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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
38758.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
13.02.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Erster Beigeordneter Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: . II/020/2014 öffentlich 20.02.2014 Dez. II Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen Braunkohlentagebau hier: Sachstand seit der letzten Sitzung des Rates Beratungsfolge: Datum Gremium 26.02.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 06.11.2013 hat der Rat der Stadt Erkelenz unter TOP A 2 die Beteiligung der Stadt Erkelenz am Verfahren zur Umsiedlung der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und Berverath bis zum Erarbeitungsbeschluss des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln zu der Umsiedlung der vorgenannten Orte ausgesetzt. Zugleich hat der Rat der Stadt Erkelenz ein eindeutiges Signal, auch der politischen Führung in NRW, zur Zukunft und Notwendigkeit von Braunkohlenabbau in NRW verlangt. In der Sitzung des Rates vom 18.12.2013 wurde den Mitgliedern des Rates ein ausführlicher Bericht über die seinerzeitige Entwicklung zu den aktuellen Geschehnissen gegeben. Zugleich beschloss der Rat in dieser Sitzung, für das Haushaltsjahr 2014 Mittel für eine Analyse in den Haushaltsplan aufzunehmen, die zum einen die Grundannahme der Energiepolitik aus dem Jahr 1994 aufschlüsselt und zum anderen diesen Annahmen den derzeitigen Ist-Stand sowie aktuelle Prognosen gegenüberstellt. Als Begründung für diesen Antrag wurde seinerzeit von den diesen Antrag stellenden Fraktionen vorgetragen, das Ergebnis gäbe der Stadt qualifizierte Argumente an die Hand, eine Überprüfung der energiepolitischen Grundannahmen durch das Land einzufordern. Die Verwaltung hat nach diesem Beschluss ein Rechtsgutachten bei der in Planungsrecht versierten Rechtsanwaltskanzlei Baumeister/Prof. Beckmann und Partner aus Münster in Auftrag gegeben. Das Büro hat die Stadt Erkelenz auch in der Vergangenheit in allen Braunkohlenangelegenheiten vertreten. Über die Beauftragung zur Gutachtenerstellung wurden die Fraktionsvorsitzenden in der InfoRunde am 27.01.2014 informiert. Folgende Frage wurde der Rechtsanwaltskanzlei zur Prüfung vorgelegt: „Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Erkelenz, eine Entscheidung der Landesregierung NRW zur energiepolitischen Notwendigkeit des weiteren Tagebaus zu beeinflussen bzw. die Überprüfung der energiepolitischen Grundannahmen für die Fortsetzung des Braunkohlentagebaus zu fordern?“ Die Kanzlei wurde gebeten, insbesondere das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts auszuwerten und die im Vorfeld der mündlichen Verhandlung des Gerichts im Juni 2013 bereits umfänglich vorgelegten Stellungnahmen, insbesondere des Umweltbundesamtes und des Öko-Instituts e.V., die bereits heute ausdrücklich und mit gewichtigen Argumenten eine Notwendigkeit des weiteren Braunkohlentagebaus aus energiewirtschaftlichen Gründen verneinen, einzubeziehen. Das Gutachten sollte vorbereiten, welche genaue Art von Analyse überhaupt notwendig ist, um – wie von allen nach wie vor politisch gewollt – den weiteren Braunkohlentagebau zu verhindern. Das Gutachten der beauftragten Kanzlei liegt zwischenzeitlich vor. In dem Gutachten wird folgendes nüchterne Fazit gezogen: „Als Ergebnis unserer Prüfung können wir festhalten, dass die Stadt Erkelenz nicht über eine Rechtsposition verfügt, aus der heraus sie erfolgsversprechend Einfluss auf die energiepolitischen Grundentscheidungen des Landes nehmen und weitere Planungsschritte für den Tagebau Garzweiler II verhindern könnte. Die Entscheidung, mit welchen Energieträgern eine zuverlässige Energieversorgung sichergestellt wird, stellt eine politische Entscheidung dar, die der Landesregierung obliegt. Der Landesregierung steht hierbei ein weiter Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum zu. Die bisherigen energiepolitischen Entscheidungen zum Tagebau Garzweiler II bewegen sich – auch unter Berücksichtigung diverser aktueller, kritischer Studien und Stellungnahmen zu dem Vorhaben – im Rahmen des der Landesregierung zustehenden Einschätzungsspielraums. Vor diesem Hintergrund ist es kommunalrechtlich und haushaltsrechtlich zumindest höchst fragwürdig, städtische Mittel für eine „Analyse der Grundannahmen der Energiepolitik des Landes“ zu verwenden.“ Das komplette Gutachten ist als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Im Ergebnis ist damit festzuhalten, dass für die Stadt Erkelenz keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen, eine Entscheidung der Landesregierung NRW zur energiepolitischen Notwendigkeit des weiteren Braunkohlentagebaus zu beeinflussen bzw. die Überprüfung der energiepolitischen Grundannahmen für die Fortsetzung des Braunkohlentagebaus zu fordern. Damit macht auch die Erstellung eines energiewirtschaftlichen Gutachtens, so wie in der Ratssitzung am 18.12.2013 beschlossen, rechtlich keinen Sinn. Zudem ist bereits durch aktuelle Gutachten renommierter Stellen (u.a. Umweltbundesamt (als Anlage 2 beigefügt) und Öko-Institut e.V.) der Nachweis geführt worden, dass eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Braunkohlentagebaus zumindest mittelfristig nicht besteht. Die Gutachten wurden aktuell für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erstellt und sind auch in die Entscheidungsfindung des Gerichts eingegangen. Allerdings auch hier ohne die Konsequenz eines Absehens vom weiteren Tagebau. Vorlage . II/020/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/4 Festzuhalten ist, dass alleine die Landesregierung NRW die Entscheidung über die energiepolitische und damit auch die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Braunkohlentagesbaus treffen kann und damit die Landesregierung letztendlich entscheidet, ob Braunkohlentagebau stattfindet oder nicht. Daher bleibt auch weiterhin die Landesregierung NRW aufgefordert, sich kritisch mit den vorliegenden Stellungnahmen, die mittelfristig einen weiteren Braunkohletagebau für überflüssig halten, auseinander zu setzen. Soweit politisch möglich, sollte über die die Landesregierung tragenden Fraktionen Einfluss durch die im Rat der Stadt Erkelenz vertretenen Fraktionen genommen werden. Wie bereits hinreichend bekannt, findet am 28.04.2014 die nächste Sitzung des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln statt. In dieser Sitzung soll der Erarbeitungsbeschluss für die Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Oberund Unterwestrich sowie Berverath beschlossen werden. Im Vorfeld dieser Sitzung wird eine Arbeitskreissitzung am 13.03.2014 stattfinden, die jedoch nicht öffentlich tagt. Bereits am 04.12.2013 hat mit dem Chef der Staatskanzlei, Herrn Staatssekretär Lersch-Mense, ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt Erkelenz, Vertretern des Bürgerbeirates sowie des Vorstandes von RWE Power und dem Verwaltungsvorstand der Stadt Erkelenz stattgefunden. Das darin vereinbarte weitere Gespräch findet nunmehr am 11.04.2014 statt. Spätestens in diesem Gespräch dürfte das vom Rat eingeforderte eindeutige Signal der Landesregierung NRW zur Zukunft und Notwendigkeit von Braunkohlenabbau in NRW gegeben werden. Sollte der Braunkohlenausschuss in seiner Sitzung am 28.04.2014 die Fortführung des Verfahrens beschließen, wären zügig alle weiteren Maßnahmen zu treffen, damit es nicht zu einer zeitlichen Verzögerung der Umsiedlung der vorstehenden Orte kommt. In den vergangenen Wochen und Monaten wurde sowohl von Vertretern des Bürgerbeirates als auch von Umsiedlerinnen und Umsiedlern vehement gefordert, den zeitlichen Verlust zu kompensieren und nicht am Datum der gemeinsamen Umsiedlung im Jahr 2016 zu rütteln. Damit die von den Umsiedlerinnen und Umsiedlern gewünschte Zeitschiene eingehalten werden kann, zugleich aber auch Sicherheit für eine mögliche Fortführung des Verfahrens gegeben werden kann, haben von Seiten der Verwaltung in den vergangenen Wochen u. a. auch Gespräche mit RWE Power stattgefunden. Diese Gespräche sind unmittelbar in den Entwurf einer Vereinbarung gemündet, die als Anlage 3 der Sitzungsvorlage beigefügt wird. Die RWE Power AG verpflichtet sich auf vertraglicher Basis, soweit am 28.04.2014 der Braunkohlenausschuss die Fortführung des Verfahrens beschließt, die Orte Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath vollständig umzusiedeln. Zur Absicherung der Umsiedlungsbedingungen werden die bereits mit dem Land NRW geschlossenen Verträge auch schriftlich gegenüber der Stadt Erkelenz zugesagt und damit auch für die Stadt Erkelenz stellvertretend für die Umsiedlerinnen und Umsiedler eine Rechtsposition geschaffen. Zur Absicherung des Kostenrisikos der städtebaulichen Planung inklusive aller erforderlichen Fachplanungen erklärt sich RWE-Power nunmehr auch vertraglich gegenüber der Stadt Erkelenz zur Übernahme der erforderlichen Kosten bereit. Dies Vorlage . II/020/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 3/4 betrifft auch die technische Erschließung, die nicht in Vorleistung durch die Stadt Erkelenz erfolgen soll, sondern unmittelbar durch das Unternehmen beauftragt und damit in Verantwortung des Unternehmens ausgeführt werden soll. Gegenstand der Vereinbarung ist auch eine zukunftsweisende und nachhaltige Ausgestaltung der Umsiedlungsstandorte. Abgerundet wird dieses Paket durch Einzelvereinbarungen, auf die insoweit verwiesen wird. Der Ausgleich für die Belastungen aus dem Tagebau mit Blick auf die begrenzten planerischen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt erfolgt durch verbindliche Vereinbarungen zur Entwicklung weiterer Wohngebiete und Gewerbegebiete. Zudem wurden in die Vereinbarung nunmehr verbindliche Aussagen zur Unterstützung der Ortsteile am Tagebaurand aufgenommen. Die nunmehr vorliegende Vereinbarung stellt neben der vorhandenen gesetzlichen Verpflichtung des Landes NRW, für ein gesichertes Verfahren zu sorgen und dafür auch die notwendigen Sicherheiten zu stellen, einen Beitrag zur Absicherung des Verfahrens dar. Keinesfalls entlässt sie aber den Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln aus seiner in § 24 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NW niedergelegten Verpflichtung, sich laufend von der ordnungsgemäßen Einhaltung der Braunkohlenpläne zu überzeugen und damit Gewähr für ein abgesichertes Verfahren zu bieten. Beschlussentwurf: „1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. 2. Unter der Voraussetzung, dass der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln den Erarbeitungsbeschluss für die Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Beverath trifft, wird die Verwaltung beauftragt, die als Anlage 3 beigefügte schriftliche Vereinbarung mit RWE Power abzuschließen.“ Finanzielle Auswirkungen: Anlagen: 1. Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister/Prof. Beckmann 2. Stellungnahme des Umweltbundesamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler I/II vom 31.05.2013 3. Vereinbarung mit der RWE Power AG Vorlage . II/020/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 4/4 BAUMEISTEb RECHTSANWÄLTE STADT ER KEL%Z Stadt Erkelenz Herrn Dr. Gotzen Johajmismarkt 1 7 41812 Erkelenz Aktenzeichen — 131/14AW 21. FEB.)‘i4 Bearbeiter Frau Dr. Winmann Sekretariat Frau Walter 0251-48488-34 Datum 19.02.2 104 us Grünewald Pro(Tir. Martin Beckmann Dr. Hans Vietmeier Dr. Andreas Kersting Dr. Hans-Joachim David, Notar Andreas Kleefisch Antrag diverser Fraktionen zur Finanzierung einer Analy se der energiepolitischen Grundannahmen des Braunkoh lenplans Ganweiler II Dr. Olaf Bischopink Dr. Stefan Gesterkamp Dr. Georg Hünnekens Franz-Robert Bärtels Dr. Joachim Hagmann Sehr geehrter Herr Dr. Gotzen, Dr. Andre Unland Dr. Andre Herchen Dr. Martin M.Arnold mit Email vom 13.01.2014 haften Sie uns einen Antrag der Fraktionen SPD, Freie Wähler - UWG, Bürgerpartei und Dr. Antje Wittmann Dr. Jens Tnbias Gruber Dr. Frank Andexer BÜNDNIS 90/Die Grünen übersandt, den der Rat der Stadt Dr. Bele Carolin Garthaus Erkelenz in seiner Sitzung vom 18.12.2013 angenommen hat. Dr. Stefan Sieme Der Antrag lautet: Dr. Jens Reiermann Dr. Tobias Schneider-Lasogga Dr.Cornelia Hansen, LL.M. Stefan Schäperklaos „Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, im Haushaltsjahr 2014 Mittel für eine Analyse in den Haushalt aufzunehmen, die zum einen die Grundannahme der Energiepolitik aus dem Jahr 1994 aufschlüsselt und zum anderen die sen Annahmen den derzeitigen Ist-Stand sowie aktuelle Prognosen gegenüberstellt.“ Dr.Jürgcn Dorynek Dr. Fabian D. Eichholz Alexander Wirth Dr. Othmar E. Weinreich Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft tabU Die (‘art uersisaftsgesel schaft und iii re l‘artner sind im Part nerschaftsregistcr des AG Essen eingetragen unter l‘R 2554. l‘ostfisch 13(1% 48003 Münster Künigsstraße 51—53 Kettelerscher lIef 48 43 Münster lilefun tt25t148488-0 Telefax (t251148488-St) www, mtl inest er, org nuenster@baumeister.org 2 BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE Zur Begründung ifihren die Fraktionen lediglich aus, das Ergebnis der Analyse werde der Stadt qualifizierte Argumente an die Hand geben, um eine „Überprüfung der energiepoliti schen Grundannahmen durch das Land einzufordern“. Sie hatten uns um Beantwormng folgender Frage gebeten: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Erkelenz, eine Entscheidung der Landesregie rung NRW zur energiepolitischen Notwendigkeit des weiteren Braunkohlentagebaus zu be einflussen bzw. die Überprüfung der energiepolitischen Grundannahmen für die Fortsetzung des Braunkohlentagebaus zu fordern? Hierbei soll insbesondere das aktuelle Urteil des Bun desverfassungsgerichts ausgewertet und die im Vorfeld der mündlichen Verhandlung im Juni 2013 bereits vorgelegten Stellungnahmen, insbesondere des Umweltbundesamtes und des Öko- Instituts e.V., die eine Notwendigkeit des weiteren Braunkohlentagebaus aus energiewirtschaftlichen Gründen verneinen, einbezogen werden. Als Ergebnis unserer Prüfung können wir festhalten. dass die Stadt Erkelenz nicht über eine Rechtsposition verifigt, aus der heraus sie erfolgversprechend Einfluss auf die energiepoliti schen Grundentscheidungen des Landes nehmen und weitere Planungsschritte für den Tage bau Garzweiler II verhindern könnte. Die Entscheidung. mit welchen Energieträgern eine zu verlässige Energieversorgung sichergestellt wird, stellt eine politische Entscheidung dar, die der Landesregierung obliegt. Der Landesregierung steht hierbei ein weiter Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum zu. Die bisherigen energiepolitischen Entscheidungen zum Tagebau Garzweiler II bewegen sich — auch unter Berücksichtigung diverser aktueller, kritischer Stu dien und Stellungnahmen zu dem Vorhaben — im Rahmen des der Landesregierung zustehen- den Einschätzungsspielraums. Vor diesem Hintergrund ist es kommunalrechtlich und haus haltsrechtlich zumindest höchst fragwürdig. städtische Mittel für eine „Analyse der Grundan nahmen der Energiepolitik des Landes“ zu verwenden. BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE Im Einzelnen gilt Folgendes: 1. Inhalt und Zielrichtung des Antrags Um den Antrag der vier Fraktionen rechtlich zu bewerten, muss sein Inhalt zunächst in den Kontext der aktuellen Planung des Tagebaus Garzweiler II eingeordnet werden. Aus sich her aus ist der Antrag nahezu unverständlich, da in der Begründung weder präzisiert wird, welche ..Gmndannahrnen der Energiepolitik aus dem Jahr 1994“ untersucht werden sollen, noch aus welcher Rechtsposition heraus die Stadt Erkelenz eine ..Überprtffimg der energiepolitischen Gnindannahme durch das Land einfordem“ wollte oder könnte. Der Antrag lässt sich nur vor dem Hintergrund der bestehenden Planung des Tagebaus Gan weiler II verstehen. Vermutlich liegt dem Antrag folgende Überlegung zugrunde: Der Abbau des Tagebaus Garzweiler II beruht auf einem Braunkohlenplan aus dem Jahr 1994, der am 3 1.03.1995 durch das zuständige Umweltministerium des Landes NRW geneh migt wurde. Der Braunkohlenplan Garzweiler 11 nirde auf der Grundlage des damals gelten den Landesplanungsgesetzes aufgestellt. Wie der Genehmigung zu entnehmen ist, ging die Landesregierung damals auf der Grundlage der „Leitentscheidungen zur künftigen Braunkoh lenpolitik‘ aus dem Jahr 1987 und der ..Leitentscheidungen zum Abbauvorhaben Garzweiler 11“ aus dem Jahr 1991 davon aus, dass die Gewinnung der Braunkohle zur Sicherstellung der Energieversorgung erforderlich ist. In der Genehmigung wurde ausdrücklich ausgeffihrt. dass die damalige, der Genehmigung zugrunde liegende energiewirtschaftuiche Einschätzung eine der „Grundannahmen der Planung“ darstellte, deren wesentliche Änderung zu einer Planüber prüfung ffihren müsse. Außerdem heißt es in der Genehmigung, die Landesregierung werde auch nach der Genehmigung des Braunkohlenplanes die energiewirtschaftliche Entwicklung beobachten. Die Genehmigung von Teilplänen. die zu gegebener Zeit die Umsiedlung weite rer Ortschaften (über Otzenrath. Spenrath und Holz hinaus) regeln. müsse mit dem energie- BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE wirtschaftlichen und energiepolitischen Erfordernis des Braunkohlenbergbaus in Einklang stehen (5. 7 der Genehmigung vom 31.03.1995). Auf der Grundlage dieser Ausführungen hat sowohl der Braunkohlenausschuss, als auch die Landesregierung bei der Aufstellung und Genehmigung späterer Umsiedlungspläne zum Abbauvorhaben Garzweiler II wieder das energiewirtschaftliche Erfordernis des Vorhabens ge prüft. Dabei wurden neuere Erkenntnisse zur energiewiftschafflichen und energiepolitischen Notwendigkeit. die bei Aufstellung und Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II noch nicht vorlagen, berücksichtigt (vgl. dazu etwa die Ausführungen im Braunkohlenplan zur Umsiedlung Immerath — Pesch — Lützerath und im Braunkohlenplan zur Umsiedlung Bor schemich sowie in den dazu erteilten Genehmigungen des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 16.02.2005). Vor dem Hintergrund dieser Genehmigungshistorie und mit Blick auf die Vorschrift des § 30 LPIG. wonach der Braunkohlenplan überprüft und erforderlichenfalls geändert werden muss, wenn sich die Grundannahmen für den Braunkohlenplan wesentlich ändern. ist der Antrag der vier Fraktionen vermutlich zu verstehen. Es geht den Fraktionen offenbar darum. eine verän derte Einschätzung der energiepolitischen! energiewitischaftlichen Grundannahmen der frühe ren Braunkohlenplanung gutachtlich feststellen zu lassen, um dann mithilfe dieser Erkennt nisse die Realisierung des weiteren Abbauvorhabens und insbesondere weitere anstehende Umsiedlungen zu verhindern. Zweifelhaft ist allerdings, ob die Stadt Erkelenz überhaupt eine rechtliche und tatsächliche Handhabe hat, um mögliche Erkenntnisse aus der angestrebten ..Analyse“ in das weitere Planverfahren für den Tagebau Garzweiler II und die Umsiedlungen einzubringen bzw. eine Veränderung der Planung zu verlangen. Falls die Stadt keine Rechtsposition innehat, aus der heraus sie eine Veränderung der energiepolitischen Grundannahmen geltend machen und da mit auch auf die weitere Planung Einfluss nehmen könnte, ist es unsinnig rechtlich zumindest sehr bedenklich —‚ — und haushalts- städtische Mittel für eine entsprechende Begutachtung BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE aufzuwenden. Aus diesem Grund soll nachfolgend zunächst dargelegt werden, inwieweit energiepolitische Einschätzungen, gerade auch in Anbetracht der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tagebau Garzweiler II, ifir das Genehmigungsverfahren relevant sind, welche Rechtsposition die Stadt Erkelenz insoweit innehat und welche haus haltsrechtlichen Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen sind. 11. Bedeutung und Überprüffiarkeit der energiepolitischen Grundannahmen Wie oben bereits dargelegt, spielen die energiepolitischen bzw. energiewirtschafilichen Grundannahmen im Genehmigungsverfahren zum Tagebau Garzweiler II eine wesentliche Rolle. Der Aufstellung und der Genehmigung des Braunkohlenplans liegt die Auffassung zugrunde, dass die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau Garzweiler II energiewirtschaft lich notwendig ist. In der Erläuterung zur Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II hat sich die Landes regierung ausdrücklich verpflichtet, die energiepolitische und enregiewirtschaffliche Notwen digkeit des Braunkohleabbaus in nachfolgenden Genehmigungsschritlen, insbesondere bei der Genehmigung von Braunkohlenplänen über die Umsiedlung weiterer Ortschaften, erneut zu prüfen. Eine solche Notwendigkeit der Überprüfung im Rahmen weiterer Planungsschritte besteht allerdings auch unabhängig von der damaligen ..Selbstverpflichtung“, da jede neue Planung ein Planungserfordernis voraussetzt, die Braunkohlenpläne den Erfordernissen zur langfristigen Energieversorgung entsprechen müssen ( 29 Abs. 2 LPIG) und die in einem Umsiedlungsplan aufgestellten Ziele der Raumordnung abgewogen sein müssen. Eine Veränderung der energiepolitischen Grundannahmen könnte demnach der Aufstellung und Genehnigung weiterer Braunkohlenpläne, die das Vorhaben betreffen. v.a. der Umsied lungspläne entgegenstehen. Zudem käme bei einer „wesentlichen Änderung“ der Grundan nahmen eine Überprüfung und Änderung des bestehenden, geltenden Braunkohlenplans Garzweiler II gem. § 30 LPIG in Betracht. 6 BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE Allerdings ist die Beurteilung der energiepolitischen und energiewirtschafilichen Notwendig keit der Braunkohlegewinnung keine Aufgabe der von der Planung (und von den Umsiedlun gen) betroffenen Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08 und 1 BvR 3386/08 - umfassend mit der Vcrfassungsmä ßigkeit des Gene1migungsverfahrens zum Braunkohlentagebau Garzweiler II befasst. Das Gericht hat dort festgehalten, dass die Sicherung der Energieversorgung für das Gemeinwohl von überragender Bedeutung ist und es zu allererst eine energiepolitische Entscheidung des Bundes und der Länder darstellt. mit welchen Energieträgern und in welcher Kombination eine zuverlässige Energieversorgung sichergestellt wird. Nach Auffassung des Bundesverfas sungsgerichts steht dem Bund und den Ländern dabei ein weiter Gestaltungs- und Einschät zungsspielraum zur Verfügung. Die Stufung des Genehmigungsverfahrens. wie sie im nord rhein-westffilischen Landesrecht und im Bundesberggesetz vorgesehen ist, hat das Bundesver fassungsgericht weitgehend gebilligt. Das Gericht hat festgehalten, dass die bisherige ener giepolitische Grundentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen über die mittelfristige Auf rechterhaltung und Fortifihrung der Braunkohlengewinnung, auch soweit sie die konkrete Entscheidung ffir den Tagebau Garzweiler II betrifft, verfassungsrechtlich nicht zu beanstan den ist (Rn. 290 der oben zitierten Entscheidung). Unabhängig davon, ob man auf den Zeit punkt früherer Genehmigungsentscheidungen oder auf den gegenwärtigen Zeitpunkt (also das Jahr 2013) abstelle. seien die Entscheidungen Rk das Tagebauvorhaben verfassungsrechtlich haltbar. Selbst die im Verfassungsbeschwerdeverfahren vorgelegten aktuellen, kritischen Ein schätzungen zur energiepolitischen Notwendigkeit (u.a. des Öko-lnstituts e.V. und des Um weltbundesamtes). ließen die energiepolitischen Entscheidungen der Landesregierung flur die auf mittlere Frist ausgelegte weitere Gewinnung von Braunkohle zur Verstromung angesichts des weiten Einschätzungs- und Beuaeilungsspielraums. der sich auf die Energiepolitik bezie he, nicht als offensichtlich und eindeutig verfehlt erscheinen (Rn. 298). Die Landesregierung habe für ihre energiepolitische Grundentscheidung und das zugrundeliegende Konzept ge wichtige Gemeinwohlgründe angeflihrt. Ob es das zum maßgeblichen Zeitpunkt energiepoli tisch, ökonomisch und ökologisch sinnvollste Energieversorgungskonzept sei, sei vom Bun BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE desverfassungsgericht nicht zu entscheiden und spiele für die rechtliche Beurteilung des Ge nehmigungsverfahrens keine Rolle (Rn. 298). Zwar hat das Bundesverfassungsgericht auch ausgeflihrt, dass die gesetzliche Ausgestaltung des Entscheidungsfindungsprozesses zur Zu lassung eines Braunkohlentagebauvorhabens in NRW gewisse verfassungsrechtliche Defizite aufweise, das Gericht hat aber ausdrücklich gebilligt, dass energiepolitische Grundsatzent scheidungen auf der Ebene der Landesregierung getroffen werden. Auch den Rückgriff auf die sog. „Leitentscheidungen“ hat das Gericht nicht in Frage gestellt. In der Entscheidung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der Aufteilung der Verantwortung im funkli onsteilig gegliederten Staat entspreche, dass die Leitentscheidungen ffir das langfristige Kon zept des Bmunkohlenabbaus auf der Ebene der Landesregierung getroffen werden, da es um eine zentrale Frage der Energiepolitik des Landes gehe (Rn. 306). In ähnlicher Weise hatte auch der nordrhein-westfälische Verfassungsgedchtshof in seiner Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Erkelenz gegen den Braunkohlenplan Garzweiler II bereits ausgeflihrt, dass der Braunkohlenausschuss das überörtliche Interesse an der Braunkohlenlbrderung zulässigerweise den energiepolitischen Leitentscheidungen der Landesregierung entnehmen und seiner Planung zugrunde legen durf te, ohne damit das Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Gemeinde zu verletzen. Die Sach kompetenz zur Formulierung energiepolitischer Zielvorstellungen sah auch der Verfassungs gerichtshof bei der Landesregierung (Urt. v. 09.06.1997, VerfGH 20/95, Rt. 119, 120). Demnach ist nun durch das Landes- und das Bundesverfassungsgericht geklärt. dass auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten die Landesregierung ffir die energiepolitische Grundsatzentscheidung zum Abbau von Braunkohle zuständig ist und dabei über einen weiten Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum verfügt. Inwieweit die Landesregierung sich im Rahmen ihres weiten Gestaltungs- und Einschätzungsspielraums flur oder gegen die Energie versorgung durch Braunkohle entscheidet und mit welchem Gewicht sie diesen Energieträger in ihr Energieversorgungskonzept einbezieht, stellt letztlich eine politische Entscheidung dar. Weder der Braunkohlenausschuss, noch eine betroffene Kommune wie die Stadt Erkelenz 8 BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE verfügt über eine Rechtsposition, um diese politische Entscheidung juristisch überprüfen las sen zu können. Solange sich die Landesregierung nur innerhalb des ihr vom Bundesverfas sungsgericht zugebilligten weiten Gestaltungs- und Einschätzungsspielraums bewegt. besteht für die Stadt Erkelenz keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Landesre gierung und der darauf aufbauenden Braunkohlenpianung mit Erfolg in Frage zu stellen oder jedenfalls einer eigenen, abweichenden Auffassung zur Durchsetzung zu verhelfen. Sowohl für den früheren Genehmigungszeitpunkt, als auch für den Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2013 hat das Gericht — ausdrücklich in Kenntnis aktueller. kritischer Stellungnahmen und Einschätzungen u.a. des Öko-Instituts und des Umweltbundes amtes —‚ die landespolitische Entscheidung für die weitere Notwcndigkeit der Braunkohlen- gewinnung akzeptiert. Insoweit könnte die von den Fraklionen gewünschte ‚Analyse des Grundannahmen“ vermut lich allenfalls dazu dienen, dass sich die Stadt Erkelenz in die allgemeine politische Debatte über die Auswahl und Gewichtigkeit einzelner Energieträger einbringt. Denn es ist angesichts der im Verfassungsbeschwerdeverfahren vorgelegten aktuellen, kritischen Stellungnahmen und Beurteilungen nicht davon auszugehen, dass die von den Fraktionen angestrebte ..Analyse der Grundannahmen“ nun plötzlich zu einem Ergebnis führen könnte, wonach sich die Lan desregierung mit einer Entscheidung für die Fortführung des Braunkohlenabbaus außerhalb der ihr zustehenden weiten Entscheidungsspielraums bewegt. Vor diesem Hintergrund besteht auch kein Anhaltspunkt. dass sich mithilfe der von den Frak tionen angestrebten ‚.Analyse der Grundannabmew eine Notwendigkeit zur Änderung des Braunkohlenplans gern. § 30 LPIG NRW darlegen ließe. Dazu müsste nämlich eine „wesent liche Änderung“ festgestellt werden, die sich demnach außerhalb des weiten, der Landesregie rung zustehenden Gestaltungs- und Einschätzungsspielraums hinsichtlich der energiepoliti schen und energiewirtschafilichen Notwendigkeit der Braunkohlengewinnung bewegt. Auch insoweit gilt, dass im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bereits diverse kritische Stellungnahmen zur Notwendigkeit der Gewinnung und Verstromung von Braunkohle vorge BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE legt wurden, die auch auf den aktuellen Zeitpunkt abstellen und die Notwendigkeit anders beurteilen als der Braunkohlenplan Garzweiler 11 und die Leitentscheidungen der Landesre gierung. und das Bundesverfassungsgericht diese dennoch angesichts des weiten Gestaltungs und Einschätzungsspielraums der Landesregierung für irrelevant erachtet hat. Vor diesem Hintergrund ist nicht erkennbar, dass die von den Fraktionen geforderte „Analyse“ zu einem abweichenden Ergebnis führen und eine ..wesentliche Änderung der Grundannahmen“ i.S.d. § 30 LPIG darlegen könnte. Eine abweichende politische Beurteilung dahingehend, dass der Verzicht auf die Braunkohle als Energieträger als ‚sinnvoller“ oder gar als .,sinnvollste Vari ante“ der Energiepolitik betrachtet wird, hätte keinesfalls zur Folge, dass die Einschätzung der Landesregierung sich als falsch oder (verfassungs-)rechtlich unvertretbar erweisen würde und wäre für sich betrachtet auch keine wesentliche Änderung der Grundannahmen im Sinne des § 30 LPIG NRW. Die Stadt Erkelenz könnte eine entsprechende politische Auffassung nicht mit Erfolg gegen Planungsentscheidungen einwenden. Sie könnte selbstverständlich eine weitere politische/gesellschaftliche Debatte anstoßen und auch versuchen, die politische Beurteilung der Notwendigkeit der Braunkohlengewinnung auf der Ebene der Landesregierung zu beein flussen. Eine Rechtsposition, aus der heraus sie eine Oberprüftrng/Änderung der bestehenden Braunkohlenplanung verlangen oder einen künftigen Umsiedlungsplan gerichtlich angreifen könnte, wäre damit aber nicht verbunden. III. Rechtsstellung der Stadt Erkelenz im Braunkohlenpianverfahren Auch im Bmunkohlenplanverfahren nach dem LPIG NRW verfügt die Stadt Erkelenz nicht über eine Rechtsposition, aus der heraus sie entsprechende Erkenntnisse einer „Analyse der Grundannahmen“ erfolgreich einer künftigen Planung entgegenhalten könnte. Der Braunkohlenplan Garzweiler 11 wurde 1994/95 aufgestellt und genehmigt. Er stellt die planerische Grundlage für das Tagebauvorhaben dar. Für die anstehenden Umsiedlungen der Gemeinden Keyenberg. Kuckum. Ober-/Unterwestrich und Berverath hat der Braunkohlenausschuss einen Umsiedlungsplan aufzustellen. Im Braunkohlenausschuss ist die Stadt Er- 10 BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE kelenz nicht unmittelbar beteiligt, lediglich über den Kreis Heinsberg, der nach § 21 Abs. 1 Milglieder der „kommunalen Bank“ entsendet. Die Stadt kann im Braunkohlenausschuss also keine eigenen Rechtspositionen vertreten, sondern die Erkelenzer Mitglieder der kommunalen Bank sprechen lift den Kreis Heinsberg. Gleiches gilt für die Arbeitskreise, die der Braunkoh lenausschuss gern. § 23 Abs. 3 LPIG bilden kann (beispielsweise Arbeitskreis Umsiedlung Keyenberg. Kuckum. Ober-/Unterwestrich sowie Ben‘erath“). Die Arbeitskreise werden nach § 23 Abs. 3 LPIG „aus der Mitte“ des Braunkohlenausschusses gebildet, so dass die Stadt Erkelenz hier ebenfalls „nur“ über den Kreis Heinsberg vertreten ist. Die Stadt Erkelenz wird am Verfahren zur Erarbeitung und Aufstellung des Braunkohlenplans selbstverständlich gern. § 28 LPIG beteiligt und kann Anregungen gegen den Entwurf vor bringen. Eine Rechtsposition, aus der heraus sie die dem Braunkohlenplan/Urnsiedlungsplan zugrunde liegende energiepolitische Grundentscheidung für die Braunkohlenförderung an greifen oder eine abweichende Auffassung hierzu durchsetzen könnte, hat sie insoweit aber nicht inne. Diese Grundentscheidung wird sungsgedchts — — rnit ausdrücklicher Billigung des Bundesverfas von der Landesregierung getroffen. der insoweit ein weiter Einschätzungs und Gestaltungsspielraum zukommt. IV. Kommunairechtliche und haushaltsrcchtlichc Zulüssigkeit Wenn die von den Fraktionen gewünschte ..Analyse der Grundannahmen“ demnach lediglich dazu dienen kann, die weitere politische Debatte über die energiepolitische und energiewirt schaftliche Notwendigkeit der Braunkohlengewinnung auf der Ebene der Landesregierung anzustoßen, ist höchst zweifelhaft, ob eine entsprechende Mittelvenvendung durch die Stadt Erkelenz komsnunalrechtlich und haushaltsrechtlich zulässig wäre. Kornmunalrechtlich ist die Gemeinde nur für die Verwaltung im eigenen Wirkungskreis zu ständig, also für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Demnach ist es den Ge rneinden verwehrt. Regelungen in Sachbereichen zu treffen, die in die Kompetenz eines ande BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE ren Venvaltungsträgers fallen. Das OVG Münster hat festgehalten, dass eine Maßnahme ohre spezifischen Ortsbezug außerhalb der Verbandskompetenz einer Gemeinde liegt. Sofern eine Gemeinde Ausgaben beschließt, die außerhalb ihrer Verbandskompetenz liegen, verletzt der entsprechende Ratsbeschluss geltendes Recht (OVG Münster. Urt. v. 19.01.1995, 15 A 569/91. Juris). Das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Rechtsprechung ebenfalls davon aus, dass eine gemeindliche Maßnahme insbesondere dann, wenn sie den Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich anderer Stellen der vollziehenden Gewalt betrifft, in spezifischer Weise ortsbezogen sein muss. Die Gemeinde erlange aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommu nalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat. Insbesondere Äußerungen einer Gemein de, die schon nach ihrem Wortlaut den Charakier politischer Stellungnahmen haben, seien unzulässig. An das Erfordernis eines konkreten örtlichen Bezugs sei ein strenger Maßstab anzulegen. Soweit eine Gemeinde einer politischen Entscheidung einer anderen Kompetenzebene entgegentrete (im damaligen Urteil ging es um eine verteidigungspolitische Entschei dung des Bundes), überschreite sie ihre Kompetenzen (BVerwG. Un. v. 14.12.1990, 7 C 3 7/89, Juris Rn. 23, 30. 32). Der Antng der vier Fraktionen weist, da er, wie oben gezeigt, lediglich dazu dienen kann, auf der Ebene der Landesregierung eine politische Debatte über die energiepolitische /energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Braunkohlengewinnung anzustoßen, keinen spezi fischen örtlichen Bezug auf. Vielmehr würde sich die Gemeinde damit einer Aufgabe wid men, die der Landesregierung obliegt, nämlich sich mit der allgemeinen energiepolitischen Ausrichtung der Landespolitik und der weiteren Gültigkeit früherer energiepolitischer Ent scheidungen befassen. Ein hinreichender örtlicher Bezug wird nach unserer Auffassung auch nicht dadurch hergestellt, dass die Stadt Erkelenz von den Umsiedlungen im eigenen Gemein degebiet betroffen ist. Der Antrag der Fraktionen zielt nach seinem Wortlaut nämlich gerade nicht darauf, die Rechtmäßigkeit konkreter Umsiedlungsplärie zu untersuchen, sondern hat lediglich die allgemeinen energiepolitischenlenergiewirtschafilichen Grundannahmen der Landesregierung zum Gegenstand. 12 BAUMEISTER RECHTSANWÄLTE Nach alledem ist zumindest höchst fragwürdig. ob kommunalrechtlich überhaupt eine Befas sungskompetenz der Stadt Erkelenz mit den energiepolitischen Grundentscheidungen der Landesregierung besteht. Jedenfalls erscheint es mit dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unvereinbar, dass vor dem oben geschilderten Hinter grund eines weiten Gestaltungs- und Einschätzungsspielraums der Landesregierung und einer Entscheidung des Bundesverfassungsgedchts, wonach auch unter Berücksichtigung aktueller widersprechender Gutachten die Entscheidungen zur Energiepolitik des Landes für rechtmä ßig erachtet wurden, gemeindliche Haushaltsmittel ifir die gewünschte „Analyse der Grund annahmen der Energiepolitik“ in Anspruch genommen werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Wittmann Rechtsanwältin - Umweltbundesamt Dessau-RoBlau, 31 .05.2013 Stellungnahme des Umweltbundesamtes in der Sache Verfassungsbeschwer den (Az.: 1 BvR 3139108; 1 BvR 3386108) gegen den Braunkohletagebau Gar zweiler 1111 Einladung des BVerfG vom 19.03.2013 zur Teilnahme und Abgabe einer Stellung nahme des USA im mündlichen Termin am 04.06.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 2 II Stellungnahme 2 Zentrale Thesen im Überblick 1. 2 Bedeutung der Gewinnung von Bodenschätzen aus Ressourcenschutzsicht 2 1.2 Bedeutung der Braunkohle für die Energieversorgung im Zeilverlauf 3 1.3 Externe Kosten der Braunkohlenutzung und Subventionen 3 1.4 Zentrale Probleme für Mensch und Umwelt 3 1.1 2. 3. Bedeutung der Gewinnung von Bodenschätzen aus Ressourcenschutzsicht 4 Bedeutung von Braunkohle für die Energieversorgung 7 3.1 Bedeutung der Braunkohle im Zeitverlauf 3.2 Klimawandel und klimaverträgliche Energieversorgung 12 3.3 Bedeutung des Tagebaus Garzweiler für die Energieversorgung 17 7 4. Externe Kosten der Braunkohlenutzung & Subventionen 19 5. Belastungen des Tagebaus für die Menschen 22 5.1 Gesundheitliche Auswirkungen über den Luftpfad 22 5.2 Soziale Auswirkungen 24 6. Belastungen des Tagebaus für die Umwelt 24 6.1 Auswirkungen auf die Gewässer 24 6.2 Boden- und Geomechanische Probleme und Bodenzustand 30 6.3 Flächeninanspruchnahme und Folgewirkungen 31 1 1 Sachverhalt Dem Bundesverfassungsgericht liegen zwei Verfassungsbeschwerden (Az. BvR 31 39/08; 1 BvR 3386/08) gegen verwaltungsbehördliche und —gerichtliche Entschei dungen im Zusammenhang mit der Realisierung des Braunkohlevorhabens „Gar zweiler“ vor. Am 4.6.2013 findet die mündliche Verhandlung statt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Umweltbundesamt mit Schreiben vom 19.03.2013 um Stellungnahme zu folgenden fachwissenschaftlichen Frage gebeten: Welche Bedeutung hat die Gewinnung von Bodenschätzen für das Gemeinwohl, ins besondere von Braunkohle — unter anderem auch aus dem Tagebau Garzweiler — für die Energieversorgung, und welche Belastungen für Mensch und Umwelt sind mit einem solchen Tagebau verbunden? Stellungnahme II Die folgenden Ausführungen beziehen sich soweit möglich jeweils auf den wissen schaftlichen Kenntnisstand des streitentscheidenden Zeitraums 1997 bis 2005, ge ben darüber hinaus aber auch den aktuellen Wissensstand und zukünftige Einschät zungen wieder. 1. Zentrale Thesen im Überblick 1.1 Bedeutung der Gewinnung von Bodenschätzen aus Ressourcen schutzsicht Bodenschätze sind natürliche, abiotische Ressourcen, die eine wichtige Grundlage menschlichen Lebens und Wirtschaftens darstellen. Die Gewinnung von Boden schätzen ist jedoch gleichzeitig mit Belastungen für den Menschen und die Umwelt verbunden. Die Ziele der Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz gewinnen daher in den letzten Jahren deutlich an Gewicht. Eine wesentliche Herausforderung besteht darin, abiotische, nicht-erneuerbare Rohstoffe nachhaltiger abzubauen, um die mit ihrer Nutzung verbundenen Umweltbelastungen und die Beeinträchtigung der Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu minimieren. 2 1.2 Bedeutung der Braunkohle für die Energieversorgung im Zeitverlauf Die Bedeutung der Braunkohle für die Energieversorgung in Deutschland sinkt im Trend insgesamt seit Jahren und wird mit Blick auf die klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung mittelfristig weiter sinken. Langfristig wird eine Stromver sorgung ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien realisiert werden müssen. Durch den stetig steigenden Anteil erneuerbarer Energien mit laufenden Kosten nahe Null und deren Einspeisevorrang bedingt werden konventionelle Kapazitäten wie Braunkohlekraftwerke auch aus wirtschaftlichen Gründen mittelfristig zunehmend aus dem Markt gedrängt. Auch bei abnehmender Braunkohlenutzung zur Stromerzeugung bleibt die Versor gungssicherheit in Deutschland erhalten. 1.3 Externe Kosten der Braunkohlenutzung und Subventionen Die Stromerzeugung durch Braunkohle verursacht im Vergleich zu anderen Formen der Stromerzeugung die höchsten Umweltkosten, insbesondere durch die Freiset zung von Luftschadstoffen und durch Treibhausgasemissionen. Dennoch profitiert die Braunkohlewirtschaft von Subventionen durch die Freistellung von Förderabga ben und — je nach Bundesland — von der Befreiung des Wasserentnahmeentgelts. 1.4 Zentrale Probleme für Mensch und Umwelt Der Abbau der Braunkohle in Europa in Tagebauen ist mit relevanten Schadstoffund Treibhausgasemissionen aus dem Abbau und der Nutzung der Rohstoffe, mit der Zerstörung bzw. Beeinträchtigung von Ökosystemen und mit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Förderregionen sowie mit einer hohen Inanspruchnahme der Ressource Fläche verbunden: • Die direkten Feinstaubemissionen, die von Braunkohletagebauen ausgehen, führen regelmäßig zur Überschreitung der gültigen Feinstaub(PM1O)Grenzwerte in der Luft. Neben diesen unmittelbaren Effekten führt auch die nach dem Abbau erfolgende Verstromung der Braunkohle zur Freisetzung von gesundheitsrelevanten Partikeln (Stickoxide, Schwefeldioxid, Staub). 3 • Durch Umsiedlungen und den Verlust der Heimat sowie ihrer gewohnten Betä tigungsfelder sind vor allem ältere Menschen hart betroffen. • Der Abbau von Braunkohle hat erhebliche direkte Auswirkungen auf den Zu stand von Gewässern. Die Grundwassermenge wird durch die Absenkungen negativ beeinflusst und die Grundwasserqualität insbesondere durch Einträge von Sulfat und Chlorid belastet. Eisenhaltige Abwässer aus dem Braunkohleabbau führen in Oberflächengewässern zu einer Verockerung mit erheblichen Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften. Trotz eingeleiteter Gegenmaßnahmen wird der von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) geforderte gute Gewässerzustand auch innerhalb der Verlänge rungsfristen bis 2027 in den betroffenen Regionen verfehlt. • Jeder Tagebau bedingt Massenumlagerungen, welche zur irreversiblen Zer störung bestehender Bodenzustände und —funktionen (z. B. als ökosystemare Dienstleister) führen. • Infolge von Garzweiler II ist allein durch die Umsiedlungen eine Flächenneuin anspruchnahme für Siedlungen und Verkehr von bis zu 304 Hektar zu erwar ten. Die Tagebaufläche von 48 km2 wird nach Abschluss des Abbaus zur Hälf te in einen Restlochsee umgewandelt werden (23 km2). Die künftige Nutzbar keit des Sees hängen davon ab, ob es gelingt, die Ufer so anzulegen und zu befestigen, dass sie gefahrlos bebaut oder zumindest betreten werden kön nen, und welche Wasserqualität sich langfristig einstellen wird. Die übrige Flä che von Garzweiler II wird wieder aufgeschüttet und soll für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie z. T. auch für Naturschutzfunktionen herge richtet werden. Aufgrund der Bodeneigenschaften eignet sich das Gelände nicht als Baugmnd und auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit kann in abseh barer Zeit nicht vollständig wieder hergestellt werden. 2. Bedeutung der Gewinnung von Bodenschätzen aus Ressourcen schutzsicht Bodenschätze sind natürliche, abiotische Ressourcen, die eine wichtige Grundlage menschlichen Lebens und Wirtschaftens darstellen. Die Gewinnung von Bodenschätzen ist jedoch gleichzeitig mit Belastungen für den Menschen und die Umwelt verbunden. Die Ziele der Ressourcenschonung und Ressour 4 ceneffizienz gewinnen daher in den letzten Jahren deutlich an Gewicht. Eine wesentlich Herausforderung besteht darin, abiotische, nicht-erneuerbare Roh stoffe nachhaltiger abzubauen, um die mit ihrer Nutzung verbundenen Umweltbelastungen sowie die Beinträchtigung der Lebensgrundlagen künftiger Gene rationen zu minimieren. Natürliche Ressourcen wie die erneuerbaren und die nicht erneuerbaren Primärroh stoffe, der physische Raum, die Umweitmedien Wasser, Boden und Luft sowie die Biodiversität bilden die essentielle Grundlage allen menschlichen Lebens und Wirtschaffens. Bodenschätze im bergerechtlichen Sinne umfassen abiotische Primärroh stoffe, also Rohstoffe, die nicht aus Lebewesen stammefl. Abiotische Rohstoffe sind nicht erneuerbare Rohstoffe. Zu ihnen zählen Energieträger wie Braun- und Stein kohle, Erze und sonstige mineralische Rohstoffe (Baumineralien wie Sand, Kies, Steine sowie Industriemineralien wie Quarzsand, Kalisalze und so weiter). Im Jahre 2011 betrug die Braunkohleproduktion in Deutschland rund 176 Millionen Tonnen und stellte damit nach Bausanden und -kiesen sowie gebrochenen Natursteinen mengenmäßig die drittwichtigste in Deutschland produzierte Rohstoffgruppe dar. Die wirtschaftliche Bedeutung des einheimischen Rohstoffes Braunkohle liegt hauptsächlich in der Verstromung. [1.000 t) .flTTVr‘• 253.000 229.000 176.502 Braunkohle 66.400 Kalk-, Mergel- und Dolomlin 17,441 Steinsalz und lndustrlesole 12.673‘ Erdgas 469 12.070 SteInkohle 466 10.800 Quarzsand 375 1 Bentonit ibit 350 feuerfester und keramischer TO41 319 1 Feldspat 1 Sledesalz 1 Erdolgas 1 Elsener2 Naturwerksteine 6.200 • • • REA‘Glps 80 4.8gg 1 Kaolln 66 1 Auorlt 3.215 1 Kallsalz (K,O) 55 B-t 1 GIps- und Anhyddtstein 1 1 1 7.911 6.810 ErdÖl 2.677 2.021 875 53 0,1 • Mio. m‘ 1.000 rn‘ Kleselerde Energierohstofte Metalle Schwefel fl tndustneminerale, Steine und Erden Metallrohstofte Abbildung 1: Rohstoffpmduktion in Deutschland im Jahr 20111 1 Deutschland —Rohstoffsituation 2011, Deutsche Rohstoffagentur DERA, 2011. 5 Bei der Gewinnung von Rohstoffen wird zwischen verwerteten (genutzten) abioti schen Rohstoffen und nicht verwerteten (ungenutzten) abiotischen Rohstoffen unter schieden. Zum letzteren gehören insbesondere Abraum der Braunkohle, Bergemate rial von Energieträgern und mineralischen Rohstoffen sowie Bodenaushub. Die un genutzten Entnahmen in Deutschland werden weitgehend durch die Extraktion der Energieträger bestimmt, und zwar im Wesentlichen durch die Entnahme von Braun kohle, die allein 2008 für rund 86 % der nicht genutzten Entnahmen verantwortlich war2. Die Gewinnung (und Nutzung) von Bodenschätzen wie Braunkohle ist mit Belastun gen für den Menschen und die Umwelt verbunden (siehe die Kapitel II 5 und II 6). Aus ökologischer Sicht führt bereits die Entnahme von Bodenschätzen aus der Erde zu potenziellen Schädigungen von Ökosystemen und zu Störungen von ökologi schen Gleichgewichten. In nationalen und internationalen politischen Prozessen ha ben daher — neben Gründen der Versorgungssicherheit — die Themen Ressourcen- schonung und Ressourceneffizienz in den letzten Jahren deutlich an Gewicht ge wonnen. Ausschlaggebend dafür ist die Tatsache, dass viele Umweltprobleme direkt oder indi rekt mit der menschlichen Nutzung natürlicher Ressourcen verbunden sind und der zunehmende Ressourcenkonsum auf globaler Ebene zu einer Verschärfung dieser Probleme führt. Dabei betrachtet man die Inanspruchnahme der natürlichen Res sourcen und die Reduktion der damit verbundenen Umweltwirkungen entlang der gesamten Lebenszykluskette. Im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie3, dem Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess)4 und dem Programm der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaschutzziele5 ist es geboten, auch die Rohstoffversorgung nachhaltiger zu ge stalten als bisher. Dies entspricht auch den europäischen Ressourcenschutzzielen.6 2 Dittrich et.aI.: Aktualisierung von nationalen und internationalen Ressourcenkennzahlen, Sustainable Europe Research Institute im Auftrag des UBA, 2012. http://www. bmu.defthemen/strategien-bilanzen-gesetze/nachhaltige-entwicklung/strategie-und umsetzung/nachhaltipkeitsstrategie/ http:llwww.bmu.de/service/publikationen/downloadsfdetails/artikel/deutsches ressourceneffizienzDropramm-progress/ Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) der Bundesregierung 2007, Energiekonzept der Bundesregierung 2010 6 Fahrplan für ein resseurcenschonendes Europa. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der 6 Nachhaltig wirtschaften bedeutet, die Wirtschafts-, Umwelt- und Entwicklungspoliti ken unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit der Erde so anzupassen, dass die Be dürfnisse der heute lebenden Menschen befriedigt werden können, ohne die Le bensgrundlagen künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen. Dazu ist es notwendig, Wirtschaftswachstum und Verbrauch von Ressourcen so voneinander zu entkoppeln, dass die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen ab solut sinkt. Sparsamer und effizienter Umgang mit endlichen Rohstoffen, deren Er satz durch erneuerbare Rohstoffe und Energiequellen sowie die verstärkte Nutzung von Sekundärrohstoffen sind dabei zentrale Elemente. Eine nur technisch verstan dene Modernisierungspolitik zur Ausschöpfung von Effizienzpotenzialen reicht aber nicht aus. Sie muss von einem gesellschaftlichen Wandel hin zu nachhaltigen Pro duktions- und Konsummustern und Energie- und Mobilitätsstrukturen begleitet wer den, um die mit der Entnahme und Verarbeitung von Rohstoffen sowie der Nutzung und Entsorgung von Gütern verbundenen Umweltbeeinträchtigungen absolut zu mi n im ie ren Gemäß § 3 Abs. 2 KlimaschutzG NRW kommen der Steigerung des Ressourcen- schutzes und der Ressourcen- und Energieeffizienz auch besondere Bedeutung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu. Ressourcenschutz- und Klimaschutz greifen 3. hier unmittelbar ineinander. Bedeutung von Braunkohle für die Energieversorgung 3.1 Bedeutung der Braunkohle im Zeitverlauf Die Bedeutung der Braunkohle für die Energieversorgung in Deutschland sinkt im Trend insgesamt seit Jahren und wird mit Blick auf die klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung mittelfristig weiter sinken. Langfristig wird eine Stromversorgung ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien realisiert werden müssen. Regionen vom 20.09.2011, KOM (2011) 571 endg, der zunächst nur einen Rahmen vorgibt, welcher in einem dreijährigen Prozess ausgefüllt wird. http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeldent=2252; siehe auch SRU, Umweltgutachten 2012. Verantwortung in einer begrenzten Welt, Berlin 2012, 8. 95ff. 7 Durch den stetig steigenden Anteil erneuerbarer Energien mit laufenden Kos ten nahe Null und deren Einspeisevorrang bedingt werden konventionelle Ka pazitäten wie Braunkohlekraftwerke auch aus wirtschaftlichen Gründen mittel fristig zunehmend aus dem Markt gedrängt. In Deutschland hatte Braunkohle im Jahr 2012 einen Anteil von 12,1 % am gesamten Primärenergieverbrauch (siehe Abbildung 2: ‚Entwicklung des Primärenergiever brauchs in Deutschland nach Energieträgern). Von den einheimischen Energieträgern (Primärenergiegewinnung im Inland) ist sie mit einem Anteil von 38,4 % bisher noch am bedeutsamsten und liegt damit nur knapp vor den erneuerbaren Energien mit reichlich 36 %‚ aber weit vor den anderen fossilen Energieträgern Erdgas, Steinkohlen und Erdöl.8 Die Tendenz der Braunkohlenutzung in Deutschland war längere Zeit rückläufig. Seit 1990 fanden große Veränderungen im Energieträgermix statt. Hervorzuheben sind die Halbierung des Braunkohleeinsatzes, die Steigerung des Gasverbrauchs um gut ein Viertel und das massive Wachstum erneuerbarer Energieträger. Diese Entwicklung gilt nicht nur für den Energiebedarf insgesamt, sondern auch für die Stromerzeugung. Im Jahr 2012 ist der Verbrauch von Braunkohle allerdings mit 5,3 % und von Stein kohle mit 3,1 % am stärksten von allen fossilen Energieträgern gegenüber dem Vor jahr gestiegen. Der Grund liegt u. a. darin, dass aktuell die Preise für C02-Zertifikate des Emissionshandelssystems wegen durch die EU aus politischen Gründen zu großzügig ausgestalteten Emissionsobergrenzen sehr niedrig sind und damit zur Zeit kaum wirtschaftliche Anreize bestehen, Braunkohlestrom mit Strom aus emissions ärmeren aber teureren Energieträgern wie z. B. Erdgas zu ersetzen. 8 Jahresbericht, Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2012, AGEB, 2013 8 Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in Deutschland nach Energieträgern 7000 6000 —Steinkohle 5000 —Braunkohle 4000 —Mineralöl 3000 —Erdgas —Kernenergie 2000 —Erneuerbare Energien 1000 0 990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 20042006 2008 2010 -1000 —Sonst. Energieträger: Grubengas, Nichterneuerbare Abfälle, Abwärme sowie Stromaustauschsaldo Abbildung 2: Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in Deutschland nach Energieträ gern Die insgesamt rückläufige Tendenz bei der Braunkohlenutzung von 1990 bis 2012 wird durch die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik manifestiert (siehe Tabelle 1). Gleichzeitig zeigt die jüngste Entwicklung des Jahres 2012 hin zu steigenden Braunkohleeinsätzen, dass die Politik weiterhin nachsteuern muss, um ihre Ziele zu erreichen. 9 2020 2011 2050 Trel bhausgasem i55 ionen . Treibhausgasemissionen (gegenüber 1990) ty -26,4 % -40% f 2030 -55% 2040 -70% 2050 -80 %bis -95 Effizienz r1 Primärenergieverbrauch (gegenüber 2008) Energieproduktivität ( Endenergieverbrauch) Brutto-Stromverbrauch (gegenüber 2008) 4-6,0 -20% -50% 2,0% pro Jahr • (2008—2011) -10% -2,1% Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung 2,1% pro Jahr (2008—2050) -25% 25% % (2010) - Gebäudebestand Wärmebedarf k.A. Primärenergiebedarf k.A. . Sanierungsrate — -20% - in der Größenordnung von -80% - rar, id 1% prnd 4-— Verdopplung auf 2 % pro Jahr 4 Verkehrsbereich Endenergieverbrauch (gegenüber 2005) rund -0,5 %./ -10% Anzahl Elektrofahrzeuge -40% ca. 6.600 1 Mio. 2030 6 Mio. 20,3 % mmd. 35 % 2030 mmd. 50% Erneuerbare Energien Anteil am Bruttostromverbrauch Anteil am Bruttoendenergieverbrauch ‘d.J12,1 % 18% ‘jj 2030 30% 2040 mmd. 65 % 2040 45% 2050 mmd. 80 % 2050 60% Tabelle 1: Status Quo und quantitative Ziele der Energiewende Bis 2050 will die EU ihre Treibhausgasemissionen um 80-95% gegenüber 1990 sen ken. Die Klima-Roadmap“ (Roadmap for a Competitive Low Carbon Economy in 205O) von März 2011 legt neben diesem Langfristziel auch Zwischenziele fest (2030: 40%, 2040: 60%), die außer von Polen von allen Mitgliedstaaten unterstützt wurden. Sobald diese anspruchsvollen Ziele über den EU-Emissionshandel umge setzt sind, entsteht für den Einsatz von Braunkohle in Kraftwerken ein erheblicher COM(201 1)112: Roadmap for a Competitive Low Carbon Economy in 2050, March 2011 10 Kostendruck, da die Verknappung der Zertifikate mit einem deutlichen Preisanstieg einhergehen wird. Somit besteht ein erhebliches Risiko, dass Investitionen in den Neubau von Braunkohlekraftwerken sich mittelfristig als stranded investment“ dar stellen. Hinzu kommt: je mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen (der Einspeise vorrang genieBt) ins System gespeist wird, desto mehr verschlechtern sich die wirt schaftlichen Bedingungen für fossil befeuerte Kraftwerke wie Braunkohlekraftwerke: Einerseits haben letztere insbesondere durch den steten Brennstoffeinsatz deutlich höhere laufende Kosten als die nahezu kostenlos produzierenden erneuerbaren Energiequellen Wind- und Solarkraft. Andererseits wird durch die volatile Einspei sung aus fluktuierenden erneuerbaren Quellen wie Sonne und Wind das Produkt Grundlast“ zunehmend obsolet, das bisher insbesondere von Braunkohlekraftwer ken mit einer möglichst hohen iährlichen Volllaststundenzahl bedient wurde und de ren Geschäfismodell begründete. Die Anforderungen an konventionelle Kraftwerke in einem Stromsystem mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien verändern sich hin zu hoch flexiblen Kraftwerken, die den mitunter steil verlaufenden Residuallastverlauf kompensieren und bei Bedarf spontan ab- und angefahren werden können. Diese Eigenschaften weisen insbesondere moderne Gaskraftwerke auf. Braunkohlekraftwerke hingegen sind für den Grundlastbetrieb ausgelegt und werden bei einer — wie zu erwarten ist — weiterhin sinkenden Auslastung im Betrieb unwirtschaftlich. Somit ist auch zukünftig ein weiterer Rückgang der Bedeutung der Braunkohlenut zung in Deutschland zu erwarten. Diese Annahme wird durch diverse Studien ge stützt, die von einer Marginalisiewng der Braunkohlenutzung für den Zeitraum ab 2030 ausgehen: So zeigt etwa die Studie Energieziel 2050: 100 % Strom aus er neuerbaren Quellen“1° des Umweltbundesamtes, dass mit heute bereits am Markt verfügbarer Technik bis 2050 ein völliger Verzicht auf fossile Brennstoffe in der Stromversorgung möglich ist. Auch in den Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“11, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 10 Klaus et al.: Energieziel 2050; 100 % Stmm aus erneuerbaren Quellen, Umweltbundesamt, Dessau Roßlau 2010. EWI, Prognos, GWS: Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung, Bundesminis terium für Wirtschaft und Technologie 2010. 11 in Auftrag gegeben wurden, spielt Braunkohle nach 2030 kaum noch eine Rolle in der Energieversorgung (siehe Abbildung 3). 15.000 •Importsaldonichtern.&rom • Ernetierbare Gase • &einkohle sKernkraft IA . 13.000 12.000 zln-pohsaldoern.Stram •Sonsbge 2MineiaIöIprachikte •Braunkohle 1 itooo 10.000 9.000 i! p1111111 liii III 1 •i : 8.000 11111111 1 UL. 7.000J r liii •iiIi h r 6000 5000 : ? 1 fiiii Lq .LLr - IIfl IIlIIIII ‚IIIlII liii! -- IINIV 1 <cc E=E WONNNONNN 00 2008 00 2020 =E di WV)“NN 00 = N0NN 0 2030 00 cE;E W0NNCflNN t 2040 2050 Prcgnos/EW/0t4S 2010 Abbildung 2: Primärenergieverbrauch nach Energieträgern 20 08-2050, in PJ12 3.2 Klimawandel und klimaverträgliche Energieversorgung Die Nutzung von Braunkohle zur Energiegewinnung läuft wegen der hohen spezifischen Emissionen den Bestrebungen des Klimaschuftes und einer kIl maverträglichen Energieversorgung entgegen. Langfristig wird eine Stromver sorgung ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien realisiert werden müssen. Das Energiekonzept der Bundesregierung setzt ambitionierte Einsparziele von 80 bis 95 % für Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 gegenüber 1990. Auch für die Entwicklung bis 2050 geben das integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm und das Energiekonzept der Bundesregierung Zwischenziele vor (2020: 40 % weniger 12 Abbildung aus EWI, Prognos, GWS: Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 2010. 12 Treibhausgasemissionen als 1990, 2030: 55 Prozent. 2040: 70%). § 3 des Klima schutzgesetzes NRW IKlimaschutzziele] besagt: (1) Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen In Nordrhein-Westfalen soll bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um min destens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine wesentliche Umgestaltung der Stromversorgung notwendig, da hier 40 % der energiebedingten C02-Emissionen entstehen. Dement sprechend soll die Energieversorgung in Deutschland in den kommenden Jahrzehn ten grundsätzlich umgebaut werden: die Energiebereitstellung und -nutzung soll deutlich effizienter und fossile Energieträger wie Braunkohle sollen durch umweltver träglichere erneuerbare Energien substituiert werden. Mittlerweile hat eine Reihe von wissenschaftlichen Analysen die Machbarkeit einer vollständig erneuerbaren Stromversorgung für Deutschland unter Verzicht auf fossile Brennstoffe illustriert — beispielhaft sei auf Publikationen des Umweltbundesamtes und des Sachverständigenrates für Umweltfragen verwiesen.13 13 Vgl. u.a. Umweltbundesamt (2010): Energieziel 2050: 100% erneuerbare Energien; Sachverständi genrat für Umweltfragen (2011): Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung 13 14.000 D Geothermie D5olar 12.000 0 Wind EE 10.000 8.000 -) 6.000 • Wasser • Biomasse O Müll und sonstige 0 Erdgas •ÖI 4.000 • Steinkohle • Braunkohle 2.000 II Kernenergie OfH + 2008 2015 1 0 Kernenergie Braunkohle Steinkohle Öl Erdgas Müll und sonstige Biomasse Wasser Wind Solar Geothermie 2020 2008 1.623 1.566 1.817 3.935 3.008 220 927 74 146 16 0 2025 2015 874 1.546 1.581 3.583 2.843 265 1.403 81 241 126 47 2030 2020 653 1.122 1.485 3.392 2,797 290 1.639 94 336 191 96 2025 0 961 1.490 3.239 2.687 314 1.673 113 474 234 173 2030 0 704 1.081 3.083 2.630 342 1.706 121 595 268 249 Abbildung 4: Mögliche Entwicklung des Primärenergiebedarf nach Energieträgern im Aktu elle-Politik-Szenario, 2008 2030, aus: F. Matthes et. al: Politikszenarien für den Klimaschutz VI Treibhausgas-Emissionsszenarien bis zum Jahr 203014 - - 14 Im Internet verfügbar unter http:llwww.umweftbundesamt.deluba-info-medien/4412.html, zuletzt aufgerufen am 24. Mai2013. 14 14.000 - O Geothermie ci Solar 12.000 0 Wind 10.000 n 8.000 0 6.000 • Wasser I-1 • Biomasse ci Müll und sonstige ci Erdgas E 4.000 2.000 • Steinkohle • Braunkohle 1 4 •Öl Kernenergie T 2008 Kernenergie Braunkohle Steinkohle Öl Erdgas Müll und sonstige Biomasse Wasser Wind Solar Geolhermie 2015 2020 2006 1.623 1.566 1.817 3.935 3.008 220 927 74 146 16 0 2030 2025 2015 874 1.500 1.286 3.469 2.777 267 1.437 77 254 137 52 2020 646 987 1.050 3.057 2.610 285 1.741 86 393 207 106 2025 2030 0 740 967 2.614 2.371 302 1.843 103 547 277 187 0 425 711 2.147 2.217 318 1.902 112 613 346 269 Abbildung 5: Mögliche Entwicklung des Primären ergiebedarf nach Energieträgern im Ener giewende-Szenario, 2008-2030, aus: F. Matthes et. al: Politikszenarien für den Klimaschutz VI Treibhausgas-Emissionsszenarien bis zum Jahr 2030 - Die Abbildungen 4 und 5 sind dem Projektionsbericht 2013 der Bundesregierung entnommen, den diese gemäß der Entscheidung 280/2004/EG der EU-Kommission vorzulegen ist. Berichtet werden darin zwei Szenarion: Das sogenannte AktuellePolitik-Szenario (siehe Abbildung 4) entwickelt Angaben zur zukünftigen Entwicklung von Treibhausgasemissionen für den Fall, dass die bis zum 8. Juli 2011 beschlosse nen Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung unverändert weiter gelten. Er15 gebnis dieser Projektion ist, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung in die sem Szenario nicht eingehalten werden können. Das sogenannte Energiewendeszenario (siehe Abbildung 5) dagegen nimmt die Um setzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen an. Anhand der Abbildungen 4 und 5 wird deutlich, dass der Einsatz von Braunkohle in beiden Szenarien kontinuierlich ab nimmt. Im Energiewendeszenario, das verdeutlicht, wie die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erreicht werden können, kommt noch einmal deutlich weniger Braunkohle zum Einsatz als im Aktuelle-Politik-Szenario. Bereits im Abschnitt II 3.1 wurde dargestellt, dass die Bedeutung der Braunkohlenut zung für die Zeit nach 2030 unter den Rahmenbedingungen des Energiekonzepts 0 weiter abnimmt. Langfristig (2050) erscheint eine Versorgung, die vollständig auf er neuerbaren Energien beruht, aus Klimaschutzgründen unabdingbar. Die Emissionen lassen sich nicht in allen Sektoren gleich effektiv senken. Insbeson dere in den Sektoren Landwirtschaft, Industrie und Abfall/Abwasser bleibt ein So ckelbetrag an Emissionen, der sich nicht weiter senken lässt — zum Beispiel die Me thanemissionen aus Verdauungsprozessen von Rindern oder prozessbedingte Emis sionen aus der Industrie (z. B. Zementindustrie). Bei einer Emissionsminderung von 95 % darf der Energiesektor gar keine Emissionen mehr ausstoßen, bei einer Minde rung von 80% müssen seine Emissionen überproportional gesenkt werden. Dies ist wegen der besonders hohen Emissionen aus Braunkohlekraftwerke kaum zu errei chen. Auch der Bau moderner Braunkohlekraftwerke oder die Option der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid beeinflussen den langfristigen Trend weg von der Kohlenutzung nicht grundsätzlich: Zwar haben neue Braunkohlekrafiwerke einen höheren Wirkungsgrad und vemrsa chen damit geringere spezifische C02-Emissionen als die alten ersetzten Kraftwerke. Dennoch liegen die C02-Emissionen von Braunkohlekraftwerken auch bei zukünftig zu erwartender Technik bei etwa 800 g/kWhei.15 Sie liegen damit deutlich über den durchschnittlichen spezifischen Emissionswerten, die für die Stromerzeugung in Eu ropa erforderlich sind, um die langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen. Neue ‘5UBA 2009: Klimaschutz und Versorgungssicherheit gung1 umweltbundesamt, 2009 16 — Entwicklung einer nachhaltigen Stromversor (Braun-)Kohlekraftwerke helfen daher nicht, die langfristigen Klimaschutniele zu er reichen. Auch die Anwendung von Techniken zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (kurz CCS für carbon capture and storage“) bieten derzeit nach Einschätzung des Umweltbundesamtes keine realistische Lösung zur Vermeidung von C02Emissionen bei der Braunkohleverstromung. Der zukünftige Einsatz dieser Technik ist nur schwierig abschätzbar, da CCS zurzeit weit von der Wirtschaftlichkeit entfernt ist. Mit einer großtechnischen Verfügbarkeit wird nicht vor 2025 gerechnet. Daneben bestehen prinzipielle offene Fragen hinsichtlich der verfügbaren C02Speicherkapazitäten und der potentiellen Konflikte mit anderen Untergrundnutzun gen. Fossile Kraftwerke werden dem Anspruch der Nachhaltigkeit auch durch den Einsatz von CCS nicht gerecht und die begrenzten Speicherkapazitäten für CO2 aus Kraftwerken stehen in Konkurrenz zu C02-Emissionen aus der Industrie. 3.3 Bedeutung des Tagebaus Garzweiler für die Energieversorgung Auch bei abnehmender Braunkohlenutzung zur Stromerzeugung bleibt die Versorgungssicherheit in Deutschland erhalten. Die Stromerzeugung aus Braunkohle basiert nahezu ausschließlich auf inländischer Förderung. Die gesamten Braunkohlenvorräte in Deutschland liegen bei etwa 77 Mrd. t. Als wirtschaftlich abbaubare Vorräte gelten etwa 41 Mrd. t, von denen rund 5 Mrd. t in genehmigten und geplanten Tagebauen zur Verfügung stehen. 17 Braunkohlenvorräte in Deutschland in Mrd. t •Ilamt,,u -t HMt.dts ‘1 di, - r.. - ‘“ 2. Aewe,c‘ Aet‘,er 0 r — b O‘ • Ø Prv,cr * M,tt.ftkufl,*n - “.L‘ i •rrt3n 1 0 lag 9IVTW La&ftee nNttt4lttha 0 cii / r %. t.gtä.ut • r.‘nut‘rnd rp‘.“ • n:I‘,‘MUcI,wn,a.,, • ri4wh !i.It PJ‘,WI Abbildung 6: Lagerstätten und Braunkohlen vorräte in Deutschland nach Revieren Die durchschnittlichen Jahresvolllaststunden für Braunkohlenkraftwerke betragen derzeit 6820 Stunden.16 Die stetig zunehmende und vorrangige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen wird voraussichtlich immer häufiger dazu führen, dass auch die bisher in der Gwndlast arbeitenden Braunkohlekraftwerke nicht mehr auf eine wirtschaftliche Auslastung kommen, wodurch sich die Reichweite der bereits jetzt genehmigten und erschlossenen Tagebaue vergrößern würde. Für die Bestimmung der Mindestreichweite der bestehenden Tagebaue kann daher vereinfachend eine gleichbleibende Kraftwerksauslastung angenommen werden.17 Das rheinische Revier ist das größte Braunkohlerevier in Deutschland. Der Abbau von Braunkohle konzentriert sich seit etwa 2010 auf drei Tagebaue (Garzweiler II, Hambach und Inden). Die genehmigten Tagebaue ermöglichen bei einer (theore tisch) gleichbleibenden Förderkapazität von 100 Mio. Ua einen Abbau bis etwa 2043. ‚ DEBRIV: „Braunkohle in Deutschland 2009‘, 2009 Bei der Umsetzung des 2002 beschlossenen Atomausstieges würde die Ausnutzungsdauer der Braunkohlenkraftwerke bis zum Jahr 2020 auf dem heutigem Niveau bleiben und danach bis 2040 nur leicht absinken auf 6200 h. BMWi 2010: Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregie rung, August 2010 17 18 Aktuell sind hier keine neuen Kraftwerksblöcke im Bau. Hingegen ist bei einer ange nommenen durchschnittlichen Lebensdauer von 35 Jahren bis 2030 mit der Stulle gung von Braunkohle-Kraftwerkskapazitäten in Höhe von ca. 8000 MW zu rechnen.1° Ohne weiteren Zubau neuer Kraftwerke und unter Weiterbetrieb der Kraftwerke BoA 1 —3 ist durch die Verringerung der Kraftwerkskapazitäten theoretisch ein Abbau über das Jahr 2050 hinaus möglich. Mit einem Förderstopp im Tagebau Garzweiler würde langfristig ein Wegfall von ca. 40 % der Fördermenge im rheinischen Revier einem dortigen Wegfall von etwa 70 % der Kraftwerkskapazitäten gegenüber stehen. Darüber hinaus stehen im mitteldeutschen und im Lausitzer Revier ebenfalls geneh migte Kapazitäten bereit, die bei gleichbleibender Förderung nach deutliche Reich weiten haben, so dass die Versorgungssicherheit in Deutschland in jedem Falle ge währleistet bleibt. Somit zeigt sich, dass die ehemals genehmigten Fördermengen im rheinischen Re vier die Nachfrage langfristig überschreiten. Revier genehmigte Kapazitäten Reichweite des Abbau bis Ja h r* geplante Stilllegungen 1KW bis 2030 geplante Neubauten KW rheinisches Revier 100 Mio. Ua mitteldeutsches Revier k. A. Lausitzer Revier 2043 k. A. 2030 8060 MW** 150 MW** 1000 MW - 660 MW 1250 MW 60 Mio. Ua • unter Annahme gleichbleibender Förderkapazitten ** bei einer angenommenen Anlagenlebensdauer von 35 Jahren Quelle für Stilliegungen und Neubauten: UBA-Kraftwerksdatenbank, Stand 27.05.2013 Tabelle 2: Reichweite der genehmigten und erschlossenen Tagebaue sowie geplante Kraft werksstilllegun gen und -neubauten 4. Externe Kosten der Braunkohlenutzung & Subventionen Die Stromerzeugung durch Braunkohle verursacht im Vergleich zu anderen Formen der Stromerzeugung die höchsten Umweltkosten, insbesondere durch die Freisetzung von Luftschadstoffen und durch Treibhausgasemissionen. Dennoch profitiert die Braunkohlewirtschaft von Subventionen durch die Frei18 Quelle: Kraftwerksdatenbank des Umweltbundesamtes, Stand: 27.05,2013 19 stellung von Förderabgaben und —je nach Bundesland — von der Befreiung des Wasserentnahmeentgelts. Zu den direkt durch den Abbau der Braunkohle hervorgerufenen Umweitschäden (dazu II 5 und II 6) treten Belastungen von Umwelt und Klima, die indirekt durch die Nutzung der abgebauten Braunkohle entstehen. Die durch die Verwendung von Braunkohle zur Stromerzeugung entstehenden Umweltbelastungen können monetarisiert, d. h. in Geldbeträge umgerechnet werden. Die Umweltkosten der Stromerzeugung mit Braunkohle betragen insgesamt 10,75 €-Cent2010 / kWhei, davon 2,07 €-Cent durch die bei der Braunkohleverstromung freigesetzten Luftschadstoffe und 8,68 €-Cent durch die entweichenden Treibhausgase.19 Damit sind die spezifi schen Umweltkosten der Stromerzeugung mit Braunkohle die höchsten der fossilen Energieträger und deutlich höher als die Umweltkosten, die bei der Nutzung erneu erbarer Energiequellen entstehen (siehe Tabelle 3). Die Umweltkosten der Braunkoh leverstromung betrugen insgesamt ca. 40,7 Mrd. € in 201 0.20 Sie enthalten Mehrkos ten im Gesundheitswesen bspw. aufgrund der Feinstaubbelastung, Schäden durch Biodiversitätsverluste sowie Ernte- und Materialschäden, die durch Emissionen wäh rend der Energieerzeugung (direkte Emissionen) und Bau, Instandhaltungund Abbau der Anlagen (indirekte Emissionen) entstehen.21 19 USA (2013a), Methodenkonvention 2.0 zur Schätzung von Umweltkosten, AnhangS „Best-Practice Kostensätz für Luftschadstoffe, Verkehr, Strom- und Wärmeerzeugung‘, http://www. umweltdaten.de/publikationenlfpdf-U4485.pdf 20 Basis der Berechnung ist der Energieeinsatz zur Stromerzeugung mittels Braunkohle von 1.364 Petajoule, vgl. Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V., Auswertungstabellen zur Energiebilanz für die Bundesrepublik Deutschland 1990 bis 2011, Stand September 2012, Tabelle 5, http:IIwww.ag energiebilanzen.de/viewpage.php?idpage=1 39 21 Zur Berechnung der Umweltkosten siehe USA (2013b), Ökonomische Bewertung von Umweltschä den Methodenkonvention 2.0 zur Schätzung von Umweltkosten. http://www.umweltdaten.de/iublikationen/fpdf-l/4418.pdf und USA (2013a), Methodenkonvention 2.0 zur Schätzung von Umweltkosten, Anhang B „Best-Practice-Kostensätz für Luftschadstoffe, Verkehr, Strom- und Wärmeerzeugung“, httpi/www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4485.pdf — 20 Stromerzeugung durch Luftschadstoffe Treibhausgase Umweltkosten gesamt Braunkohle 207 8,68 10,75 Steinkohle 1,55 7,38 8,94 Erdgas 1,02 3,90 4,91 Öl 2,41 5,65 8,06 Wasserkraft 0,14 0,04 0,18 Windenergle 0,17 0,09 0,26 Photovoltaik 0,62 0,56 1,18 Biomasse* 2,78 1,07 3,84 Erneuerbare Energien Nach Erzeugungsanteilen gewichteter Durchschnittswert für Biomasse gasfbrmig, flüssig und fest (Haushalte und Indust de), Bandbreite van 0,3 bis 7.2 €-CenvkWh€. ‘ Quelle: UBA (2013a)22. Tabelle 3: Umweltkosten der Stromerzeugung in Deutschland durch die Emission von Treib hausgasen und anderen Luftschadstoffen in €-0ent2010 /kWh9, Hinzu kommt, dass die deutsche Braunkohlewirtschaft auf verschiedene Art und Weise Subventionen erhält. So sind auf bergfreie Bodenschätze gemäß Bundes berggesetz 10% des Marktpreises als Förderabgabe zu zahlen. Auf Grundlage alter Rechte ist der Braunkohletagebau von dieser Förderabgabe jedoch gänzlich ausge nommen. Dadurch wurden der Braunkohlewirtschaft im Jahr 2008 Abgabenzahlun gen von 175 Mio. €23 erlassen. Mit der Freistellung von den Wasserentnahmeentgelten begünstigen viele Bundes länder die Braunkohle zudem implizit durch die unentgeLtliche Nutzung von 22 UBA (201 3a), Methodenkonvention 2.0 zur Schätzung von Umweltkosten, Anhang B „Best-Practice Kostensätz für Luftschadstoffe, Verkehr, Strom- und Wärmeerzeugung‘, http://www. umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4485.pdf 23 UBA (2010): Umweltschädliche Subventionen in Deutschland. Aktualisierte Ausgabe 2010. Dessau Roßlau. 21 Ressourcen24. Allerdings ist dies in NRW seit 2011 nicht mehr der Fall, da das dorN ge Wasserentnahmeentgeltgesetz in der Fassung vom 21. März 2013 (WasEG) kei ne generelle Befreiung der Wasserentnahme im Bergbau mehr vorsieht. Befreit sind lediglich dauerhafte Grundwasserabsenkungen im Gemeinwohlinteresse, soweit das entnommene Wasser keiner Nutzung zugeführt wird. ( 1 Abs. 2 Nr. 8 WasEG) Bergbauliche Grundwasserabsenkungen dürften jedoch nicht unter diesen Be freiungstatbestand fallen. 5. Belastungen des Tagebaus für die Menschen 5.1 Gesundheitliche Auswirkungen über den Luftpfad Die direkten Feinstaubemissionen, die von Braunkohletagebauen ausgehen, führen regelmäßig zur Überschreiung der gültigen Feinstaub(PMI 0)Grenzwerte in der Luft. Neben diesen unmittelbaren Effekten führt auch die nach dem Abbau erfolgende Verstromung der Braunkohle zur Freisetzung von gesundheitsrelevanten Partikeln (Stickoxide, Schwefeldioxid, Staub). Von Braunkohletagebauen gehen direkte und indirekte Effekte auf die Luftqualität aus. Bei den direkten Effekten sind die Emissionen von Partikeln relevant, die durch den Abbau der Braunkohle entstehen. Dabei handelt es sich vor allem um geogene Partikel, die bei Abbau und Umlagerung des Abraums und beim Abtransport der Braunkohle innerhalb des Tagebaues in die Atmosphäre gelangen. Weitere Emissio nen entstehen beim Betrieb der Abraum- und Kohlebagger, der Transportbänder und Übergabestellen sowie der im Tagebau betriebenen Fahrzeuge (z. B. Schwerlast LKW, Bohrfahrzeuge, Planierraupen). Zur Höhe dieser direkten Emissionen liegen derzeit keine belastbaren Angaben vor. Daher wurden bisher auch im Rahmen der nationalen Emissionsberichterstattung gemäß Genfer Luftreinhaltekonvention sowie der anlagenbezogenen Berichterstattung im Rahmen des Schadstofffreisetzungs und -verbringungsregisters gemäß PRTR-Protokoll der UN-ECE sowie der entspre chenden EU-Verordnung 166/2006/EG weder auf nationaler Ebene noch von einzel nen Bergbauunternehmen Staubemissionen aus Braunkohletagebauen berichtet. Im Zuge der regelmäßigen Inventarüberprüfungen durch die UN-ECE wurde Deutsch24 UBA (2010): Umweltschädliche Subventionen in Deutschland. Aktuslisierte Ausgabe 2010. Dessau Roßlau. 22 land allerdings schon aufgefordert, diese Lücke“ in der Emissionsberichterstattung durch Anwendung geeigneter Schätzmethoden zu schließen. Auch liegt beim BMU bereits eine Beschwerde über die fehlenden Angaben im PRTR zu den Feinstaub emissionen aus Braunkohletagebauen vor. Da es bisher keine anerkannte Methode zur Ermittlung der Emissionen aus deutschen Braunkohletagebauen gibt, beabsich tigt das Umweltbundesamt die Vergabe eines entsprechenden Gutachtens. Diese Emissionen führen nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), das für die Überwachung und Beurteflung der Luftqualität im fraglichen Gebiet zuständig ist, zu regelmäßigen Überschreitungen der gültigen Feinstaub(PM1 0)-Grenzwerte in der Luft. Da diese Grenzwerte erst seit 2005 einzuhalten sind, liegen aus den Vorjahren allerdings nur vereinzelt Daten vor. Aus einem Bericht der Bezirksregierung Köln25 ist zu entnehmen, dass PM1OMessungen im Bereich der Tagebaue Hambach (Niederzier) und Garzweiler (Gre venbroich-Gustdorf) seit 2004 mehrfach Überschreitungen der PM1 0-Grenzwerte zeigten. Nach den Erläuterungen des Berichtes trägt der Tagebau an der Mess Station Niederzier im Umfang von 20 % zu den gemessenen PM1 0-Konzentrationen bei. Feinstaub-Partikel sind mit Gesundheitsrisiken für den Menschen verbunden, insbesondere hinsichtlich Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Atem wege. Die Luftqualitäts-Richtlinie 2008/50/EG legt einen Jahresmittelwert von 40 pg/m3 PM1 0 fest und erlaubt maximal 35 Überschreitungen des Tagemitteiwertes von 50 pg/m3. Da zudem hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkung des Feinstaubes kein Schwellenwert existiert, ist auf der Grundlage des Berichtes der Bezirksregie rung Köln und unter Berücksichtigung der geltenden Grenzwerte davon auszugehen, dass durch Braunkohletagebau freigesetzte Feinstäube für die Anwohnerinnen und Anwohner, die den Partikeln ausgesetzt sind, ein nicht unwesentliches Gesundheits risiko darstellen. Neben diesen unmittelbaren Effekten führt auch die nach dem Abbau erfolgende Verstromung der Braunkohle zur Freisetzung von gesundheitsrelevanten Partikeln. Bei einer Gesamtbetrachtung der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen entste hen bei Braunkohlekraftwerken im Durchschnitt die höchsten spezifischen Emissio nen und damit auch Umweltkosten (siehe Abschnitt 4, Tabelle 3; Quelle: Breitschopf 2012 und BMU 2012). Im konkreten Fall erfolgt die Verstromung der geförderten 25 Sachstandsbericht 2012 Luftreinhalteplanung im Rheinischen Braunkohlerevier 23 Kohle zu großen Teilen in den Kraftwerken Frimmersdorf und Neurath. Die Emissio nen in diesen beiden Kraftwerken betrug im Jahr 2005 insgesamt fast 24.000 t Stick oxide, 18.000 tSchwefeldioxid und fast 800 tStaub. Trotz Verbesserung der Abgasbehandlung, die zu Senkungen der Emissionen führten, betrugen diese Emissionen im Jahr 2011 immer noch über 21.000 t Stickoxide, über 7.000 t Schwefeldioxid und über 560 t Staub. 5.2 Soziale Auswirkungen Durch Umsiedlungen und den Verlust der Heimat sowie ihrer gewohnten Betä tigungsfelder sind vor allem ältere Menschen hart betroffen. Zu den sozialen Auswirkungen von Umsiedlungen hat das Umweltbundesamt im Zu sammenhang mit der Umsiedlung der Dörfer Pferdsfeld und Eckweiler, die in den 1980er Jahren wegen Lärmbelastungen durch einen militärischen Flugplatz umge siedelt wurden, eine sozialwissenschaftliche Untersuchung26 27 beauftragt, die die Folgen der Umsiedlung für die Betroffenen beleuchten sollte. Es zeigte sich, dass vor allem ältere Menschen besonders hart durch den Verlust ihrer Heimat betroffen wur den. Durch die Umsiedlung verloren sie einen Teil ihrer gewohnten Betätigungsfelder und gerieten in eine noch höhere Abhängigkeit von ihren Kindern. 6. Belastungen des Tagebaus für die Umwelt 6.1 Auswirkungen auf die Gewässer Der Abbau von Braunkohle hat erhebliche direkte Auswirkungen auf den Zu stand von Gewässern. Die Grundwassermenge wird durch die Absenkungen negativ beeinflusst und die Grundwasserqualität insbesondere durch Einträge von Sulfat und Chlorid belastet. Eisenhaltige Abwässer aus dem Braunkohleabbau führen in Oberflächengewässern zu einer Verockerung mit erheblichen Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften. Trotz eingeleiteter Gegenmaßnahmen wird der von der EU-WRRL geforderte gute Gewässerzu 26 Die Umsiedlung der Gemeinden Pferdsfeld und Eckweiler— Nachuntersuchung der Umsiedlungs maßnahme; UFO-Plan-Nr. 87—1050121 5/02 27 Kurzfassung in Lärmbekmpfung ‘88, Umweltbundesamt (Hrsg.), Erich Schmidt-Verlag, Berlin 1989 24 stand auch innerhalb der Verlängerungsfristen bis 2027 in den betroffenen Färderregionen verfehlt. Die Gewässerbelastungen durch den Abbau von Braunkohle sind vielfältig. Grund wasserabsenkungen bis in Tiefen von 400 m und damit deutlich unter die Lagerstät ten des zu gewinnenden Rohstoffs mit großräumiger Wirkung (Absenkungstrichter) sind regelmäßig schon aus abbautechnischen Gründen erforderlich. Hierdurch ent steht ein kumulatives Grundwasserdefizit in Abhängigkeit von der Dauer des Berg baus und ggf. dicht angrenzender Förderräume und anderer Tagebaue. Am Beispiel des Braunkohlereviers der Lausitz lässt sich belegen, dass aufgrund des langjähri gen Tagebaubetriebs und auf das Umland übergreifende Absenkungen zu einem Defizit von ca. 13 Mrd. m3 geführt hat. Die Auffüllung würde Berechnungen zu Folge und ohne Hinzufügung externer Wasserbereitstellungen einen Zeitraum von 56 Jah ren in Anspruch nehmen. Während des Abbaubetriebes ist davon auszugehen, dass für eine Tonne Kohle etwa 6 bis 9 m3 Abraum zu bewegen sind und durchschnittlich 10 m3 Wasser gehoben werden müssen. Die im Abbaugebiet liegenden Grund wasseraquifere werden hierbei nahezu irreversibel zerstört. Im umgrenzenden Be reich stellen sich nach dem Auffüllen des Wasserdefizites annähernd vorbergbaull che Verhältnisse ein. Ein weiterer, aus Umweltsicht negativer Aspekt des Tagebaus ist die mögliche Ver sauerung von Gewässern. Abhängig vom örtlich anstehenden Deckgebirge kommt es durch den Kontakt mit Luftsauerstoff zur Verwitterung von Sulfiden im Abraum, bei dem im Kontakt mit dem Grundwasser Schwefelsäure entsteht. Das Säurebildungs potenzial in Klippenmassiven (Abhängigkeit zum Abbauverfahren ist zu beachten) kann, in Abhängigkeit vom Sulfidanteil enorm sein und die Säurebildung jahrzehnte lang andauert. Konzeptionelle Überlegungen und Managementkonzepte in der Lausitz (Tagebaurestseen haben selbst nach 30 Jahren noch pH-Werte von 2 bis 3) ha ben nur teilweise Erfolg gebracht, der Einsatz von umfangreichen technischen Maß nahmen scheint daher unumgänglich. In Folge der Versauerung werden Mineralien gelöst und reichem sich in den bergbaubeeinflussten Gewässern an, so dass eine Behandlung des gehobenen Wassers (Neutralisierung und Fällungsreaktionen Sul — fat, Eisen) notwendig wird. Auch die Oberflächengewässer sind betroffen. So erfolgt z. B. in der Spree aufgrund von Eiseneinträgen durch den Braunkohletagebau eine „Verockerung“ (Eisenhydro 25 xid) durch Sedimentation, nachdem das Eisen durch den Kontakt mit Sauerstoff oxi diert und damit im Wasser unlöslich wird. Die Wirkung dieser Verockerung betrifft in erster Linie die Fischfauna und die wirbellosen Tiere der Gewässersohle. Durch Ver kleben der Kiemen erfolgt eine verminderte Sauerstoffaufnahme, was zur Schwä chung der Tiere bis zum Tod führen kann. Die Niederschläge des Eisenhydroxids verändern die Oberflächen der natürlichen Hartsubstrate (Steine und Totholz), was zu einer Schädigung des Nahwngsnetzes führt, indem den wirbellosen Tieren die Nahwngsgrundlage (Algen, Pilzaufwuchs) entzogen wird. Darüber hinaus sind die sauren Wasser, die in den Halden entstehen, in der Lage, in größerem Umfang Schwermetalle zu lösen. Ob und in welchem Umfang dies ge schieht, hängt von den lokalen hydrogeologischen Bedingungen ab. Durch den Übertritt von mit Schwermetallen belasteten Wässern kann es zu Schädigungen von aquatischen Ökosystemen und zur Überschreitung von Umweltqualitätsnormen für Schwermetalle kommen. Diese sind geeignet, die Gewässerqualität und die durch flossene Ökosysteme nachhaltig zu verändern und zu schädigen (mengen- und qua litätsmäßig). Außerdem wird die Gewässerqualität indirekt durch den flächendeckenden Eintrag von Luftschadstoffen aus Verbrennungsprozessen negativ beeinflusst. So erfolgen die bedeutendsten Emissionen von Quecksilber — ein Schwermetall, das nach der EU-WRRL als prioritär gefährlicher Stoff eingestuft ist und innerhalb einer Generation überhaupt nicht mehr in die Gewässer gelangen soll (sog. phasing out) — in Deutsch land derzeit über den Luftpfad aus der Verbrennung von Braun- und Steinkohle28. Die Quecksilberemissionen belaufen sich gegenwärtig auf 5 Tonnen pro Jahr, bei Gesamtemissionen in Höhe von 8 Tonnen pro Jahr über die Pfade Luft und Abwas ser.29 Der im Anschluss an den Abbau einsetzende Grundwasserwiederanstieg in Kippge bieten und Tagebaurestseen übt einen erheblichen Einfluss auf die bodenmechani sche Stabilität der Kippenkörper aus, der zu Instabilitäten, Rutschungen, Setzungen, Sackungen und ggf. zum Setzungsfließen (eine spezielle Ausprägung der Rut schung, die insbesondre bei gleichförmigen Kippenböden zu deren Verflüssigung) führen kann. 25 Ggf. auch von Erdgas, hierfür liegen den, UBA keine Daten vor. http://www.thru.de/thrud&auswertung/top-thema/automatisches-archiv/januar-201 3-quecksilberaus-industriebetrieben-in-deutschland/ 29 26 In der streitgegenständlchen Region stellt sich die Lage wie folgt dar, wobei die Aus führungen Bezug nehmen auf den Bewidschaftungsplan zur Umsetzung der EU Wasserrahmen-Richtlinie 2000/60/EU (WRRL) für den Zeitraum von 2010 bis 2015 für NRW und das Hintergrundpapier „Braunkohle“ des Ministeriums für Umwelt, Na turschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rheinischen Braunkohlenrevier wird Braunkohle aus derzeit drei Tagebauen (Garzweiler, Inden, Hambach) in Tagebauverfahren gefördert. Der Abraum wird so weit möglich auf Innenkippen verstürzt. Insbesondere beim Aufschluss von Tagebauen wird auch die Anlage von Aussenkippen erforderlich (z. B. Sophienhöhe). Hin zu kommen noch die Gebiete des Altbergbaus (Fortuna-Garsdorf, Bergheim, Fre chen, Ville) mit den dazugehörigen Abraumkippen. Diese Region erstreckt sich west lich von Köln entlang der Erft. Der Abraum enthält in unterschiedlicher Menge Pyrit (Eisendisulfid), der beim Abbau zwangsläufig mit Luftsauerstoff in Kontakt kommt und oxidiert. Dadurch können, bei entsprechend hohem Pyritgehalt, maßgebliche Mengen an Säuren, Eisen und Sulfat freigesetzt werden. Unter bestimmten Bedingungen können auch Schwermetalle mobilisiert werden. Der Pyritgehalt ist in den drei Tagebauen unterschiedlich hoch. Im Tagebau Garzwei 1er II erfolgt zur Verminderung einer Initialversauerung unter anderem die Kalkung des Abraummaterials. Der Austrag von Sulfat kann damit jedoch nicht verhindert werden. Lokal führen in den Kippen darüber hinaus Braunkohlenreste zu einer Bildung von Ammonium. Die Belastung mit Schwermetallen, Ammonium und Eisen sowie die Versauerung bleiben im Wesentlichen auf die Kippen selbst bzw. den unmittelbaren Kippenabstrombereich begrenzt. Lediglich das Sulfat führt auch im weiteren Grundwasserabstrombereich der Abraumkippen zu einer erhöhten Sulfatbelastung und damit zu einer Verschlechterung der Gwndwasserqualität. Diese Belastung im Kippenkörper selbst sowie in der Folgezeit auch im Grundwasserabstrom führen langfristig zu einer Verschlechterung des chemischen Grundwasserzustands. Um einen sicheren Abbau der Braunkohle in den Tagebauen zu gewährleisten, ist es erforderlich, das Grundwasser bis unter die Grubensohle (maximal 450 m unter Ge ländeoberkante) abzusenken. Die Grundwasserabsenkung bleibt nicht auf die unmit 27 telbaren Sümpfungsbereiche beschränkt, sondern reicht teilweise deutlich darüber hinaus. Bei gespannten Grundwasserleitern (insbesondere in den tieferen Schichten) erfolgt eine Reduzierung des Drucks. Dadurch entsteht eine großräumige Grundwas serabsenkung mit weitreichenden Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. 1 nsbeson dere die Absenkung in den oberen Grundwasserleitern kann ohne entsprechende Ausgleichsmaßnahmen folgende negativen Auswirkungen haben: - - - Beeinträchtigung der Wasserversorgung Trockenfallen von Feuchtgebieten Verringerung der Wasserführung in den Oberflächengewässern Um den oben genannten negativen Auswirkungen der Grundwasserabsenkung ent gegen zu wirken, wird in einiger Entfernung zum Tagebau, vor allem großräumig im Bereich von Feuchtgebieten, aufbereitetes Grundwasser wieder in den Boden infil triert und in ObeMächengewässer direkt eingeleitet. Dadurch können die Wasser stände in den schützenswerten Feuchtgebieten und Flussauen auf ihrem natürlichen Niveau gehalten werden. Aber auch durch Errichtung von Dichtwänden wird eine Stützung des Grundwasserstandes erreicht, die einer weiteren Ausdehnung des Ab senkungstrichters entgegenwirkt. Die Einleitung von Sümpfungswasser in die Oberflächengewässer (Erft) führt unter anderem zu Belastungen mit Sulfat und Chlorid. Die eingeleiteten Wassermengen verschlechtern wegen ihrer Quantität und der erhöhten Wassertemperatur den Ge wässerzustand der Eilt deutlich. Trotz der oben genannten Maßnahmen zum Schutz von Grund- und Oberflächenwassers werden dauerhaft oder zumindest über längere Zeiträume die Ziele der WRRL in den Braunkohleabbaugebieten nicht erreicht werden können, Aus diesem Grund sind nach Einschätzung NRWs hier weniger strenge Bewirtschaftungsziele erforderlich. Im Bewirtschaftungsplan wird hierzu ausgeführt: „Für den Braunkohleabbau ergeben sich sowohl aufgrund des Artikel 4 Abs. 5 WRRL (Ausnahmen von der Zielerreichung) als auch aufgrund des Artikels 4 Abs. 7 (Ausnahmen vom Ver schlechterungsverbot) weniger strenge Bewirtschaftungsziele.“ 28 Grundwassermenge 6.1.1 Da der Braunkohleabbau bis zu einer Tiefe von 450 m erfolgt, muss das Grundwas ser entsprechend tief abgesenkt werden. Grundwasserabsenkung und Abbau haben langfristige Auswirkungen vor allem auf den mengenmäßigen Grundwasserzustand, aber auch auf den chemischen Grundwasserzustand. Weiterhin sind durch die Sümpfungsableitungen Auswirkungen auf die Erft gegeben. Die großräumige Grundwasserabsenkung für die Braunkohletagebaue ist Relation zu den bei der WRRL vorgesehenen Zeiträumen — — auch in längerfristig angelegt. Sie hat bereichsweise bereits in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts begonnen und wird — aufgrund der voraussichtlichen Laufzeit der Tagebaue (Inden ca. 2031, Hambach und Garzweiler II ca. 2045) — noch einige Jahrzehnte anhalten. Durch die in den nächsten Jahren noch zunehmende Abbautiefe der Tagebaue wird sich der Sümpfungstrichter noch weiter eintiefen. Bedingt durch das räumliche Fortschreiten der Tagebaue werden auch einige bislang noch unbeeinflusste Gebiete von der Grundwasserabsenkung betroffen sein. Insgesamt wird es nach dem Ende der Ta gebaue noch Jahrzehnte dauern, bis das Grundwasser wieder seinen ursprüngli chen, vom Bergbau unbeeinflussten, Zustand erreicht hat. Im nahen Einflussbereich der Kippen werden darüber hinaus auch dauerhaft veränderte Grundwasserstände entstehen. 6.1.2 Grundwasserchemie Der Abraum enthält in unterschiedlicher Menge Pyrit (Eisendisulfld), das beim Abbau der Braunkohle dem Luftsauerstoff ausgesetzt wird und oxidiert. Dadurch können bei einem Wiederanstieg des Grundwassers und bei entsprechend hohem Pyritgehalt, maßgebliche Mengen an Säuren, Eisen und Sulfat freigesetzt werden, die in der Ab raumkippe zu einer Versauerung des Grundwassers führen können. Als Gegenmaß nahme erfolgt im Tagebau Garzweiler II u.a. die Kalkung der Abraumkippe. Mit der Kalkzugabe kann zwar nicht die Pyritoxidation selbst verringert werden, allerdings werden ihre Folgeprodukte beschleunigt wieder immobilisiert und der pH-Wert auf annähernd neutrale Bereiche wieder angehoben. Die Belastungen im Kippenkörper (Sulfat, Eisen und ggf. Schwermetalle und Ammonium) und im Grundwasserabstrom führen in den betroffenen Grundwasserkörpern langfristig zu einer Abweichung von den Bewidschaftungszielen nach WHG und EU-WRRL. 29 6.1.3 Oberflächengewösser (Erft) Die Erft wird heute zur Ableitung von gehobenem Grundwasser aus Braunkohletage bauen und zur Versorgung der Braunkohlekraftwerke entlang der Erftschiene ge nutzt. Hierfür und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wurde das Gewässerbett der Erft in den 60er und 70er Jahren stark ausgebaut. Nach Beendigung der Ta gebauaktivitäten in der Region (ca. 2045) wird sich der Abfluss gegenüber dem heu tigen Zustand deutlich verringern, Die Erft muss deshalb auf die zukünftige Situation mit gezielten Maßnahmen vorbereitet werden. Insbesondere ist das Gewässerbett wieder in einen naturnäheren Zustand umzugestalten. Hierzu wurde 2004 ein Mas terplan erstellt. Insgesamt erscheint es gegenwärtig nicht sinnvoll, eine auf das Jahr 2027 ausgerich tete abschließende Maßnahmenplanung durchzuführen. Eine solche Maßnahmenplanung müsste sich an den derzeitigen bzw. an den bis zum Jahr 2027 einstellenden Abflussverhältnissen ausrichten und kann nicht kosteneffizient sein, da sich die Abflussverhältnisse bis nach 2045 noch einmal grundlegend ändern werden. 6.2 Boden- und Geomechanische Probleme und Bodenzustand Jeder Tagebau bedingt eine Massenumlagerung, welche zur irreversiblen Zer störung bestehender Bodenzustände und —funktionen (z. B. als ökosystemare Dienstielster) führen. Es ist offensichtlich, dass mit dem Rohstoffabbau ein dauerhaftes Massendefizit (Entstehung von Tagebaurestseen) einhergeht. Jede Massenumlagerung zerstört unwiederbringlich natürlichen Bodenzustand und — Funktionen und ist nahezu irre versibel. Die geschütteten Böden unterscheiden sich in Eigenschaften, Lagerungs dichte und bodenmechanischen wie geomechanischen Eigenschaften erheblich von gewachsenen Böden, insbesondere betrifft dies Eigenschaften und Potenziale der Böden zur Erbringung von Ökosystemaren Dienstleistungsfunktionen. Dementsprechend sind an die Herstellung und Überwachung von standsicheren Kip pen und Tagebaurestlöchern erhöhte Anforderungen zu stellen und ggf. temporäre bis dauerhafte Zutrittsbeschränkungen auszusprechen. Punktuell können unsach gemäß verwahrte Bergbauanlagen die Gefahr zusätzlicher geotechnischer Ereignis se oder Bergschäden verursachen. 30 6.3 Flächeninanspruchnahme und Folgewirkungen Infolge von Garzweiler II ist allein durch die Umsiedlungen eine Flächenneuin anspruchnahme für Siedlungen und Verkehr von bis zu 304 Hektar zu erwarten. Die Tagebaufläche von 48 km2 wird nach Abschluss des Abbaus zur Hälfte in einen Restlochsee umgewandelt werden (23 km2). Die künftige Nutzbarkeit des Sees hängen davon ab, ob es gelingt, die Ufer so anzulegen und zu befestigen, dass sie gefahrlos bebaut oder zumindest betreten werden können, und welche Wasserqualität sich langfristig einstellen wird. Die übrige Fläche von Garzwei 1er II wird wieder aufgeschüttet und soll für land- und forstwirtschaftliche Nut zungen sowie z. T. auch für Naturschutzfunktionen hergerichtet werden. Auf grund der Bodeneigenschaften eignet sich das Gelände nicht als Baugrund und auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit kann in absehbarer Zeit nicht voll ständig wieder hergestellt werden. 6.3.1 Flächen verbrauch infolge des Tagebaus (Neulnanspruchnahme durch Umsiedlungen) und irreversible Flächendegradierung Flächenneuinanspnichnahme durch Umsiedlungen Es ist das Ziel der Bundesregierung im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstra tegie, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Mit dem Braunkohletagebau geht auch eine Flächenneuinanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr einher, denn bestehen de Ortschaften werden beseitigt und ihre Bewohner werden auf Flächen außerhalb des Tagebaugeländes umgesiedelt. Dabei wird den Bewohnern angeboten, gemein sam in neue Baugebiete zu ziehen, die eigens für sie geplant und erschlossen wer den. Neben den Baugrundstücken selbst muss auf jeden Fall auch eine Straßener schließung hergestellt werden und — je nach Lage und Anbindung der neuen Sied lung an bestehende Orte und Versorgungszentren — müssen zusätzlich auch Ge meinbedarfseinrichtungen, wie Kindergärten, Grundschulen oder Sportanlagen, be reitgestellt werden. Im Zusammenhang mit Garzweiler II sollen insgesamt 7600 Men schen umgesiedelt werden, davon 2.500 EW aus Jüchen und 5.100 Einwohner aus Erkelenz. 31 Im aktuell laufenden Umsiedlungsprozess auf der Gemarkung von Erkelenz sollen ca. 2000 Menschen3° umgesiedelt werden, wofür zwei neue Baugebiete mit einer Fläche von 34 bzw. 35 Hektar bereit gestellt werden. Bei einem (in dieser Region üblichen) Planungsschlüssel von 34 Hektar für 850 Einwohner (400 m2 pro Kopf) ent spricht dies einer Flächenneubelegung von 69 Hektar für etwa 1725 Personen. Dieser pro-Kopf-Flächenverbrauch liegt in einer vergleichbaren Größenordnung wie in der bereits abgeschlossenen Umsiedlung Jüchen-Priesterrath (Garzweiler 1) wo rund 375 m2 Bruftobauland pro kollektiv umgesiedelte Person zur Verfügung gestellt wurde (40 Hektar für 1069 Umsiedler = 65 % der Umgesiedelten)31. Die übrigen 35 % der Umsiedler haben sich einzeln oder in kleinen Grüppchen anderweitig in beste henden Ortschaften angesiedelt, so dass Ihnen kein direkter Flächenverbrauch zu geordnet werden kann. Insgesamt ist durch die Umsiedlungen von 7600 Menschen infolge von Garzweiler II eine Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr von bis zu 304 Hektar zu erwarten. Flächen, die neu für Siedlungen und Verkehr in Anspruch genommen werden, wer den auf absehbare Zeit der Land- und Forstwirtschaft entzogen und entfallen somit als natürliche Ressource und Lebengundlage, z. B. für die Erzeugung von Lebens mitteln, Futtermitteln oder erneuerbaren Rohstoffen. Durch den Verlust der Freiraumfunktion verlieren diese Flächen auch ihr Potenzial als Lebensraum für Arten, die auf unzerschnittene und unzersiedelte Landschaften angewiesen sind. Zwischen 40 % und 50 % der neuen Siedlungsflächen32 werden bebaut oder anderweitig versiegelt, wodurch die natürlichen Bodenfunktionen serhaushalt — — insbesondere im Hinblick auf den Was aber auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit stark beeinträchtigt oder zerstört werden. 3° Wahrscheinlich werden nur etwa 70% der Umsiedler in diese neuen Siedlungen ziehen, die übrigen Umsiedler werden sich auf andere Ortschaften und Baugebiete verteilen. 31 http://www.rwe.com/web/cms/de/1 140360/umsiedlung/meine-umsiedlung/abgeschlosseneumsiedlungen/garzweiler-priesterath-stolzenberg-iuechen-sued/ http://w. umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/Qubliclthemedo7nodeldent=2277 In dieser Quelle wird der bundesweite Versiegelungsgrad der bereits bestehenden Siedlungs- und Verkehrsfläche mit 46% angegeben. Bei neuen Wohngebieten liegt der Versiegelungsgrad des Ge samtgebietes (Grundstücke, Straßen, Infrastruktur) erfahrungsgemäß in dieser Größenordnung, wobei es im Einzelfall Abweichungen nach oben oder unten geben kann, je nachdem wie z. B. die zulässige Überbauung der Grundstücke (GRZ), die Abmessungen und Führung der Erschließungsstraßen oder die verwendeten Materialien für die Befestigung von Bürgersteigen, PKW-Stellplätzen etc. gewählt werden. 32 Sonstige zum Teil irreversible Flächendegradierung Die Fläche des Tagebaugebietes Garzweiler II beträgt 48 km2, die bis zum Jahr 2045 in fünf Tranchen angegangen werden sollen33. Dabei sollen 40 Jahre lang jedes Jahr ca. 40 Mb. t Kohle abgebaut werden. Insgesamt wird mit etwa 1,3 Mrd. t Kohle ge rechnet, wobei die Kohleflöze ca. 30 Meter dick sind. Da die Kohleflöze in einer Tiefe bis zu 210 Meter unter Gelände liegen, müssen insgesamt etwa 6,5 Mrd. m3 Erde und Deckgebirge abgetragen werden um an die Kohle zu gelangen. Das Ver hältnis von Kohle zu Abraum beträgt etwa 1:5. Da der Abraum dazu dienen soll, zu erst das bereits existierende Restloch des Tagebaus Garzweiler 1 aufzufüllen und danach — wenn der Abbau nach Westen und Süden wandert — sukzessive das neu entstandene Restloch im östlichen Teil von Garzweiler II, entsteht durch die Ablage rung dieses Abraums kein zusätzlicher Flächenverbrauch, denn er kann vollständig auf dem Bergbaugelände untergebracht werden. Allerdings kosten das Aufbrechen des Gesteins und die Bewegung der Erdmassen vom ihrem ursprünglichen Ort bis zum Zielort Energie, die von der gewonnenen Energie durch die Braunkohleverwer tung abzuziehen wäre. 6.3.2 Irreversible Umwandlung von Land in Wasserfläche Am Ende des Abbaus von Garzweiler II verbleibt im westlichen Teil des Geländes ein Restloch mit einer Fläche von 23 km2, einer mittleren Tiefe von 104 Metern (tiefste Stelle bis zu 185 Meter) und einem Volumen von bis zu 2,4 Mrd. m3, das in den fol genden 40 Jahren mit Wasser befüllt werden soll. Das Volumen des endgültigen Restlochs entspricht der Summe der Volumina des bereits existierenden Restlochs von Garzweiler 1 und dem zukünftigen Restloch von Garzweiler II. Von Garzweiler II für sich alleine genommen ist ein Restloch in einer Größenordnung35 von 1 — 1,3 Mrd. m3 zu erwarten. Daraus folgt, dass das Restloch, das bei Garzweiler 1 übrigblei ben müsste, wenn Garzweiler II nicht in Betrieb genommen würde, ein Volumen in http://www.erkelenz.de/de/Umsiedlungen Garzweiler Il/Garzweiler II im berblickhtml Anmerkungen: Die veröffentlichten Angaben der Behörden zur Menge der Kohle in Tonnen, zur Dicke der flöze und zur Gesamifläche des Abbaugebietes sind nicht ganz konsistent (Unschärte ca. 30 %). Das heißt, entweder wurden die Zahlenangaben z. B. für die Dicke der Flöze stark aufgerundet oder es wurde vernachlässigt, dass die Dichte von Braunkohle nicht = 1 Tonne Im3 beträgt sondern 1,3 Tonnen? m3. Deshalb wird in der folgenden Rechnung zum Flächenrucksack der Braunkohle eine entsprechende Bandbreite angegeben. Die Unschärfe dieser Aussage beruht auf den ungenauen Angaben in den öffentlichen Planaussa gen 33 der gleichen Größenordnung, d. h. (1,1 — 1,4 Mrd. m3) aufweisen würde. Vergleichba re Tiefe der Restlöcher vorausgesetzt ergibt sich, dass alleine durch Garzweiler 1 be reits ein Restloch mit einer Fläche in einer Größenordnung von 10,5— 13,5 km2 ent standen ist. Durch die Inbetriebnahme von Garzweiler II vergrößert sich die endgülti ge Fläche des Restlochs schrittweise um weitere 9,5 - 12,5 km2 auf insgesamt 23 km2. Die zusätzliche Umwandlung von Land in Wasserfläche beträgt 74 cm2 pro geförderte Tonne Kohle. Die Kohle wird im Kraftwerk Neurath für die Stromproduktion eingesetzt. Dabei werden etwa 1,2 Tonnen Braunkohle benötigt, um 1 MWh Strom zu erzeugen. Die irreversible Umwandlung von Land- in Wasserfläche beträgt somit 89 cm2 pro MWh erzeugten Strom und Leitungsverlusten — — unter Berücksichtigung von 101 cm2 pro MWh beim Endkonsumenten verbrauchten Strom. Zum Vergleich: Der Jahresstromverbrauch eines durchschnittlichen deutschen Haushalts liegt derzeit bei knapp 3,5 MWh 36 Mit Leitungsverlusten entspricht dies einer Bruttostromerzeugung von 4,0 MWh3T. Wird dieser durch Braunkohlestrom aus dem Kraftwerk Neurath gedeckt entspricht dies einer irreversiblen jährlichen Flächenumwandlung von 354 cm2. Das ist etwas mehr als ein DIN A5-Blatt (310 cm2). Ein Haushalt der (bei gleichbleibendem Verbrauch) 40 Jahre lang Strom aus Braunkohle von Garzweiler II bezieht, trägt somit zur Entstehung des neuen Sees mit 1,4 m2 Fläche und 150 m‘ Füllwasser bei. Insgesamt könnten — bei gleichbleibendem Verbrauch — mit der Braunkohle aus Garzweiler II etwa 7,5 Millionen Haushalte 40 Jahre lang mit Strom versorgt werden, bis der dort lagernde Vorrat dann end gültig und für alle Zeiten und unwiederbringlich erschöpft ist. Die in Wasserfläche umgewandelte Landfläche entfällt in Zukunft für jegliche landund forstwirtschaftliche Nutzung d. h. für die Produktion von Nahrungsmitteln, Ener giepflanzen oder nachwachsende Rohstoffen und natürlich auch für Siedlungsnut zungen. Ob und wie die Tagebauseen nach Abschluss ihrer Befüllung für Freizeitnutzungen infrage kommen, hängt zum einen von der erreichbaren Wasserqualität ab und zum anderen davon, ob es gelingt die Uferzonen so zu stabilisieren, dass sie gefahrlos betreten, befestigt oder bebaut werden können. Wie das Beispiel Nachterstedt (Sachsen-Anhalt) zeigt, wo der Rand eines Tagebausees ins Rutschen geriet mit schweren Folgen für die Anwohner, gelingt das nicht immer. Denn der aufgeschüttete Abraum, der die künftigen Seeufer flankieren wird, hat nicht die Festig keit und Stabilität wie gewachsenes Gestein und ist deshalb anfälliger z. B. für 36 http://www.musterhaushalt.de/durchschnittlstromverbrauch/ http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.defumweltdaten/public/theme.do?nodeldent=3526 http:I/www.bmwi.de/Dateien/Enerpieportal/PDF/enerpie-in-deutschland 34 Grundwasserströmungen. Auch der Beitrag des neuen Sees für den Naturschutz und die Biologische Vielfalt steht und fällt mit der erzielbaren Wasserqualität. 63.3 Eingriff in die übrige Tagebaufläche und ihre künftige Nutzbarkeit Die übrigen 25 km2 der Garzweiler II Abbaufläche, werden Tranche für Tranche zu nächst abgegraben, ausgekohlt und wieder aufgeschüttet. Sie bleiben während der Abbauphase und für die Dauer der Wiederaufschüttung allen anderen Nutzungen entzogen. Die Dauer dieses Prozesses vom Beginn der Abgrabung bis zur Herstel lung einer mit Erde bedeckten begehbaren Oberfläche ist für die einzelnen Tranchen mit mindestens 20 Jahren anzusetzen. Nach Abschluss der Wiederaufschüttung, sol len die Flächen im Wesentlichen für die Land- und Forstwirtschaft und zu Teilen auch für Naturschutz hergerichtet werden. Da die Bodenstruktur gestört und sehr empfind lich ist, muss die Fläche mindestens weitere sieben Jahre schonend und mit Spezialgeräten bewirtschaftet werden, bevor sie privaten Land- und Forstwiden übergeben werden kann. Auch dann wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit noch nicht wieder ihren alten Wert erreicht haben, wobei es insgesamt fraglich ist, ob und wann sie überhaupt wieder hergestellt werden kann. In der Gesamtbilanz werden also weitere 150 cm2 Fläche pro geförderte Tonne Braunkohle (180 cm2 pro erzeugte MWh Strom bzw. 205 cm2 pro MWh Strom beim Endverbraucher) für mindestens 30 Jahre jeglicher sonstigen Nutzung entzogen. Und auch nach Herstellung einer neuen Landschaft verbleiben dauerhafte Beeinträchti gungen und Einschränkungen ihrer Nutzbarkeit. So ist auch fraglich, ob sich diese Flächen in absehbarer Zeit wieder als Baugrund für Gebäude und Infrastrukturen eignen, da diese wieder aufgeschütteten Böden mit ihrem Untergrund instabil sind und durch Regen- und Grundwasser zusätzlich in Be wegung gebracht werden könnten (vergleiche Kapitel 6.2 und 6.3). Auch die künftige Eignung der Landschaft für Erholung könnte stark eingeschränkt sein, da sich der vorliegenden Planung — — nach der wieder aufgeschüttete Teil von Garzweiler II in unmit telbarer Nähe der (bis dahin wieder hergestellten) Autobahn befinden wird, während sich in den ruhigeren Bereichen der See ausbreitet. Fazit Flächendegradierung: Pro geförderte Tonne Braunkohle werden insgesamt 224 cm2 Fläche stark beeinträchtigt und zum Teil irreversibel in Wasserfläche umgewan 35 delt, so dass sie künftig für andere Nutzungen nicht oder nur noch mit großen Ein schränkungen zur Verfügung stehen. 6.3.4 Auswirkungen aufFlora und Fauna Direkte Auswirkungen Devastierung und aktive Bergbautätigkeit greifen massiv in Flora und Fauna ein. Bei des lässt sich danach wieder initiieren, nimmt allerdings einen längeren Zeitraum in Anspruch. Punktuell kann aber auch die besondere Ausgrenzung von Gebieten durch den Bergbau zur Schaffung künstlicher Biotope beitragen, die die Ansiedlung von schützenswerten Arten unterstützt. Indirekte Auswirkungen Die nach dem Abbau erfolgende Verstromung der Braunkohle — als fossiler Energie träger— führt zu Emissionen in die Luft insbesondere an Schwefeldioxid und Stick stoffoxiden, die nach ihrer Deposition (Eintrag) zur Versauerung und den Stickstoff — — in Bezug auf zur Eutrophierung von Landökosystemen beitragen können. Die kriti schen Eintragsraten für Versauerung und Eutrophierung sind in Deutschland nach wie vor auf vielen Flächen überschritten; auch wenn der Anteil der Energieerzeugung an der Belastung zurückgegangen ist (Hauptverursacher mittlerweile: Landwirtschaft und Verkehr) sind weitere Maßnahmen zur Minderung der Schwefeldioxid- und Stickstoffoxid-Emissionen möglich und sollten angegangen werden. 6.3.5 Probleme bei anschließender Renaturierung Die Bergbaufolgelandschaft hinterlässt Flächen, die anthropogen stark überprägt wurden und die im Hinblick auf die Folgenutzung zahlreiche Probleme aufwerfen, insbesondere wenn die Maßnahmen zur Rekultivierung mängelbehaftet waren. Beispielhaft aber nicht abschließend werden im Anschluss einige dieser Folgeprob leme skizziert. Für die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Folgenutzung kann es zu lokal begrenzten Ertragsausfällen kommen die auf Bodenverdichtungen (Ein satz schwerer Erdbautechnik) und Vernässungen bei einem unsachgemäßen Bo denaufbau mit bindigen/wasserstauenden Materialien zurückzuführen sind. Daraus resultiert eine dauerhaft reduzierte Bodenfruchtbarkeit (Aufbringen tertlärer Sande usw.). 36 Zudem kann es zu Standsicherheitsproblemen auf geschütteten Bereichen kommen, so dass eine Bebauung im Rahmen der Folgenutzung ausgeschlossen ist und ein erheblicher Mehraufwand erforderlich ist, um diese wiederherzustellen. Es besteht ebenfalls die Gefahr von Rutschungen und daraus folgenden Bergschä den. Diese können ein dauerhaftes Betretungs- und Befahrensverbot nach sich zie hen. Im Rahmen einer sich anschließenden baulichen Nutzung stellt sich die Frage der Rückkehr zu vorbergbaulichen Zuständen, wobei auch zu beachten ist, dass auf grund anhaltend niedriger ph-Werte des Grundwassers in Abbaubereichen Probleme bei den verwendeten Baumaterialien (Stichwort Betonagressivität) auftreten können. Bei der Verwendung von Flugaschen zur Rekultivierung kann es zudem zu einem weiteren Schadstoffeintrag kommen, da diese meist schwermetallbelastet sind. Gravierende Änderungen in bergbaubeeinflussten Grundwassereinzugsgebieten und Oberflächengewässern bleiben regelmäßig noch für Jahrzehnte bestehen. Chancen können sich für die Sicherung der Biodiversität bei Flora und Fauna jedoch bei einer natürlichen Sukzession von Bergbaufolgelandschaften ergeben. Diese tritt allerdings in Konkurrenz zu wirtschaftlich tragfähigen Nutzungen. 37 RWE EJ&c1aier AG. S!üflgepweg 3 n-t 2j0935 Käln Herrn Bürgeremeister Peter Jansen Johannismarkt 17 41812 Erkelenz Umsiedlungen u. Liegenschaften Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unsere Zeichen Name Telefon Telefax E-Mail PEO/L Herr Schöddert 0221 -48023271 0221 -4808823271 erik.schoeddert @Iwe-com Erkelenz StadtüronrTntster Köln, 19, Februar 2014 r» 24. FEB. 2014 Weitere Zusammenarbeit Stadt Erkelenz- RWE Power KÖ PI Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jansen, 00 ‚0 W Fri‘ - / fln. bezugnehmend auf unsere gemeinsamen Gespräche über die bestehenden Be rührungspunkte im Zusammenhang mit dem Tagebau Garzweiler in den The menfeldern laufende und anstehende Umsiedlungen, Tagebaurandsituation so wie allgemeine Stadtentwicklung übersenden wir Ihnen anbei den gemeinsam besprochenen Entwurf einer Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zwi schen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG im Zusammenhang mit der Fortführung des Tagebaus Garzweiler II. Wir würden uns freuen, wenn die bisherige konstruktive Zusammenarbeit auf dieser Basis fortgesetzt werden könnte. RWE Power Aktiengesellschaft Stüttgenweg 2 50935 Köln Mit freundlichen Grüßen T +49 221 480-0 +49221480-1351 1 www.rwe.com RWE Power Aktiengesellschaft ppa. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Roh Martin Schmlt2 4 Vorstand: kiatthias Hartung (VoTsitzender) Dr. Ulrich Hartmann Dr. Frank Weigand Erwin Winkel Sitz der Gesellschaft: Essen und Köln Eingetsagen beim Amtsgericht Essen HR 8 17420 Eingetragen beim Amtsgericht Köln HR 8 117 Bankverbindung: Commerzbank Köln EIC COBADEFF37O IBAN: DE72 3704 0044 0500 1490 00 Gläubiger-IdNr. DE37ZZZ00000130738 VORWgG GEHEN USt-IdNr. DE 8112 23 345 5:-Nr. 112/5717/1032 Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG im Zusammenhang mit der Fortführung des Tagebaus Garzweiler II. Die Stadt Erkelenz und RWE Power werden bei der Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Tagebau Garzweiler II getragen vom Grundverständnis der partnerschaftlichen und konstruktiven Zusammenarbeit auf Basis der rechtsverbindlichen Braunkohlen- und bergrechtlichen Betriebspläne. Beide haben ihr gemeinsames Handeln darauf ausgerichtet, nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen und Belastungen für die Menschen, insbesondere für die durch Umsiedlung betroffenen Bürger, und auch für die Stadt sowie die entsprechende Stadtentwicklung (Wohnen, Gewerbe und Tagebaurand-Ortsiagen) weitestgehend zu kompensieren bzw. zu minimieren. Dabei soll die Wirtschafts- und Finanzkraft der Stadt und der Wohnstandort Erkelenz zur Vermeidung von Einnahmeverlusten gestärkt werden. Zur Absicherung der Interessen der Stadt Erkelenz im Zusammenhang mit der Fortführung des Tagebaus Garzweiler II und zur weiteren Sicherheit insbesondere für die von Umsiedlung betroffenen Bürger wird folgende Vereinbarung getroffen, die auch Grundlage für weitere Folgevereinbarungen sein soll. Teil A - Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich, Beverath — (1) Zur Herstellung der für Vertrauen und Verläßlichkeit notwendigen Klarheit hat RWE Power der Stadt mit Schreiben vom 16.10.2013 (Anlage 1) und 10.12.2013 (Anlage 2) die planmäßige Fortführung des Tagebaus Garzweiler II sowie die vollständige Durchführung der Umsiedlung der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich und Beverath bestätigt. Hierauf bezug nehmend unterstützt RWE Power das laufende Braunkohlenpian verfahren zur Umsiedlung der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich und Beverath unter Mitwirkung aller zuständigen Stellen und der Bürger weiter mit Nachdruck. (2) Des weiteren wird RWE Power nach Aufstellung des entsprechenden Braunkohlenpianes durch den Braunkohlenausschuss und der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde die o.a. Ortschaften vollständig umsiedeln. 1 ja, ‘ (3) Für die Durchführung der Umsiedlung wird auf die bestehenden Verträge zwischen dem Land NRW und RWE Power (Vertrag zur Anwendung der Revierweiten Regelung vom 15.10.2010, Vereinbarung zur Erschließung von Umsiedlungsstandorten vom 20.06.2007) verwiesen. Diese Regelungen, die sich in der Praxis bewährt haben und wesentlicher Bestandteil einer Umsiedlung sind, bilden auch die Grundlage für die anstehende Umsiedlung. Im Einzelnen wird hierzu folgendes vereinbart: (a) Zur Fortführung der städtebaulichen Planung des Umsiedlungsstandortes inkl, aller erforderlichen Fachplanungen trägt RWE Power alle umsiedlungsbedingten Planungskosten. In diesem Zusammenhang wird vereinbart, dass die Beauftragung und weitere Abstimmungen einvernehmlich zwischen der Stadt und RWE Power erfolgen, der Stadt und RWE Power die Teilnahme an allen Abstimmungsgesprächen ermöglicht wird sowie die Stadt als auch RWE Power die Ergebnisse austauschen. (b) Zur technischen Erschließung des Umsiedlungsstandortes Erkelenz-Nord II schließt RWE Power zeitgerecht vor Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes mit der Stadt Erkelenz auf der Grundlage des Vertrages mit dem Land vom 20.06.2007 einen entsprechenden Erschließungsvertrag inkl, der Regelungen zur jeweiligen Ubertragung der Erschließungsanlagen. RWE Power trägt damit vollständig die Erschließungskosten für den Umsiedlungsstandort unter Berücksichtigung ortsüblicher und zeitgemäßer Standards und stellt damit die Stadt von finanziellen Risiken frei. Weitere Einzelheiten wie u.a. die Art und Weise der Durchführung werden im Erschließungsvertrag geregelt. (c) Bis zum Beginn der gemeinsamen Umsiedlung werden die Stadt und RWE Power eine Regelung zum Doppelaufwand durch die gleichzeitige Unterhaaung des Umsiedlungsstandorts und der Altorte vereinbaren. (d) Im Rahmen der Entschädigung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in Umsiedlungsorten verpflichtet sich RWE Power zur Beibehaltung der gemeinsam für die Umsiedlung von lmmerath/ Lützerath/ Pesch und Borschemich mit der Stadt entwickelten Praxis zur Entschädigung von sozialen Infrastrukturen. Aufgrund der besonderen Bedeutung der sozialen Infrastruktur für die gemeinsame Umsiedlung steht RWE Power nach Erarbeitungsbeschluss des Braunkohlenplanes auf Wunsch für vorbereitende Gespräche zur Entschädigungsermittlung zur Verfügung. (4) (e) RWE Power verpflichtet sich, auf Basis der Revierweiten Regelung und dem entsprechenden Vertrag mit dem Land NRW vom 15.10.2010 die bisherige Entschädigungspraxis fortzusetzen. Dies schließt auch die Bereitschaft für weitere Evaluierungen der Entschädigungspraxis entsprechend der vertraglichen Regelung unter Federführung der BR Köln ein. RWE Power steht darüber hinaus für den Abschluß einer weiteren ortsspezifischen Regelung vor Aufstellungsbeschluss des Braunkohlenplanes Umsiedlung Keyenberg/ Kuckum/ Ober- und Unterwestrich und Beverath zur Verfügung. Es ist das gemeinsame Ziel der Stadt und RWE Power, einen zukunftsweisenden und nachhaltigen Umsiedlungsstandort zu entwickeln. In 7 diesem Sinne verpflichtet sich RWE Power, für den gesamten Umsiedlungsstandort eine Breitbandversorgung sicherzustellen. Darüber hinaus ist RWE Power bereit, weitere, gemeinsam mit der Stadt zu entwickelnde innovative Ansätze durch die Beauftragung von Studien zu Lasten von RWE Power für die Erarbeitung eines konkreten Angebotes zu unterstützen. In der ersten Jahreshälfte 2014 wird RWE Power nach gemeinsamer Abstimmung eine Energiestudie sowie eine Tragfähigkeitsstudie für potentielle, gewerbliche Ansiedlungen beauftragen. (5) RWE Power setzt den Erwerb der Flächen des Umsiedlungsstandortes mit dem Ziel fort, möglichst frühzeitig abschließende Regelungen mit den Eigentümern und Pächtern zu treffen. Gleichzeitig wird RWE Power für bereits in 2014 und 2015 anstehende Maßnahmen der Archäologen, Kampfmittelräumung sowie für topografische Geländeaufnahmen und Bodenuntersuchungen Flächenfreimachung betreiben, so dass die Maßnahmen zeitgerecht durchgeführt werden können. (6) Nach Beschluss des Braunkohlenausschusses über die Erarbeitung des Braunkohlenpianes wird die Stadt Erkelenz alle umsiedlungsvorbereitenden Maßnahmen fortführen, insbesondere die Bauleitplanung für den Umsiedlungsstandort nach den zeitlichen Vorgaben des Braunkohlenplanverfahrens durchführen und die anschließende Erschließungsplanung und Erschließung des Umsiedlungsstandortes konstruktiv begleiten. Hierzu wird im Mai 2014 ein gemeinsamer Zeit-! Maßnahmenplan abgestimmt. Ziel ist es, den im Braunkohlenplan genannten Umsiedlungsbeginn sicher zu stellen. (7) RWE Power wird die bewährten Informations- und Beratungsangebote für die Umsiedler weiterhin anbieten und hat hierzu in Keyenberg eine Außenstelle mit regelmäßigen Sprechzeiten eingerichtet. (8) RWE Power wird die Dorfgemeinschaft und Vereine weiterhin unterstützen. Hierzu zählen Sponsoring, Spenden und auch das Angebot von Vereinswork shops zur künftigen Gestaltung des Vereinsiebens. Teil B - (1) Unterstützung der allgemeinen Stadtentwicklung (Wohnen und Gewerbe) — Durch die Fortführung des Tagebaus Garzweiler II werden zunehmend Landflächen im Bereich der Stadt Erkelenz in Anspruch genommen. Hierdurch wird die kommunale Entwicklung erschwert. Zur Unterstützung der gemeindlichen Siedlungsentwicklung, zur Stärkung der Wirtschaifs- und Finanzkraft sowie zur Stärkung des Wohnstandortes Erkelenz bietet RWE Power folgende Leistungen an: (a) Zur Entwicklung weiterer Wohngebiete bietet RWE Power der Stadt zu rekultivierende Neulandflächen für Tauschoptionen an (Anlage 3). In der Optionsfläche 1 stehen 50 ha, alternativ in der Optionsfläche 2 30 ha landwirtschaftliche Flächen zur Lösung liegenschaftlicher Aufgabenstellungen der Stadt Erkelenz zur Verfügung. Die konkreten 3 Rahmenbedingungen werden in einer separaten Vereinbarung zwischen der Stadt und RWE Power festgelegt. (b) Zur Weiterentwicklung des Wirtschaifs- und Arbeitsplatzstandortes Erkelenz übernimmt RWE Power die Entwicklung eines ca. 30 ha großen Gewerbe- und Industriegebietes (Anlage 4) inkl. Grunderwerb, Planung, Erschließung und Vermarktung. Hierbei wird eine nachhaltige Planung und Entwicklung unterstellt. Die konkrete Aufgabenteilung und die entsprechenden Verantwortlichkeiten werden in einer separaten Vereinbarung festgelegt. (c) Neben den ca. Unterstützungsleistungen wird auf die bestehende Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und RWE Power vom 2107.2011 verwiesen, die gemeinsam fortgeführt wird. Teil C - (1) (2) Unterstützung der Ortsteile am Tagebaurand - Zur Unterstützung der Dorflagen am zukünftigen Tagebaurand unterstützt RWE Power die Aufstellung und Umsetzung von sog. Dorfentwicklungsplänen in Verbindung mit zukunftsweisenden und innovativen Ansätzen. Die Stadt erklärt sich hierbei bereit, öffentliche Fördermöglichkeiten zu prüfen und ggf. entsprechende Anträge rechtzeitig zu stellen. Der hierbei für die Koordination und Durchführung einschließlich der beabsichtigten Umfeldinitiative der Kommunen, Mönchengladbach, Jüchen Titz und Erkelenz einstweilen erforderliche zusätzliche Aufwand (insbesondere Personal) unterstützt RWE Power für 2014 und 2015 mit einem jährlichen Festbetrag in Höhe von 15.000 €‚ der jeweils zum 30.06. überwiesen wird. Zum Start dieses Planungsprozesses wird gemeinsam eine Studie zur Erarbeitung von nachhaltigen Ansatzpunkten zu Lasten von RWE Power bis zum 30.06.2014 und in Abstimmung mit dem Masterplanungsprozeß der Umfeldinitiative in Auftrag gegeben. Darüber hinaus steht RWE Power für Folgeregelungen zur Verfügung. Erkelenz, den Stadt Erkelenz Peter Jansen Bürgermeister Anlage Anlage Anlage Anlage 1: 2: 3: 4: 2014 RWE Power AG Dr. Hans-Heiner Gotzen Erster Beigeordneter Dr. Lars Kulik Alois Herbst Schreiben RWE Power vom 16.10.2013 Schreiben RWE Power vom 10.12.2013 Plan Neulandflächen Plan Gewerbe-/Industriegebiet 4 j Anlage 1 zur Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen drstadtErtceienz und der RWE Power RdV WS! hr Herrn Bürgermeister Peter Jansen Stadt Erkelenz Johannismadd 17 41812 Erkelenz Braunkobleplanwig und -ausflchhjng Name Telefon T11413x EMail Dr. Lass Ka* 49-fllUo.2218 +49fl1480-fl784 Köln, 16. Oktober 2013 Planmäßige Welt.rführung des Tagsbaus Garzweiler Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jansen. die große Unruhe und Unsichertelt. 41e In den vergangenen Tagen durch haltlo se und unverantwortliche Spekulationen Über angebliche Planungen unsema Hauses, den Tagebau Garzweiler nicht fo&ufC4iren, ausgelöst wurden, bedauern wir sehr. Uns Ist selbstverständlich bewusst, dass gerade für die Menschen, die sich seit geraumer Zeit mit dem Prozess der Umsiedlung auseinandersetzen müssen, derartige Gerüchte zu großer Verllrgenmg und Verunsicherung führen. Auch für unser Unternehmen ist dsch die Spekulationen Über ein vorzeitiges Aus von Garzweller II ein großer Schaden entstanden, da hlerdwdi das so wichtige und notwendige Vertrauen bi die Zwedänlgkelt unseres Hauses erschüttert wird. Unser Vorstandsvorsitzender der RWE AG. Peter Terlwn, hatte daher gemeinsam mit dem Lfriksunterzelchner bereits in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass wir an Garzweiler II festhalten und den Tagebau fortfüh ren werden. Des Unternehmen hat keinen Zweifel daran, dass die Braunkohle für die Energieversorgung des Landes gerade auch in Zelten der Energiewende wel terhin eine wesentliche Rolle spielen wird. Durch die hervorragende Lagerstätte und das Know-How unserer Mitarbeiter sowie die modernste Technik Ist die heimische Braunkohle Garant für Versorgungssicherheit und bezehlbaran Strom, gerade auch vor dem Hintergrund des Auslaufens der Kemenergienutn.ng Ne 2022. Des Weiteren heben wir unsere Bmunkohienkraftwerke mit Millionen Investitionen so nachgerüstet dass sie ebenso flexibel wie Gasaniagen und da mit echte Partner der Emeuerbaren Energien sInd. Hieraus letet sich ein klares Bekenntnis unseres Unternehmens zu Garzwebr II ab. - - Daher erklären wir, dass wir das laufende Verfahren zur Umsiedlung der Ort schaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrlch und Berveram unter Mitwirkung aller zuständigen Stellen und der Bürger weiter mit Nachdruck untersWt zen und die Ortschaften nach Aufstellung des Braunkohlenpians durch den Braunkohlenausschuss und Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde vollständig umsiedeln werden. Altbnpa&afl 1 Vonftnndr &i flHM.nlosd,mt Wdmd Wb‘kWl fla du Cmd,.ft Enr und kbbi Conmwnb.,kxlr. kto.*. 50V 149 000 3AN: 0E72 3704 0044 0500 1420 00 flC (SWIfl.Code) COMDEFF37O VORWEG GEHEN USL4&U. DE 111.2 23 345 k.Ntllztsfl7flol3 1 RW Unsern Zechen KuIk IWn 16. cbber 2013 Seife 2 Um diese Erklärung zu untermauern, möchten wir nachstehend einige Erläute rungen zur aktuellen Situation geben: Der Tagebau GaizweOer entwickelt sich wie landespianerisch vorgesehen weiler. Inder Genehmigung aus dem Jahr 1995 wurde die Ahbaufläche für verbindlich erklärt. Damit ist die Bmunkohtegewinnung im gesamten Gebiet Ziel der Raum ordnung und Landesplanung des Landes Nordrhein Westfalen. Der Tagebau wird auf Basis des gültigen Rahmenbekiebsplans für den Tagebau Garzwefier 1 / II für den Zeitraum 2001 bIs 2046 geführt. Hierzu zählen die abgeschlossenen und laufenden Umsiedlungen und die planmäßige Inanspruchnahme der A 61 ab dem Jahr 2017 sowie die laufende Errichtung der A 44 ii. Ab dem Jahr 2023 wird der Tagebau die Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unte,westrkh sowie Bervemth erreichen. Der Braunkohlenausschuss hatte Im Jahr 2010 mit der Erstellung von Vorentwürfen für die Um siedlung von Keyenberg sowie von Kuckum, Unter- und Obeiwesfrich und Berverath begonnen, die gemäß Ratsbeschluss der Stadt Erkelenz nunmehr in einem gemeInsamen Braunkohienpianverfahren zusammengefasst sind. Wir sind überzeugt davon, dass auch bei einem weitergehenden Ausbau der Er neuerbaren Energien auf absehbare Zeit ein bedeutender Anteil des Stmms aus konventionellen EnergIeträgern bereItgestellt werden muss, um den industriestandort Deutschland lederzeft mit hoher Versorgungesicherheit und weifbe werbefähigen Sfromprelsen versorgen zu können. Daher bleibt die Braunkohle weiterhin erforderlich. Dies wurde zuletzt Im Braunkohlenplanverfahren zur Um siedlung von Morschenlch Im Vorfeld des Tagebaus Hambadi bestätigt Auch die Bundesregierung geht in ihrem Energlekonwpt für das Jahr 2030 von einem An teil der konventionellen Stromerzeugung von etwa 50 % aus. Auch wenn derzeIt die konventionelle Stromerzeugung aufgrund der niedrigen Großhandels-Stmmmarktpreise unter Druck ist so hat die Braunkohle relativ gesehen die günstigsten Voraussetzungen. Durch unser Programm zur nachhal tigen Kostensenkung und Ergebnbsteigemng sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Braunkohlegewlnnung und -nutzung bereits eingeleitet, die eine langfristige Nutzung untermauern. Im Übrigen lassen wir auch nicht nach, wie in der Vergangenheit, in der Politik dafür zu werben, langfristig verlässliche Rahmenbedlngungen auch für die Ener giewirts&iaft zu erhalten. Das gilt vor allem im Hkibllck auf die notwendige integration der Emeuerbaren in das Skommarktdesign der Zukunft. Dass wir uns in diese Diskussion elnbrhigen, ist 1LW ein verantwortungsvolles Energleunter nehmen selbstverständlich. Dies Ist auch keine singuläre Frage der Braunkohle, sondern vielmehr eine, die der Stromerzeugung insgesamt und damit der Vor sorgungselcherheit in Deutschland gescht.idet ist. Hier setzen wir auf sachge rechte Lösungen für eine verlässliche und zukunftsorientierte Energie- und In dustriepolitik als entscheidende Zukunftsfrage für den Wiftschaftsstandort Deutschland. VORWEG GEHEN RWE Bnpngc Utne Zicn Kaü 16. Oktcbr 2013 3 Wir hoffen sehr, dass unsere Ausfi)hwngen Ihnen die notwendige Klarheit vermft teln konnten, die Sie zu Recht einfordem. Wir wollen ein vedässticher Partner für die Stadt Erkelenz und die betroffene Bevölkerung bleiben. Der intensive und vesfluensvolie Dialog mit Ihnen ist uns immer ein dringendes Anliegen gewesen. In diesem Sinne stehen wir Ihnen gerne jederzeit für weilern Rüddragen und Gespräche zu Verfügung. Wir erlauben uns, eine Kopie dieses Briefes auch der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, der Staatskanzlei sowie der Bezirksregierung Köln als Geschäftsstelle des Bmunkohlenausschusses zukommen zu lassen. — MIt freundlichen Grüßen und Glückauf RWE Power Aktiengesellschaft ppa.! (Matthias Hartung) (3 VORWEG GEHEN / (Dr. Lars KuIlk) ( 4 \ Anlage 2 zur Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power l — at qe,. ‚ fl ab, Herrn Btfgermelstw Peter Jansen Stadt Erkelenz Johannlsmwt 17 41812 Erkelenz SraudwNeplanwig u. a‘fcttrn Unett Zeichen DT. Kzfl Name TeWOfl Teleta Dr. KJc r14fl22128 mlMao-227e4 Köln, 10. Dezember 2013 Brief In Sachen Gaieller Ii an dl. Minlflrp4sldenUn Hannelore Kraft, Würdigung der B.t.1,ft.nheit der Bürgerinnen und Bürger aus den Umaled lungsofl.n Sehr geehrter Herr B(ermeister Jansen, entsprechend den Ausfohrungen in dem gemelnwnen Termin vom 04.122013 In Erkelenz mochten wir Ihnen aiiaiüphnd an unser Schreiben vom 18.10.2013 und In Beantwortung Ihres Schreibens an Herrn Tedum nochmal, einige zusätz Uche und bestAligende Erläuterungen zur Position unseres Unternehmens geben. Die Braunkohle als konventioneller Energleflger w*d nach unserer festen Über zeugung auch Im Rahmen der Energiewende als Partner der Emeuerbamn noch auf lange Zeit für eine sichere und kostengoneilge Sfromvemorgu% trvealcht bar sein. Unsere Auffassung besttigen auch eine Vielzahl renommierter Studien, z. a 1EnwgIertsd1affliche Bedeutung der Bmunkohlennutung In Deutschland Szenadoanaiyn bis zum Jahr 2030 mIt Ausblick auf die kommenden JahizahnW, Instftit für Energiewirtschaft und Rationelle Energleanwendungen, Unhiemut Stuttgart, Januar 2012, ‚Bedeutung und Rolle der Braunkohle in Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Februar 2012 oder audi die DENA Netzstudie II- „Integration emeuerbarer Energien In die deutsche Stromversorgung im Zeitmum 2015 2020 mIt Aueblick 2025. Ebenso ateM dies im Einklang mit der aktueU vorliegenden Ko&iüonswrehbawng, In der Zitat „die konventionellen Kraftwerke (BmunlwNe, Steinkohle, Gas) als Teil des nationalen Energlem&es auf absehbare Zelt unverzichtbar abC. Wir sehen dies auch als einen Beitrag zur Ahalchewng des industrieetandesortes Deutschland. awt ne.. - - j‘ T i‘ .ani ue.un - & bTMc or. sea Cm. Dt. Ft.stttgeid Wesentlicher Bestandteil für unnmn Beitrag in der konventionellen Sfromeizeu Ist dabei der Tagebau Garzweler. Der genehmIgte Tagebau tragt mit seiner Förderung zu etwa 40 % zur Bmunkohlenslmmeaeugung im Rheinischen Revier bei. Vor diesem Hintergrund ist dt Umsiedlung des 3. AbschnIttes mit den Otten Keyenberg, Kuciwm, Unter- und Obernskich und Beivemth ab 2016 notwendig und unverzichtbar, um weiter ab 2023 dIe Kohle hereinzugewinnen. gung Wir wissen, dass sich die Stadt Erkelenz sehr kritisch mit der Genehml9ung des Tagebaus Garzwaller auseinandergesetzt hat Danach hat die Stadt In konetruktiver Zusammenarbet In den letzten 10 Jahren den tagebaubedingten Um&ed HRIU? Iw,tve.tflwi0: naa. o ZU 000 fit (SWUtCadfl osRmw3TD VORWEG GEHEN 0E1U225 345 R.NrJ.WSTZUlOfl 4 j0 4. Rwg Heim Dner P. armen, E‘banz U,men Zesn DtKW Kam 10. Desmbei 2013 6•de 2 lungiprozess In der Verantwortung tor die betroffenen Menecflen akW mitgestal tet und mitgetngen. Dafür möchten wir uni ausdrddich bedanken. Um diese Zusammenarbeit auch in der Zukunft fortsCen zu kbnnen, haben Sie uns gegenüber für die Heretellw von Vertrauen &rd VedAsalichkelt die notwen dige Klarheit eingefcrded. Bezug nehmend auf unseren vorliegenden Brief vom 16.10.2013 mÖchten wir deshalb nochmals unsern Aussage bestAifgen, dass wir das laufende Verfahren zur Umsiedlung der Ortschaften Keyanberg, Kuckum, Unter- rd Oberwesffich und Berveram unter Mitwirkung aller zustindigen Steilen und der Bürger weiter mit Nadidrud unterstOen. Wir werden dann die Ortschaften nach Aufstellung des Bmunkohlenplanes durch den Braunkohienauaschuss und der Genehmigung durch die Landespianungabeflörde volist&xiig rsledeln, Für die Dumhführung der Umsiedlung verweisen wIr auf die bestehenden VertM ge mit dem lsnd NRW. Dies gift sowohl ft die Itastruktur als auch lor die Ent schSdfgungepraxls zur Umsiedlung der betroffenen Menschen. Diese Regelun gen, die sich in der Praxis bewAhrt haben und weserdilcher Bestandteil der sozl ahierngkhen Umaledhing sind, bilden nelbelverstlndlich die Grundlage audi für unser zukünftiges Handeln. Wu gehen des Weiteren davon aus, dass diese Re gelungen wie bisher Bestandtefl des Braunkohlenpianes werden. Weitere Eckpunkte, die sich aus den ortsspeziflschen Gegebenheiten der umnjsiedelnden Ortslagen ergeben, sind gemeinsam im laufenden Verfahren zu erarbeiten und vertraglich zu fbderen. Wir haben entgegen genommen, dass es Ihm AbsIcht ist, alle Punkte noch stär ker in vestagfiche Form zu fassen, um die Veribsflchkeft für die Stadt und insbe sondere für die von der Umsledbig betroffenen Bürger zu festigen. HIerzu ste hen wir Ihnen gerne kui‘dstIg 11k Gespräche zur Verfügung. Wir hoffen deshalb, dass unser irrt 04.12.2013 bei ihnen swtefundenes Ge sprädi mit Mitgliedern der im Rat vertretenen Parteien und Umsiedlerverketern sowie Vertretern des Landes als das von Ihnen im Brief an Herrn Tedum ge wflnschte Zeichen gesehen wird. Daher lassen wir Ihnen unsern Gesprlctisau. sagen such In Vertretung von Herrn TeHum hiermit bestäugend schriftEch zukommen. Gleichzeitig wollen wir uns bei allen Beteiligten nochmals ftr den sachlichen und offenen Austausch bedanken. Mit freundlichen Grüßen und Glüokauf RWE Power Aktlengos&schaft Aio + ppa. (Mathias (Dr. Lars Kullk) VORWEG GEHEN 1 ?. R4 L •?L L \ /4 * . in 1W ‘1 --‘1r flptionsfläche ii) 1 \ -.:T — \ \ — \\ . ‘- _)._/ - - \\ ::- \‚r /AVf 1 - !t—.S flr 1 zfr in 7 : : 1‘ :- - Legende Wald Biotop landw. Wiedernutzbarmachung Wasser Wege RWL RWE Power Feldgehölz Liegenschaften und Umsiedlungen - PEO-L Anlage 3 zur Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power vom Trasse A4 44n Angefertigt: Dohlen Bearbeiter Schödden Betriebsfläche 1 Maßstab 1 50000 RwE.POWEPapPBL-L\cAolGeoMedr Ei PCI II ECOLIWo ©Geobasisdaten: Land NRW, Bonn Z-Name: Rahmenvereinbar. stand: 07.022014 kapaces + ©RWE Power 4 RWE Power Liegenschaften und Umsiedlungen Auszug aus dem Regionalplan \[jJ Bezirksregierung Köln \ \V Ml: 50.000 - PEO-L Anlage 4 zur Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power vom Angefertigt: Dohlen Bearteiter: Schöddert Maßstab 1: 50.000 1 ©Geobasisdaten: Land NRW. Bonn + Z-Name: Regionalplan_ß... Stand: 14.02.2014 ©RWE Power