Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41695.pdf
Größe
285 kB
Erstellt
24.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/299/2014
öffentlich
24.11.2014
Amt 61 Manfred Orth
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche
Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
09.12.2014
be
11.12.2014
17.12.2014
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Ziel und Zweck der 23. Änderung des mit Bekanntmachung vom 01.09.2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ist die Darstellung Gewerbliche Bauflächen am
nördlichen Ortsrand des Allgemeinen Siedlungsbereiches Erkelenz-Mitte. Mit der
Darstellung Gewerbliche Bauflächen in einer Flächengröße von ca. 2,0 ha sollen am
Umsiedlungsstandort Borschemich nicht mehr für die Umsiedlung erforderliche Teilflächen des bisherigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Gartenbaubetriebe in Gewerbliche Bauflächen umgewandelt werden. Neu dargestellte Gewerbliche
Bauflächen sollen der Umsiedlung von Gewerbebetrieben aus dem Umsiedlungsort
Borschemich sowie, soweit nicht mehr für Umsiedlungszwecke benötigt, für Ansiedlungen außerhalb der Umsiedlung Borschemich dienen.
Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Bereitstellung von Baugrundstücken in einem festzusetzenden Gewerbegebiet geschaffen werden.
Die Anfrage an die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zur
Anpassung an die Ziele der Raumordnung wurde gestellt.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt. In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Die Öffentlichkeit, die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB
sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath zu hören.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen
gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch
in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt
und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hautausschuss und Rat):
„1.
Die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte wird
beschlossen.
2.
Über den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte ist
die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs.
1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), ErkelenzMitte
Vorlage A 61/299/2014 der Stadt Erkelenz
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