Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41398.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
14.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/159/2014
öffentlich
11.11.2014
Amt 50/51 Antoinette Lauten
Amt 50/51 Claus Bürgers
Umsetzung von "plusKITA" in Folge von KiBiz-Reform ab dem
01.08.2014
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
02.12.2014
Jugendhilfeausschuss
Tatbestand:
Mit der Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde u.a. die Möglichkeit geschaffen,
Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien verstärkt zu unterstützen (plusKITA). Diese Einrichtungen erhalten zusätzlich Mittel in
Höhe von mindestens 25.000,00 €. Diese Zuschüsse sind zweckgebunden und ausschließlich für pädagogische Kräfte einzusetzen. Die Förderung der plusKITA ist auf
5 Jahre ausgelegt.
Die plusKITA hat folgende Aufgabe:
-
-
individuelle Förderung der Kinder und Stärkung ihrer Potenziale
Berücksichtigung des alltagskulturellen Hintergrundes der Kinder
Orientierung an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien
Stärkung der Bildungschancen
Entwicklung von pädagogischen Konzepten und Handlungsformen die auf die
Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmt sind
Regelmäßige Einbeziehung der Eltern in die Bildungsförderung durch adressatengerechte Elternarbeit, zur Stärkung der Bildungschancen und zur Erzielung
von mehr Nachhaltigkeit
Aufbau einer Netzwerkstruktur
Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die
Pflichten nach § 13c hinaus, durch regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Anpassung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an die
speziellen örtliche Anforderung
Ressourcen des pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen, beispielsweise durch regelmäßige Supervision, Beratung, Fort- und Weiterbildung
oder größere Multiprofessionalität, im Team stärken.
Der Landeszuschuss für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales errechnet
sich aus dem Verhältnis der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren, die in Familien
mit SGB-II Leistungsbezug leben.
Das Jugendamt der Stadt Erkelenz erhält aufgrund dieser Berechnung für jedes Kindergartenjahr 75.000,00 €. Anhand von kleinräumiger Kriterien sind jedoch mindestens 25.000 € je Einrichtungen zu verwenden. Dies bedeutet, dass maximal 3 Einrichtungen die Zuwendungen für die plusKita erhalten können.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hat die Verwaltung eine Auswertung des Elternbeitragsaufkommens aller Kindergärten in der Stadt zum 01.08.2014 gemacht.
Hierbei wurde ermittelt, in welcher Einrichtung die meisten Eltern im SGB II Bezug
stehen und wo die meistens Eltern mit einem geringen Bruttojahreseinkommen bis
24.000,00 € ihre Kinder in der Tageseinrichtung haben.
Der höchste Anteil findet sich in der städt. Tageseinrichtung Westpromenade mit
48,6 % und in der kath. Tageseinrichtung Gerderath mit 47,8 %. Beide Einrichtungen
betreuen eine große Anzahl an Kindern unter 3 Jahren. Die städt. Einrichtung Westpromenade ist eine 5-gruppige Einrichtung mit einem differenzierten Betreuungsangebot. Es werden neben den Kindern über 3 Jahren insgesamt 22 Kinder im Alter
von 1 bis 3 Jahren betreut. Die kath. Einrichtung Gerderath betreut in 3 Gruppen 50
Kinder über 3 Jahren und 18 Kinder unter 3 Jahren.
Ebenfalls hohe Anteile, über 40%, an Eltern mit geringem Einkommen weisen die
beiden 2-Gruppen Einrichtungen städtische Kita Lövenich und die kath. Kita Golkrath
auf. Eine zusätzliche Förderung einer dieser beiden Einrichtungen ist vor dem Hintergrund der geringen Anzahl der Kinder, die diese Einrichtung besuchen, nicht angezeigt.
Die Fördersummen von 25.000,00 € darf nach Vorgabe des Landes NRW nicht unterschritten werden.
Da die Tageseinrichtung Westpromenade gleichzeitig Familienzentrum ist, ist in dieser Einrichtung eine effiziente Verwendung der Mittel zu erwarten.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Einrichtung Westpromenade erhält 2/3 der
Fördersumme, insgesamt 50.000,00 €, und die kath. Tageseinrichtung Gerderath erhält 1/3 der Fördersumme mit einem Gesamtbetrag von 25.000,00 €.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Gemäß § 16a KiBiz i.V.m. § 21a KiBiz werden folgende Kindertageseinrichtungen
als plusKita für einen Förderzeitraum von 5 Jahren (01.08.2014 bis 31.07.2019) anerkannt:
Kath. Tageseinrichtung für Kinder Gerderath jährliche Fördersumme 25.000,00 €;
Städt. Tageseinrichtung für Kinder Westpromenade jährliche Fördersumme
50.000,00 €.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Die Landesmittel werden weitergeleitet.
Vorlage 0/51/159/2014 der Stadt Erkelenz
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