Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
40267.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
10.09.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/298/2014
öffentlich
03.09.2014
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Leistungen nach § 4 AsylbLG - Krankenhilfe u. a. (Produktsachkonten 050303.533940/-733940)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.09.2014
24.09.2014
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Bereits beim vorherigen Tagesordnungspunkt wurde die Entwicklung bei den Asylbewerberzahlen dargestellt. Hierauf wird verwiesen. Diese Entwicklung wirkt sich nicht
nur auf den laufenden Bedarf aus, sondern auch auf Aufwendungen bei der Krankenhilfe und ähnlichen Einmalleistungen.
Bei der Krankenhilfe begründet sich der Mehraufwand nicht allein in der extrem angestiegenen Zahl der Asylbewerber, sondern begründet sich in erster Linie mit
schweren Erkrankungen in zwei Fällen. Dadurch werden voraussichtlich Mehraufwendungen/-auszahlungen von ca. 213.000 €, bei einem Haushaltsansatz von
60.000 €, entstehen.
Mit zusätzlichen Landeserstattungen ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu rechnen. Diese Vorgehensweise wird insbesondere auch vom Städte – und Gemeindebund NRW kritisiert, der fordert, dass zumindest für Einzelfälle, in denen hohe Krankheitskosten entstehen, unabhängig von den Pauschalen, eine eigenständige Kostenerstattung erfolgen sollte. So werden z.B. in anderen Bundesländern die Kosten für
die gesundheitliche Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen komplett vom Land
übernommen, soweit sie einen Betrag von 10.226 € je Person und Kalenderjahr
übersteigen. Dieser Forderung des Städte- und Gemeindebundes ist nichts hinzuzuführen - hilft aber beim aktuellen Mehraufwand nicht weiter!
Aufgrund der Erheblichkeit der vorzunehmenden Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen sieht die Gemeindeordnung NRW im § 83 Abs. 2 vor, dass diese nur geleistet
werden dürfen, soweit der Rat diesen zustimmt. Finanziert werden kann der Mehraufwand in Höhe von 213.000 € durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei den
Produktsachkonten 050303.533911/-733911 (HzL gem. § 2 AsylbLG) von 40.000 €
und durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei den Produktsachkonten
060400.448200/-648200 (Erstattungen von Gemeinden) von 173.000 €.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1.
Den erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von
213.000 € bei den Produktsachkonten 050303.533940/-733940
– Leistungen nach § 4 AsylbLG – wird zugestimmt.
2.
Die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen erfolgt durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei den Produktsachkonten 050303.533911/-733911 - HzL
gem. § 2 AsylbLG - von 40.000,00 € sowie Mehrerträge/-einzahlungen bei den Produktsachkonten 060400.448200/-648200 - Erstattung von Gemeinden - in Höhe von
173.000 €.“
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Beschlussentwurf.
Vorlage A 20/298/2014 der Stadt Erkelenz
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