Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39389.pdf
Größe
627 kB
Erstellt
17.06.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/284/2014
öffentlich
23.05.2014
Amt 61 Manfred Orth
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung
des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
24.06.2014
Betriebe
26.06.2014
02.07.2014
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Ziel und Zweck der 18. Änderung des mit Bekanntmachung vom 01.09.2001
rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Wohnbauflächen mit
einer Flächengröße von ca. 2,5 ha in der Ortsmitte Erkelenz-Katzem, südlich In
Katzem, östlich Hohlstraße, westlich Zum Eichhof, nördlich Jägerstraße. Die Flächen
sind bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der
Bereitstellung von Baugrundstücken in einem festzusetzenden Wohngebiet
geschaffen werden.
Die Anfrage an die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zur
Anpassung an die Ziele der Raumordnung wurde gestellt, landesplanerische
Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen nicht.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Entwicklung aus dem
Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung
vorgestellt. In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Die
Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3
und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss ErkelenzLövenich zu hören.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte
berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von
Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hautausschuss und Rat):
„1.
Die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem, wird beschlossen.
2.
Über den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem) Erkelenz-Katzem, ist die Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1
Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der
Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich ist zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem
Vorlage A 61/284/2014 der Stadt Erkelenz
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