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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39216.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/017/2014 öffentlich 24.03.2014 Amt 10 Hans Bongartz Bildung des Hauptausschusses und Wahlen hierzu Beratungsfolge: Datum Gremium 11.06.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 57 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist ein Hauptausschuss zu bilden, der nach der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Erkelenz auch die Aufgaben des Finanzausschusses wahrnimmt. In der vergangenen Wahlperiode 2009 – 2014 bestand der Hauptausschuss aus 16 ordentlichen Mitgliedern zuzüglich des Bürgermeisters als geborenem Ausschussvorsitzenden. Gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW können dem Hauptausschuss nur Ratsmitglieder angehören. Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der hauptamtliche Bürgermeister bzw. die hauptamtliche Bürgermeisterin. Der Hauptausschuss wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte einen oder mehrere stellv. Ausschussvorsitzende. Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „1. Der Hauptausschuss soll aus …… Mitgliedern bestehen. 2. Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses entfielen auf die Vorschlagsliste der FRAKTION / LISTE ANZAHL DER STIMMEN Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der FRAKTION / LISTE SITZ/E STELLV. SITZ/E Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt: LFD NR. MITLIED STELLVERTRETER/INNEN FÜR ORDENTLICHES MITGLIED NR. …. 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlage A 10/017/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2