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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39322.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:09
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/029/2014 öffentlich 25.04.2014 Amt 10 Hans Bongartz Walter und Elfriede Meyer-Stiftung - Kuratorium Beratungsfolge: Datum Gremium 11.06.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 14 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung nehmen zwei Vertreter/innen des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teil. Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin ist gemäß § 6 der Stiftungssatzung Vorsitzende(r) dieses Gremiums. Die Wahl müsste – liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt werden. Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Bestellung der beiden Mitglieder und der beiden persönlichen Stellvertreter/innen der Stadt Erkelenz für das Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung entfielen auf die Vorschlagsliste der FRAKTION / LISTE ANZAHL DER STIMMEN Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der FRAKTION / LISTE SITZ/E STELLV. SITZ/E Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt: LFD NR. 01 02 03 MITLIED PERSÖNLICHE(R) STELLVERTRETER/IN Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlage A 10/029/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2