Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41510.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
12.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/270/2014
öffentlich
03.11.2014
Amt 40 Manfred Steinwartz
Verpflichtung der sachkundigen BürgerInnen und deren StellvertreterInnen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
01.12.2014
Schulausschuss
Tatbestand:
Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt
einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Die Ausschussvorsitzende nimmt die Verpflichtung vor. Hierzu legt sie den zu Verpflichtenden eine entsprechende Verpflichtungserklärung vor, die die Ausschussvorsitzende vorliest und deren Text von den zu Verpflichtenden nachgesprochen und
unterzeichnet wird.
Die Verpflichtungserklärungen werden dem Original der Niederschrift beigefügt.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Ausschussvorsitzende Frau Honold-Ziegahn verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und
2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem
Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.
Die Verpflichteten unterzeichnen die Verpflichtungserklärungen, die dem Original der
Niederschrift beigefügt sind.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine