Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
38761.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
13.02.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Erster Beigeordneter
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
. II/022/2014
öffentlich
13.02.2014
Dez. II Erster Beigeordneter
Dr. Hans-Heiner Gotzen
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 11.02.2014
hier: Änderung des § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten
für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im
Jugendamtsbezirk Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.02.2014
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 11.02.2014, eingegangen am 12.02.2014, beantragt die SPDFraktion im Rat der Stadt Erkelenz in der Sitzung des Rates am 26.02.2014 § 4 Abs.
2 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von
Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im
Jugendamtsbezirk Erkelenz abzuändern. Die Änderung soll wie folgt lauten:
„Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung
beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, so
entfallen die Beiträge für das 2. und jedes weitere Kind. Dies gilt auch dann, falls für
ein Kind eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde.“
Der Antrag betrifft die sogenannte Geschwisterkindregelung, die auch in der
Vergangenheit bereits Gegenstand politischer Beratungen, u. a. auch in dem für
diese Angelegenheit zuständigen Jugendhilfeausschuss, waren. Eine Vorberatung
dieses Antrages im Jugendhilfeausschuss hat nicht stattgefunden, obwohl sie
gesetzlich nach § 5 der Satzung über das Jugendamt der Stadt Erkelenz zwingend
ist.
Die Verwaltung hat die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen
Beschlussfassung auf der Grundlage der jetzigen Belegungsstruktur ermittelt.
Demnach ist mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von rd. 102.000,00 € zu rechnen.
Bereits durch die durch das Land Nordrhein-Westfalen eingeführte Regelung des
sog. beitragsfreien dritten Kindergartenjahres sind Mehrkosten bei der Stadt
verblieben. Die Beitragsfreistellung des letzten Kindergartenjahres führt aktuell zu
einem Einnahmeverlust von rd. 405.000,00 €. Kompensiert werden durch das Land
NRW jedoch nur 358.000,00 €, so dass rd. 47.000,00 € jährlich durch die
landesgesetzlich eingefügte Regelung auf kommunaler Ebene ohne Ausgleich
verbleiben.
Beschlussentwurf:
„…“
Finanzielle Auswirkungen:
s. o.
Vorlage . II/022/2014 der Stadt Erkelenz
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