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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39310.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:09
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/032/2014 öffentlich 25.04.2014 Amt 10 Hans Bongartz Bestellung von Vertreter/innen des Schulträgers in die erweiterten Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleiterinnen und Schulleitern Beratungsfolge: Datum Gremium 11.06.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Aufgrund § 61 SchulG soll, wie bisher, der Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder ein/e von ihm/ihr im konkreten Fall zu beauftragende(r) Vertreter/in als stimmberechtigtes Mitglied in die Schulkonferenzen entsandt werden. Ferner können drei beratende Mitglieder – und in deren Folge drei persönliche Stellvertreter/innen – aus der Politik in die Schulkonferenzen entsandt werden. Die Wahl müsse – wenn es keinen einheitlichen Wahlvorschlag gibt – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgen. Für die drei beratenden und die drei stellvertretend beratenden Mitglieder sind Besetzungsvorschläge zu machen. Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Bestellung des Mitgliedes und der drei beratenden Mitglieder der Stadt Erkelenz für die erweiterten Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleiterinnen bzw. von Schulleitern entfallen auf die Vorschlagsliste der FRAKTION/LISTE ANZAHL DER STIMMEN Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der FRAKTION/LISTE SITZE STELLV. SITZE Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt: LFD. BERATENDES MITGLIED PERSÖNLICHE(R) Nr. VERTRETER/IN 01 02 03 Ferner wird der Bürgermeister/die Bürgermeisterin als stimmberechtigtes Mitglied entsandt: 04 Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlage A 10/032/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2