Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39678.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
18.06.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
A 10/048/2014
öffentlich
16.06.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
02.07.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 14 Buchstabe c) der Satzung der Hermann-Josef-Stiftung nehmen zwei
Vertreter bzw. Vertreterinnen des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des
Kuratoriums beratend teil.
Bisher waren hierfür als Vertreter RH Steingießer und RF Schirrmeister-Heinen
benannt.
Der Bürgermeister ist gemäß § 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Stiftungssatzung
Vorsitzender dieses Gremiums; sein Sitz zählt nicht zu den beiden beratenden Sitzen
gem. § 14 Buchstabe c) der Satzung.
Soweit kein einheitlicher Wahlvorschlag für die beiden beratenden Vertreter/innen
vorliegen sollte, müsste die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach
dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgen.
Die Sitzverhältnisse im aktuellen Rat weisen darauf hin, dass im vorliegenden Fall
folgende Sitzverteilung zu erwarten stände:
CDU:
SPD und B 90/Grüne:
1
Einigung oder Los über 1 Sitz
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„Der Rat der Stadt Erkelenz bestellt hiermit folgende beratenden Mitglieder für das
Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung:
Mitglied
RM …….
RM …….
Der Bürgermeister der Stadt Erkelenz ist gemäß Stiftungssatzung geborenes Mitglied
des Kuratoriums.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/048/2014 der Stadt Erkelenz
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