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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39473.pdf
Größe
421 kB
Erstellt
16.06.14, 12:00
Aktualisiert
29.09.17, 10:50
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechts- und Ordnungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 30/162/2014 öffentlich 28.04.2014 Amt 30 Leo Lenzen-Polmans Benennung der fußläufigen Verbindung zwischen Roermonder Straße und Zehnthofweg in Erkelenz-Mitte Beratungsfolge: Datum Gremium 26.06.2014 Hauptausschuss Tatbestand: Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte hat in seiner Sitzung am 19.03.2014 auf Antrag eines Bürgers den empfehlenden Beschluss gefasst, der bisher namenlosen insbesondere als Schulweg dienenden fußläufigen Verbindung zwischen der Roermonder Straße und der Astrid-Lindgren-Schule am Zehnthofweg den Namen „Erich-Wolff-Gässchen“ zu geben. Im Katasterplan, der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, ist diese Verbindung schraffiert dargestellt. Der 1974 verstorbene Erich Wolff war nach dem Krieg zunächst Lehrer an der Volksschule Erkelenz-Innenstadt. Später war er als Rektor und Schulleiter an der Grundschule Rath-Anhoven tätig und unterrichtete zudem an der Berufsschule Erkelenz. Das Wohngrundstück (seit 1953) der Familie Wolff an der von-ReumontStraße grenzt rücklings an das Schulgrundstück der Astrid-Lindgren-Schule, über das ein Teil des Verbindungweges verläuft. Die Verwaltung schlägt vor, der Empfehlung des Bezirksausschusses zu entsprechen. Die Benennung hat keine Auswirkung auf aktuelle Anschriften. Gemäß § 3 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 16.04.2008 entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit. Beschlussentwurf: „Die fußläufige Verbindung zwischen der Roermonder Straße und der AstridLindgren-Schule am Zehnthofweg, die in der dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügten Liegenschaftskarte schraffiert dargestellt ist, erhält den Namen „Erich-Wolff-Gässchen“. Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Anschaffung und Montage der Beschilderung durch den Baubetriebshof. Anlage: Liegenschaftskarte M 1:750 Vorlage A 30/162/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2