Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
40334.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
08.09.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/067/2014
öffentlich
05.09.2014
Amt 10 Simon Häusler
Besetzung der Bezirksausschüsse
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
24.09.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 12 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz sind die dort festgelegten Bezirksausschüsse zu bilden. Die Hauptsatzung legt hierbei die Relation zwischen der jeweiligen Anzahl der Ratsmitglieder und der jeweiligen Anzahl der sachkundigen Bürger/innen fest.
Die vom Rat vorzunehmende konkrete Besetzung der Bezirksausschüsse steht im
Spannungsfeld des § 39 Abs. 4 Nr. 1 GO NRW und des § 50 Abs. 3 GO NRW. Hierbei stellt der § 39 die Spezialvorschrift dar, die nur hinsichtlich des Verfahrens konkretisiert wird.
Da es allerdings – wie den Fraktionen mitgeteilt worden ist – mehrere vom Innenministerium geprüfte und als juristisch gleichwertig anerkannte Berechnungsmodi bei
der Umsetzung der Berechnung nach Hare-Niemeyer gibt, hat der Rat sich für eine
dieser Methoden zu entscheiden. Die Berechnungsmethoden und ihre Ergebnisse
wurden den Fraktionen nach der letzten Ratssitzung im Juli 2014 zugeleitet.
Nach Rückmeldungen aus den Fraktionen scheint die Methode 3.1 bevorzugt zu
sein.
Selbstverständlich besteht im Rahmen der konkreten Besetzungsvorschläge die
Möglichkeit, dass Fraktionen sich bilateral über den Austausch einzelner Positionen
verständigen können.
Im Rat vertretene Fraktionen, die in einem bestimmten Bezirksausschuss nicht mit
einem ordentlichen Mitglied vertreten sind, können selbstverständlich – wie dies bisher bereits der Fall war – in diesen konkreten Bezirksausschuss ein beratendes Ausschussmitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW entsenden. Die Bestellung dieser beratenden Ausschussmitglieder erfolgt durch den Rat.
Die nicht dem Bezirksausschuss angehörenden Ratsmitglieder, die in dem Stadtbezirk wohnen oder dort kandidiert haben, haben das Recht an den Sitzungen des entsprechenden Bezirksausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen.
Beschlussentwurf:
„1. Der Rat der Stadt Erkelenz entscheidet sich hinsichtlich der Berechnung der Sitzverteilung in den Bezirksausschüssen für die Methode 3.1.
2. Die Bezirksausschüsse werden - wie in den als Anlagen beigefügten Listen festgehalten - besetzt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Sitzungsgelder für die sachkundigen Bürger/innen (zzt. 23,00 Euro je Sitzungsteilnahme).
Anlage:
Die Listen – BZA sind in Laufwerk L:\USERS\Fraktion\Rat eingestellt.
Vorlage A 10/067/2014 der Stadt Erkelenz
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