Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
40862.pdf
Größe
288 kB
Erstellt
20.10.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 66/324/2014
öffentlich
23.10.2014
Amt 66 Werner Spartz
Straßen- und Kanalbau: Am Dreieck, Erkelenz-Katzem
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
04.11.2014
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Im Bereich der Straße Am Dreieck in Katzem sind sowohl die Kanalisation als auch
die Verkehrsanlagen erneuerungsbedürftig.
Im Rahmen einer Komplexmaßnahme sollen Straße, Kanal und auch die Beleuchtung erneuert werden.
Straße und Beleuchtung sind auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes beitragsfinanziert zu errichten.
Der Kanal wird als Mischwasserkanal DN300/400 neu ausgeführt und an den Bestand im Bereich des Knotens Zum Eichhof angebunden. Die Maßnahme ist Gegenstand des Abwasserbeseitigungskonzeptes.
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise in einer Breite von 5,25 m im westlichen Abschnitt und 4,0 m im östlichen Abschnitt ausgeführt. Die Gehwege werden weitgehend mit einer Mindestbreite von 1,50 m in Pflasterbauweise ausgeführt.
Im östlichen Übergangsbereich zum Wirtschaftsweg wird auf die Anlage eines Gehweges verzichtet.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Straße Am Dreieck in Katzem gemäß den Plänen mit der Nummer: 660.2.501/502
vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln grundhaft auszubauen.
Die Kanalisation ist gemäß der Plandarstellung: 660.1.501
vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu erneuern.
Die öffentliche Beleuchtung wird auf Grundlage eines Angebotes des Konzessionsträgers ebenfalls vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln erneuert.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die benötigten Mittel für den Straßenausbau sind unter Auftragssachkonto
E12015006 im Gesamtumfang von 240.000 Euro für das Jahr 2015 angemeldet.
Die benötigten Mittel für den Kanalbau sind unter dem Auftragssachkonto
A11020510 im Gesamtumfang von 80.000 Euro für das Haushaltsjahr 2015 angemeldet.
Die benötigten Mittel für die Erneuerung der Beleuchtung sind unter Auftragssachkonto E12025009 im Gesamtumfang von 21.000 Euro für das Haushaltsjahr 2015
angemeldet.
Anlage:
Eingabe und Stellungnahme
Vorlage A 66/324/2014 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zum Baubeschluss „Am Dreieck“
Stellungnahme zum Entwurf v. 11. Juni 2014
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
Die Straße „Am Dreieck“ ist lt. VEP als eine Anliegerstraße klassifiziert mit der
maßgebenden Funktion Erschließung und Aufenthalt. Der zu betrachtende Abschnitt liegt
zwischen den Straßen In Katzem und Zum Eichhof. Die Straße liegt in der Tempo-30-Zone.
Der vorhandene Querschnitt weist das Separationsprinzip auf. Die vorhandene
Fahrbahnbreite beträgt ca.4,90 m, die Gehwege sind zwischen 1,00 und 1,70m breit. Im
Gehwegbereich auf der nördlichen Seite sind einzelne Baumbeete vorhanden. Ebenfalls auf
der nördlichen Seite ist eine Parkbucht für zwei Fahrzeuge vorhanden.
Aufgrund der vorhandenen Bebauung ist der Parkdruck als gering einzuschätzen. Die
Zählung vor Ort hat dies ebenfalls bestätigt. Allerdings werden aufgrund der schmalen
Fahrbahnbreite teilweise die Gehwege zum Parken benutzt. Gemäß §12 StVO ist das
Parken auf dem Gehweg rechtswidrig.
Der Entwurf sieht weiterhin die Tempo 30 Zone vor. Je nach zur Verfügung stehenden
Querschnittsbreiten werden die Fahrbahnen in Tempo 30 Zonen mit einer Standardbreite
von 5,25m dimensioniert (z.B. Rosenstr., Glück-Auf-Str., Kolberger Str., St.-Rochus-Weg).
Dies ermöglicht das Parken am Fahrbahnrand sowie das Einhalten der Restfahrbahnbreite
von 3,05m, was für einen LKW (nach StVO zugelassene Fahrzeugbreite b=2,55) als
Fahrgasse ausreichend ist. Gleichzeitig dienen die am Straßenrand parkenden Fahrzeuge
als geschwindigkeitsdämpfende Elemente.
Der gewählte Querschnitt ist für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge mit der zugelassenen
Fahrzeugbreite von 2,55m ausreichend. Die Fahrzeuge mit einer Sonderbreite von 3,50m
(Mähdrescher) können auf die alternative Route ausweichen, da es vor allem saisonbedingte
Fahrzeuge sind. Die anliegenden Felder sind durch die Wirtschaftswege erschlossen, die
evtl. entstehenden Umwege sind grundsätzlich zumutbar. Eine Überdimensionierung der
Fahrbahn zugunsten der Landwirte ist nicht gerechtfertigt und steht der eigentlichen Funktion
der Wohnstraße entgegen. Gleichzeitig verleiten die überbreiten Fahrbahnen zur
Geschwindigkeitsüberschreitung. Sollte sich perspektivisch eine rechtswidrige Benutzung
der Gehwege durch den MIV einstellen, kann dem nachträglich durch bauliche Maßnahmen
(z.B. Abpollerung der Gehwegränder) entgegengewirkt werden.