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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
40276.pdf
Größe
7,5 MB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:11

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechts- und Ordnungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 30/165/2014 öffentlich 04.09.2014 Amt 30 Stefanie Rolfs Widmung von Straßen im Stadtgebiet Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 18.09.2014 24.09.2014 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die in der Anlage 4 (Plan Nr. 4) aufgeführten Straßenteile im Stadtbezirk 02 (Gerderhahn) wurden durch Ausbau erstmalig her- bzw. fertiggestellt. Sie sollen für den öffentlichen Verkehr freigegeben und somit gewidmet werden. Bei den ebenfalls in der Anlage aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz), 02 (Gerderath), 04 (Golkrath mit Houverath und Matzerath) und 05 (Granterath und Hetzerath) konnte eine förmliche Widmung nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes nicht festgestellt werden. Da aus planungsrechtlicher Sicht eine förmliche Widmung zweckmäßig ist, soll diese hiermit nachgeholt werden. Die materiellen Voraussetzungen für die Widmungen gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW sind gegeben, da die Stadt Erkelenz Eigentümerin der Flächen ist. Bei den zu widmenden Flächen handelt es sich um Gemeindestraßen, da sie vorwiegend dem Verkehr und der Erschließung innerhalb des Gemeindegebietes dienen. Zur genaueren Darstellung der betroffenen Flächen sind diese in beiliegenden Planauszügen rot dargestellt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz), 02 (Gerderath und Gerderhahn), 04 (Golkrath mit Houverath und Matzerath) und 05 (Granterath und Hetzerath), die aus der Niederschrift beigefügten Aufstellung nebst Plänen zu ersehen sind, werden für den öffentlichen Verkehr gewidmet.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Aufstellung der zu widmenden Straßen, Pläne der entsprechenden Teilstücke. Vorlage A 30/165/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2