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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
40859.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
20.10.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:12
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 66/325/2014 öffentlich 23.10.2014 Amt 66 Werner Spartz Straßen- und Kanalbau: Südpromenade, Erkelenz-Mitte Beratungsfolge: Datum Gremium 04.11.2014 be Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie- Tatbestand: Im Bereich der Südpromenade ist die Kanalisation in Auswertung der aktuellen Kamerabefahrungsdaten schadhaft und sanierungsbedürftig. Aufgrund des Alters und des Umfangs der Schäden macht eine Sanierung bspw. mittels Inlinern wenig Sinn. Der Hauptkanal und soweit notwendig die Hausanschlüsse werden baulich erneuert. Die Maßnahme ist Gegenstand der Generalentwässerungsplanung und des mit der Bezirksregierung Köln abgestimmten Abwasserbeseitigungskonzeptes. Die Fahrbahn und die Nebenanlagen befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand. Teilweise sind Grenzen überbaut. Durchgehend ausreichend breite Gehwege sind im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche nicht gegeben. Es ist vorgesehen, Kanalisation und Verkehrsfläche im Rahmen einer Komplexmaßnahme gemeinsam zu erneuern. Auf Grundlage des 10-Schritte Modells sind die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig informiert und im Sommer 2014 unter Bereitstellung der vorgesehenen Ausführungsvariante beteiligt worden. Es ist beabsichtigt, Beiträge auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes zu erheben. Insgesamt wurden von 5 Grundstückseigentümern Anregungen und Kritik vorgebracht. Die dokumentierte Abwägung ergibt sich aus der Anlage. Die Südpromenade soll in Anlehnung an die Ist–Situation innerhalb der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche neu gestaltet werden. Der Ausbau wird im Trennsystem (bauliche Trennung zwischen Gehwegen) umgesetzt. Der Bereich soll als Tempo 30 Zone ausgewiesen werden. Ziel der Planung waren unter anderem:  Die gegebenen öffentlichen Stellplätze zu erhalten  Die Querungssituation insbesondere für ältere Menschen zu verbessern  Einen Ausbauquerschnitt zu realisieren, der den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht wird und sich in die einschlägigen technischen Regelwerke einpasst sowie den Anforderungen der StVO genügt. Mit dem Straßenausbau wird auch die öffentliche Beleuchtung auf Basis eines Angebots des Konzessionsträgers erneuert. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Südpromenade in Erkelenz gemäß den Plänen mit der Nummer: 658.2.401/402/403 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln grundhaft auszubauen. Die Kanalisation ist gemäß der Plandarstellung: 658.1.401/402 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu erneuern. Die öffentliche Beleuchtung wird auf Grundlage eines Angebotes des Konzessionsträgers ebenfalls vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln erneuert.“ Finanzielle Auswirkungen: Die benötigten Mittel für den Straßenausbau sind unter Auftragssachkonto E12010024 im Gesamtumfang von 1.000.000 Euro für die Jahre 2015/16 angemeldet. Die benötigten Mittel für den Kanalbau unter dem Auftragssachkonto A11020043 im Gesamtumfang von 900.000 Euro für die Haushaltsjahre 2015/16 angemeldet. Die benötigten Mittel für die Erneuerung der Beleuchtung sind unter Auftragssachkonto E12020026 im Gesamtumfang von 93.000 Euro für die Haushaltsjahre 2015/16 angemeldet. Anlage: Eingaben und Stellungnahmen Vorlage A 66/325/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage zum Baubeschluss „Südpromenade“ Stellungnahme zum Entwurf v. 12.September 2014 Bei der Beteiligungsphase wurden folgende Punkte von Anliegern angesprochen 1. Weitere Grünflächen nach Prinzip der Ostpromenade sind gewünscht (2 Anlieger) 2. Ausweitung der Tempo 30-Zone bis zur Fußgängerampel in der Aachener Str. sowie bis zum Kreisverkehr Wilhelmstr. (1 Anlieger) 3. zus. Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in Form von Plateaupflasterung (1 Anlieger) 4. ausreichende Beleuchtung (1 Anlieger) 5. Stellplätze vor dem Ärztehaus (Hs.-Nr. 25) sollen wieder vor dem Haus eingerichtet werden, damit die Patienten nicht die Straße queren müssen (3 Anlieger) Stellungnahme der Stadtverwaltung: zu 1 im Bereich der Nebenanlagen verlaufen mehrere Versorgungsleitungen. Die punktuellen Baumpflanzungen nach dem Prinzip der Ostpromenade wären daher nicht möglich. Des Weiteren würde das Vorbehalten der Flächen für die Grüngestaltung zur Verminderung der Stellplatzanzahl führen. zu 2 die Festlegung der Tempo-30-Zone ist durch das Ordnungsamt sowie durch die Kreispolizeibehörde erfolgt. Von einer weiteren Ausdehnung der Zone wird in dem Fall abgesehen. zu 3 die Planung sieht zwei Überhöhungen auf dem auszubauenden Abschnitt vor. Zurzeit wird es vom Ordnungsamt und der Kreispolizeibehörde als ausreichend bewertet. Sollte zukünftig die Notwendigkeit für zusätzliche geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen bestehen, können diese ohne großen baulichen Aufwand, z.B. mit Klebeelementen, realisiert werden. zu 4 die Beleuchtungsanlage wird durch den Versorgungsunternehmer dimensioniert, dabei wird die Straßenklassifizierung sowie vorgeschriebene Geschwindigkeit in dem Straßenabschnitt zu Grunde gelegt. Bei der neuen Beleuchtungsanlage werden LED-Lampen installiert. Diese sind von der Nachtschaltung nicht betroffen und brennen mit verminderter Leuchtkraft die ganze Nacht durch. zu 5 durch eine geringfügige Anpassung im Verlauf der Randachsen konnte dem Wunsch entsprochen werden, die Gesamtanzahl der Stellplätze wird dadurch nicht beeinflusst.