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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
38761.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
13.02.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:08
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Erster Beigeordneter Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: . II/022/2014 öffentlich 13.02.2014 Dez. II Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 11.02.2014 hier: Änderung des § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 26.02.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Mit Schreiben vom 11.02.2014, eingegangen am 12.02.2014, beantragt die SPDFraktion im Rat der Stadt Erkelenz in der Sitzung des Rates am 26.02.2014 § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz abzuändern. Die Änderung soll wie folgt lauten: „Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, so entfallen die Beiträge für das 2. und jedes weitere Kind. Dies gilt auch dann, falls für ein Kind eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde.“ Der Antrag betrifft die sogenannte Geschwisterkindregelung, die auch in der Vergangenheit bereits Gegenstand politischer Beratungen, u. a. auch in dem für diese Angelegenheit zuständigen Jugendhilfeausschuss, waren. Eine Vorberatung dieses Antrages im Jugendhilfeausschuss hat nicht stattgefunden, obwohl sie gesetzlich nach § 5 der Satzung über das Jugendamt der Stadt Erkelenz zwingend ist. Die Verwaltung hat die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschlussfassung auf der Grundlage der jetzigen Belegungsstruktur ermittelt. Demnach ist mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von rd. 102.000,00 € zu rechnen. Bereits durch die durch das Land Nordrhein-Westfalen eingeführte Regelung des sog. beitragsfreien dritten Kindergartenjahres sind Mehrkosten bei der Stadt verblieben. Die Beitragsfreistellung des letzten Kindergartenjahres führt aktuell zu einem Einnahmeverlust von rd. 405.000,00 €. Kompensiert werden durch das Land NRW jedoch nur 358.000,00 €, so dass rd. 47.000,00 € jährlich durch die landesgesetzlich eingefügte Regelung auf kommunaler Ebene ohne Ausgleich verbleiben. Beschlussentwurf: „…“ Finanzielle Auswirkungen: s. o. Vorlage . II/022/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2