Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
40264.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
10.09.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/297/2014
öffentlich
03.09.2014
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Leistungen nach §§ 3, 5 und 6 AsylbLG (Produktsachkonten
050303.533930/-733930)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.09.2014
24.09.2014
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Seit Ende des Jahres 2012 ist die Anzahl der aufgenommenen Asylbewerber stark
angestiegen. Betrug die Anzahl der berechtigten Personen 2013 erst 84, so beziehen
derzeit bereits 119 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Aufgrund der bundesweit aktuellen Flüchtlingsaufnahmen werden weitere 20 – 30
Personen bis zum Ende des Jahres 2014 in Erkelenz erwartet.
Bei der Ermittlung der Haushaltsansätze für 2014 im Juli 2013 waren seinerzeit erst
42 Personen zugewiesen. Trotz einer eingeplanten Steigerung für 2014 hatte sich
bereits bis Ende 2013 die Anzahl an Personen gegenüber Juli 2013 verdoppelt. Die
Anzahl der aufgenommenen Personen hat sich in 2014 noch einmal kontinuierlich erhöht. Diese überproportionalen Steigerungen konnte so nicht in den Ansätzen für
2014 einkalkuliert werden.
Demgegenüber ist die bestehende Finanzierungsregelung des Landes weit hinter der
tatsächlichen Fallzahlen- und Aufwandsentwicklung zurückgeblieben. Grundlage für
die pauschalierte Landeserstattung ist die jeweilige Anzahl der Flüchtlinge zum 01.
Januar eines Jahres, wobei geduldete Personen nicht angerechnet werden. Trotz der
dramatischen Steigerungsraten hält das Land am Anpassungsmodus fest, so dass
die gestiegenen Steigerungsraten frühestens erst mit einem Jahr Verspätung zu einer Budgetanpassung führen.
Vor diesen Hintergründen hat das Fachamt bis zum Jahresende 2014 Aufwendungen nach §§ 3, 5 und 6 AsylbLG in Höhe von insgesamt 542.000 € errechnet. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies einen Mehraufwand von insgesamt
272.000 €. An pauschalisierten Landeserstattungen, die u. a. auch die
Leistungen bei Krankheitsfällen mit abdecken, sind lediglich Mehrerträge von
75.914,00 € bis zum Jahresende zu verzeichnen. Mit weiteren Landeserstattungen
ist trotz der extrem gestiegenen Asylbewerberzahlen nach aktuellem Kenntnisstand
nicht zu rechnen.
Aufgrund der Erheblichkeit der vorzunehmenden Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen sieht die Gemeindeordnung NRW im § 83 Abs. 2 vor, dass diese nur geleistet
werden dürfen, soweit der Rat diesen zustimmt. Finanziert werden kann der Mehraufwand in Höhe von 272.000 € durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei den Produktsachkonten 050303.448100/-648100 (Erstattungen vom Land) von 75.914 € und
durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei den Produktsachkonten 060400.448200/648200 (Erstattungen von Gemeinden) von 196.086 €.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1.
Den erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von
272.000 € bei den Produktsachkonten 050303.533930/-733930
– Leistungen nach §§ 3, 5 und 6 AsylbLG – wird zugestimmt.
2.
Die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen erfolgt durch Mehrerträge/
-einzahlungen bei den Produktsachkonten 050303.448100/-648100 - Erstattungen
vom Land - in Höhe von 75.914 € und 060400.448200/-648200 - Erstattung von Gemeinden - in Höhe von 196.086 €.“
Finanzielle Auswirkungen:
Mehraufwendungen/-auszahlungen von 272.000,00 €.
Vorlage A 20/297/2014 der Stadt Erkelenz
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