Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39392.pdf
Größe
647 kB
Erstellt
17.06.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/285/2014
öffentlich
23.05.2014
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof",
Erkelenz-Katzem
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und
Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XIV "In
Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem, sowie Einleitung
des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
24.06.2014
Betriebe
26.06.2014
02.07.2014
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im Ortsteil Erkelenz-Katzem
liegt in der Ortsmitte und wird begrenzt von der Straße In Katzem (L117), der
Hohlstraße, der Straße Zum Eichhof sowie der nördlichen Bebauung der
Jägerstraße.
Bauplanungsrechtlich liegt das rd. 5 ha umfassende Plangebiet derzeit im
Innenbereich n. § 34 BauGB. Die Flächen des Plangebietes sind entlang der
begrenzenden Straßen mit Wohngebäuden bebaut, ca. 1,4 ha der Flächen in der
Plangebietsmitte werden derzeit landwirtschaftlich genutzt, an die landwirtschaftlich
genutzten Flächen grenzt östlich ein Gartenbaubetrieb. Nördlich des Plangebietes
besteht der seit dem Jahre 2002 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1110.2/1 „ Am
Knorrspfad“ mit der Festsetzung eines Dorfgebietes und Allgemeinen Wohngebietes,
südlich grenzt an das Plangebiet der seit dem Jahre 1980 rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. V/1 „Katzem-Auf dem Hülgen“ mit der Festsetzung eines
Allgemeinen Wohngebietes.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum
Eichhof“, Erkelenz-Katzem, ist die Bereitstellung von Baugrundstücken zur
Wohnraumversorgung und Eigenentwicklung des Ortsteiles Katzem beabsichtigt. Die
bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Plangebiet sollen einer
Wohnbebauung zugeführt werden. Für diese Flächen ist im aufzustellenden
Bebauungsplan ein Wohngebiet festzusetzen.
Das Angebot an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Katzem ist bis auf eine geringe
Anzahl von Grundstücken in Baulücken erschöpft. Zur mittel- bis langfristigen
Wohnraumversorgung soll daher mit Erschließung und Bebauung von bisher
landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Ortsmitte eine Innenentwicklung erfolgen.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet
Gemischte Bauflächen entlang der Straßen In Katzem und Hohlstraße,
Wohnbauflächen entlang der Straßen Am Dreieck und Zum Eichhoff sowie für
Flächen in der Plangebietsmitte Flächen für die Landwirtschaft dar. Die Festsetzung
eines Wohngebietes im Bebauungsplan auf bisher landwirtschaftlichen Flächen
erfordert daher die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Die
Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes erfolgen.
Die städtebauliche Konzeption sieht eine offene max. 1 bis 2-geschossige Bebauung
mit Einzel- und Doppelhäusern auf ca. 25 bis 30 Baugrundstücken vor.
Ausgehend von der Straße In Katzem (L117) über eine versetzt angeordnete
Sticherschließung führt die in südliche Richtung verlaufende Wohnstraße in ein
Wohnquartier bis zu einer Wendeanlage mit platzartiger Aufweitung.
Die immissionsschutzrechtliche Situation des Plangebietes mit im Umfeld gelegenen
gartenbaulichen Betrieb wurde im Vorfeld geprüft, hiernach bestehen unter
Beachtung der gutachterlichen Hinweise zur planungsrechtlichen Umsetzung
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Entwicklung eines Wohngebietes im
vorgesehenen Umfang. Zur Prüfung der Belange des Artenschutzes wird ein
Gutachten erstellt.
Die Baugrundstücke sollen mit Erschließung voraussichtlich ab der zweiten
Jahreshälfte 2015 zur Verfügung stehen.
Die Grundstücke für eine Neubebauung mit Wohngebäuden im Plangebiet sind
überwiegend im Eigentum der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz GEE. Für eine westliche Teilfläche der neuen Wohnbaugrundstücke
besteht eine vertragliche Vereinbarung hinsichtlich einer Kostenbeteiligung.
In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum
Eichhof“, Erkelenz-Katzem, gefasst und die Einleitung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahren für den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen
werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen
gewährleistet.
Vorlage A 61/285/2014 der Stadt Erkelenz
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Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum
Eichhof“, Erkelenz-Katzem, wird beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung
vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XIV „In
Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, zu erarbeiten.
3.
Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum
Eichhof“, Erkelenz-Katzem, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten
und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich ist
zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE)
sichergestellt.
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XIV „In KatzemHohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem
Vorlage A 61/285/2014 der Stadt Erkelenz
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