Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39310.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/032/2014
öffentlich
25.04.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Bestellung von Vertreter/innen des Schulträgers in die erweiterten
Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleiterinnen und Schulleitern
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Aufgrund § 61 SchulG soll, wie bisher, der Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder
ein/e von ihm/ihr im konkreten Fall zu beauftragende(r) Vertreter/in als
stimmberechtigtes Mitglied in die Schulkonferenzen entsandt werden.
Ferner können drei beratende Mitglieder – und in deren Folge drei persönliche
Stellvertreter/innen – aus der Politik in die Schulkonferenzen entsandt werden.
Die Wahl müsse – wenn es keinen einheitlichen Wahlvorschlag gibt – nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgen.
Für die drei beratenden und die drei stellvertretend beratenden Mitglieder sind
Besetzungsvorschläge zu machen.
Beschlussentwurf:
„Bei der Abstimmung über die Bestellung des Mitgliedes und der drei beratenden
Mitglieder der Stadt Erkelenz für die erweiterten Schulkonferenzen zur Wahl von
Schulleiterinnen bzw. von Schulleitern entfallen auf die Vorschlagsliste der
FRAKTION/LISTE
ANZAHL DER STIMMEN
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
FRAKTION/LISTE
SITZE
STELLV. SITZE
Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:
LFD.
BERATENDES MITGLIED
PERSÖNLICHE(R)
Nr.
VERTRETER/IN
01
02
03
Ferner wird der Bürgermeister/die Bürgermeisterin als stimmberechtigtes Mitglied
entsandt:
04
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/032/2014 der Stadt Erkelenz
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