Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39660.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
18.06.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/043/2014
öffentlich
02.06.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Wiederwahl des Ersten Beigeordneten der Stadt Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
02.07.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
1. Wahl zum Beigeordneten
Mit Bestellungsurkunde vom 06.11.2006 wurde Herr Dr. Hans-Heiner Gotzen für eine
zweite Amtszeit von 8 Jahren, und zwar mit Wirkung ab dem 01.01.2007, zum
Beigeordneten der Stadt Erkelenz ernannt, nachdem der Rat der Stadt Erkelenz
Herrn Dr. Gotzen in seiner Sitzung am 27.09.2006 einstimmig wiedergewählt hatte.
Die Wahlzeit zum Beigeordneten endet somit mit Ablauf des 31.12.2014.
Gemäß § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
dürfen Beigeordnete frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stelle (Ablauf
der Wahlzeit) wiedergewählt werden. Aufgrund § 71 Abs. 5 GO NRW sind
Beigeordnete verpflichtet, eine erste und auch eine zweite Wiederwahl anzunehmen,
wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Für
Herrn Dr. Gotzen steht also die zweite Wiederwahl an, die er annehmen muss, wenn
diese Wahl denn durch Wahlbeschluss bis spätestens am 30.09.2014 erfolgt.
Bei Wiederwahlen kann von einer Ausschreibung der Stelle abgesehen werden.
Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss nach § 50 Abs. 1 GO
NRW (Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit) in öffentlicher Sitzung.
2. Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters
Mit Ernennungsurkunde vom 06.11.2006 wurde Herr Dr. Gotzen zum allgemeinen
Vertreter des Bürgermeisters (Erster Beigeordneter) bestellt. Diese Ernennung
erfolgte unbefristet, ist aber an die Ernennung zum Beigeordneten gebunden. Bei
einer Wiederwahl vor dem 01.01.2015 bleibt Herr Dr. Gotzen deshalb weiterhin
ununterbrochen der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters. Eines neuen
Beschlusses des Rates nach § 68 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung bedarf es
deshalb nicht.
Beschlussentwurf:
„Herr Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen wird hiermit für die Amtszeit vom
01.01.2015 - 31.12.2022 gemäß § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen zum Beigeordneten der Stadt Erkelenz gewählt.
Die bestehende Bestellung zum allgemeinen Vertreter (Erster Beigeordneter) des
Bürgermeisters der Stadt Erkelenz wird hiermit bestätigt.
Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 3 des Bundesbesoldungsgesetzes.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Veränderungen.
Vorlage A 10/043/2014 der Stadt Erkelenz
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