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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
41392.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
14.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:14
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 0/51/161/2014 öffentlich 12.11.2014 Amt 50/51 Antoinette Lauten Amt 50/51 Claus Bürgers Einsatz der Verfügungspauschale im Rahmen der KiBiz-Reform ab dem 01.08.2014 Beratungsfolge: Datum Gremium 02.12.2014 Jugendhilfeausschuss Tatbestand: Gemäß § 21 des neuen KiBiz-Gesetzes wird den Tageseinrichtungen ab dem 01.08.2014 eine Verfügungspauschale zur Verfügung gestellt. Diese Pauschale dient zur Finanzierung zusätzlicher Personalkraftstunden oder anderer Kräfte, wie z.B. hauswirtschaftliches Personal, welches das pädagogische Personal unterstützen soll. Zuschüsse, die nicht zweckentsprechend verwendet werden, müssen zurückgezahlt werden. Hiervon dürfen keine Rücklagen gebildet werden. Die Verfügungspauschale kann so u.a. zur personellen Verstärkung in der Mittagszeit eingesetzt werden. Dies ist für die Tageseinrichtungen vor allem vor dem Hintergrund des §13 d Absatz 4 KiBiz wichtig. Hier heißt es: Wird in der Tageseinrichtung ein Mittagessen angeboten, so ist jedem Kind mit einer wöchentlichen Betreuungszeit ab 35 Stunden grundsätzlich die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen. Die bedeutet eine hohe Bindung des pädagogischen Personals in fachfremden Tätigkeiten. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, über die Mittagszeit hauswirtschaftliche Kräfte mit Aufgaben in der Küche zu beauftragen. Die Einsatzzeiten der zusätzlichen Kräfte orientieren sich an den vom Land NRW zur Verfügung gestellten Pauschalen. Je nach Anzahl der Gruppen beläuft sich die Pauschale zwischen 1.000,00 € und 9.000,00 €. Größe der Einrichtung Eingruppig §20 Absatz 3 Satz 1 Eingruppig (übrige) Zweigruppig Dreigruppig Höhe Verfügungspauschale 1.000,00 € 3.000,00 € 4.000,00 € 6.000,00 € Viergruppig Fünfgruppig 8.000,00 € 9.000,00 € Die Stadt Erkelenz erhält in diesem Kindergartenjahr insgesamt 133.000,00 €, davon werden 58.000,00 € an Einrichtungen der freien Träger weitergeleitet, 75.000,00 € entfallen auf städt. Einrichtungen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zum Einsatz der Verfügungspauschale zur Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Es werden Landesmittel weitergeleitet. Vorlage 0/51/161/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2