Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41326.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
14.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/153/2014
öffentlich
10.11.2014
Amt 50/51 Friedel Dreßen
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
02.12.2014
Jugendhilfeausschuss
Tatbestand:
Gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die stimmberechtigten Mitglieder nach § 71
Abs. 1 Ziffer 1 und 2 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und die beratenden Mitglieder gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII vom bisherigen Ausschussvorsitzenden, Herr Klaus
Steingießer, eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung soll in feierlicher
Form durch Erheben von den Plätzen mit folgender Einverständniserklärung bekundet werden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz erfüllen werde.“
Die Verpflichtungserklärungen liegen den in Frage kommenden Ausschussmitgliedern im Wortlaut vor.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der bisherige Ausschussvorsitzende, Herr Klaus Steingießer, verpflichtet die dem
Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und die beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine