Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39219.pdf
Größe
130 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/014/2014
öffentlich
23.04.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Mögliche Anpassungen von Hauptsatzung und
Zuständigkeitsordnung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
Aus der Politik wurde im Vorfeld der Kommunalwahlen 2014 angedeutet, dass
überlegt und beraten werde, die Ausschussstruktur des Rates eventuell anzupassen.
Derzeit ist diese Ausschussstruktur in § 11 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
normiert worden, und zwar wie folgt:
„(1) Es werden folgende Ausschüsse durch den Rat gebildet:
01.
02.
03.
04.
05.
06.
07.
08.
09.
10.
11.
12.
Hauptausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Bau- und Betriebsausschuss
Schulausschuss
Braunkohlenausschuss
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
Ausschuss für Kultur und Sport
Jugendhilfeausschuss
Personalausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Ausschuss für Senioren
(2)
Die Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss
wahrgenommen.
(3)
Für den Bereich Städtepartnerschaft/-freundschaft kann der Rat ein
Partnerschaftskomitee, das kein Ratsausschuss im Sinne der Gemeindeordnung
NRW ist, jeweils zu Beginn der Wahlperiode durch einfachen Beschluss bilden und
besetzen.
(4)
Die Ausschüsse werden ermächtigt, in Angelegenheiten ihres
Aufgabenbereiches die Entscheidung dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin zu
übertragen. Der Rat kann sich für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für
einen Einzelfall die Entscheidung vorbehalten.
(5) Die Abgrenzung der Zuständigkeiten von Rat, Ausschüssen,
Partnerschaftskomitee und Bürgermeister/Bürgermeisterin erfolgt in einer vom Rat zu
beschließenden Zuständigkeitsordnung.“
Sollte eine Änderung / Anpassung dieser Regelungen gewünscht werden, so wäre
hierzu ein Beschluss des Rates mit der Mehrheit seiner gesetzlichen Mitglieder zur
Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Anträge hierzu liegen derzeit jedoch keine vor.
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz
Sollte es zu einer Änderung der Ausschussstruktur kommen, wäre zu prüfen, welche
Auswirkungen dies auf die Zuständigkeitsordnung des Rates hat. Die Änderung der
Zuständigkeitsordnung, die keine Satzung darstellt, könnte allerdings in einer
späteren Sitzung erfolgen.
Was jedoch nach Änderung der Hauptsatzung noch in der laufenden Sitzung vor
dem Zugreifverfahren auf die Ausschussvorsitze erfolgen muss, wäre eine klare
Beschlussfassung zu möglichen Änderungen bezüglich von
Zuständigkeiten/Aufgabengebieten der Ausschüsse, hervorgerufen durch die
vorgenannte Änderung der Hauptsatzung bzw. durch einen Neuzuschnitt von
Ausschüssen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„ ………“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/014/2014 der Stadt Erkelenz
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