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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39325.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/028/2014 öffentlich 25.04.2014 Amt 10 Hans Bongartz Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH Gesellschafterversammlung Beratungsfolge: Datum Gremium 11.06.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Als Mitglied der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH entsendet die Stadt Erkelenz drei Mitglieder in die Gesellschafterversammlung. Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin ist hierbei nicht nach § 113 Abs. 2 GO NRW zu berücksichtigen, da diese(r) bereits geborenes Mitglied ist. Die Wahl müsste – liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt werden. Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Stadt Erkelenz für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG Heinsberg) entfielen auf die Vorschlagsliste der FRAKTION / LISTE ANZAHL DER STIMMEN Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der FRAKTION / LISTE SITZ/E STELLV. SITZ/E Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt: LFD NR. 01 02 03 MITLIED PERSÖNLICHE(R) STELLVERTRETER/IN Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlage A 10/028/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2