Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39216.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/017/2014
öffentlich
24.03.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Bildung des Hauptausschusses und Wahlen hierzu
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 57 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist ein Hauptausschuss zu
bilden, der nach der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Erkelenz auch die Aufgaben
des Finanzausschusses wahrnimmt. In der vergangenen Wahlperiode 2009 – 2014
bestand der Hauptausschuss aus 16 ordentlichen Mitgliedern zuzüglich des
Bürgermeisters als geborenem Ausschussvorsitzenden.
Gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW können dem Hauptausschuss nur Ratsmitglieder
angehören. Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der hauptamtliche Bürgermeister
bzw. die hauptamtliche Bürgermeisterin. Der Hauptausschuss wählt in seiner ersten
Sitzung aus seiner Mitte einen oder mehrere stellv. Ausschussvorsitzende.
Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„1. Der Hauptausschuss soll aus …… Mitgliedern bestehen.
2. Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden
Mitglieder des Hauptausschusses entfielen auf die Vorschlagsliste der
FRAKTION / LISTE
ANZAHL DER STIMMEN
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
FRAKTION / LISTE
SITZ/E
STELLV. SITZ/E
Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:
LFD
NR.
MITLIED
STELLVERTRETER/INNEN FÜR
ORDENTLICHES MITGLIED NR.
….
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/017/2014 der Stadt Erkelenz
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