Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41392.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
14.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/161/2014
öffentlich
12.11.2014
Amt 50/51 Antoinette Lauten
Amt 50/51 Claus Bürgers
Einsatz der Verfügungspauschale im Rahmen der KiBiz-Reform ab
dem 01.08.2014
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
02.12.2014
Jugendhilfeausschuss
Tatbestand:
Gemäß § 21 des neuen KiBiz-Gesetzes wird den Tageseinrichtungen ab dem
01.08.2014 eine Verfügungspauschale zur Verfügung gestellt. Diese Pauschale dient
zur Finanzierung zusätzlicher Personalkraftstunden oder anderer Kräfte, wie z.B.
hauswirtschaftliches Personal, welches das pädagogische Personal unterstützen
soll. Zuschüsse, die nicht zweckentsprechend verwendet werden, müssen zurückgezahlt werden. Hiervon dürfen keine Rücklagen gebildet werden.
Die Verfügungspauschale kann so u.a. zur personellen Verstärkung in der Mittagszeit eingesetzt werden. Dies ist für die Tageseinrichtungen vor allem vor dem Hintergrund des §13 d Absatz 4 KiBiz wichtig. Hier heißt es:
Wird in der Tageseinrichtung ein Mittagessen angeboten, so ist jedem Kind mit einer
wöchentlichen Betreuungszeit ab 35 Stunden grundsätzlich die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen.
Die bedeutet eine hohe Bindung des pädagogischen Personals in fachfremden Tätigkeiten. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, über die Mittagszeit hauswirtschaftliche
Kräfte mit Aufgaben in der Küche zu beauftragen. Die Einsatzzeiten der zusätzlichen
Kräfte orientieren sich an den vom Land NRW zur Verfügung gestellten Pauschalen.
Je nach Anzahl der Gruppen beläuft sich die Pauschale zwischen 1.000,00 € und
9.000,00 €.
Größe der Einrichtung
Eingruppig §20 Absatz 3 Satz 1
Eingruppig (übrige)
Zweigruppig
Dreigruppig
Höhe Verfügungspauschale
1.000,00 €
3.000,00 €
4.000,00 €
6.000,00 €
Viergruppig
Fünfgruppig
8.000,00 €
9.000,00 €
Die Stadt Erkelenz erhält in diesem Kindergartenjahr insgesamt 133.000,00 €, davon
werden 58.000,00 € an Einrichtungen der freien Träger weitergeleitet, 75.000,00 €
entfallen auf städt. Einrichtungen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zum Einsatz der Verfügungspauschale zur
Kenntnis.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Es werden Landesmittel weitergeleitet.
Vorlage 0/51/161/2014 der Stadt Erkelenz
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