Daten
Kommune
                    Erkelenz
                Dateiname
                        41832.pdf
                    Größe
                        114 kB
                    Erstellt
                        03.12.14, 12:00
                    Aktualisiert
                        01.02.18, 12:15
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/072/2014
nichtöffentlich/öffentlich
21.11.2014
Amt 14 Martin Jansen
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96
Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
04.12.2014
Rechnungsprüfungsausschuss
10.12.2014
Hauptausschuss
17.12.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nach § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder
sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
sowie das bestätigte Ergebnis dieses Gesamtabschlusses haben nicht zu Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.
Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des Rechnungs-prüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 sowie
über das bestätigte Ergebnis des Gesamtabschlusses liegen vor.
Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des
Gesamtabschlusses 2013 zu erteilen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat):
„Dem Bürgermeister wird gemäß § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO
NRW für den bestätigten Gesamtabschluss 2013 die Entlastung erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.