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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39666.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
18.06.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:10
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/047/2014 öffentlich 16.06.2014 Amt 10 Hans Bongartz Kreissparkasse Heinsberg - Zweckverbandsversammlung Beratungsfolge: Datum Gremium 02.07.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die Stadt Erkelenz entsendet in die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Heinsberg fünf Vertreterinnen bzw. Vertreter. Aufgrund der Bestimmung des § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) muss der hauptamtliche Bürgermeister / die hauptamtliche Bürgermeisterin oder ein/e von ihm/ihr bestellte(r) Bedienstete(r) der Stadt dazu zählen. Die vier anderen Vertreterinnen und Vertreter wären durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer – jedenfalls dann, wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag, den sowohl das Gesetz als auch der Innenminister empfehlen, vorliegen sollte – zu wählen. Es liegt jedoch zwischenzeitlich ein einheitlicher Wahlvorschlag vor, über den abzustimmen ist. Beschlussentwurf: „In die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Heinsberg werden von der Stadt Erkelenz entsandt: LFD. MITGLIED PERSÖNLICHE(R) Nr. VERTRETER/IN 01 Ratsherr Peter London Ratsfrau Karin Mainka 02 Ratsherr Stephan Muckel Ratsherr Hans Paffen 03 Ratsherr Michael Tüffers Ratsherr Andreas Dahlke 04 Ratsfrau Christel Honold-Ziegahn N. N. Ferner wird aufgrund § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW bestellt: 05 Bürgermeister Peter Jansen Erster Beigeordneter Dr. HansHeiner Gotzen Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlage A 10/047/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2