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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39663.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
17.06.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:09
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/041/2014 öffentlich 17.06.2014 Amt 10 Simon Häusler Bestellung eines Schriftführers Beratungsfolge: Datum Gremium 02.07.2014 Wahlprüfungsausschuss Tatbestand: Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) ist es zwingend erforderlich, über die vom Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW finden die für den Rat geltenden Verfahrensvorschriften auch für die Ausschüsse Anwendung. Damit sind auch über die Ausschusssitzungen zwingend Sitzungsniederschriften zu erstellen. Die Niederschriften werden gemäß Gesetz von der Ausschussvorsitzenden bzw. vom Ausschussvorsitzenden und einer bzw. einem vom jeweiligen Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin bzw. Schriftführer unterzeichnet. Es wird vorgeschlagen, Simon Häusler als Schriftführer für die Sitzungen des Wahlausschusses zu bestimmen. Beschlussentwurf: „Als Schriftführer für die Niederschriften des Wahlprüfungsausschusses wird Simon Häusler bestellt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.