Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39506.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
16.06.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/037/2014
öffentlich
12.06.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Bestellung von Schriftführerinnen/Schriftführern
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.06.2014
Hauptausschuss
Tatbestand:
Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der derzeit aktuellen Fassung ist es zwingend erforderlich,
über die vom Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Gemäß § 58
Abs. 2 GO NRW finden die für den Rat geltenden Verfahrensvorschriften auch für die
Ausschüsse Anwendung. Damit sind auch über die Ausschusssitzungen zwingend
Sitzungsniederschriften zu erstellen.
Die Niederschriften werden gemäß Gesetz von der Ausschussvorsitzenden bzw.
vom Ausschussvorsitzenden und einer bzw. einem vom jeweiligen Ausschuss zu
bestellenden Schriftführerin bzw. Schriftführer unterzeichnet.
Um nicht in jeder Sitzung einen erneuten diesbezüglichen Beschluss fassen zu
müssen, wird empfohlen, die Schriftführer/Schriftführerinnen in der konstituierenden
Hauptausschusssitzung bis auf Weiteres zu bestellen.
Als Schriftführer/in der Hauptausschusssitzungen werden vom Bürgermeister die
nachfolgenden Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Haupt- und Personalamtes
vorgeschlagen
1.
2.
3.
4.
Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren,
Stadtinspektor Simon Häusler,
Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen,
Stadtoberamtsrat Hans Bongartz.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Hauptausschuss der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„Hiermit bestellt der Hauptausschuss der Stadt Erkelenz, und zwar bis auf Weiteres,
für die Niederschriften über die Sitzungen des Hauptausschusses die nachfolgend
benannte Schriftführerin bzw. die nachfolgend benannten Schriftführer:
1.
2.
3.
4.
Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren,
Stadtinspektor Simon Häusler,
Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen,
Stadtoberamtsrat Hans Bongartz.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/037/2014 der Stadt Erkelenz
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