Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39681.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
17.06.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/042/2014
öffentlich
17.06.2014
Amt 10 Simon Häusler
Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen am 25.05.2014
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
02.07.2014
02.07.2014
Wahlprüfungsausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 40 des Kommunalwahlgesetzes NRW hat der neue Rat nach Vorprüfung
durch den Wahlprüfungsausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die
Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.
Der Wahlausschuss hat am 28.05.2014 die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen
vom 25.05.2014 festgestellt. Am 30.05.2014 wurden im Amtsblatt 11-2014 die
Ergebnisse der Rats- und Bürgermeisterwahl öffentliche bekannt gemacht. Die Frist,
in der Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Rates und des
Bürgermeisters/der Bürgermeisterin erhoben werden konnten, endete mit Ablauf des
30.06.2014.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Rates und der Bürgermeisterwahl sind
nicht erhoben worden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1. Es wird festgestellt, dass
a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,
b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der
Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,
c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden,
d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des
Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine
Neufeststellung erfordern.
2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig
erklärt.
3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 25. Mai
2014 wird hiermit für gültig erklärt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/042/2014 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2