Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
39228.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/011/2014
öffentlich
23.04.2014
Amt 10 Hans Bongartz
Bestellung von Schriftführerinnen/Schriftführern
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der derzeit aktuellen Fassung ist es zwingend erforderlich,
über die vom Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen.
Die Niederschriften werden gemäß Gesetz vom Bürgermeister bzw. der
Bürgermeisterin und einer bzw. einem vom Rat zu bestellenden Schriftführerin bzw.
Schriftführer unterzeichnet.
Um nicht in jeder Sitzung einen erneuten diesbezüglichen Beschluss fassen zu
müssen, wird empfohlen, die Schriftführer/Schriftführerinnen in der konstituierenden
Ratssitzung bis auf Weiteres zu bestellen.
Als Schriftführer/in der Ratssitzungen werden vom Bürgermeister die nachfolgenden
Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Haupt- und Personalamtes vorgeschlagen
1.
2.
3.
4.
Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren,
Stadtinspektor Simon Häusler,
Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen,
Stadtoberamtsrat Hans Bongartz.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf:
„Hiermit bestellt der Rat der Stadt Erkelenz, und zwar bis auf Weiteres, für die
Niederschriften über die Sitzungen des Stadtrates die nachfolgend benannte
Schriftführerin bzw. die nachfolgend benannten Schriftführer:
1.
2.
3.
4.
Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren,
Stadtinspektor Simon Häusler,
Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen,
Stadtoberamtsrat Hans Bongartz.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/011/2014 der Stadt Erkelenz
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