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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
40862.pdf
Größe
288 kB
Erstellt
20.10.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:12
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 66/324/2014 öffentlich 23.10.2014 Amt 66 Werner Spartz Straßen- und Kanalbau: Am Dreieck, Erkelenz-Katzem Beratungsfolge: Datum Gremium 04.11.2014 be Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie- Tatbestand: Im Bereich der Straße Am Dreieck in Katzem sind sowohl die Kanalisation als auch die Verkehrsanlagen erneuerungsbedürftig. Im Rahmen einer Komplexmaßnahme sollen Straße, Kanal und auch die Beleuchtung erneuert werden. Straße und Beleuchtung sind auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes beitragsfinanziert zu errichten. Der Kanal wird als Mischwasserkanal DN300/400 neu ausgeführt und an den Bestand im Bereich des Knotens Zum Eichhof angebunden. Die Maßnahme ist Gegenstand des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise in einer Breite von 5,25 m im westlichen Abschnitt und 4,0 m im östlichen Abschnitt ausgeführt. Die Gehwege werden weitgehend mit einer Mindestbreite von 1,50 m in Pflasterbauweise ausgeführt. Im östlichen Übergangsbereich zum Wirtschaftsweg wird auf die Anlage eines Gehweges verzichtet. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Straße Am Dreieck in Katzem gemäß den Plänen mit der Nummer: 660.2.501/502 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln grundhaft auszubauen. Die Kanalisation ist gemäß der Plandarstellung: 660.1.501 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu erneuern. Die öffentliche Beleuchtung wird auf Grundlage eines Angebotes des Konzessionsträgers ebenfalls vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln erneuert.“ Finanzielle Auswirkungen: Die benötigten Mittel für den Straßenausbau sind unter Auftragssachkonto E12015006 im Gesamtumfang von 240.000 Euro für das Jahr 2015 angemeldet. Die benötigten Mittel für den Kanalbau sind unter dem Auftragssachkonto A11020510 im Gesamtumfang von 80.000 Euro für das Haushaltsjahr 2015 angemeldet. Die benötigten Mittel für die Erneuerung der Beleuchtung sind unter Auftragssachkonto E12025009 im Gesamtumfang von 21.000 Euro für das Haushaltsjahr 2015 angemeldet. Anlage: Eingabe und Stellungnahme Vorlage A 66/324/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage zum Baubeschluss „Am Dreieck“ Stellungnahme zum Entwurf v. 11. Juni 2014 Stellungnahme der Stadtverwaltung: Die Straße „Am Dreieck“ ist lt. VEP als eine Anliegerstraße klassifiziert mit der maßgebenden Funktion Erschließung und Aufenthalt. Der zu betrachtende Abschnitt liegt zwischen den Straßen In Katzem und Zum Eichhof. Die Straße liegt in der Tempo-30-Zone. Der vorhandene Querschnitt weist das Separationsprinzip auf. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt ca.4,90 m, die Gehwege sind zwischen 1,00 und 1,70m breit. Im Gehwegbereich auf der nördlichen Seite sind einzelne Baumbeete vorhanden. Ebenfalls auf der nördlichen Seite ist eine Parkbucht für zwei Fahrzeuge vorhanden. Aufgrund der vorhandenen Bebauung ist der Parkdruck als gering einzuschätzen. Die Zählung vor Ort hat dies ebenfalls bestätigt. Allerdings werden aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite teilweise die Gehwege zum Parken benutzt. Gemäß §12 StVO ist das Parken auf dem Gehweg rechtswidrig. Der Entwurf sieht weiterhin die Tempo 30 Zone vor. Je nach zur Verfügung stehenden Querschnittsbreiten werden die Fahrbahnen in Tempo 30 Zonen mit einer Standardbreite von 5,25m dimensioniert (z.B. Rosenstr., Glück-Auf-Str., Kolberger Str., St.-Rochus-Weg). Dies ermöglicht das Parken am Fahrbahnrand sowie das Einhalten der Restfahrbahnbreite von 3,05m, was für einen LKW (nach StVO zugelassene Fahrzeugbreite b=2,55) als Fahrgasse ausreichend ist. Gleichzeitig dienen die am Straßenrand parkenden Fahrzeuge als geschwindigkeitsdämpfende Elemente. Der gewählte Querschnitt ist für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge mit der zugelassenen Fahrzeugbreite von 2,55m ausreichend. Die Fahrzeuge mit einer Sonderbreite von 3,50m (Mähdrescher) können auf die alternative Route ausweichen, da es vor allem saisonbedingte Fahrzeuge sind. Die anliegenden Felder sind durch die Wirtschaftswege erschlossen, die evtl. entstehenden Umwege sind grundsätzlich zumutbar. Eine Überdimensionierung der Fahrbahn zugunsten der Landwirte ist nicht gerechtfertigt und steht der eigentlichen Funktion der Wohnstraße entgegen. Gleichzeitig verleiten die überbreiten Fahrbahnen zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Sollte sich perspektivisch eine rechtswidrige Benutzung der Gehwege durch den MIV einstellen, kann dem nachträglich durch bauliche Maßnahmen (z.B. Abpollerung der Gehwegränder) entgegengewirkt werden.