Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39666.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
18.06.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/047/2014
öffentlich
16.06.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Kreissparkasse Heinsberg - Zweckverbandsversammlung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
02.07.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz entsendet in die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse
Heinsberg fünf Vertreterinnen bzw. Vertreter.
Aufgrund der Bestimmung des § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) muss der hauptamtliche Bürgermeister / die
hauptamtliche Bürgermeisterin oder ein/e von ihm/ihr bestellte(r) Bedienstete(r) der
Stadt dazu zählen.
Die vier anderen Vertreterinnen und Vertreter wären durch den Rat nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer – jedenfalls
dann, wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag, den sowohl das Gesetz als auch der
Innenminister empfehlen, vorliegen sollte – zu wählen.
Es liegt jedoch zwischenzeitlich ein einheitlicher Wahlvorschlag vor, über den
abzustimmen ist.
Beschlussentwurf:
„In die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Heinsberg werden von der
Stadt Erkelenz entsandt:
LFD. MITGLIED
PERSÖNLICHE(R)
Nr.
VERTRETER/IN
01
Ratsherr Peter London
Ratsfrau Karin Mainka
02
Ratsherr Stephan Muckel
Ratsherr Hans Paffen
03
Ratsherr Michael Tüffers
Ratsherr Andreas Dahlke
04
Ratsfrau Christel Honold-Ziegahn
N. N.
Ferner wird aufgrund § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW bestellt:
05
Bürgermeister Peter Jansen
Erster Beigeordneter Dr. HansHeiner Gotzen
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/047/2014 der Stadt Erkelenz
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