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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39313.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/027/2014 öffentlich 24.03.2014 Amt 10 Hans Bongartz Kultur GmbH - Gesellschafterversammlung Beratungsfolge: Datum Gremium 11.06.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die Stadt Erkelenz wird im Vertretergremium vertreten von 9 Mitgliedern des Stadtrates und dem/der jeweiligen hauptamtlichen Bürgermeister/in als Vorsitzende/m/r dieses Gremiums. Der jeweilige Stadtkämmerer, zurzeit Herr Kämmerer Norbert Schmitz, ist beratendes Mitglied des Vertretergremiums der Gesellschafterversammlung. In der Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 20.12.2006 wurde folgender Beschluss gefasst: „Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“ Die Wahl müsste – liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt werden. Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder des Vertretergremiums der Stadt Erkelenz für die Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz entfielen auf die Vorschlagsliste der FRAKTION / LISTE ANZAHL DER STIMMEN Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der FRAKTION / LISTE SITZ/E Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt: LFD NR. 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 MITLIED Vorsitzende(r) Bürgermeister / Bürgermeisterin … Der Kämmerer der Stadt Erkelenz, Herr Norbert Schmitz, ist als beratendes Mitglied des Vertretergremiums der Gesellschafterversammlung bestellt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlage A 10/027/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2