Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
40186.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
02.09.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/149/2014
öffentlich
02.09.2014
Amt 50/51 Friedel Dreßen
Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.09.2014
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales
Tatbestand:
Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt
einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung soll in feierlicher Form durch Erheben von den
Plätzen mit folgender Einverständniserklärung bekundet werden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz erfüllen werde.“
Die Verpflichtungserklärungen liegen den in Frage kommenden Ausschussmitgliedern im Wortlaut vor.
Beschlussentwurf:
„Die Ausschussvorsitzende Frau Wolters verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V.
m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.