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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39249.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/018/2014 öffentlich 23.04.2014 Amt 10 Hans Bongartz Entscheidungen über die konkreten Ausschussbesetzungen Beratungsfolge: Datum Gremium 11.06.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 11 der Hauptsatzung und auf der Grundlage der in der laufenden Sitzung erfolgten Beschlussfassungen zu der Angelegenheit sind die Ausschüsse konkret zu besetzen. Die Besetzung erfolgt gemäß diesen Vorgaben, insbesondere aber auch aufgrund der Regelungen der §§ 50 und 58 GO NRW sowie aufgrund spezialgesetzlicher Vorgaben: 1. Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Ausschussmitglied 01. 02. 03. 04. usw. Verhinderungsvertretung Für das/die Mitglied(er) Nr. …… usw. 2. Bau- und Betriebsausschuss Ausschussmitglied 01. 02. 03. 04. usw. Verhinderungsvertretung Für das/die Mitglied(er) Nr. …… usw. 3. Schulausschuss Ausschussmitglied 01. 02. 03. 04. usw. Verhinderungsvertretung Für das/die Mitglied(er) Nr. …… usw. Zur Vertretung der Lehrerschaft im Zur Vertretung der Lehrerschaft im Schulausschuss sind folgende Schulausschuss sind folgende beratende beratende Ausschussmitglieder gewählt: stv. Ausschussmitglieder gewählt: A. für die Förderschule: der/die Leiter/in der Förderschule der Stadt Erkelenz A. für die Förderschule: der/die stv. Leiter/in der Förderschule der Stadt Erkelenz B. für die Gemeinschaftsgrundschulen: der/die Leiter/in der Luise-HenselSchule B. für die Gemeinschaftsgrundschulen: der/die Leiter/in der Gemeinschaftsgrundschule Lövenich C. für die kath. Grundschulen: der/die Leiter/in der Franziskusschule C. für die kath. Grundschulen: der/die … D. für die evangelische Grundschule: die/der Leiter/in der Ev. Grundschule Schwanenberg D. für die evangelische Grundschule: die/der stv. Leiter/in der Ev. Grundschule Schwanenberg E. für die Hauptschule: der/die Leiter/in der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz E. für die Hauptschule: der/die …. F. für die Realschule u. die Gymnasien: die/der Leiter/in der Realschule F. für die Realschule u. die Gymnasien: die/der stv. Leiter/in der Realschule die/der Leiter/in des Cornelius-BurghGymnasiums die/der stv. Leiter/in des CorneliusBurgh-Gymnasiums die/der Leiter/in des CusanusGymnasiums die/der stv. Leiter/in des CusanusGymnasiums G. für die Kirchen: Katholische Kirche: Manfred Koep Evangelische Kirche: Robin Banerjee (Pfarrer) G. für die Kirchen: Katholische Kirche: Heinz Musch Vorlage A 10/018/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/4 4. Braunkohlenausschuss Anmerkung: Die Fraktionen mögen beachten, welche Mitglieder der Bürgerbeiräte auf ihrer Liste in den Braunkohlenausschuss gewählt werden sollen. Ausschussmitglied 01. 02. 03. 04. usw. Verhinderungsvertretung Für das/die Mitglied(er) Nr. …… usw. 5. Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Ausschussmitglied 01. 02. 03. 04. usw. Verhinderungsvertretung Für das/die Mitglied(er) Nr. …… usw. 6. Ausschuss für Kultur und Sport Ausschussmitglied 01. 02. 03. 04. usw. Verhinderungsvertretung Für das/die Mitglied(er) Nr. …… usw. 7. Personalausschuss Ausschussmitglied 01. 02. 03. 04. usw. Verhinderungsvertretung Für das/die Mitglied(er) Nr. …… usw. 8. Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss: nur Ratsmitglieder) Ausschussmitglied 01. 02. 03. 04. usw. Vorlage A 10/018/2014 der Stadt Erkelenz Verhinderungsvertretung Für das/die Mitglied(er) Nr. …… usw. Seite: 3/4 9. Ausschuss Senioren Ausschussmitglied 01. 02. 03. 04. usw. Verhinderungsvertretung Für das/die Mitglied(er) Nr. …… usw. 10. Partnerschaftskomitee (Kein Ratsausschuss; mehr SkB als Ratsmitglieder möglich) Komiteemitglied 01. 02. 03. 04. usw. Verhinderungsvertretung Für das/die Mitglied(er) Nr. …… usw. 11. Jugendhilfeausschuss Anmerkung: Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder (15) ist durch Satzung vorgegeben. Für den Jugendhilfeausschuss können im Übrigen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der mathematischen Notwendigkeiten nur die Ausschussgrößen 5, 10 oder 15 (ordentliche Mitglieder) in der Satzung vorgegeben werden! Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses wird, da er ein spezialgesetzlicher Ausschuss ist, unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt in der laufenden Sitzung zu beraten und zu entscheiden sein. Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „…“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlage A 10/018/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 4/4