Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
40255.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/293/2014
öffentlich
03.09.2014
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2013 gemäß §
116 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.09.2014
24.09.2014
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) ist zwingend vorgeschrieben, dass die Kommunen ab 2010 jeweils zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen haben. Ziel des kommunalen
Gesamtabschlusses soll es sein, die Adressaten darüber zu informieren, ob die
Kommune in der Lage ist, ihre Aufgaben auch zukünftig zu erfüllen. Daher soll der
Gesamtabschluss die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Kommune (Kernverwaltung und Betriebe) darstellen.
Nachdem zum 31.12.2010 der erste Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz aufgestellt
worden ist, liegt nunmehr der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2013 vor.
Dieser ist form- und fristgerecht zum 04.08.2014 vom Kämmerer aufgestellt und vom
Bürgermeister bestätigt worden. Im Detail besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und wird um
einen Gesamtlagebericht ergänzt. Innerhalb des Gesamtabschlusses hat die Kommune die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidieren ist in
dem Sinne zu verstehen, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche (man
spricht hier auch von Tochterunternehmen) zusammen mit dem Abschluss der „Mutter“ (=NKF-Jahresabschluss der Stadt) in einem Abschluss, eben dem Gesamtabschluss, darzustellen sind. Dabei werden die Verflechtungen zwischen den Tochterunternehmen und der Mutter sowie zwischen den Tochterunternehmen herausgerechnet. Die Konsolidierung erfolgt nach den Regeln des siebten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Dieser siebte Abschnitt nimmt insbesondere Bezug auf die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
Der Gesamtabschluss zum 31.Dezember 2013 stellt nach diesen Vorschriften den
NKF-Jahresabschluss der Stadt Erkelenz zusammen mit den Jahresabschlüssen
der Kultur GmbH,
des Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz,
der GEE mbH und der
GEE mbH & Co. KG
in einem Jahresabschluss dar.
Nach Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfes durch den Kämmerer und Bestätigung des Bürgermeisters ist der Entwurf dem Rat zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Bestätigung durch den Rat hat gem. § 116 Abs.1GO NRW i.V.m. § 96
Abs. 1 GO NRW bis spätestens zum 31.12.2014 zu erfolgen. Der Rat überträgt dem
Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung des Gesamtabschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei zur tatsächlichen Prüfung des örtlichen
Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Das RPA hat dabei zu prüfen, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind. Mit der heutigen Sitzungsvorlage soll dieser Prüfungsablauf eingeleitet werden.
Wie auch im letzten Jahr, so hat auch an der Aufstellung des vorliegenden Jahresabschlusses die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher &
Dr. jur. Robertz begleitend und beratend mitgewirkt.
Der Entwurf der Gesamtbilanz zum 31.12.2013 schließt in Aktiva und Passiva mit
einem Volumen von 459.927.387,40 € (- 0,74 %) ab. Die Gesamtergebnisrechnung
weist dabei ein Gesamtjahresergebnis von – 107.671,61 € (Vorjahr:
- 2.171.006,68 €) aus. Also, insbesondere hinsichtlich der fast ausgeglichenen Gesamtergebnisrechnung, ein sehr erfreulicher Gesamtabschluss! Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen.
Wie in den Vorjahren, so wird den Fraktionen auch in diesem Jahr jeweils ein Exemplar des Gesamtabschlussentwurfes vor Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung gestellt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1.
Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2013 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW form- und
fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.
2.
Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2013 wird dieser
gem. § 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 20/293/2014 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Anlage:
Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2013 (wird unmittelbar dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet)
Vorlage A 20/293/2014 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3