Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
40080.pdf
Größe
835 kB
Erstellt
27.08.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/290/2014
öffentlich
17.09.2014
Amt 61 Anja Schürmans
Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohlenplanes "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.09.2014
16.09.2014
be
18.09.2014
24.09.2014
Braunkohlenausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz wurde gemäß § 28 Abs. 1 LPIG von der Bezirksregierung Köln
mit Schreiben vom 07.05.2014 zur Mitwirkung an der Erarbeitung des Braunkohleplanes Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath aufgefordert.
Grundlage sind folgende Unterlagen:
Braunkohleplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath (Entwurf April 2014)
o Textliche Darstellung und Erläuterungsbericht
o Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:10.000
Tagebau Garzweiler II, Angaben des Bergbautreibenden zur Prüfung der Sozialverträglichkeit für die Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath im Stadtgebiet Erkelenz
Tagebau Garzweiler II, Angaben des Bergbautreibenden zur Umweltprüfung
im Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung Keyenberg sowie Kuckum,
Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den Umsiedlungsstandort im Suchraum
Erkelenz-Nord
Verkehrsuntersuchung zum Braunkohlenplanverfahren 3. Umsiedlungsabschnitt des Tagebaus Garzweiler II vom Juni 2012 mit Ergänzung vom Juli
2012
Tagebau Garzweiler II, Schalltechnische Untersuchung zum Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung Keyenberg sowie Kuckum, Oberwestrich, Unter-
westrich und Berverath
Energiestudien zum Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter/ Oberwestrich, Berverath (CD)
Die Stellungnahme der Stadt Erkelenz orientiert sich im wesentlichem an der inhaltlichen Gliederung und den Zielen des Braunkohlenplan-Entwurfes Umsiedlung.
Am 25.09.2013 hat der Rat der Stadt Erkelenz, den Empfehlungen des Bürgerbeirats
folgend, die Abgrenzung der Fläche für die gemeinsame Umsiedlung für die weitere
Planung beschlossen.
In Zusammenhang mit der Stellungnahme der Stadt Erkelenz wurde ein Antrag der
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bezüglich der Sicherheitsleistungen für Rekultivierungen und mögliche Bergschäden gestellt (siehe Anlage 2).
Dieser Aspekt wurde im Hinblick auf Umsiedlung in die Stellungnahme unter dem
Kapitel 1 „Energiewirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen“ eingearbeitet.
Mit der Übersendung der Stellungnahme der Stadt Erkelenz soll zugleich auf die bereits anlässlich der Sitzung des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung
Köln am 28.04.2014 abgegebenen Stellungnahmen hingewiesen werden, sowie auf
die aus dem Erkelenzer Raum im Rahmen des Auslegungsverfahrens bei der Bezirksregierung eingegangenen Stellungnahmen, die von Seiten der Stadt Erkelenz
ebenfalls bekräftigt werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat):
„Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt die Stellungnahme zum BraunkohlenplanEntwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
Nr. 1: Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf
Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath
Nr. 2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Sicherheitsleistungen für Rekultivierungen und mögliche Bergschäden
Vorlage A 61/290/2014 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum
Braunkohlenplanentwurf
Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich, Berverath
Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter/Oberwestrich, Berverath
Inhalt
1.
Energiewirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen ............................................. 3
2.
Umsiedlung...................................................................................................................................... 3
3.
Sozialverträglichkeitsprüfung .......................................................................................................... 4
4.
Umweltprüfung ............................................................................................................................... 5
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Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter/Oberwestrich, Berverath
1. Energiewirtschaftliche und energiepolitische
Rahmenbedingungen
Die Stadt Erkelenz ist entgegen der Position der Landesregierung NRW der Auffassung, dass zur
Aufrechterhaltung der Verstromungskapazität der Tagebau Garzweiler II nicht erforderlich ist.
Es gibt mehrere Optionen zur Deckung des Strombedarfs und damit auf einen Verzicht von
Garzweiler II.
Der Nachweis für eine zwingend energiewirtschaftliche Notwendigkeit fehlt.
Die Stadt Erkelenz lehnt das Tagebauvorhaben Garzweiler II ab.
In den letzten Monaten zeigt sich sehr deutlich, dass Braunkohlenabbau in der Bundesrepublik
Deutschland kaum noch wirtschaftlich betrieben werden kann. Der Tagebaubetreiber, die RWE
Power AG, gerät vor diesem Hintergrund zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Das auf
Jahrzehnte angelegte Verfahren der Umsiedlung und die im Zusammenhang mit dem Tagebau
stehenden Maßnahmenleistungen verlangen aber auch in finanzieller Hinsicht Sicherheit. Zur
Absicherung aller durch den Tagebau entstehenden Kosten sind daher in entsprechender
Anwendung der Regelungen des § 56 Abs. 2 BBergG Sicherheitsleistungen durch den
Tagebaubetreiber
zu
erbringen.
Die
Sicherheitsleistungen
ermöglichen
es
dem
Braunkohlenausschuss zudem, seiner Verpflichtung aus § 24 Abs. 2 LPlG, sich laufend von der
ordnungsgemäßen Einhaltung der Braunkohlenpläne zu überzeugen, nachzukommen.
Ziel 1:
Neben der Bauleitplanung ist eine umfangreiche informelle Planung Bestandteil der Umsiedlung.
Aufgrund der hier vorliegenden, gemeinsamen Umsiedlung mehrerer Dorfgemeinschaften und den
damit zusammenhängenden Interessenlagen sowie der Komplexität des Umsiedlungsvorgangs in
einem über mehrere Jahre andauernden Zeitraum, ist eine hohe Erforderlichkeit umfangreicher
informeller Planungsinstrumente gegeben. Auch diese sind auf eine größtmögliche Geschlossenheit
der Umsiedlungsmaßnahmen auszurichten.
Darüber hinaus sieht die Stadt Erkelenz eine über die räumliche und räumlich-funktionale
Landesplanung hinausgehende Verantwortung des Landes für die sozialverträgliche Gestaltung von
Umsiedlungen. Sie erwartet, dass die Landesplanungsbehörde bei der Entwicklung von Konzepten
koordinierend und beratend tätig wird.
Formulierungsvorschlag (S.85):
Zur Minimierung der im Interesse der Energieversorgung erforderlichen Eingriffe des
Braunkohletagebaus in die Lebensverhältnisse der Betroffenen sind die landesplanerische
Koordinierung, die Bauleitplanung und informelle Planungen auf eine größtmögliche Geschlossenheit
der Umsiedlungsmaßnahmen der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich und Berverath
(gemeinsame Umsiedlung) auszurichten.
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Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter/Oberwestrich, Berverath
Ziel 2:
zu Erläuterungen, Abbildung 16 (S. 91):
Die grafische Darstellung der Grenzen des Tagebaus ist dem aktuellen Sachstand anzupassen sowie
eine kurze Erläuterung hinzuzufügen.
2. Sozialverträglichkeitsprüfung
3.6 Belange älterer Menschen:
Die Ausführungen hinsichtlich der Belange älterer Menschen sind redaktionell an die heutige
Terminologie anzupassen – insbesondere mit Bezugnahme auf Barrierefreiheit im Sinne der DIN
18040.
Kapitel 3 bezüglich Belange der Kommune:
Unter Kapitel 3 ist an geeigneter Stelle ein neuer Punkt „Auswirkungen auf die Kommune und
Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung“ anzufügen.
Denn der Umsiedlungsstandort ist mit einer zeitgemäßen technischen und sozialen Infrastruktur
auszustatten. Die Existenz zu verlagernder öffentlicher kommunaler Infrastruktur, die auch
Möglichkeiten zur Verbesserung der Infrastruktur beinhaltet, darf durch den Braunkohlentagebau
nicht gefährdet oder zerstört werden. Der Kommune dürfen durch eine Verlagerung der Infrastruktur
an den Umsiedlungsstandort oder an anderer Stelle im Stadtgebiet, wenn dies bergbaubedingt
verursacht ist, keine finanziellen Mehraufwendungen entstehen, auch wenn die Verlagerung eine
Verbesserung der Infrastruktur beinhaltet.
Bergbau bedingte gesamtstädtische Auswirkungen auf die Siedlungs-, Wirtschafts- und
Bevölkerungsentwicklung der Kommune sind zu beobachten und zu bewerten. Bei Bedarf sind
geeignete Maßnahmen zur Kompensation zu entwickeln, um dadurch negative Entwicklungen zu
vermindern.
Dabei sind die bisher getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Bergbautreibenden und der
Kommune zu beachten, jedoch steht das Land in der Verantwortung, eine diesbezügliche
Absicherung formeller Art zu treffen.
Erläuterung:
Durch den Braunkohletagebau Garzweiler II und die damit verbundenen Umsiedlungen werden im
Stadtgebiet Erkelenz Raumstörungen verursacht, die zahlreiche Auswirkungen auf die
Stadtentwicklung haben.
Die Auswirkungen auf die Siedlungs-, Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung sind zu
kompensieren:
durch eine attraktive Gestaltung des Umsiedlungsstandortes mit zeitgemäßer technischer
und sozialer Infrastrukturausstattung;
durch eine städtische Entwicklungsreservefläche zur nachhaltigen Entwicklung des
umgesiedelten Ortes.
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Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter/Oberwestrich, Berverath
Der Stadt Erkelenz darf durch die bergbaubedingte Verlagerung ihrer Infrastruktur kein finanzieller
Schaden entstehen. Sollten technische oder soziale Infrastrukturen, die durch den Tagebau in
Anspruch genommen werden, an anderer Stelle wieder notwendig werden, so wird der
Bergbautreibende die Stadt finanziell so stellen, dass neben der Entschädigung für die Altsubstanz
und eventueller Projektzuschüsse Dritter keine weiteren Mittel durch die Stadt für Ersatzinvestionen
aufzubringen sind. Vorrangig sind die Ersatzinvestionen am Umsiedlungsstandort zu tätigen.
Andernfalls können die Ersatzinvestionen im übrigen Stadtgebiet getätigt werden, wenn die dortigen
Ersatzinvestitionen durch den Tagebau Garzweiler II verursacht sind.
3.9. Gesamtbewertung der Auswirkungen auf soziale Belange:
Wegen des Heimatverlust, der fehlenden energiepolitischen Voraussetzung und den oben genannten
Ausführungen ist die Umsiedlung hinsichtlich ihrer Auswirkung auf soziale Belange nicht vertretbar.
3. Umweltprüfung
Im Rahmen der Bergbautätigkeiten verpflichtet sich der Bergbautreibende dauerhafte Maßnahmen
zur Luftreinhaltung, vor allem hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte im Bereich Feinstaub, zu
ergreifen und diese zu veröffentlichen.
Formulierungsvorschlag (S.152):
„Aus dem bis ca. 2,5 km heranrückenden Tagebau sind keine Feinstaubbelastungen zu erwarten,
sofern vom Bergbautreibenden dauerhafte Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte ergriffen
werden.“
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