Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39249.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/018/2014
öffentlich
23.04.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Entscheidungen über die konkreten Ausschussbesetzungen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 11 der Hauptsatzung und auf der Grundlage der in der laufenden Sitzung
erfolgten Beschlussfassungen zu der Angelegenheit sind die Ausschüsse konkret zu
besetzen.
Die Besetzung erfolgt gemäß diesen Vorgaben, insbesondere aber auch aufgrund
der Regelungen der §§ 50 und 58 GO NRW sowie aufgrund spezialgesetzlicher
Vorgaben:
1. Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ausschussmitglied
01.
02.
03.
04.
usw.
Verhinderungsvertretung
Für das/die Mitglied(er) Nr. ……
usw.
2. Bau- und Betriebsausschuss
Ausschussmitglied
01.
02.
03.
04.
usw.
Verhinderungsvertretung
Für das/die Mitglied(er) Nr. ……
usw.
3. Schulausschuss
Ausschussmitglied
01.
02.
03.
04.
usw.
Verhinderungsvertretung
Für das/die Mitglied(er) Nr. ……
usw.
Zur Vertretung der Lehrerschaft im
Zur Vertretung der Lehrerschaft im
Schulausschuss sind folgende
Schulausschuss sind folgende beratende
beratende Ausschussmitglieder gewählt: stv. Ausschussmitglieder gewählt:
A. für die Förderschule:
der/die Leiter/in der Förderschule der
Stadt Erkelenz
A. für die Förderschule:
der/die stv. Leiter/in der Förderschule der
Stadt Erkelenz
B. für die Gemeinschaftsgrundschulen:
der/die Leiter/in der Luise-HenselSchule
B. für die Gemeinschaftsgrundschulen:
der/die Leiter/in der
Gemeinschaftsgrundschule Lövenich
C. für die kath. Grundschulen:
der/die Leiter/in der Franziskusschule
C. für die kath. Grundschulen:
der/die …
D. für die evangelische Grundschule:
die/der Leiter/in der Ev. Grundschule
Schwanenberg
D. für die evangelische Grundschule:
die/der stv. Leiter/in der Ev. Grundschule
Schwanenberg
E. für die Hauptschule:
der/die Leiter/in der
Gemeinschaftshauptschule Erkelenz
E. für die Hauptschule:
der/die ….
F. für die Realschule u. die Gymnasien:
die/der Leiter/in der Realschule
F. für die Realschule u. die Gymnasien:
die/der stv. Leiter/in der Realschule
die/der Leiter/in des Cornelius-BurghGymnasiums
die/der stv. Leiter/in des CorneliusBurgh-Gymnasiums
die/der Leiter/in des CusanusGymnasiums
die/der stv. Leiter/in des CusanusGymnasiums
G. für die Kirchen:
Katholische Kirche: Manfred Koep
Evangelische Kirche: Robin Banerjee
(Pfarrer)
G. für die Kirchen:
Katholische Kirche: Heinz Musch
Vorlage A 10/018/2014 der Stadt Erkelenz
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4. Braunkohlenausschuss
Anmerkung: Die Fraktionen mögen beachten, welche Mitglieder der Bürgerbeiräte
auf ihrer Liste in den Braunkohlenausschuss gewählt werden sollen.
Ausschussmitglied
01.
02.
03.
04.
usw.
Verhinderungsvertretung
Für das/die Mitglied(er) Nr. ……
usw.
5. Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
Ausschussmitglied
01.
02.
03.
04.
usw.
Verhinderungsvertretung
Für das/die Mitglied(er) Nr. ……
usw.
6. Ausschuss für Kultur und Sport
Ausschussmitglied
01.
02.
03.
04.
usw.
Verhinderungsvertretung
Für das/die Mitglied(er) Nr. ……
usw.
7. Personalausschuss
Ausschussmitglied
01.
02.
03.
04.
usw.
Verhinderungsvertretung
Für das/die Mitglied(er) Nr. ……
usw.
8. Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss: nur Ratsmitglieder)
Ausschussmitglied
01.
02.
03.
04.
usw.
Vorlage A 10/018/2014 der Stadt Erkelenz
Verhinderungsvertretung
Für das/die Mitglied(er) Nr. ……
usw.
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9. Ausschuss Senioren
Ausschussmitglied
01.
02.
03.
04.
usw.
Verhinderungsvertretung
Für das/die Mitglied(er) Nr. ……
usw.
10. Partnerschaftskomitee (Kein Ratsausschuss; mehr SkB als Ratsmitglieder
möglich)
Komiteemitglied
01.
02.
03.
04.
usw.
Verhinderungsvertretung
Für das/die Mitglied(er) Nr. ……
usw.
11. Jugendhilfeausschuss
Anmerkung: Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder (15) ist durch Satzung
vorgegeben. Für den Jugendhilfeausschuss können im Übrigen aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben und der mathematischen Notwendigkeiten nur die
Ausschussgrößen 5, 10 oder 15 (ordentliche Mitglieder) in der Satzung vorgegeben
werden!
Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses wird, da er ein spezialgesetzlicher
Ausschuss ist, unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt in der laufenden
Sitzung zu beraten und zu entscheiden sein.
Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„…“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/018/2014 der Stadt Erkelenz
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