Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39325.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/028/2014
öffentlich
25.04.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH Gesellschafterversammlung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Als Mitglied der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
entsendet die Stadt Erkelenz drei Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.
Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin ist hierbei nicht nach § 113 Abs. 2 GO NRW
zu berücksichtigen, da diese(r) bereits geborenes Mitglied ist.
Die Wahl müsste – liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor – nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt
werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden
Mitglieder der Stadt Erkelenz für die Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG Heinsberg)
entfielen auf die Vorschlagsliste der
FRAKTION / LISTE
ANZAHL DER STIMMEN
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
FRAKTION / LISTE
SITZ/E
STELLV. SITZ/E
Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:
LFD
NR.
01
02
03
MITLIED
PERSÖNLICHE(R)
STELLVERTRETER/IN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/028/2014 der Stadt Erkelenz
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