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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
40334.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
08.09.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:11
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/067/2014 öffentlich 05.09.2014 Amt 10 Simon Häusler Besetzung der Bezirksausschüsse Beratungsfolge: Datum Gremium 24.09.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 12 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz sind die dort festgelegten Bezirksausschüsse zu bilden. Die Hauptsatzung legt hierbei die Relation zwischen der jeweiligen Anzahl der Ratsmitglieder und der jeweiligen Anzahl der sachkundigen Bürger/innen fest. Die vom Rat vorzunehmende konkrete Besetzung der Bezirksausschüsse steht im Spannungsfeld des § 39 Abs. 4 Nr. 1 GO NRW und des § 50 Abs. 3 GO NRW. Hierbei stellt der § 39 die Spezialvorschrift dar, die nur hinsichtlich des Verfahrens konkretisiert wird. Da es allerdings – wie den Fraktionen mitgeteilt worden ist – mehrere vom Innenministerium geprüfte und als juristisch gleichwertig anerkannte Berechnungsmodi bei der Umsetzung der Berechnung nach Hare-Niemeyer gibt, hat der Rat sich für eine dieser Methoden zu entscheiden. Die Berechnungsmethoden und ihre Ergebnisse wurden den Fraktionen nach der letzten Ratssitzung im Juli 2014 zugeleitet. Nach Rückmeldungen aus den Fraktionen scheint die Methode 3.1 bevorzugt zu sein. Selbstverständlich besteht im Rahmen der konkreten Besetzungsvorschläge die Möglichkeit, dass Fraktionen sich bilateral über den Austausch einzelner Positionen verständigen können. Im Rat vertretene Fraktionen, die in einem bestimmten Bezirksausschuss nicht mit einem ordentlichen Mitglied vertreten sind, können selbstverständlich – wie dies bisher bereits der Fall war – in diesen konkreten Bezirksausschuss ein beratendes Ausschussmitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW entsenden. Die Bestellung dieser beratenden Ausschussmitglieder erfolgt durch den Rat. Die nicht dem Bezirksausschuss angehörenden Ratsmitglieder, die in dem Stadtbezirk wohnen oder dort kandidiert haben, haben das Recht an den Sitzungen des entsprechenden Bezirksausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen. Beschlussentwurf: „1. Der Rat der Stadt Erkelenz entscheidet sich hinsichtlich der Berechnung der Sitzverteilung in den Bezirksausschüssen für die Methode 3.1. 2. Die Bezirksausschüsse werden - wie in den als Anlagen beigefügten Listen festgehalten - besetzt.“ Finanzielle Auswirkungen: Sitzungsgelder für die sachkundigen Bürger/innen (zzt. 23,00 Euro je Sitzungsteilnahme). Anlage: Die Listen – BZA sind in Laufwerk L:\USERS\Fraktion\Rat eingestellt. Vorlage A 10/067/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2