borschemich (neu)
143.876,97 €
Spiel- und Bolzplatz lmmerath (neu)
151.01073 €
Sportanlagen Borschemich (neu)
24.41702 €
Sportanlagen lmmerath (neu)
400,768,98 €
Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu)
88.584,11 €
Grünordnung Borschemich (neu)
359.41522 €
Grünordnung lmmerath (neu)
239.358,75€
Friedhof Borschemich (neu)
637.156,91 €
Friedhof lmmerath (neu)
535.980,56€
Umsiedlungsstandort lmmerath öffentl. StraßenbeleUchtung
249.818,66€
Umsiedlungsstandort Borschemich öffentl. Straßenbeleuchtung
145.471,45 €
Ökologischer Ausgleich lmmerath (neu)
78.373,71 €
Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu)
16.017,96€
Neubau Feuerwehrgertehaus Borschemich (neu)
273.198,83€
Erweiterung FW-Gertehaus Kückhoven f. Immerath (neu)
173.993,15€
Zwei-Gruppen-Kindergarten lmmerath (neu)
1.137.859,38€
Neubau Sportumkleiden lmmerath (neu)
287.589,38 €
Neubau Turnhalle lmmerath (neu)
1.360.019,44€
Mehrzweckhalle, Bürgerräume Borschemich (neu)
2.049.959,99€
Vereinsraum lmmerath (neu)
120.329,37€
Kaisersaal lmmerath (neu)
1.501.645,99€
Neubau Friedhofshalle lmmerath (neu)
40.965,11 €
Neubau Friedhofshalle Borschemich (neu)
40.965,10€
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Durch die Neuerrichtung der Infrastruktur in den Umsiedlungsstandorten ergeben sich auch
künftig für die Stadt Erkelenz erhebliche finanzielle Verpflichtungen. Für die in den Vorjahren
gezahlten Zuschüsse haben sich wie in 2012 auch in 2013 in der investiven Finanzrechnung
bei den Konten 681100, 681700 und beim Konto 682350 Besonderheiten ergeben. Diese
Zuschüsse wurden entsprechend im Jahr der Zahlung in der Zeile 18 „Zuwendung für
lnvestitionsmaßnahmen“ vereinnahmt. Sie dienten einerseits als Ausgleich für die
Restbuchwerte von den entsprechenden öffentlichen Bauten in den alten Umsiedlungsorten
Borschemich, Immerath und Pesch und sollten andererseits auch als Zuschuss für die
lI!ILNI
0
seinerzeit noch zu erstellenden Öffentlichen Bauten in Borschemich (neu) und lmmerath (neu)
verwendet werden. Da seinerzeit noch nicht feststand! welcher Anteil des Zuschusses auf den
Altbestand entfallen würde und welche Anteile der Zuschüsse den neuen Objekten zugeordnet
werden mussten wurden sämtliche Zahlungen in der Zeile 18 vereinnahmt. Aufgrund der
betriebsfertigen Herstellung der entsprechenden Gebäude in 2012 und 2013 konnte dieser
Prozess nun aber abgeschlossen werden und die seinerzeit in der Zeile 18 der
Finanzrechnung vereinnahmten Zuschüsse von RWE Power mussten von dieser teilweise
weggebucht und zur Zeile 19 „Einzahlung aus der Veräußerung von Sachanlagen“ für die
Restbuchwerte der Altanlagen umgebucht werden! Umgesetzt wurde dies konkret durch
Einzahlungsabgänge bei den Konten 681100 und 681700 sowie Einzahlungsanordnungen bei
den Konten 681700 sowie 682350. Unter dem Strich heben sich natürlich die Salden aus den
Einzahlungsabgängen und Einzahlungsanordnungen für diese Umbuchungen wie bereits in
2012 auch in 2013 wieder auf.
6.
Leasingverträge bestanden in 2013 für die Anmietung der Diensffahrzeuge (ca. 13 T€), der
Kuvertiermaschine (ca. 4 T€), der Kopierer (ca. 7 T€) und der Hardware (PC, Bildschirme,
Drucker) der PC-Arbeitsplätze (ca. 51 T€).
0
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die dem
Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab
es geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen,
die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten.
-
Lfd.
Nr.
Produktsachkonto
1
150400 544200
Haushaltsjahr 2013-
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Kapitalertragsteueru. a.
000
Mehr
Euro
31.650,00
Tag der
Zustimmung
17.10.2013
Gemäß Beschluss der Versammlung des Sparkassenzweckverbandes vom 04.07.2013 zahlt die Kreissparkasse Heinsberg für
das Geschäftsjahr 2012 an ihre Träger erstmals eine Ausschuttung aus. Auf die Stadt Erkelenz entfällt ein Ausschüttungsbetrag
in Höhe von 200.000,— €. Die darauf entfallende Kapitatertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) in Höhe von 31.650,-€ ist nach dem Bruttoprinzip als Aufwand zu buchen.
Deckuno:
Mehrerträge beim Produktsachkonto: 150400 465600
Sonstige wirtschaftliche Unternehmen Gewinnanteile öffentliche Sonderrechnungen
-
2
050303 733940
Leistungen nach § 4
AsylbLG bei Krankheit u,a,
+
50.000,00
21 (1) GemHVO 35.066,87
= 85.066,87
19.703,49
31.650,00
EUR
18,12.2013
Infolge der gestiegenen Anzahl an Asylbewerbern (2012=42 Personen, 2013 bis Ende Nov. 2013 bereits 72 Personen) mussten
im Jahr 2013 vermehrt Leistungen nach § 4 AsytBLG bei Krankheit u.a. gewährt werden, Von den Mehrauszahlungen in Höhe
von 54.770,36 € konnten 35.066,87 € im Rahmen der Budgetierung nach § 21(1) GemHVO gedeckt werden. Die restlichen
19.703,49€ mussten überplanmäßig gem. § 83(1) GO NRW bereitgestellt werden.
Deckun:
3
Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto;
160100603100- Vergnügungssteuer-
010800 515100
19.703,49
Personalmanagement
Zuführung zu Pensionsrückstellungen
für Versorgungsempfänger
154.84000
531.873,00
EUR
02.04.2014
-
-
Gemäß Berechnung der Rheinischen Versorgungskasse sind insgesamt 1.332.075,00€ den Pensions- und
Beihilferückstellungen zuzuführen. Aufgrund einer damaligen Hochrechnung wurden 800.202,00€ Zuführungsaufwendungen
eingeplant.
Deckuna:
Mehrerträge beim Produktsachkonto:
160100429100- Steuern, aflgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
Andere sonstige Transfererträge
-
-
531,873,00
EUR
flflPU
0
Lfd.
Nr.
Produktsachkonto
4
010800 507500
Tag der
Zustimmung
000
49.000,D0
03.04.2014
0,00
21.529,23
03,04.2014
insgesamt:
70.529,23
Personatmanagement
-Zuführung sonstige RückstellungenPersonalmanagement
-Zuführung sonstige Rückstellungen
Vers org u ngs aufwendungen-
010800 517500
Mehr
Euro
Ansatz
Euro
Bezeichnung
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 sind Rückstellungen u a, für die sog. Höchstgehälter zu bilden. Die letzte
Tariferhöhung sah lediglich für die unteren Besoldungsstufen eine Ubernahme des Tarifabschlusses für die Tariflich
Beschaftigten vor. Die Besoldungsstufen All und A12 bekamen eine 1%ige Erhöhung. Ab A13 gab es keine Erhöhung. Beim
Land liegt dagegen eine Klage vor. Falls die Klage Erfolg hat, muss mit Mehraufwendungen in Höhe von 66.529,23€ gerechnet
werden. Dafür sind Rückstellungen zu bilden. Darüber hinaus ist eine Rückstellungserhöhung von 4000€ für die LOB
Leistungsentgelte durchzuführen. Für 2013 wurden ursprünglich 280.000€ eingeplant. In 2014 werden tatsachlich 284.000 €
ausgezahlt.
Deckung:
Einsparung beim Produktsachkonto‘
010800514100- Personalmanagement
dgl. für Versicherungsempfänger
-
Beihilfen. Unterstützungsleistungen und
70.529.23
-
EUR
lnstandhaltungsrückstellungen:
5
010600 549500
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
Zentrale Dienste
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
Grundschulen
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
Europaschule
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
Gymnasien
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
Pestalozzischule
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
Kulturförderung
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
KG Adolf-Kolping-Hof.
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
Bereitstellung und Betrieb von Bädern
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
Verwaltung und Betrieb Obdach
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
Verwaltung und Betrieb Unterkünfte
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen
Mehrzweckgebaude
030101 549500
-
030105 549500
-
060201 549500
23 04.2014
1.059.130,42
23.04.2014
219.791,13
23.04.2014
35.000,00
23.04.2014
128,500,00
23.04.2014
18.555,68
23.04.2014
25.000,00
23.04.2014
70.000,00
23.04.2014
115.000,00
23.04.2014
48.059,65
23.04.2014
-
-
-
040100 549500
332.445.34
-
-
030104 549500
23.04.2014
-
-
030103 549500
58.000,00
-
-
-
-
080300 549500
-
-
100602 549500
-
-
100603 549500
-
-
150202 549500
-
-
Mehraufwand
insgesamt:
2.109.482,22
lnstandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen.
Deckung;
a) Der Mehraufwand wird durch Mehrertrage bei folgendem Produktsachkonto gedeckt:
160100 458205
Ertrage aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen
b) Der Mehrbetrag wird durch Minderaufwendungen bei folgenden Produktsachkonten gedeckt:
Bauliche Unterhaltung Hauptschule
030102 521100
Bauliche Unterhaltung Realschule
030103 521100
Bauliche Unterhaltung Gymnasien
030104 521100
Bauliche Unterhaltung Kulturelle Förderung
040100 521100
Bauliche Unterhaltung Verwaltung, Betrieb Unterkünfte
100603 521100
Übertrag:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
287.138,97 €
29.148,66€
63.760,72€
159.005,48 €
55.895,40€
76.707,89€
384,518,15 €
0
Lfd.
Nr.
Produktsachkonto
Bezeichnung
160100 534100
160100 534200
160200 551600
160200 551700
030101 571100
030104 571100
120101 571100
150202571100
6
170101 544700
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
Tag der
Zustimmung
Übertrag:
Gewerbesteuerumlage
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit
Zinsaufwendungen an öffentliche Sonderrechnungen
Zinsaufwendungen an private Unternehmen
Abschreibung a. Sachanlagen Grundschulen
Abschreibung a. Sachanlagen Gymnasien
Abschreibung a. Sachanlagen Straßen, Wege, Plätze
Abschreibung auf Sachanlagen Mehrzweckgebäude
384.518,15€
462,9gB,00 €
449.76B,00 €
83.08247 €
50.666,48 €
77.124,09€
52.485,66€
202.02402 €
59.676,38€
insgesamt:
2.109.482,22€
-
-
-
-
Becker-von-Berg-Stiftung
Zuschreibung Sonderposten
-
0,00
1392421
30.04.2014
-
Im Geschäftsjahr 2013 wurden Ackerflächen der Becker-von-Berg-Stiftung an- und verkauft, wodurch sich der Bestand der
Becker-von-Berg-Stiftung erhöht hat, Der Wert des Sonderpostens Becker-von-Berg-Stiftung muss angepasst werden, da dieser
in derselben Höhe wie der Anlagenbestand ausgewiesen werden muss.
Deckung:
Mehrerträge beim Produktsachkonto:
160100 403100 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
Vergnügungssteuer
13.924.21
-
-
7
010600783210
Auszahlungen für den Erwerb von bewegt. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Zentrale Dienste
Auszahlungen für den Erwerb von bewegt. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Organisationsangelegenheiten und
technikunterstützte Informationsverarbeitung
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Baubetriebshof
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Grundschulen
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Hauptschule
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Europaschule
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens < 410€
Gymnasien
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Förderschule
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
KG Adolf-Kolping-Hof
-
‘011000 783210
EUR
-
0,00
7.226,99
06.05.2014
0,00
2.289,18
06.05,2014
0,00
3.609,95
06.05.2014
0,00
19.043,51
06.05,2014
0,00
45.783,65
06.05,2014
0,00
6.959,56
06.05.2014
0,00
30.019,34
06,05,2014
0,00
32.990,95
06.05.2014
0,00
326,00
06,05,2014
0,00
203,27
06,05,2014
Übertrag:
148.452,40
-
-
-
011800 783210
-
-
021500 783210
-
030101 783210
-
-
030102 783210
-
-
030103 783210
-
-
030104 783210
-
030105 783210
-
060201 783210
-
-
-
-
-
Lg
0
Lfd.
Nr.
060202 783210
Ansatz
Euro
Bezeichnung
Produktsachkonto
000
1.406,05
06 05.2014
0,00
697,66
06.05.2014
000
919,02
06.05.2014
0,00
727.60
06.05,2014
0.00
222,00
06.052014
0,00
5963,80
06.05.2014
000
542,40
06.05.2014
0.00
598,57
06.05.2014
000
13.343,72
06.05.2014
0,00
810,21
06.05.2014
0,00
3.811,43
06.05.2014
0,00
7.934,09
06.052014
000
3.404,44
06.05.2014
0.00
1.729,67
06.05.2014
0.00
633,79
06.05.2014
2.613,45
06.05.2014
15.148,59
06.05.2014
-
-
-
060210 783210
06.05.2014
-
-
060209 783210
37536
-
-
060208 783210
000
-
-
060207 783210
143.45240
-
-
060206 783210
Tag der
Zustimmung
Übertrag:
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
KG Granleralh
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
KG Gerderath
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens < 410€
KG Am Hagelkreuz
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
KG Hetzerath
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
KG Buscherhof
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
KG Ldvenich
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
KG Bauxhof
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
KG Venrath
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
KG Kückhoven
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
KG Oerather Mühlenfeld
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Kombinierte Tageseinrichtungen
Westpromenade/Zehnthofweg
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Einrichtungen der Jugendarbeit
Auszahlungen für den Erwerb von bewegE Sachen
des Anlagevermögens <410€
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens c 410€
Bereitstellung und Betrieb von Badern
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Verwaltung und Betrieb von Unterkünften
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens < 410€
Abfalkvirtschaft
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens < 410€
Friedhöfe
Auszahlungen fürden Erwerb von bewegl. Sachen
des Anlagevermögens <410€
Mehrzweckgebäude
insgesamt:
-
050205 783210
Mehr
Euro
-
060211 783210
-
-
060212 783210
-
-
060213 783210
-
-
060216 783210
-
-
060302 783210
-
-
080100 783210
-
-
080300 783210
-
-
100603 783210
-
-
110100 783210
-
-
130500 783210
-
150202 783210
-
-
000
-
209.334,25
In?
0
Lfd.
Nr
Produktsachkonto
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
Tag der
Zustimmung
Gemäß dem Ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetz (1.NKFWG) vom 1809,2012 besteht seit dem 01.01.2013 die Möglichkeit
Vermögensgegenstände von 60€ bis 410€ unmittelbar als Aufwand zu buchen. Diese Option wurde durch die Stadt Erkelenz in
Anspruch genommen, da hierdurch in der täglichen Praxis eine nicht unerhebliche Arbeitserleichterung eintritt, Die
entsprechenden Auszahlungen für die Vermögensgegenstände von 60 € bis 410 € sind jedoch entgegen der Planung im
Haushalt 2013 als investive Auszahlung zu veranschlagen. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 eine
Umbuchung der entsprechenden Auszahlungen vom konsumtiven Auszahlungskonto 725620 zum investiven Auszahlungskonto
783210 vorzunehmen. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 209.334,25 €.
Deckung:
Der Mehrbetrag wird durch Minderaufwendungen bei folgenden
Produktsachkonten gedeckt:
010600 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v,60 €41 0€- Zentrale Dienste 011000725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 €
- Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung011800 725620
Anschaffung von Geräten mil einem Wert v.60 €-410 € - Baubetriebshof
021500 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 €
- Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 030101 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Grundschulen 030102 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Hauptschule
030103 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Europaschule 030104 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-41 0 € - Gymnasien 030105 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-41 0€- Förderschule Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - KG Adolf-Kotping-Hof
060201 725620
060202 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - KG Granlerath 060205 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - KG Gerderath 060205 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €410 € - KG Am Hagelkreuz 060207 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - KG Hetzerath 060208 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €41 0€- KG Buscherhof 060209 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €410 € - KG Lövenich Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-41 0€- KG Bauxhof 060210 725620
060211 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €410 € - KG Venrath 060212 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v,60 €410 € - KG Kückhoven 060213 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-41 0€- KG Oerather Mühlenfeld
060216 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Kombinierte
Tageseinrichtung Westpromenade/Zehnthofweg
060302 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v,60 €-410 € - Einrichtungen der
Jugendarbeit 080100 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €410 € - Bereitstellung und
Betrieb von Sportanlagen 080300 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Bereitstellung und
Betrieb von Bädern 100603 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € - Verwaltung und
Betrieb von Unterkünften 110100 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v,60 €-410 € - Abfaliwirtschaft 130500 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €-410 € Friedhöfe 150202 725620
Anschaffung von Geräten mit einem Wert v.60 €410 € - Mehrzweckgebäude -
-
-
-
insgesamt
EUR
7.226,99
2.289,18
3.60995
19.04351
45,783,65
6.959,56
30.019,34
32.99095
326,00
203,27
375,36
1.40605
697,66
91902
727,60
222,00
5.963,80
542,40
598,57
13.343,72
810,21
3,811,43
7.934,09
3.404,44
1.72967
633,79
2.613,45
15.148, 59
209.334,25
RLH1Nt
0
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen, die dem
Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab
es geringfügige über- und außerplanmäßige investive Mehrauszahlungen, die
keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten.
-
Lfd.
Nr.
lnvestitionskonto
1
E12015004
Haushaltsjahr 2013
-
Mehr
Euro
Ansatz
Euro
Bezeichnung
Katzem, Straßenemeuerung
Jägerstraße
000
14.33092
Tag der
Zustimmung
24.06 2013
Die Maßnahme Straßenerneuerung Jagerstraße wurde in 2012 kurzfristig hergestellt. Es besteht derzeit noch ein offener
Ingenieur-Auftrag. Eine Mittetübertragung musste in entsprechender Höhe durchgeführt werden.
Deckung:
Einsparung beim lnvestitionskonto: T12029000
Alle Stadtteile Öffentliche Straßenbeleuchtung c10.000 EUR-
2
508010004
14.330,92 EUR
-
0,00
Kunstrasenplatz Schwanenberg
36.000,00
08.08,2013
Dem SV Schwanenberg wurde gemäß Ratsbeschluss vom 17.07.2013 die Genehmigung zur Errichtung eines
Kunstrasenplatzes erteilt, Im Rahmen dieses Beschlusses hat die Stadt Erkelenz die Errichtung einer Zaunanlage um den
Kunstrasenplatz vorzunehmen. Die Mittel dafür müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Einsparung beim lnvestitionskonto: G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
-
3
S13050007
Rampenantage Friedhof Lövenich
36.000,00 EUR
-
0,00
10,98617
18,10.2013
Herstellung eines behindedengerechten Zugangs zum Friedhof Lövenich. Die dafür zu erstellende Rampenanlage sollte
ursprünglich bei der Maßnahme S13050001 Ausbau Friedhofswege <10,000,00 € gebucht werden. Die Ausschreibung
ergab aber einen Finanzierungsbedarf von mehr als 10.000,00 €‚ so dass für die Maßnahme ein separates Konto
einzurichten war.
-
-
Deckung:
Einsparung beim lnvestitionskonto: S13050006
Erweiterung Zentralfriedhof Erkelenz
4
H021 50004
10.986,17 EUR
-
-
Errichtung Feuerwehrgarage
Verwaltungsbereich
60.000,00
14.000,00
12.11.2013
-
-
Bedingt durch die Vorgaben des Statikers und der Lage in einer Erdbebenzone 2 sind die Baukosten wesentlich höher
ausgefallen als ursprünglich geplant.
Deckung:
Einsparung beim lnvestitionskonto: B02157011
Staffel LF 10/6 (Verwaltung)
-
-
14.000,00 EUR
0
Erläuterungen
zur Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW
-
Lfd.
Nr.
1
lnvestitionskonto/
Produktsachkonto
Haushaltsjahr 2013
Bezeichnung
602157010
-
Ansatz
Euro
Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL
Mehr
Tag der
ustiflmupa,,,
000
260.59566
27.02.2013
Für die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz, Löschgruppe Holzweiler, ist aufgrund eines Totalschadens eine Ersatzbeschaffung
eines Tanklöschfahrzeugs TLF 20/40 SL vorzunehmen, Siehe Beschluss des Rates vom 27.02.2013.
Deckung:
Mehreinzahlungen (aus Versicherungsleistung) beim lnvestitionskonto:
602157010 Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL
-
2
080300 744200
Kapitalertragsteuer u.a.
Kapitalertragsteuernachzahlungen Bäderbetrieb 2011
25.09.2013.
Deckung:
260.595,66 EUR
-
+
199.000,00
525.563,99
25.09.2013
2012 in Höhe von 525.563,99€. Siehe Beschluss des Rates vom
Mehreinzahtungen bei den Produktsachkonten:
110201 665100- Gewinnanteile aus verb. Unternehmen und Beteiligungen
150400665600- Gewinnanteile öffentliche Sonderrechnungen
-
-
399.896,99 EUR
125.667,00 EUR
525.563,99 EUR
0
Erläuterungen
erheblichen
von
Genehmigung
zur
ermächtigungen gemäß § 85(1) GO NW.
-
Lfd.
Nr.
1
Tag der
Zustimmung
Mehr
Euro
Ansatz
Euro
Kunstrasenpiatz Schwanenberg
S08010004
Verpflichtungs
Haushaltsjahr 2013-
Bezeichnung
Investitionskonto
außerplanmäßigen
VB-Ansatz Mehr VE-Ansatz
19500000
000
08082013
Dem SV Schwanenberg wurde gemäß Ratsbeschluss vom 17.072013 die Genehmigung zur Errichtung eines Kunst
rasenplatzes erteilt. Im Rahmen dieses Beschlusses hat die Stadt Erkelenz sich verpflichtet einen Saukostenanteil von
195000,00 € in 2014 zu übernehmen. Die Sicherung dieser Zusage gegenüber dem SV Schwanenberg musste im
Rahmen einer außerplanmßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgen.
Deckung:
Kürzung der Verpfiichtungsermchtigung
beim investilionskonto: GOl 130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und
Gebäuden
.
195.000,00 EUR
-
2
E12010040
Straßenausbau 51.-Rochus-Weg
Mehr VB-Ansatz
44.838,58
VB-Ansatz
0,00
24.09.2013
Außerplanmßige Verpflichtungsermächtigung für den Straßenausbau St.-Rochus-Weg in Erkelenz. Die Maßnahme
wurde im Bau- und Betriebsausschuss am 11.07.2013 vorgeslellt und beschlossen. Das Ausschreibungsergebnis ergab
gegenüber dem Haushaltsansalz von 120.000,00 € einen um 44.838,58 € höheren Bedarf, der aber erst in 2014
kassenwirksam wird.
Deckung:
3
Kürzung der Verpflichtungsermächtigung
beim lnvestitionskonto: El 2010026- Straßenerneuerung Bruckstraße-
E12015005
Straßenausbau Zum Eichhof
44.838,58 EUR
Mehr VB-Ansatz
24.172,55
VB-Ansatz
0,00
24.09.2013
Außerplanmaßige Verpflichtungsermächtigung für den Straßenausbau „Zum Eichhof in Katzem. Die Maßnahme wurde
im Bau- und Betriebsausschuss am 11.07.2013 vorgestellt und beschlossen, Das Ausschreibungsergebnis ergab
gegenüber dem Haushaltsansatz von 100.000,00 € einen um 24.172,55 € höheren Bedarf, der aber erst in 2014
kassenwirksam wird.
Deckung:
Kürzung der Verpflichtungsermächtigung
beim lnvestitionskonto E12010026 Straßenerneuerung Brückstraße
-
-
24.172,55 EUR
Antaoe 1 zum Anhang
Anlagenspiegel
Sladt Erkelenz
Abschreibungen
Anschaltungs- und Hersleiiungskosien
Stand
am
31.12.2012
Euro
1. lrwnated&le Yerrnögensqeqenständc
2. SachanLagen
21 Unbebaute Grundstücke und gntndstücksg!eiche Rechte
2-1 1 Grüntlächen
2.1.2 Ackerland
2.1.3 W&d, Fürsten
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
2-2 Bebaute Grundstücke und gmndstücksgleiche Rechte
2-2 1 Kinderlageseinhchtur.qen
2.2.2 Schuten
2.2.3 Wohnbauten
2.2.4 Sonstige Dional- Geschätis- und Setriebsgobäude
2.3 IntmstnMuwenniögen
2.3.1 Grund und Süden das lnrrastwkfurvermö9ens
2.2.2 Brücken und Tunnel
2.33 Gleraantagen
2.34 Enlwässerungs- und Abwasserboseitigungsanlagon
2.35 Straßennetz mit Wegen. Plätzen und Verkehrslonkungsartlagen
2.3.6 Sonstige Bauten des irtlrasln,kturvermögena
2 4 Bauten auf fremden Grund und Süden
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und lechnische Anlagen. Fahrzeuge
2.7 Betriebs und Gnschättsssuslaitung
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Sau
3. Flnanzanlagen
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2 Beteiligungen
3.3 Sondervermögen
3.4 Wedpapiere des Anlagevermögens
3.5 Ausleihungen
3,5.1 alt verbundene Unternehmen
3.5.2 an Beteiligungen
3.5.3 an Sondervnrmögen
3,5,4 Sonstige Ausleihungen
Zugänge
in
2013
Euro
Abgänge
in
2013
Euro
Umbuchungen
In 2013
Euro
Abschreibungen
in 2013
Euro
Zuschielbungen
In 2013
Euro
Buchwed
Kumutierle
Ala (auch
Vorjahr)
Euro
Stand
am
31.12.2013
Euro
am
31.112012
Euro
784 827,50
53 85474
0,00
0.00
.73,411,07
0,00
‘732,452,21
107 230,03
t25 786.36
55 995 59,45
2,675.17g,lg
543.468,87
3,265.333 ES
537030,44
-754 133,83
000
52 0t7,29
‘191 122,93
‘112 814.00
0,00
0.00
165,00413
26.968.91
3 000,00
‘170 033,85
‘t89.816,68
0,00
0,00
0,00
0.00
0,00
000
0,00
‘566.271.49
0,00
0.00
0.00
54.856,53871
2,035.189,22
536,465,87
3,247.256,2g
55 Sf9 50464
2,875,179.lg
543 463,87
3 265.333.85
6,276.288.74
71.426.265,69
5.342 667.01
52,391 184,17
0.00
-l 557 083,16
000
7.557 038,16
0.00
-7,044,93
‘1.532,809,01
‘1,928 781.05
151.036.20
9.933.53
10,465,00
282,663,40
.g24,328,g5
‘487.321.76
‘5 734,807.73
T502,g95,39
60 $82.381,15
3,333,001.24
26,557,336,95
7,396 691.08
63 365 055.85
4 714,776,79
47.648 629,52
25 406369.04
1 042 097,34
000
3665364,65
93 007 547.43
404269
1 453.539,45
-15 355,60
3 935 758,34
6,739 157,22
5.660-45030
5 $50,00
0,00
0,00
0,00
988.01
0,00
0,00
0,00
476 972,59
312 742,44
5 745 884,44
‘6 969,05
0,00
000
-1 352,87600
-i 301.221,94
0,00
0,00
0,00
‘34,815,37
‘520,00
0,00
4,585,708,56
990.793,31
37.427.530,74
234.206,43
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46,019,335,76
431.512.542.14
-144
‘1 328
-49
‘1,030
93t,89
472,13
459.91
076,45
0,00
0.00
0,00
0,00
120 815,00
0.00
0,00
000
3,924 339 13
0.00
0,00
0,00
0,00
‘73.412,05
‘4,510,749,40
0,00
.30,179,83
0,00
.38 676,16
‘3 756.221,99
-405,72
‘57.366,68
382 218,4t
‘4.72 003,82
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
000
0.00
0,00
0,00
0.00
0,00
0,00
‘220 225.13
000
‘336,401 03
‘23,402 800,28
‘1 769,92
‘400 633,49
0,80
‘2,101,842,13
‘2.955.155,55
0,00
25,525,66598
82t 772.21
0,00
1 876 187,62
72 215 652,36
2.252,97
t,052 905,96
45 355.60
1,188,073,43
4,082,812,06
7,095,515,34
25,405 369,01
851 952.70
000
322267930
72 506.229,94
2 658,69
i 110,272,83
45 365,60
2 196 083,32
4.225 675,‘tg
5 660 450,30
‘10,343,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0.00
0,00
0,00
0,00
0.00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.575.365,55
990,793,37
37,421.530,74
234.206,43
4 665 703,56
990 793,3!
37 42t .530,74
234 208,43
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0.00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0.00
46.019.335,75
0,00
0,00
0,00
46,019 336,76
5.149.734,19
4,682.31731
0,00
‘7.533.464,02
000
-47.263.811.64
382.716.147,38
390.433.939,77
.938968197
$tadt Erkelenz
Mlaoe 2 zum Anhang
Forderungsaplegel zum 31. Dezember2013
Gesamtbetrag des
Haushaltsjahre.
bis zu 1 Jahr
Restlaulz eit
1 bIst Jahren
Resstauft a4
überS Jahre
Gesamtbetrag
des Vorjahres
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
1 1 Gebühren
49273308
469 35462
22 795.43
l2Beiiräge
38864432
35397102
2387330
1 3 Steuern
7 740 28410
7 74020022
8448
An der Forderungen
RestIaufze,t
t. Ölfentllch.rechtjlche Forderungen und
Forderungen aus transferleistungen
1 4 Forderungen aus Trunsferleistungen
1.5 Sonstige dlfenttch-rechtiicne Forderungen
583 02
.
-
469 576 St
35010554
6.675 5009t
519 046.55
51893258
114.00
175 266,1
309545486
303577795
967691
2,016 303,54
825.545 82
822 47093
3474 89
2. Privatrechtliche Forderungen
2 1 gegenüber dem pnvaen Beroid,
2 2 gegenüber dem öltenlitchen Bereich
.
23 gegen verbundene unternehmen
-
2 4 gegen Beteiligungen
2 5 gegen Sondervermögen
3. Summe aller Forderungen
.
‘
-
‘
-
2.937,642 53
2 937 642,53
15.99975189
15.939.34986
-
695 752.82
-
-
-
-
-
59,81901
583,02
10.383,546,4i
Anlage 3 zum Anhang
Verbind 1 Ichkeitenspiegel
zum 31. Dezember 2013
.
An der Verblndtlchkettea
Gesamtbetrag des
Haushattajahres
Rastlautreit
bis zu 1 Jahr
Resttaurzeit
1 bIs 5 Jahren
Reettautesit
über 5 Jahre
Gesamtbetrag des
Vorjahres
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
1. AnleIhen
2 VerbIndlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2 1 von verbundenen Untemenmen
-
2 2 von Beteiigungen
-
23 von Sondervermögen
-
2 4 vorn öttentlchen Dereich
24lvornEund
232vomLand
243vcnGemeirden(GV)
2 4 4 von Zweckverbinden
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
.
-
-
-
2 4 5 vom sonstigen öFtentilchen Dereicn
-
-
880 653,22
119041328
1 532 533.30
378 282,31
1.514 253.18
7 477 645,85
9 733 309,54
867 974.69
3.670 538,01
4.858 295.14
10.436 48817
-
-
-
-
-
-
-
-
.
-
283304990
‚10 10332
251 von Danken und Kreditinstituten
9.370.181,34
2.5.2 von übrigen Kreditgebem
9.396.807.84
-
246 von sonstigen öffentlichen Sonder-
-
-
rechnungen
2 5 vorn privaten Kreditmarkt
3. VerbIndlichkeIten aus Krediten zur
Llquidltätsslchemng
3.1 vom öffentlichen Bereich
3 2 vom privaten Kreditmarkt
4. Verblndticttkelten aus Vorgängen, dIe
Kreditaufnahmen wIrtschaftlich gleichkommen
.
5. Verblndltchketten aus Lieferungen und
Leistungen
6. Vortlndlichketten aus Transferlolstungen
7. Sonstige Verbindtichkeiten
8. Summe aller Verbindlichkeiten
1 046 533 25
1 045 533‘5
858 34471
656 344,71
3 237.687.01
3 237 587.01
25.542.604,051
6 238.925,29
-
-
.
6.375.204,47
861 40545
752 511.50
-
-
13.868.474,291
5 122 96170
27.789.330,58
Nachrichttich:
Hallungsverhattnisse aus der
Bestattung von Stcheflneiten
Eörgschalten lurdie Her.ann-Josef-Stt1ung Erkelenz
Bürgschaften tor do Grundstücks- und Enhücktungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbh & Co KG tGEE)
insgesamt.
18 255 303,16
3.960 000.00
20.215.308,16
—
Stadt Erkelenz
zmAnh,n
Rückstellungsspiegel
Veränderungen im Haustlatlsiahr
Arien der
Ruckste1ungen
Pensionsrückstefungen Beschättiglo
BehliotOcksleittngen Beschätligle
Pensionsrüeksletlungen Versorgungsempfänger
Soltilforüekstellungen Versorgungsempfänger
Sonstige Rückstellung lPersnnelaulwand) LoB u.a.
nstandhaäungsrC.desteungen Zentrale Denste
lnstandhaäungsrüdesteik,ngon Getatrrenabwehr
lnstandhaftungsrücksteängen Grundachulen
lnstandhattungsrüdcsleflengen Hauptschulen
lnstandhaltungsrüacstellungen Europaschule
lnstandhallungsrückste!ftingen Gymnasren
Instendhaftungsrückstetlungen Pestaleulschule
tnstandhafiungsrockstellungen Kuäudärderung
lnctandtiaftungsrücksle5ungen KG Oerather t.lühlentefd
lnstandhalungsrücFslellungen Wesfpromenade
lnslanduialungstüdssteäingen KG Adorf.Kolp:ng-Hot
nstandhal1ungsnksieläjngen KG Graneralh
)nstandhaftungs.‘ücirs!e9jngen KG Gerderalh
Instandhallungsrücksteiungen Sportanlagen
Instandhallungsrücksteflungen Bädetbelrreh
Inslor‘dhaflungsrückstellungen UttlerkOnhe Wohnungslose
Instandhaftungsrückstellungen Unterkünfte Spälaussiedler
lnrlandhallungsrückslellungen Kriegsgräber
Inslandhaflungsrücksleäungen Friedhöfo
Instandhaltungsrücksteäungen Mehrnveckgebäudo
Rückslelhjngen tor Allersteizeit
Urfaubsrückstellungen
Üborsfundenrückslellungen
Rückelel[ungen Prüfung GPA
Orohverlustr0ckstellungon
Übrige sonst. Rückstellungen
Sonst. Rücksfelungen
Rücksle:lungen Prozesskostenra‘ko
Gesatn?‘
-
Gesamt‘
betrag
am 01.01.2013
EUR
13753711.00
4.026.752.00
32 899.957,00
3.786.589.00
280 000,00
0.00
53.500.00
949.000.00
46.292.15
565.000.00
667.100,53
200.000.00
8413.46
3.750.31
25000.00
000
3.761,58
15.000.00
333.721,86
85.000.00
34.000.00
0.00
18872,84
55000,00
595.654,46
2.948.213,33
490.040,30
76.455,13
52.222.25
5.209 806,57
0,00
914.075,83
190.500.00
46.158.398.60
Zufuh‘
rungen
0
352.280,00
31.740,00
754.753,00
193.302,00
70,529,23
58.000,00
0_Go
331445.34
0.00
1.059.130.42
219.79113
35.000.00
128.500.00
0.00
000
18.555.68
0.00
0,00
0.00
25.000,00
70000.00
115.000,00
0.00
0.00
48.059.65
0,00
0,00
12.052,02
25.000,00
0,00
0,00
0,00
0.00
3.549.13847
Laufende
Aufiosungett
600
0,00
0,00
0,00
000
000
0,00
000
75 670,32
000
55.058.09
223.751,50
45000.00
7.178,66
000
0.00
0.00
000
0.00
26.442.29
19.428.45
0.00
0.00
1.567,89
0.00
37.654.46
141.949,63
30.034.87
0,00
0,00
0.00
0.00
77703,86
134500.00
855.990,37
Grund
entfallen
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0.00
0.00
4.329.58
1.292.15
9.911.93
30.937.46
0.00
1.234.60
3.750.31
35.000.00
0.00
3761.53
0,00
3.279.57
5.571,55
24.000.00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
401.767,97
0,00
504.866,68
Gesamt‘
betrag
a,n31.12,2013
600
14.105.000,00
4.056.402,00
13.654.710,00
3.979.893,00
350.529.23
58000.00
53.500,00
1.201 445.34
45000,00
1.559.330.42
632.23 3.70
190 000.00
128.500.00
0.00
10.000.00
18 555.68
0.00
3500000
85000.00
85.000.00
80.000.00
315000,00
37.304.95
55.000.00
606.059,65
2.806.263.65
459.955,43
88.507,15
77.222,25
5.299.806,57
0,00
434.604,00
7600000
50.346.680,02
Anlage 3
Lagebericht
Lagebericht
1.
Allgemeines
Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß
beizufügen.
§ 48 GemHVO
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Uberblick über die wichtigsten Ergebnisse des
Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen
Jahr zu geben. Uber Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach
Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der
Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen
Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die
Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO,
soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im
Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen
und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde
liegende Annahmen sind anzugeben.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale
Finanzmanagement eingeführt und legt somit den siebten Jahresabschluss auf der
Basis dieses neuen Rechnungswesens vor.
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses
Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -1.732.000 €
konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von -580.779,37 €
(Jahresfehlbetrag des Vorjahres 3.110.459,80 €) abschließen. Dies bedeutet eine
Verbesserung des Geschäftsverlaufes um 1 .151 .220,63 €.
Ursächlich für diesen verbesserten Geschäftsverlauf waren insbesondere
Verbesserungen von 1,3 Mio. € bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen als
auch bei der erstmaligen Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz,
die zu einer Verbesserung von 1,4 Mio. € geführt haben, festzustellen. Auf der
anderen Seite sind bei den Steuern und ähnlichen Abgaben insgesamt 3,4 Mio. €
und bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen 0,4 € weniger Erträge als
geplant vereinnahmt worden. Daneben schließen die sonstigen ordentlichen Erträge
mit einer Verbesserung von 0,7 Mio. € ab. Die restlichen 0,1 Mio. € Mehrerträge sind
bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten zu verzeichen.
Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier
geringere Aufwendungen von lediglich 0,1 Mio. €. Wird der Focus jedoch auf die
einzelnen Aufwandspositionen gelegt, ergeben sich hier größere Verschiebungen
zwischen Planansatz und Ergebnis. Zunächst einmal sind geringere Aufwendungen
bei den Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1,9 Mio. € festzustellen. Daneben
lassen sich auch bei den bilanziellen Abschreibungen Einsparungen von 0,8 Mic. €
-
und bei den Transferaufwendungen von insgesamt 0,4 Mio. € feststellen. Dagegen
sind bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen Mehraufwendungen von 0,5
Mio. € und bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen von 2,5 Mb. € zu
verzeichnen.
vorgenommenen
2013
2012
in
der
nach
Einbeziehung
Unter
von
2.260.649,79
€ und den
Ermächtigungsübertragungen bei den Auszahlungen
Einzahlungen von 2.000.000,00 € verbesserte sich der Bestand der Finanzrechnung
an eigenen Finanzmitteln gegenüber der Planung um 4.130.138,77€. Der Saldo aus
der lfd. Verwaltungstätigkeit verbesserte sich um 65.440,00 €‚ der Saldo aus der
Investitionstätigkeit um 5.521.964,11 € und der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit
reduzierte sich um 1 .457.265,34 €.
Ausgehend von einem in der Bilanz ausgewiesenen Bestand an liquiden Mittel von
insgesamt 3.040.564,55 €‚ ergeben sich unter Berücksichtigung einer Forderung
gegenüber dem Städt. Abwasserbetriebes in Höhe von 2.937.642,53 € (im Jahre
2012 bestand hier eine Verbindlichkeit in Höhe von 73.515,48 €) und abzüglich des
Bestandes an sonstigen fremden Finanzmittel in Höhe von 3.579,05 € kurzfristig zu
realisierende städtische Mittel von 5.974.628,03 € zum 31.12.2013.
3.
Analyse der Vermögenslage
Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das
sich zum 31.12.2013 auf 407.269.002,44€ beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2013
um 518.597,89 € vermindert. Dabei beträgt das Anlagevermögen 382.716.147,38
€ (Vorjahr: 390.433.939,77 €)‚ was einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um
2,0 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen 93,97 % der
Bilanzsumme, während dieser Wert in 2012 noch 95,74 % betrug. Das
Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 20.334.149,75 € oder 5,00 % (Vorjahr
bzw. 3,24 %) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist
= 13.213.894,79 €
Zahlungen in Höhe von 4.218.705,31 € bzw. 1,03 % (Vorjahr 4.139.765,77€ bzw.
1,02 %) der Bilanzsumme aus.
Das Anlagevermögen besteht aus
•
•
•
Immateriellen Vermögensgegenständen von 107.230,03€
Sachanlagen von 293.267.684,55 € ( - 7.688.893,06 €)
Finanzanlagen von 89.341.232,80 € (- 10.343,00 €)
(
-
18.556,33 €)
Das Umlaufvermögen besteht aus
•
•
öffentlichen und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von 17.293.585,20 € (+ 6.436.280,94 €)
liquiden Mitteln von 3.040.564,55 € ( ÷ 683.974,02€)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag
4.218.705,31 €
(÷ 78.939,54€).
4.
Analyse der Finanzlage
Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite
ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von
Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen
finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja
mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst.
Das Eigenkapital besteht aus
•
•
•
•
der allgemeinen Rücklage in Höhe von
der Sonderrücklage in Höhe von
der Ausgleichsrücklage in Höhe von
dem Jahresfehlbetrag in Höhe von
-
190.277.261,11
1.627.081,56
11.472.847,73
580.779,37
€
€
€
€.
Weiter rechnet man zum Eigenkapital die
•
Sonderposten in Höhe von
119.118.728,85 €‚
die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und
durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungs
aufwand anteilig neutralisiert.
Die vorstehenden Passivposten umfassen 321.915.139,88 € und weisen somit ein
Eigenkapital von 79,04 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,32 %).
Die Rückstellungen in Höhe von
50.346.680,02 €‚ die man wegen ihres späteren
Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die
zukünftigen Pensionsaufwendungen.
Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art
insgesamt 26.542.604,05 € betragen (bisher 27.789.330,58 €). Sie reduzieren sich
also um 1.246.726,53 € (= 4,49 %).
-
Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote
von 18,88 % (bisher 18,62 %). Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht
benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit
zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.464.578,49 € = 2,08 % der
Bilanzsumme (bisher 8.392.471,68 € = 2,06 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast
ausschließlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren.
5.
Bilanzkennzahlen
Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von
Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich.
Nachstehend einige wichtige Kennzahlen:
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
Eigenkapitalquote 1
=
49,79
Vorjahr: 49,94
0/,
%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz.
Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto
höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit.
Ek 2
Eigenkapital
+
SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100
Bilanzsumme
79,04 %
Vorjahr: 79,32 %
Die Kennzahl Eigenkapitalquote 2“ (Ek 2) misst den Anteil des ‚wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit
Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital‘ um die langfristigen Sonderposten erweitert.
Anlagendeckungsgrad 1
Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
=
52,99 %
Vorjahr 52,16%
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ zeigt an, wie viel Prozent des Anlage
vermögens durch Eigenkapital finanziert ist.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Nach dem 31.12.2013 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungs
oder erwähnungsbedürftig wären.
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
2013 neigt sich haushaltsrechtlich dem Ende entgegen. Die Ergebnisrechnung
schließt mit einem Minus von 580.779,37 € ab, die liquiden Mittel konnten in der
Finanzrechnung zum Jahresende mit 3.040.564,55 € ermittelt werden und die
Bilanzsumme ist nahezu unverändert mit 407.269.002,44 (-0,13 %) gegenüber 2012
geblieben.
Welche Rückschlüsse ergeben sich aus diesen Ergebnissen für das abgelaufene
Jahr und welche Chancen/Risiken ergeben sich dadurch für die künftige
Haushaltsentwicklung?
Die Ergebnisrechnung wurde 2013 mit einem Minus von ca. 581 T€ abgeschlossen,
was gegenüber der Planung eine Verbesserung von 1.151 T€ entspricht. Also ein
äußerst erfreulicher Verlauf des Jahres gegenüber der Planung! Können noch
Rückschlüsse aus dem Jahresergebnis für die zukünftige Entwicklung gezogen
werden? Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt zunächst ein Blick auf die
Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuererträge, die sich von 2004 bis 2012, also in
einem Zeitraum von 8 Jahren, von 10,5 auf 21,2 Mio. € mehr als verdoppelt haben,
haben sich 2013 auf einem hohen Niveau von 18,3 Mio. € konsolidiert. Geplant
waren 22,0 Mio. €. Ein Minus von 3,7 Mio. €. Aber diese geringeren Erträge von 3,7
Mio. € konnten durch Mehrerträge
hier sind insbesondere die erstmalige
Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (+1.426 T€), zusätzliche
Kostenerstattungen (+ 1.287 T€) aber auch zusätzliche Finanzerträge (+ 935 T€)
als auch durch Minderaufwendungen
insbesondere bei den „Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen“ von 1.917 T€ mehr als kompensiert werden. Wieder
einmal zeigt sich, dass unser Haushalt nicht allein von einzelnen Ertragsarten
abhängig sind und das ist auch gut so! Bei einem Volumen von knapp 95 Mio. € in
der Ergebnisrechnung aber auch nicht weiter verwunderlich. Wichtig bleibt es also,
bereits bei der alljährlichen Planung ein gesundes Verhältnis zwischen Chancen und
Risiken in den elementaren Ertrags- und Aufwandsarten zu berücksichtigen. So
konnten in 2013 neben den Verbesserungen in den zuvor genannten Aufwands- und
Ertragsarten nahezu Punktlandungen bei den restlichen „Steuern und ähnlichen
Abgaben“, den „Zuwendungen“, den „öffentlich-rechtlichen Entgelten“ sowie auf der
Aufwandsseite bei den „Personalaufwendungen“ und den Transferaufwendungen“
festgestellt werden. Alles Ertrags- und Aufwandsarten, deren Ergebnisse
entscheidend für das jeweilige Jahresergebnis sind.
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Sollten die Verschlechterungen einmal unterjährig nicht durch entsprechende
Verbesserungen kompensiert werden können, bleibt immer noch als Ultima Ratio ein
erhöhter Griff in die Ausgleichsrücklage, die zum 31.12.2013 einen satten Bestand
von 10,9 Mio. € ausweist. Ein gutes Gefühl, was aber nicht dazu verleiten sollte,
unterjährige Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung zu vernachlässigen!
In der Finanzrechnung konnte neben einem Überschuss beim „Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit“ von 1,3 Mio. €‚ Investitionsauszahlungen von 6,4 Mio. €‚ zum
Stichtag nicht vorhandene Liquiditätsdarlehen auch
erfreulicherweise ein
Liquiditätsbestand von 3.040 T€ festgestellt werden. Unter Berücksichtigung der
investiven
Ermächtigungsübertragungen
und
der
unterjährigen
zweckentsprechenden Verwendung dieser liquiden Mittel sollte versucht werden,
diese Mittel zusätzlich zur Entschuldung zu nutzen. Gelingt dies, dürfte relativ
kurzfristig der Schuldenstand des städtischen Haushalts unter 20 Mio. € sinken. Der
Schuldenstand hätte sich dann innerhalb von 8 Jahren um ca. 11,0 Mio. € reduziert.
Wie bereits eingangs erwähnt, bleibt die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr
nahezu unverändert. Auch das Eigenkapital von knapp 203 Mio. € verändert sich
gegenüber dem Vorjahr nur marginal (-0,42 %). Dies bedeutet nichts anders als dass
die von der GPA so gern zitierte Eigenkapitalreichweite zum Bilanzstichtag bei 350
Jahren hegt. Beide Kennzahlen sollten man einfach einmal ohne weitere
Kommentierung wirken lassen.
Insgesamt also hoffnungsvolle und ausbaufähige Ansätze, die trotz des negativen
Jahresergebnisses zuversichtlich für die Zukunft stimmen.