Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41826.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
03.12.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/070/2014
nichtöffentlich/öffentlich
21.11.2014
Amt 14 Martin Jansen
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
04.12.2014
Rechnungsprüfungsausschuss
10.12.2014
Hauptausschuss
17.12.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nach § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit
Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
sowie das festgestellte Ergebnis dieses Jahresabschlusses haben nicht zu Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.
Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie über das
festgestellte Ergebnis des Jahresabschlusses liegen vor.
Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des
Jahresabschlusses 2013 zu erteilen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat):
„Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW für den festgestellten Jahresabschluss 2013 die Entlastung erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.