Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39319.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/026/2014
öffentlich
24.03.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH
und Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz
mbH & Co.KG (GEE) - Gesellschafterversammlung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz wird im Vertretergremium vertreten von 9 Mitgliedern des
Stadtrates und dem/der jeweiligen hauptamtlichen Bürgermeister/in als
Vorsitzende/m/r dieses Gremiums.
Dies gilt sowohl für die Gesellschafterversammlung der GmbH als auch für die
Gesellschafterversammlung der GmbH & Co.KG.
Die Mitglieder der beiden Vertretergremien müssen identisch sein. Der Rat hat 9
Vertreter/innen zu benennen; der hauptamtliche Bürgermeister/die hauptamtliche
Bürgermeisterin ist geborenes Mitglied.
Die Wahl müsste – liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor – nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt
werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder des Vertretergremiums der
Stadt Erkelenz für die Gesellschafterversammlungen der Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH und der Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE) entfielen auf die
Vorschlagsliste der
FRAKTION / LISTE
ANZAHL DER STIMMEN
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
FRAKTION / LISTE
SITZ/E
Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:
LFD
NR.
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
MITLIED
Vorsitzende(r) Bürgermeister / Bürgermeisterin …
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/026/2014 der Stadt Erkelenz
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