Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41383.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
14.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/158/2014
öffentlich
10.11.2014
Amt 50/51 Claus Bürgers
Amt 50/51 Friedel Dreßen
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
02.12.2014
Jugendhilfeausschuss
Tatbestand:
Gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW kann der Bürgermeister - im Falle seiner Verhinderung der allgemeine Vertreter - mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden, wenn die Einberufung
eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht
rechtzeitig möglich ist. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der nächsten Sitzung
zur Genehmigung vorzulegen. Der Ausschuss kann die Dringlichkeitsentscheidung
aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses
entstanden sind.
Die Stadt Erkelenz hat mit dem Kreis Heinsberg und den anderen Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg eine Vereinbarung über die Verwendung der Zuschüsse des Landes NRW bezüglich des Einsatzes von Familienhebammen im Rahmen der „Frühen Hilfen“ abgeschlossen.
Das Land NRW gewährt hierfür Zuschüsse von 15.000,00 EUR für die Stadt Erkelenz, die an das Kreisjugendamt Heinsberg weitergeleitet werden und gemäß der getroffenen kreisweiten Vereinbarung verwandt werden.
Die Vereinbarung wurde zunächst als Geschäft der lfd. Verwaltung bewertet und in
Folge vereinbart. Über diese Vereinbarung sollte in der konstituierenden Sitzung des
Jugendhilfeausschusses berichtet werden.
Das Kreisjugendamt Heinsberg teilte allerdings im August 2014, also nachdem die
Vereinbarung bereits als Geschäft der lfd. Verwaltung abgeschlossen war, mit, die
Bezirksregierung Köln als Zuschussgeber würde auf einen Ausschussbeschluss
(JHA) bestehen und verlange eine zeitnahe Übersendung. Da sich der Jugendhilfeausschuss seinerzeit jedoch noch nicht konstituiert hatte, war eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung über die von
der Stadt Erkelenz abgeschlossene Vereinbarung über die Verwendung der Zuschüsse des Landes NRW bezüglich des Einsatzes von Familienhebammen im Rahmen der „Frühen Hilfen“ vom 20.08.2014“.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage 0/51/158/2014 der Stadt Erkelenz
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