Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39213.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/016/2014
öffentlich
24.03.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Bildung des Wahlprüfungsausschusses
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Abgeleitet aus § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(KWahlG NRW) hat der (neue) Rat unverzüglich einen Wahlprüfungsausschuss zu
bilden.
Diesem Wahlprüfungsausschuss obliegt die Vorprüfung über die möglichen
Einsprüche sowie die Beschlussfassung bezüglich der Gültigkeit der städtischen
Kommunalwahlen (Rat und Bürgermeister/in).
Der Wahlprüfungsausschuss fasst hierzu einen empfehlenden Beschluss an den
neuen Rat für dessen nächste Sitzung.
Das Verfahren zur Bildung des Wahlprüfungsausschusses und die Benennung des
bzw. der Vorsitzenden folgt den generellen Bestimmungen der Gemeindeordnung
bezüglich der Bildung der anderen Ratsausschüsse.
Der Wahlprüfungsausschuss bestand in der Wahlperiode 2009 bis 2014 aus 17
Ratsmitgliedern.
Die Wahl erfolgt – sollte ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht vorgelegt werden –
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Verfahren nach Hare-Niemeyer).
Auf den Ausschussvorsitz wird im Rahmen des generellen Zugriffsverfahrens für die
Ausschussvorsitze zuzugreifen sein.
Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„1. Der Wahlprüfungsausschuss soll aus …… Mitgliedern bestehen.
2. Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden
Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses entfielen auf die Vorschlagsliste der
FRAKTION / LISTE
ANZAHL DER STIMMEN
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren HareNiemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
FRAKTION / LISTE
SITZ/E
STELLV. SITZ/E
Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:
LFD
NR.
MITLIED
STELLVERTRETER/INNEN FÜR
ORDENTLICHES MITGLIED NR.
….
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
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16
17
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/016/2014 der Stadt Erkelenz
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