Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39663.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
17.06.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/041/2014
öffentlich
17.06.2014
Amt 10 Simon Häusler
Bestellung eines Schriftführers
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
02.07.2014
Wahlprüfungsausschuss
Tatbestand:
Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) ist es zwingend erforderlich, über die vom Rat gefassten
Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW finden die
für den Rat geltenden Verfahrensvorschriften auch für die Ausschüsse Anwendung.
Damit sind auch über die Ausschusssitzungen zwingend Sitzungsniederschriften zu
erstellen.
Die Niederschriften werden gemäß Gesetz von der Ausschussvorsitzenden bzw.
vom Ausschussvorsitzenden und einer bzw. einem vom jeweiligen Ausschuss zu
bestellenden Schriftführerin bzw. Schriftführer unterzeichnet.
Es wird vorgeschlagen, Simon Häusler als Schriftführer für die Sitzungen des
Wahlausschusses zu bestimmen.
Beschlussentwurf:
„Als Schriftführer für die Niederschriften des Wahlprüfungsausschusses wird Simon
Häusler bestellt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.