Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41332.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
14.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/152/2014
öffentlich
10.11.2014
Amt 50/51 Friedel Dreßen
Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
02.12.2014
Jugendhilfeausschuss
Tatbestand:
Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit aktuellen Fassung ist es zwingend erforderlich, über
die vom Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Gemäß § 58 Abs.
2 GO NRW finden die für den Rat geltenden Verfahrensvorschriften auch für die Ausschüsse Anwendung. Damit sind auch über die Ausschusssitzungen zwingend Sitzungsniederschriften zu erstellen. Die Niederschriften werden gemäß Gesetz von der
Ausschussvorsitzenden bzw. vom Ausschussvorsitzenden und einer bzw. einem vom
jeweiligen Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin bzw. Schriftführer unterzeichnet. Dafür werden folgende Bedienstete der Verwaltung vorgeschlagen:
1. Verwaltungsangestellte Monika Heuter
2. Stadtoberamtsrat Friedel Dreßen
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 2 GO NW Frau
Monika Heuter zur Schriftführerin und Herrn StOAR Friedel Dreßen zum Schriftführer
für die über seine Sitzung zu fertigenden Niederschriften.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine