Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39322.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/029/2014
öffentlich
25.04.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Walter und Elfriede Meyer-Stiftung - Kuratorium
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 14 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung nehmen zwei
Vertreter/innen des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums
beratend teil.
Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin ist gemäß § 6 der Stiftungssatzung
Vorsitzende(r) dieses Gremiums.
Die Wahl müsste – liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor – nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt
werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„Bei der Abstimmung über die Bestellung der beiden Mitglieder und der beiden
persönlichen Stellvertreter/innen der Stadt Erkelenz für das Kuratorium der Walter
und Elfriede Meyer-Stiftung entfielen auf die Vorschlagsliste der
FRAKTION / LISTE
ANZAHL DER STIMMEN
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
FRAKTION / LISTE
SITZ/E
STELLV. SITZ/E
Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:
LFD
NR.
01
02
03
MITLIED
PERSÖNLICHE(R)
STELLVERTRETER/IN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/029/2014 der Stadt Erkelenz
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