Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
41175.pdf
Größe
172 kB
Erstellt
04.11.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/263/2014
öffentlich
05.11.2014
Amt 40 Manfred Steinwartz
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten
für bewegliche Sachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.11.2014
11.12.2014
Ausschuss für Kultur und Sport
Hauptausschuss
Tatbestand:
Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit
in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von
max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt
werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt
gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und
künstlerischen Aus- und Fortbildung.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2014 stehen zur Anschaffung von
Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen
und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € zur Verfügung.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender
Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der
beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse
zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.287,22 €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan der
Haushaltsstelle 08 02 00 531700 sowie 04 01 00 531700 zur Verfügung.
Anlage:
Aufstellung der Zuschüsse an Vereine
Vorlage A 40/263/2014 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zur Beschlussvorlage A 4.2 Ausschuss für Kultur und Sport am 19.11.2014
hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen
Anmerkung:
Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge,
höchstens jedoch 500,00 Euro
Sportvereine und sonstige
Sportvereine
Gegenstand der
Anschaffung
Bezirksausschuss Golkrath
St. Stephanus
Anschaffung eines
SchützenbruTrainingsgewehrs
derschaft
Golkrath 1862
e.V.
Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte
Schachfreunde Anschaffung von
Erkelenz
Schachbrettern + Figuren +
Uhren
Budo-Club
Anschaffung von 24
Erkelenz e.V.
Kampfstöcken und 1
Digitalkamera zur
Dokumentation und Analyse
Kosten
Kostenvoranschlag
ja/nein
Anerkannt
und
förderfähig
ja/nein
Zuschuss
30 %
höchstens
jedoch 500
Euro
1.499,00 ja
ja
30% =
449,70
652,50 ja
ja
30% =
195,75
472,57 ja
ja
30% =
141,77
Anlage zur Beschlussvorlage A 4.2 Ausschuss für Kultur und Sport am 19.11.2014
hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen
Anmerkung:
Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge,
höchstens jedoch 500,00 Euro
Musik- und Karnevalsvereine
Musik- und
Gegenstand der
KarnevalsAnschaffung
vereine
Bezirksausschuss Erkelenz Mitte
Städtischer
Anschaffung einer
Musikverein
Bassposaune
Erkelenz e.V.
Kosten
Kostenvoranschlag
ja/nein
Anerkannt
und
förderfähig
ja/nein
2.000,00
ja
ja
Zuschuss
30 %
höchstens
jedoch 500
Euro
30% =
600,00
jedoch
höchstens
500,00