Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39231.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/024/2014
öffentlich
20.03.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Kreiswerke Heinsberg GmbH - Aufsichtsrat
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 18. März 2014 teilen die Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) im
Hinblick auf die Kommunalwahlen 2014 mit, dass die Vertreter und Vertreterinnen
der kommunalen Gesellschafter im Aufsichtsrat der KWH nach den
Kommunalwahlen neu zu wählen sind.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nicht unmittelbar durch den Stadtrat,
sondern durch die Gesellschafterversammlung der KWH. Auf die einschließlich der
Gemeinde Niederkrüchten insgesamt 11 Städte und Gemeinden (Gesellschafter)
entfallen insgesamt nur 7 Aufsichtsratssitze.
Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ist allerdings hiervon 1 Sitz für die
Stadt Erkelenz reserviert und durch diese ein Besetzungsvorschlag einzureichen.
Für das vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied ist ein persönlicher Vertreter / eine
persönliche Vertreterin zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung der KWH von
der Stadt Erkelenz vorzuschlagen.
Bisher gehörte dem Aufsichtsrat der KWH für die Stadt Erkelenz Ratsherr HansJosef Paffen an. Sein persönlicher Vertreter war RH Klaus Steingießer.
Es liegt ein Besetzungsvorschlag vor, zum Vertreter / zur Vertreterin der Stadt
Erkelenz Ratsherrn/Ratsfrau …………………….. und als dessen/deren
persönlichem Vertreter bzw. als derenpersönlicher Vertreterin Ratsherrn/Ratsfrau
…………………… zu bestellen.
Es wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Wahlbeschluss zu fassen.
Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„Zum Vertreter / zur Vertreterin der Stadt Erkelenz im Aufsichtsrat der Kreiswerke
Heinsberg GmbH wird hiermit der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH
Ratsmitglied ………………
und als dessen persönlichem Vertreter bzw. als deren persönlicher Vertreterin
Ratsmitglied ………………..
zur dortigen Bestellung vorgeschlagen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/024/2014 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2