Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39222.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/015/2014
öffentlich
23.04.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Entscheidung über die Ausschussgrößen und die
Ausschusszusammensetzungen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Ausschussgrößen und Ausschusszusammensetzungen
Im § 11 der Hauptsatzung ist festgelegt, welche Ausschüsse gebildet werden. Der
Rat entscheidet weiter, und zwar soweit die Gemeindeordnung dies zulässt (§ 58
Abs. 3 GO NRW), wie viele sachkundige Bürger / sachkundige Bürgerinnen dem
jeweiligen Ausschuss angehören sollen.
Es liegen folgende Anträge zu den zukünftigen Ausschussgrößen und
Ausschusszusammensetzungen (Zahl der Ratsmitglieder; Zahl der sachkundigen
Bürger/innen) vor: …
Berechnungsverfahren
Bereits mit Änderung der GO NRW im Jahre 2008 wurde für die
Ausschussbesetzungen das mathematische Berechnungsverfahren nach d’Hondt
durch das Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer ersetzt. Oberster und vorrangiger
Grundsatz und Empfehlung des Gesetzgebers ist es jedoch, dass sich die Fraktionen
im Vorfeld der Entscheidung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen sollten,
und zwar um nicht in ein kompliziertes Berechnungsverfahren, eventuell kombiniert
mit sich ergebenden Losentscheiden, eintreten zu müssen.
Für den Fall, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu erzielen sein würde, wäre
das Verfahren nach Hare-Niemeyer für jeden einzelnen betroffenen Ausschuss und
jedes Gremium durchzuführen.
Hierbei hat sich gezeigt, dass u. a. Schwierigkeiten auftreten in Ausschüssen, die mit
Ratsmitgliedern und mit sachkundigen Bürger/innen besetzt werden sollen, da das
Verfahren nach Hare-Niemeyer eine Listenwahl darstellt und die Mitglieder in der
Reihenfolge ihrer Nennung von den jeweiligen (Vorschlags-)Listen zu nehmen sind.
So könnten z. B. alle Fraktionen ihre sachkundigen Bürger/innen auf den vorderen
Positionen ihrer jeweiligen Vorschlagsliste positioniert haben. Dies würde dann eine
(ungewollte und unstatthafte) Ausschussbesetzung generieren, die nur oder
überwiegend sachkundige Bürger/innen aufweisen würde. Die Gemeindeordnung
NRW verlangt jedoch, dass in einem Ratsausschuss (außer in den
Bezirksausschüssen) stets mehr Ratsmitglieder als sachkundige Bürger/innen als
ordentliche Mitglieder vertreten sein müssen. Dieses Problem ist auch nicht im
Vorfeld zu verhindern, da niemand wissen kann, wie die Listen der anderen
Fraktionen aufgebaut sein werden und wie - bei Hare-Niemeyer handelt sich wie
gesagt um ein Wahlverfahren - die Ratsmitglieder (auch die fraktionslosen) hierüber
abstimmen werden.
Deshalb schlägt der Innenminister vor, das Verfahren nach Hare-Niemeyer (zwar wie
im Gesetz vorgeschrieben für die Ratsmitglieder und die sachkundigen Bürger/innen
in einem Wahlgang), allerdings mit sich anschließender getrennter Berechnung für
die Ratsmitglieder zum einen und für die sachkundigen Bürger/innen (SkB) zum
anderen durchzuführen. Dabei entstehen getrennte Divisoren für die Ratsmitglieder
und für die sachkundigen Bürger/innen der einzelnen Listen. Hierbei kann es
allerdings zu anderen Ergebnissen kommen, als es bei einer Divisorenbestimmung in
einem einzigen Durchgang der Fall wäre.
Beide Verfahren sind vom Innenminister geprüft und juristisch und mathematisch für
gleichwertig erachtet worden.
Die getrennte Feststellung der Divisoren für die Ratsmitglieder auf der einen Seite
und für die SkB auf der anderen Seite wird aber alleine deshalb bereits empfohlen,
weil das Problem der korrekten Zusammenstellung der Listenvorschläge (also die
Frage, wo man seine Ratsmitglieder und seine SkB auf den Wahlvorschlagslisten zu
setzen hat) erst gar nicht mehr auftreten würde.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb eine getrennte Berechnungsmethode.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Der
Bürgermeister ist bei der Abstimmung über die konkreten Ausschussbesetzungen
nicht stimmberechtigt.
Beschlussentwurf:
„1. Dem Antrag von (Fraktion) ……..…….. vom (Datum) …….…. auf Festlegung der
Ausschussgrößen und zur Zusammensetzung wird zugestimmt.
2. Der Rat beschließt, wenn im Verlauf der Ratssitzung das Verfahren nach HareNiemeyer zur Ausschussbesetzung Anwendung finden muss, dass dann die
mathematische Methode einer getrennten Berechnung der Sitze der Ratsmitglieder
und der sachkundigen Bürger/innen, soweit Ausschüsse mit sachkundigen
Bürger/innen besetzt werden sollen, zur Anwendung kommen soll.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/015/2014 der Stadt Erkelenz
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