Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
40899.pdf
Größe
931 kB
Erstellt
22.10.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/302/2014
öffentlich
20.10.2014
Amt 20 Michael Wirtz
Umbau des städtischen Gebäudes "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim - Zustimmung zu einer Dringlichkeitsentscheidung
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
06.11.2014
17.12.2014
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 20. Oktober 2014 wird verwiesen.
Soweit zu diesen Ausführungen noch Fragen bestehen, können diese in der Sitzung
durch die Verwaltung beantwortet werden.
Die Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2014 wird hiermit dem Rat der Stadt
Erkelenz zur Zustimmung vorgelegt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Der nachfolgend aufgeführten Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2014
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird zugestimmt:
1. Der erheblichen außerplanmäßigen Investition gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW - Umbau des städtischen Gebäudes „Südpromenade 31“ in ein Asylantenwohnheim - i. H. v. 130.000,00 € wird zugestimmt.
2. Hierfür wird eine außerplanmäßige investive Auszahlungsermächtigung bei
Maßnahme H10060302 i. H. v. 75.000,00 € im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen investiven Auszahlung
erfolgt durch Kürzung der Auszahlungsermächtigungen bei den Maßnahmen
B01180040 (Geräteträger/Schlepper - Ersatz HS-2461/ERK-A 1136) i. H. v.
65.000,00 € und B01180048 (Kleinlaster mit Kipper - Ersatz HS-2473/ERK-A
1110) i. H. v. 10.000,00 €.
Weiterhin wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme H10060302 i. H. v. 55.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei Maßnahme G01130001 (Erwerb und Verkauf v. Grundstücken u. Gebäuden).“
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage.
Anlage:
Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW v. 20. Oktober 2014
Vorlage A 20/302/2014 der Stadt Erkelenz
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