Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41767.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
26.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechts- und Ordnungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 30/170/2014
öffentlich
28.10.2014
Amt 30 Leo Lenzen-Polmans
Entscheidung über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2015"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.12.2014
17.12.2014
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Seit 2012 hat der Rat der Stadt jährlich ein Glasverbot am Altweiberdonnerstag mittels Allgemeinverfügung aussprechen lassen, um den Gefahren, die sich früher im
Rahmen des Straßenkarnevals im Bereich des Johannismarktes aufgrund des unsachgemäßen Gebrauchs von Getränkeglasbehältnissen durch die dort Feiernden
gezeigt hatten, entgegenzuwirken.
Zwar ist am Folgetag festzustellen, dass einzelne Feiernde trotz Kontrollen an den
Zugängen zum Johannismarkt anscheinend immer noch Möglichkeiten finden, Glasbehältnisse in die Verbotszone zu schmuggeln, doch ist insbesondere für die vergangenen beiden Jahre auch festzustellen, dass sich die überwiegenden Teilnehmer an
dem Geschehen auf dem Johannismarkt auf das „Feiern ohne Glas“ eingelassen haben.
Nicht nachgelassen hat der negative Eindruck, dass mit zunehmendem Alkoholkonsum auch Hemmungen abnehmen und das Aggressionsverhalten einiger Feiernder
untereinander, aber auch gegenüber den Mitarbeitern der Stadt Erkelenz, die zur
Durchsetzung des Glasverbotes eingesetzt sind und der Polizei, zunimmt. Diesem
Phänomen wird jedoch mit den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln kaum entgegen gewirkt werden können.
Die Verwaltung bittet zu entscheiden, ob sie auch für den Altweibertag 2015 ein
Glasverbot für den Johannismarkt durch Erlass einer Allgemeinverfügung entsprechend der für das Jahr 2014 aussprechen soll. Im Falle des Verbotes werden für die
Dauer des Treibens die beiden Zugänge von der Burgstraße und von Hülsers-gässchen her wieder mit Bauzäunen abgesperrt. Der Zu- und Abgang ist in dieser Zeit nur
via die Glas-Kontrollstellen an den drei Zugängen von der Brückstraße, von der
Kirchstraße und von der Gasthausstraße her möglich. An allen fünf vorgenannten
Stellen werden Mitarbeiter der Verwaltung und nach Bedarf auch mit Personal einer
privaten Sicherheitsfirma postiert.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die Verwaltung wird beauftragt, für den Altweiberdonnerstag 2015 für den Bereich
des Johannismarktes ein Glasverbot in Form einer Allgemeinverfügung analog der
des Jahres 2014 zu erlassen und dieses im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu überwachen und durchzusetzen.“
Finanzielle Auswirkungen: ca. 2.500,00 bis 3.500,00 Euro
(Personal- und Sachkosten für zwei Toilettenwagen, Kosten für den Einsatz von Mitarbeitern eines gewerbliches Sicherheitsunternehmens (abhängig von der erforderlichen Personenzahl und Einsatzzeit), Ausgleich/Vergütung von Mehrarbeit sowie
Sachkosten für die VerwaltungsmitarbeiterInnen, soweit diese sich für diese Aufgabe
zur Verfügung stellen (bisher i.d.R. ca. 20 – 25 Personen).
Vorlage A 30/170/2014 der Stadt Erkelenz
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