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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39506.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
16.06.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:09
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/037/2014 öffentlich 12.06.2014 Amt 10 Hans Bongartz Bestellung von Schriftführerinnen/Schriftführern Beratungsfolge: Datum Gremium 26.06.2014 Hauptausschuss Tatbestand: Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der derzeit aktuellen Fassung ist es zwingend erforderlich, über die vom Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW finden die für den Rat geltenden Verfahrensvorschriften auch für die Ausschüsse Anwendung. Damit sind auch über die Ausschusssitzungen zwingend Sitzungsniederschriften zu erstellen. Die Niederschriften werden gemäß Gesetz von der Ausschussvorsitzenden bzw. vom Ausschussvorsitzenden und einer bzw. einem vom jeweiligen Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin bzw. Schriftführer unterzeichnet. Um nicht in jeder Sitzung einen erneuten diesbezüglichen Beschluss fassen zu müssen, wird empfohlen, die Schriftführer/Schriftführerinnen in der konstituierenden Hauptausschusssitzung bis auf Weiteres zu bestellen. Als Schriftführer/in der Hauptausschusssitzungen werden vom Bürgermeister die nachfolgenden Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Haupt- und Personalamtes vorgeschlagen 1. 2. 3. 4. Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren, Stadtinspektor Simon Häusler, Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen, Stadtoberamtsrat Hans Bongartz. Zuständig für die Beschlussfassung ist der Hauptausschuss der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Hiermit bestellt der Hauptausschuss der Stadt Erkelenz, und zwar bis auf Weiteres, für die Niederschriften über die Sitzungen des Hauptausschusses die nachfolgend benannte Schriftführerin bzw. die nachfolgend benannten Schriftführer: 1. 2. 3. 4. Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren, Stadtinspektor Simon Häusler, Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen, Stadtoberamtsrat Hans Bongartz.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlage A 10/037/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2