Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39313.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/027/2014
öffentlich
24.03.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Kultur GmbH - Gesellschafterversammlung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz wird im Vertretergremium vertreten von 9 Mitgliedern des
Stadtrates und dem/der jeweiligen hauptamtlichen Bürgermeister/in als
Vorsitzende/m/r dieses Gremiums. Der jeweilige Stadtkämmerer, zurzeit Herr
Kämmerer Norbert Schmitz, ist beratendes Mitglied des Vertretergremiums der
Gesellschafterversammlung.
In der Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 20.12.2006 wurde folgender
Beschluss gefasst:
„Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige
Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10
Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der
jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der
Gesellschafterversammlung.“
Die Wahl müsste – liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor – nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt
werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder des Vertretergremiums der
Stadt Erkelenz für die Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz entfielen auf die Vorschlagsliste der
FRAKTION / LISTE
ANZAHL DER STIMMEN
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
FRAKTION / LISTE
SITZ/E
Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:
LFD
NR.
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
MITLIED
Vorsitzende(r) Bürgermeister / Bürgermeisterin …
Der Kämmerer der Stadt Erkelenz, Herr Norbert Schmitz, ist als beratendes Mitglied
des Vertretergremiums der Gesellschafterversammlung bestellt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/027/2014 der Stadt Erkelenz
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