Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39222.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 114 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/015/2014 öffentlich 23.04.2014 Amt 10 Hans Bongartz Entscheidung über die Ausschussgrößen und die Ausschusszusammensetzungen Beratungsfolge: Datum Gremium 11.06.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Ausschussgrößen und Ausschusszusammensetzungen Im § 11 der Hauptsatzung ist festgelegt, welche Ausschüsse gebildet werden. Der Rat entscheidet weiter, und zwar soweit die Gemeindeordnung dies zulässt (§ 58 Abs. 3 GO NRW), wie viele sachkundige Bürger / sachkundige Bürgerinnen dem jeweiligen Ausschuss angehören sollen. Es liegen folgende Anträge zu den zukünftigen Ausschussgrößen und Ausschusszusammensetzungen (Zahl der Ratsmitglieder; Zahl der sachkundigen Bürger/innen) vor: … Berechnungsverfahren Bereits mit Änderung der GO NRW im Jahre 2008 wurde für die Ausschussbesetzungen das mathematische Berechnungsverfahren nach d’Hondt durch das Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer ersetzt. Oberster und vorrangiger Grundsatz und Empfehlung des Gesetzgebers ist es jedoch, dass sich die Fraktionen im Vorfeld der Entscheidung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen sollten, und zwar um nicht in ein kompliziertes Berechnungsverfahren, eventuell kombiniert mit sich ergebenden Losentscheiden, eintreten zu müssen. Für den Fall, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu erzielen sein würde, wäre das Verfahren nach Hare-Niemeyer für jeden einzelnen betroffenen Ausschuss und jedes Gremium durchzuführen. Hierbei hat sich gezeigt, dass u. a. Schwierigkeiten auftreten in Ausschüssen, die mit Ratsmitgliedern und mit sachkundigen Bürger/innen besetzt werden sollen, da das Verfahren nach Hare-Niemeyer eine Listenwahl darstellt und die Mitglieder in der Reihenfolge ihrer Nennung von den jeweiligen (Vorschlags-)Listen zu nehmen sind. So könnten z. B. alle Fraktionen ihre sachkundigen Bürger/innen auf den vorderen Positionen ihrer jeweiligen Vorschlagsliste positioniert haben. Dies würde dann eine (ungewollte und unstatthafte) Ausschussbesetzung generieren, die nur oder überwiegend sachkundige Bürger/innen aufweisen würde. Die Gemeindeordnung NRW verlangt jedoch, dass in einem Ratsausschuss (außer in den Bezirksausschüssen) stets mehr Ratsmitglieder als sachkundige Bürger/innen als ordentliche Mitglieder vertreten sein müssen. Dieses Problem ist auch nicht im Vorfeld zu verhindern, da niemand wissen kann, wie die Listen der anderen Fraktionen aufgebaut sein werden und wie - bei Hare-Niemeyer handelt sich wie gesagt um ein Wahlverfahren - die Ratsmitglieder (auch die fraktionslosen) hierüber abstimmen werden. Deshalb schlägt der Innenminister vor, das Verfahren nach Hare-Niemeyer (zwar wie im Gesetz vorgeschrieben für die Ratsmitglieder und die sachkundigen Bürger/innen in einem Wahlgang), allerdings mit sich anschließender getrennter Berechnung für die Ratsmitglieder zum einen und für die sachkundigen Bürger/innen (SkB) zum anderen durchzuführen. Dabei entstehen getrennte Divisoren für die Ratsmitglieder und für die sachkundigen Bürger/innen der einzelnen Listen. Hierbei kann es allerdings zu anderen Ergebnissen kommen, als es bei einer Divisorenbestimmung in einem einzigen Durchgang der Fall wäre. Beide Verfahren sind vom Innenminister geprüft und juristisch und mathematisch für gleichwertig erachtet worden. Die getrennte Feststellung der Divisoren für die Ratsmitglieder auf der einen Seite und für die SkB auf der anderen Seite wird aber alleine deshalb bereits empfohlen, weil das Problem der korrekten Zusammenstellung der Listenvorschläge (also die Frage, wo man seine Ratsmitglieder und seine SkB auf den Wahlvorschlagslisten zu setzen hat) erst gar nicht mehr auftreten würde. Die Verwaltung empfiehlt deshalb eine getrennte Berechnungsmethode. Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Der Bürgermeister ist bei der Abstimmung über die konkreten Ausschussbesetzungen nicht stimmberechtigt. Beschlussentwurf: „1. Dem Antrag von (Fraktion) ……..…….. vom (Datum) …….…. auf Festlegung der Ausschussgrößen und zur Zusammensetzung wird zugestimmt. 2. Der Rat beschließt, wenn im Verlauf der Ratssitzung das Verfahren nach HareNiemeyer zur Ausschussbesetzung Anwendung finden muss, dass dann die mathematische Methode einer getrennten Berechnung der Sitze der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürger/innen, soweit Ausschüsse mit sachkundigen Bürger/innen besetzt werden sollen, zur Anwendung kommen soll.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlage A 10/015/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2