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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
39228.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
12.05.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/011/2014 öffentlich 23.04.2014 Amt 10 Hans Bongartz Bestellung von Schriftführerinnen/Schriftführern Beratungsfolge: Datum Gremium 11.06.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der derzeit aktuellen Fassung ist es zwingend erforderlich, über die vom Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Die Niederschriften werden gemäß Gesetz vom Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin und einer bzw. einem vom Rat zu bestellenden Schriftführerin bzw. Schriftführer unterzeichnet. Um nicht in jeder Sitzung einen erneuten diesbezüglichen Beschluss fassen zu müssen, wird empfohlen, die Schriftführer/Schriftführerinnen in der konstituierenden Ratssitzung bis auf Weiteres zu bestellen. Als Schriftführer/in der Ratssitzungen werden vom Bürgermeister die nachfolgenden Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Haupt- und Personalamtes vorgeschlagen 1. 2. 3. 4. Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren, Stadtinspektor Simon Häusler, Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen, Stadtoberamtsrat Hans Bongartz. Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Hiermit bestellt der Rat der Stadt Erkelenz, und zwar bis auf Weiteres, für die Niederschriften über die Sitzungen des Stadtrates die nachfolgend benannte Schriftführerin bzw. die nachfolgend benannten Schriftführer: 1. 2. 3. 4. Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren, Stadtinspektor Simon Häusler, Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen, Stadtoberamtsrat Hans Bongartz.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Vorlage A 10/011/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2