Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41495.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
13.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/275/2014
öffentlich
19.11.2014
Amt 40 Joachim Mützke
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.12.2013
zur Schulentwicklungsplanung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
01.12.2014
11.12.2014
17.12.2014
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt mit Schreiben vom
04.12.2013 die Erarbeitung eines Schulentwicklungsplanes für die Stadt Erkelenz.
Begründet wird der Antrag damit, dass eine verlässliche, abgestimmte und konsensuale Perspektive hinsichtlich der Schulentwicklung benötigt wird.
Der letzte Schulentwicklungsplan stamme aus dem Jahr 1994 und das vorliegende
Gutachten zur Schulentwicklungsplanung für den Kreis Heinsberg ersetze nicht die
vom Rat zu beschließende Schulentwicklungsplanung auf städtischer Ebene.
§ 80 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW –
SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW. S 102) in der derzeit geltenden Fassung verpflichtet die Schulträger, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Diese dient der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebot in allen Landesteilen.
Sie berücksichtigt gemäß § 80 Abs.5 SchulG
- das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orte des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen und Schulstandorten,
- die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach
Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen,
- sowie die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten.
Die kreisweite Schulentwicklungsplanung aus Mai 2010 endet bei der Festlegung
von gesicherten Daten mit dem Schuljahr 2014/2015.
Im Bereich der Fortschreibung zur Entwicklung der Landschaften der Förderschulen
aus Oktober 2013 liegen diese Daten bis zum Schuljahr 2018/2019 vor.
Derzeit sind beim Kreis Heinsberg keine Hinweise dahingehend zu erkennen, dass
die kreisweite Schulentwicklungsplanung in 2015 fortgeführt wird, obwohl dies von
Seiten der Verwaltung außerordentlich begrüßt würde.
Da sich aber durch Änderungen in der Bildungslandschaft (Inklusion, Gemeinsames
Lernen etc.) sehr schnelle und umfangreiche Handlungsbedarfe ergeben, ist es
durchaus sinnvoll, zukünftig eine separate Schulentwicklungsplanung für die Stadt
Erkelenz zu betreiben.
Diese kann und darf jedoch nur in enger Abstimmung mit dem Kreis Heinsberg und
dem Landschaftsverband Rheinland als Schulträger sowie den benachbarten Kommunen erfolgen, damit auch zukünftig die Schulangebote aufeinander abgestimmt
sind. Insbesondere in Bezug auf das Vorhalten von Angeboten für Kinder mit Förderbedarfen ist eine Zusammenarbeit mit den anderen Schulträgern unerlässlich.
Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, im Jahre 2015 die Durchführung einer Schulentwicklungsplanung für die Stadt Erkelenz zu beauftragen. Es bietet sich an, die auch mit den bisherigen Planungen beauftragte Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, mit der Erstellung zu betrauen.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 12.600,- €. Die entsprechenden Mittel sind
im Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 eingestellt, die jedoch noch vom
Rat der Stadt Erkelenz zu beschließen ist.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in der Haushaltssatzung für das Jahr 2015, eine Schulentwicklungsplanung für die Stadt Erkelenz durchzuführen und die Projektgruppe Bildung
und Region, Bonn, mit der Erstellung zu beauftragen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten: 12.600,- €.
Die Mittel sind im Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 eingestellt, die jedoch noch vom Rat der Stadt Erkelenz zu beschließen ist.
Vorlage A 40/275/2014 der Stadt Erkelenz
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