Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39243.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/020/2014
öffentlich
24.04.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Benennung der Ausschussvorsitzenden bzw. Durchführung des
Zugreifverfahrens
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Im § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es:
„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und
wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so
bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den
Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern. Soweit eine
Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der
Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung durch 1, 2, 3 usw.
ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen
Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die
Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der
Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. …“
Anmerkung:
Der Bürgermeister ist geborener Vorsitzender bzw. die Bürgermeisterin ist geborene
Vorsitzende des Hauptausschusses (§ 57 Abs. 3 GO NRW). Sein/e bzw. ihr/e
Stellvertreter/in/nen als Vorsitzende/r des Hauptausschusses wird/werden vom
Hauptausschuss aus dessen Mitte gewählt. – Der Hauptausschussvorsitz wird beim
Zugreifverfahren auf die anderen Ausschussvorsitze nicht angerechnet.
Tabelle der Höchstzahlen der einzelnen Fraktionen
Sitzzahl CDU
B 90/Grüne SPD
FDP
Bürgerpartei FW-UWG
dividiert
durch
…
Sitze Rang Sitze Rang Sitze Rang Sitze Rang Sitze Rang Sitze Rang
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Zuzugreifen ist auf die nachfolgend genannten Ausschussvorsitze / stellv.
Ausschussvorsitze:
A) Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung:
Vorsitzende(r): …………………….. Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..
B) Bau- und Betriebsausschuss:
Vorsitzende(r): …………………….. Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..
C) Schulausschuss:
Vorsitzende(r): …………………….. Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..
D) Braunkohlenausschuss:
Vorsitzende(r): …………………….. Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..
E) Ausschuss für Umweltschutz und Soziales:
Vorsitzende(r): …………………….. Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..
F) Ausschuss für Kultur und Sport:
Vorsitzende(r): …………………….. Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..
G) Wahlprüfungsausschuss:
Vorsitzende(r): …………………….. Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..
Vorlage A 10/020/2014 der Stadt Erkelenz
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H) Rechnungsprüfungsausschuss:
Vorsitzende(r): …………………….. Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..
I) Ausschuss für Senioren:
Vorsitzende(r): …………………….. Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..
J) Personalausschuss:
Vorsitzende(r): …………………….. Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..
K) Partnerschaftskomitee (kein Ratsausschuss):
Vorsitzende(r): …………………….. Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..
Beschlussentwurf:
Anmerkung: Es ist kein Beschluss zu fassen. Die Fraktionen einigen sich auf die
Verteilung der Ausschussvorsitze oder sie greifen im Zugreifverfahren nach d’Hondt
auf die freien Ausschussvorsitze zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/020/2014 der Stadt Erkelenz
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