Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41401.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
14.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/160/2014
öffentlich
11.11.2014
Amt 50/51 Antoinette Lauten
Amt 50/51 Claus Bürgers
Einsatz von Mitteln zur Sprachförderung im Rahmen der KiBiz-Reform ab dem 01.08.2014
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
02.12.2014
Jugendhilfeausschuss
Tatbestand:
In §13c des Kinderbildungsgesetzes wird festgeschrieben, dass zukünftig die
Sprachförderung alltagsintegriert und an den vorhandenen Ressourcen sich orientieren muss. Dies setzt eine kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der
Sprachentwicklung voraus. Das Land NRW bietet verschiedene Dokumentationsverfahren an. Die Einrichtungen müssen sich verbindlich für eines dieser Verfahren entscheiden.
In den städtischen Kita`s ist die Bildungsdokumentation schon seit Jahren verpflichtend eingeführt, neben dem Delphin-4-Verfahren wurde die Sprachentwicklung der
Kinder nach einem der verpflichtenden Verfahren zusätzlich dokumentiert.
Das bisherige Förder- u. Testverfahren nach Delphin4 läuft mit Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 aus. Im Frühjahr 2014 wurden die Kinder in den Tageseinrichtungen letztmalig nach Delphin 4 getestet. Die Kinder, für die ein Sprachförderbedarf
festgestellt wurde, erhalten noch für 2 Jahre die Kind-bezogene Förderung in Höhe
von 365,00 € je Kind und Kindergartenjahr.
Für Einrichtungen, die einen erhöhten Anteil an förderbedürftigen Kindern haben,
stellt das Land zusätzliche Mittel für den Sprachförderbedarf zur Verfügung.
Der vom Land NRW berechnete Anteil des Jugendamtes Erkelenz ergibt sich jeweils
zur Hälfte aus:
a. der Anzahl der Kinder im Jugendamtsbezirk unter sieben Jahren in Familien mit
Leistungsbezug nach dem SGB II im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der
Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB II-Leistungsbezug
und
b. der Anzahl der Kinder in Tageseinrichtungen, in denen Familien vorrangig nicht
deutsch gesprochen wird, im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder
in Tageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen
wird.
Auf das Jugendamt der Stadt Erkelenz entfallen damit 35.000,00 €.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung muss das Jugendamt die Einrichtungen, die
einen Zuschuss von mindestens 5.000,00 € erhalten, benennen. Die Aufnahme in die
Förderung erfolgt in der Regel für 5 Jahre.
Der Träger stellt sicher, dass die vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Landeszuschüsse zur Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden eingesetzt werden. Er
sorgt außerdem dafür, dass die Fachkräfte durch die regelmäßige Teilnahme an
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen den speziellen Anforderungen gerecht werden
und die Tageseinrichtung sich weiter entwickelt.
Zur Verteilung der Mittel wurde die Entwicklung des Sprachförderbedarfs nach Delphin 4, in den letzten 5 Jahren zugrunde gelegt.
Hiernach ergibt sich folgende Rangliste:
Einrichtung
Adolf-Kolping-Hof
Hagelkreuz
Johanniter
Kath. Gerderath
Kath. Lövenich
Städt. Gerderath
Kinder in
Förderung
2010/2011
12
13
15
6
7
5
Kinder in
Förderung
2011/2012
9
15
8
1
7
5
Kinder in
Förderung
2012/2013
19
18
8
9
3
6
Kinder in
Förderung
2013/2014
17
12
6
14
5
6
Kinder in
Förderung
2014/2015
13
11
3
7
5
7
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Den städtischen Einrichtungen Gerderath, Adolf-Kolping-Hof, Hagelkreuz sowie die
Einrichtungen der Freien Träger, die Johanniter, die kath. Kirche Gerderath und die
kath. Kirche Lövenich werden für das Kindergartenjahr 2014/2015 und den folgenden
vier Kindergartenjahren wie folgt Mittel für Sprachförderung zur Verfügung gestellt:
Kita A.-Kolping-Hof 7.500,00 €,
Kita Hagelkreuz 7.500,00 €,
Kita der Johanniter 5.000,00 €,
Kita kath. Kirche Gerderath 5.000,00 €,
Kita kath. Kirche Lövenich 5.000,00 €,
Städt. Kta Gerderath 5.000,00 €.
Sollten sich in den Folgejahren Veränderungen ergeben, ist über die Verwendung
der Mittel neu zu beschließen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, die Landesmittel werden entsprechend weitergeleitet.
Vorlage 0/51/160/2014 der Stadt Erkelenz
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