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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
40080.pdf
Größe
835 kB
Erstellt
27.08.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:10

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/290/2014 öffentlich 17.09.2014 Amt 61 Anja Schürmans Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohlenplanes "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath" Beratungsfolge: Datum Gremium 11.09.2014 16.09.2014 be 18.09.2014 24.09.2014 Braunkohlenausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die Stadt Erkelenz wurde gemäß § 28 Abs. 1 LPIG von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 07.05.2014 zur Mitwirkung an der Erarbeitung des Braunkohleplanes Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath aufgefordert. Grundlage sind folgende Unterlagen:  Braunkohleplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath (Entwurf April 2014) o Textliche Darstellung und Erläuterungsbericht o Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:10.000  Tagebau Garzweiler II, Angaben des Bergbautreibenden zur Prüfung der Sozialverträglichkeit für die Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath im Stadtgebiet Erkelenz  Tagebau Garzweiler II, Angaben des Bergbautreibenden zur Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung Keyenberg sowie Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath  Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den Umsiedlungsstandort im Suchraum Erkelenz-Nord  Verkehrsuntersuchung zum Braunkohlenplanverfahren 3. Umsiedlungsabschnitt des Tagebaus Garzweiler II vom Juni 2012 mit Ergänzung vom Juli 2012  Tagebau Garzweiler II, Schalltechnische Untersuchung zum Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung Keyenberg sowie Kuckum, Oberwestrich, Unter- westrich und Berverath  Energiestudien zum Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter/ Oberwestrich, Berverath (CD) Die Stellungnahme der Stadt Erkelenz orientiert sich im wesentlichem an der inhaltlichen Gliederung und den Zielen des Braunkohlenplan-Entwurfes Umsiedlung. Am 25.09.2013 hat der Rat der Stadt Erkelenz, den Empfehlungen des Bürgerbeirats folgend, die Abgrenzung der Fläche für die gemeinsame Umsiedlung für die weitere Planung beschlossen. In Zusammenhang mit der Stellungnahme der Stadt Erkelenz wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bezüglich der Sicherheitsleistungen für Rekultivierungen und mögliche Bergschäden gestellt (siehe Anlage 2). Dieser Aspekt wurde im Hinblick auf Umsiedlung in die Stellungnahme unter dem Kapitel 1 „Energiewirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen“ eingearbeitet. Mit der Übersendung der Stellungnahme der Stadt Erkelenz soll zugleich auf die bereits anlässlich der Sitzung des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln am 28.04.2014 abgegebenen Stellungnahmen hingewiesen werden, sowie auf die aus dem Erkelenzer Raum im Rahmen des Auslegungsverfahrens bei der Bezirksregierung eingegangenen Stellungnahmen, die von Seiten der Stadt Erkelenz ebenfalls bekräftigt werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat): „Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt die Stellungnahme zum BraunkohlenplanEntwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Nr. 1: Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath Nr. 2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Sicherheitsleistungen für Rekultivierungen und mögliche Bergschäden Vorlage A 61/290/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter/Oberwestrich, Berverath Inhalt 1. Energiewirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen ............................................. 3 2. Umsiedlung...................................................................................................................................... 3 3. Sozialverträglichkeitsprüfung .......................................................................................................... 4 4. Umweltprüfung ............................................................................................................................... 5 2 Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter/Oberwestrich, Berverath 1. Energiewirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen Die Stadt Erkelenz ist entgegen der Position der Landesregierung NRW der Auffassung, dass zur Aufrechterhaltung der Verstromungskapazität der Tagebau Garzweiler II nicht erforderlich ist. Es gibt mehrere Optionen zur Deckung des Strombedarfs und damit auf einen Verzicht von Garzweiler II. Der Nachweis für eine zwingend energiewirtschaftliche Notwendigkeit fehlt. Die Stadt Erkelenz lehnt das Tagebauvorhaben Garzweiler II ab. In den letzten Monaten zeigt sich sehr deutlich, dass Braunkohlenabbau in der Bundesrepublik Deutschland kaum noch wirtschaftlich betrieben werden kann. Der Tagebaubetreiber, die RWE Power AG, gerät vor diesem Hintergrund zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Das auf Jahrzehnte angelegte Verfahren der Umsiedlung und die im Zusammenhang mit dem Tagebau stehenden Maßnahmenleistungen verlangen aber auch in finanzieller Hinsicht Sicherheit. Zur Absicherung aller durch den Tagebau entstehenden Kosten sind daher in entsprechender Anwendung der Regelungen des § 56 Abs. 2 BBergG Sicherheitsleistungen durch den Tagebaubetreiber zu erbringen. Die Sicherheitsleistungen ermöglichen es dem Braunkohlenausschuss zudem, seiner Verpflichtung aus § 24 Abs. 2 LPlG, sich laufend von der ordnungsgemäßen Einhaltung der Braunkohlenpläne zu überzeugen, nachzukommen. Ziel 1: Neben der Bauleitplanung ist eine umfangreiche informelle Planung Bestandteil der Umsiedlung. Aufgrund der hier vorliegenden, gemeinsamen Umsiedlung mehrerer Dorfgemeinschaften und den damit zusammenhängenden Interessenlagen sowie der Komplexität des Umsiedlungsvorgangs in einem über mehrere Jahre andauernden Zeitraum, ist eine hohe Erforderlichkeit umfangreicher informeller Planungsinstrumente gegeben. Auch diese sind auf eine größtmögliche Geschlossenheit der Umsiedlungsmaßnahmen auszurichten. Darüber hinaus sieht die Stadt Erkelenz eine über die räumliche und räumlich-funktionale Landesplanung hinausgehende Verantwortung des Landes für die sozialverträgliche Gestaltung von Umsiedlungen. Sie erwartet, dass die Landesplanungsbehörde bei der Entwicklung von Konzepten koordinierend und beratend tätig wird. Formulierungsvorschlag (S.85): Zur Minimierung der im Interesse der Energieversorgung erforderlichen Eingriffe des Braunkohletagebaus in die Lebensverhältnisse der Betroffenen sind die landesplanerische Koordinierung, die Bauleitplanung und informelle Planungen auf eine größtmögliche Geschlossenheit der Umsiedlungsmaßnahmen der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich und Berverath (gemeinsame Umsiedlung) auszurichten. 3 Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter/Oberwestrich, Berverath Ziel 2: zu Erläuterungen, Abbildung 16 (S. 91): Die grafische Darstellung der Grenzen des Tagebaus ist dem aktuellen Sachstand anzupassen sowie eine kurze Erläuterung hinzuzufügen. 2. Sozialverträglichkeitsprüfung 3.6 Belange älterer Menschen: Die Ausführungen hinsichtlich der Belange älterer Menschen sind redaktionell an die heutige Terminologie anzupassen – insbesondere mit Bezugnahme auf Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040. Kapitel 3 bezüglich Belange der Kommune: Unter Kapitel 3 ist an geeigneter Stelle ein neuer Punkt „Auswirkungen auf die Kommune und Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung“ anzufügen. Denn der Umsiedlungsstandort ist mit einer zeitgemäßen technischen und sozialen Infrastruktur auszustatten. Die Existenz zu verlagernder öffentlicher kommunaler Infrastruktur, die auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Infrastruktur beinhaltet, darf durch den Braunkohlentagebau nicht gefährdet oder zerstört werden. Der Kommune dürfen durch eine Verlagerung der Infrastruktur an den Umsiedlungsstandort oder an anderer Stelle im Stadtgebiet, wenn dies bergbaubedingt verursacht ist, keine finanziellen Mehraufwendungen entstehen, auch wenn die Verlagerung eine Verbesserung der Infrastruktur beinhaltet. Bergbau bedingte gesamtstädtische Auswirkungen auf die Siedlungs-, Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung der Kommune sind zu beobachten und zu bewerten. Bei Bedarf sind geeignete Maßnahmen zur Kompensation zu entwickeln, um dadurch negative Entwicklungen zu vermindern. Dabei sind die bisher getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Bergbautreibenden und der Kommune zu beachten, jedoch steht das Land in der Verantwortung, eine diesbezügliche Absicherung formeller Art zu treffen. Erläuterung: Durch den Braunkohletagebau Garzweiler II und die damit verbundenen Umsiedlungen werden im Stadtgebiet Erkelenz Raumstörungen verursacht, die zahlreiche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben. Die Auswirkungen auf die Siedlungs-, Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung sind zu kompensieren:   durch eine attraktive Gestaltung des Umsiedlungsstandortes mit zeitgemäßer technischer und sozialer Infrastrukturausstattung; durch eine städtische Entwicklungsreservefläche zur nachhaltigen Entwicklung des umgesiedelten Ortes. 4 Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter/Oberwestrich, Berverath Der Stadt Erkelenz darf durch die bergbaubedingte Verlagerung ihrer Infrastruktur kein finanzieller Schaden entstehen. Sollten technische oder soziale Infrastrukturen, die durch den Tagebau in Anspruch genommen werden, an anderer Stelle wieder notwendig werden, so wird der Bergbautreibende die Stadt finanziell so stellen, dass neben der Entschädigung für die Altsubstanz und eventueller Projektzuschüsse Dritter keine weiteren Mittel durch die Stadt für Ersatzinvestionen aufzubringen sind. Vorrangig sind die Ersatzinvestionen am Umsiedlungsstandort zu tätigen. Andernfalls können die Ersatzinvestionen im übrigen Stadtgebiet getätigt werden, wenn die dortigen Ersatzinvestitionen durch den Tagebau Garzweiler II verursacht sind. 3.9. Gesamtbewertung der Auswirkungen auf soziale Belange: Wegen des Heimatverlust, der fehlenden energiepolitischen Voraussetzung und den oben genannten Ausführungen ist die Umsiedlung hinsichtlich ihrer Auswirkung auf soziale Belange nicht vertretbar. 3. Umweltprüfung Im Rahmen der Bergbautätigkeiten verpflichtet sich der Bergbautreibende dauerhafte Maßnahmen zur Luftreinhaltung, vor allem hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte im Bereich Feinstaub, zu ergreifen und diese zu veröffentlichen. Formulierungsvorschlag (S.152): „Aus dem bis ca. 2,5 km heranrückenden Tagebau sind keine Feinstaubbelastungen zu erwarten, sofern vom Bergbautreibenden dauerhafte Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte ergriffen werden.“ 5